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Wann sind Wege zur und von der Arbeit gesetzlich unfallversichert?

Gefragt von: Heino Conrad  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Auf dem Weg zur Arbeit und auf dem Nachhauseweg bist du als Arbeitnehmer gesetzlich unfallversichert, wenn du den direkten Weg nimmst. Unter gewissen Umständen bist du auch auf Umwegen unfallversichert, wie etwa beim Abholen der Kinder aus der Kita oder auf Botengängen für den Arbeitgeber.

Welcher Weg zur Arbeit ist gesetzlich unfallversichert?

So genannte „Erledigungen im Vorbeige- hen“, wie z. B. das Einwerfen eines Briefes oder der Kauf einer Zeitung an einem Kiosk am unmittelbaren Weg zur Arbeits- stätte sind gesetzlich unfallversichert.

Wann ist man gesetzlich unfallversichert?

Jeder, der in einem Arbeits-, Ausbildungs- oder Dienstverhältnis steht, ist kraft Gesetzes versichert; der Versicherungsschutz besteht ohne Rücksicht auf Alter, Geschlecht, Familienstand oder Nationalität. Er erstreckt sich auf Arbeits- und Wegeunfälle sowie Berufskrankheiten.

Welche Wege zur Arbeit sind versichert?

Versichert ist man auf dem Hin- und Rückweg, zur und von der Arbeit. Das Verkehrsmittel ist dabei egal, selbst das Skatebord zählt. Die Versicherung greift grundsätzlich auf dem direkten Weg und auf notwendigen Umwegen.

Wann ist der Arbeitsweg versichert?

Gesetzliche Unfallversicherung

Versicherungsgegenstand: Greift bei Unfällen im Arbeitsumfeld, also während der Arbeit und auch auf dem Arbeitsweg ("Wegeunfall"). Zahlungsvoraussetzung: Die gesetzliche Unfallversicherung zahlt, sobald ein Unfall in der Arbeit oder auf dem Weg dahin passiert.

Was macht die gesetzliche Unfallversicherung?

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Welche Wege sind nicht versichert?

Auch die Wege zu Raucherbereichen oder ins Freie sind nicht versichert. Dies gilt unabhängig davon, ob der Raucherbereich mit oder ohne Genehmigung des Arbeitgebers aufgesucht wird. Versicherungsschutz besteht auch dann nicht, wenn wegen des Rauchverbots der Arbeitsplatz verlassen werden muss.

Ist ein Wegeunfall auch ein Arbeitsunfall?

Zu den durch die gesetzliche Unfallversicherung abgedeckten Arbeitsunfällen gehören auch Wegeunfälle. Der direkte Weg zwischen der Wohnung und dem Unternehmen ist unabhängig vom Verkehrsmittel versichert.

Wann ist es kein Wegeunfall?

Dies bedeutet: Sobald Sie die Eingangstür passieren und Sie verletzen sich bei einem Sturz im Treppenhaus, ist es kein Wegeunfall mehr.

Was zählt alles zum Arbeitsweg?

Der Arbeitsweg ist grundsätzlich die Strecke zwischen der Wohnung und ersten Tätigkeitsstätte. Die erste Tätigkeitsstätte ist eine betriebliche Einrichtung Ihres Arbeitgebers, wie beispielsweise Ihr zugeordnetes Büro. Nutzen Sie für die Strecke ins Büro den Firmenwagen, entsteht ein geldwerter Vorteil.

Wo beginnt und endet der Arbeitsweg?

Anfang und Ende des Arbeitswegs

Der Versicherungsschutz beginnt bzw. endet mit dem Durchschreiten der Außentür des Gebäudes, in dem der Versicherte wohnt. Unfälle im Treppenhaus oder im Fahrstuhl sind somit nicht versichert, während ein Stolperunfall im Vorgarten bereits unter Versicherungsschutz steht.

Wer ist alles gesetzlich unfallversichert?

Versichert sind insbesondere Arbeitnehmer und Auszubildende. Darüber hinaus sind unter anderem folgende Personengruppen in die Versicherung einbezogen: Personen, die im Interesse der Allgemeinheit tätig sind, wie z.B. Mitarbeiter in Hilfsorganisationen, Lebensretter, Blutspender, Zeugen, Schöffen.

Ist man automatisch unfallversichert?

Kraft Gesetzes sind alle Beschäftigten versichert unabhängig von der Höhe ihres Arbeitsentgelts, d.h. auch Auszubildende. Darüber hinaus sind folgende Personengruppen pflichtversichert: bestimmte ehrenamtlich tätige Personen (z.B. ehrenamtliche Mitarbeiter der Freiwilligen Feuerwehr)

Ist eine gesetzliche Unfallversicherung Pflicht?

Die gesetzliche Unfallversicherung ist eine Haftpflichtversicherung der Arbeitgeber. Alle Arbeitnehmer sind dort gegen Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten pflichtversichert. Die Arbeitgeber müssen ihre Arbeitnehmer melden und die Beiträge entrichten.

Ist der Weg von der Arbeit nach Hause versichert?

Der Weg zur Arbeit und nach Hause ist nur eine besondere, im Gesetz normierte versicherte Tätigkeit, durch die man einen Arbeitsunfall erleiden kann. Auf die konkrete Frage übertragen, sagt das Gesetz also sinngemäß: „Zu schnelles Fahren auf dem Weg zur Arbeit schließt den Unfallversicherungsschutz noch nicht aus.

Wann bin ich auf Arbeit nicht versichert?

„Es liegt kein Arbeitsunfall vor, wenn Verletzungen oder Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Wenn also zum Beispiel ein Mitarbeiter am Schreibtisch einen Herzinfarkt erleidet oder bei einem bestehenden Bandscheibenschaden einen 'Hexenschuss' bekommt.

Bin ich versichert wenn ich in der Mittagspause nach Hause fahre?

Der Versicherungsschutz besteht nur dann, wenn sich Unfälle auf dem direkten Weg zur Arbeit oder nach Hause ereignet haben, nicht aber bei Umwegen. Ähnlich sieht es in der Mittagspause aus: Hierbei sind lediglich die Wege zur Kantine und zurück zum Arbeitsplatz versichert.

Was gilt als Arbeitsweg Unfall?

Mit dem Fahrrad, zu Fuß oder mit dem Auto: Wer sich auf den Weg zur Arbeit begibt oder auf dem Heimweg ist, ist bei einem Unfall über die Berufsgenossenschaft versichert. Passiert auf dem Weg zur Arbeit bzw. auf dem Heimweg ein Unfall, spricht man von Wegeunfall.

Wann spricht man von einem versicherten Wegeunfall?

Erleidet ein Arbeitnehmer während einer versicherten Tätigkeit einen Unfall, so wird dieser als „Arbeitsunfall“ oder auch „Betriebsunfall“ bezeichnet. Geschieht dieser auf dem Weg zur Arbeit, so spricht man von einem Wegeunfall.

Ist ein Unfall auf dem Nachhauseweg ein Arbeitsunfall?

Kompaktwissen: Wegeunfall

Hatten Sie auf dem Weg zur Arbeit oder von dort wieder nach Hause einen Arbeitsunfall, wird dieser normalerweise als Wegeunfall bezeichnet. Zu welchem Arzt muss ich nach einem Wegeunfall? Nach einem Wegeunfall sollten Sie einen sogenannten Durchgangsarzt aufsuchen, nicht Ihren Hausarzt.

Was zählt nicht als Dienstwegeunfall?

Unfälle, die sich nicht bei der Arbeit, sondern im privaten Lebensbereich ereignen - etwa im Urlaub, am (dienstfreien) Wochenende oder am Feierabend nach dem Erreichen der Wohnung - sind grundsätzlich nicht versichert.

Was gilt als direkter Arbeitsweg?

Der Arbeitsweg gilt als der kürzeste Weg von der Haustür zum Arbeitsplatz, es gibt jedoch auch Ausnahmen. Bedeutet beispielsweise die Anfahrt über die Autobahn eine längere Strecke, kann aber in kürzerer Zeit zurückgelegt werden, wird dies anerkannt.

In welchem der folgenden Fälle steht ein Umweg auf dem Arbeitsweg nicht unter Versicherungsschutz?

Wird der Weg zu oder von der Arbeitsstätte durch eine private Besorgung mehr als nur geringfügig unterbrochen, besteht während der Unterbrechung kein Versicherungsschutz; dieser setzt erst wieder ein, wenn die eigenwirtschaftliche Tätigkeit beendet ist und der ursprüngliche Weg wieder aufgenommen wird.

Ist Umknicken auf der Arbeit ein Arbeitsunfall?

Arbeitsunfälle sind Unfälle infolge der beruflichen Tätigkeit. Über die direkten Betriebsgefahren sind außerdem erfasst: Unfälle des täglichen Lebens, wie Stolpern, Ausrutschen, Umknicken im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit und. Unfälle auf Betriebswegen und bei Dienstfahrten außerhalb des Betriebs.

Wann wird ein Arbeitsunfall nicht anerkannt?

Dies ist in § 193 SGB VII festgelegt. Die Anzeigepflicht besteht, wenn der verunfallte Arbeitnehmer infolge des Unfalls für mehr als drei Tage nicht arbeitsfähig ist. Insbesondere bei schweren Verletzungen oder gar tödlichen Unfällen sollte unbedingt eine sofortige Meldung erfolgen.

Wann zahlt die Berufsgenossenschaft nicht?

Kein Versicherungsschutz besteht, wenn Verletzungen beziehungsweise Gesundheitsschäden ohne Einwirkung von außen zufällig während der versicherten Tätigkeit auftreten. Auch eine Corona-Infektion kann als Arbeitsunfall gelten.

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