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Wann Räumungsklage nach eigenbedarfskündigung?

Gefragt von: Ahmet Kiefer  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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Grundsätzlich können Vermieter eine Räumungsklage wegen Eigenbedarf durchsetzen, wenn ihre Kündigung auf Eigenbedarf ordnungsgemäß erfolgt ist, der Mieter aber nicht auszieht. Dies gilt auch, wenn der Mieter Widerspruch eingelegt hat, dieser aber nicht begründet bzw. wirksam ist.

Wann muss nach Kündigung Räumungsklage erhoben werden?

Wer eine fristlose Kündigung erhält, dem bleibt nur wenig Zeit, um der Kündigung zu widersprechen oder aus der Wohnung auszuziehen. Meist beträgt die Räumungsfrist 14 Tage nach Erhalt der Kündigung.

Was passiert wenn man bei Eigenbedarf keine Wohnung findet?

Gerade im Fall von einer Kündigung wegen Eigenbedarf und der Mieter zieht nicht aus, sollte der Vermieter prüfen, ob die Eigenbedarfskündigung wirksam ist. Ist der Eigenbedarf nicht gegeben, wird die Kündigung unwirksam und der Mieter kann die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen.

Wie lange Zeit nach eigenbedarfskündigung?

Fristgerecht wegen Eigenbedarf kündigen:

Die gesetzliche Kündigungsfrist nach § 573 c BGB variiert je nach Dauer des Mietverhältnisses: Bei einer Mietdauer von weniger als 5 Jahren: Kündigungsfrist von 3 Monaten. Bei einer Mietdauer von 5 – 8 Jahren: Frist von 6 Monate. Mietdauer länger als 8 Jahre: 9 Monate Frist.

Wie lange muss ein Vermieter nach eigenbedarfskündigung in der Wohnung wohnen?

Auch bei der Eigenbedarfskündigung hat das BGB entsprechende Fristen festgelegt (§ 573 c BGB). Generell erklärt § 577 eine Sperrfrist von mindestens drei Jahren des Mietverhältnisses bevor eine Kündigung wegen Eigenbedarf ausgesprochen werden kann.

Räumungsklage - Das muss man wissen! So läuft das Gerichtsverfahren ab

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Wird Eigenbedarf kontrolliert?

Ist ein Eigenbedarf, wenn er angemeldet wird, immer nachzuweisen? Ja, das der Bedarf die Kündigung begründet, muss nachgewiesen werden, dass er tatsächlich vorliegt und zudem auch nachvollziehbar ist.

Wer trägt die Umzugskosten bei Kündigung wegen Eigenbedarf?

Bei einer rechtmäßigen Eigenbedarfskündigung muss der Mieter die Umzugskosten selber tragen. Die Umzugskosten sind für den Mieter auch nicht steuerlich absetzbar, da der Umzug nicht beruflich veranlasst ist. Mieter und Vermieter können sich aber über eine Aufteilung der Umzugskosten einigen.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei eigenbedarfskündigung?

Ein weiterer Aspekt der Mieterrechte bei einer Eigenbedarfskündigung ist das Recht auf Widerspruch und der Anwendung der sogenannten Sozialklausel im Härtefall. Bedeutet der Umzug einen unzumutbaren Umstand oder vermuten Mieter vorgeschobene Gründe für den Bedarf, können sie Widerspruch gegen die Kündigung einlegen.

Was passiert nach Widerspruch gegen eigenbedarfskündigung?

Legt der Mieter Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung, kann der Vermieter entweder seine Kündigung zurückziehen, oder es muss vor Gericht entschieden werden, ob der Bedarf des Mieters oder der des Vermieters an der Wohnung schwerer wiegt. Dazu muss der Vermieter eine sogenannte Räumungsklage erheben.

Wie geht eine Räumungsklage vor sich?

In Kurzform läuft eine Räumungsklage meist wie folgt ab:

Der Mieter erhält die Mitteilung über die Räumungsklage. Anhörung von Mieter und Vermieter. Bekommt der Vermieter Recht, wird ein Räumungstitel erteilt. Der beauftragte Gerichtsvollzieher legt den Räumungstermin fest und vollstreckt die Zwangsräumung.

Was passiert wenn Mieter bei Eigenbedarf nicht auszieht?

‌Sobald der Vermieter bemerkt, dass der Mieter nicht aus der Mietsache auszieht, sollte er eine Widerspruchserklärung gegen den weiteren Gebrauch der Wohnung erstellen. Das ist wichtig, da sich ansonsten das Mietverhältnis gemäß § 545 BGB auf unbestimmte Zeit verlängern kann.

Wann muss ein Mieter nicht ausziehen?

Sieht sich ein Vermieter dazu gezwungen, eine Räumungsklage einzureichen, muss er in jedem Fall die sogenannte Ziehfrist beachten. Das bedeutet, dass er diese erst zwei Wochen nach erfolgter Kündigung einreichen darf. Fristlose Kündigung und der Mieter zieht nicht aus: eine Zwangsräumung als letzter Ausweg.

Was passiert wenn man nach Kündigung nicht auszieht?

Wenn der Mieter auf Widerspruch und erneute Aufforderung zur Räumung nicht reagiert und nicht auszieht, bleibt dem Vermieter nur noch ein gerichtliches Vorgehen, um dessen Auszug zu erwirken. In diesem Zusammenhang kann er auch seine Ansprüche auf Nutzungsentschädigung und Schadensersatz gerichtlich geltend machen.

Was kostet eine Räumungsklage für den Mieter?

„Insgesamt können sich die Kosten einer Räumungsklage mit Gerichtskostenvorschuss, den anwaltlichen Kosten des Vermieters und des Mieters und eventuellen Gutachterkosten sowie den Kosten für eine Zwangsräumung schnell auf 4.000 bis 6.000 Euro oder sogar mehr belaufen“, so Rechtsanwalt Björn Bachirt.

Wann darf der Vermieter die Wohnung räumen lassen?

Nur in den seltensten Fällen darf der Vermieter eine Wohnung eigenständig räumen. Er ist bei Räumung ohne Gerichtsbeschluss zu Schadenersatz gegenüber dem Mieter verpflichtet. Das gilt sogar, wenn der Mieter für mehrere Monate verschwunden ist und er als vermisst gemeldet wurde (vgl. Urteil des BGH Az.: VIII ZR 45/09).

Wann erfolgt die Räumungsklage?

Ist der Mieter der Aufforderung zum Auszug nicht nachgekommen, setzt der Vermieter eine Nachfrist. Ist diese Nachfrist verstrichen, wird der Vermieter oder sein Anwalt eine Räumungsklage beim zuständigen Amtsgericht einreichen. Diese Klage darf frühestens zwei Wochen nach erfolgter Kündigung erhoben werden.

Was ist ein Härtefall bei eigenbedarfskündigung?

Das Wichtigste in Kürze. Einer Kündigung wegen Eigenbedarfs können Mieter widersprechen, wenn ein sogenannter Härtefall vorliegt. Gemäß § 574 BGB ist dann von einem Härtefall auszugehen, wenn ein Umzug für die Mieter eine unzumutbare Härte darstellt. Diese Sozialklausel im Mietrecht soll vor allem Mieter schützen.

Wann ist Eigenbedarf unwirksam?

Bei unzumutbaren Härten für den Mieter kann eine Kündigung wegen Eigenbedarf unwirksam sein. Das kann zum Beispiel der Fall sein, wenn von der Kündigung ältere Menschen, Behinderte, Schwangere oder Kranke betroffen sind. In solchen Fällen können Sie der Kündigung wegen Eigenbedarf mit guten Gründen widersprechen.

Was kostet eine Eigenbedarfskündigung?

In der Regel muss man bei Einreichung der Klage mit ca. 1000,00 € Rechtsanwaltskosten und ca. 500,00€ Gerichtskosten rechnen. Sie können bereits vor Kauf der Immobilie eine entsprechende Rechtsschutzversicherung abschließen, da diese meist erst nach einer Dauer von 3 Monaten nach Vertragsschluss zum Tragen kommt.

Wie kann ich mich gegen eine Eigenbedarfskündigung wehren?

Jeder Mieter hat das Recht, gegen eine Eigenbedarfskündigung Widerspruch einzulegen. Dieser Widerspruch muss spätestens bis zwei Monate vor Ablauf der Kündigungsfrist dem Vermieter vorliegen. Im Widerspruch kann sich der Mieter auf § 574 BGB berufen, die sogenannte Härteklausel oder Sozialklausel.

Wie beweise ich vorgetäuschten Eigenbedarf?

Um den vorgetäuschten Eigenbedarf des Vermieters zu beweisen, können Mieter aktuelle Immobilieninserate und -portale kontrollieren. Zudem können sie das Klingelschild am Hauseingang überprüfen oder ggf. Nachbarn nach den aktuellen Bewohnern der Mietsache fragen.

Was muss der Vermieter bei Eigenbedarf nachweisen?

Eigenbedarfskündigung scheitert an fehlendem Nachweis des Nutzungswillens. Bei einer Kündigung wegen Eigenbedarf, muss der Vermieter seinen Nutzungswillen nachweisen. Dabei muss das Interesse beziehungsweise der Nutzungswillen an der Wohnung oder dem Haus nachvollziehbar sein.

Wie hoch ist der Schadensersatz bei vorgetäuschter Eigenbedarf?

Der Schadensersatzanspruch des Mieters gemäß § 280 Abs. 1 BGB wegen vorgetäuschten Eigenbedarfs umfasst neben den tatsächlichen Umzugskosten und der doppelten Mietbelastung auch den Mietdifferenzschaden für die Dauer von 3 ½ Jahren. Dies hat das Amtsgericht Coesfeld entschieden.

Wie kann man eine Räumungsklage beschleunigen?

Kein Anspruch auf Beschleunigung!

Die Bestimmung des § 272 Abs. 4 ZPO verschafft dem klagenden Vermieter keinen Anspruch auf Beschleunigung seiner Räumungsklage.

Wer muss die Räumungsklage bezahlen?

Mieter oder Vermieter – wer muss die Kosten einer Räumungsklage tragen? War die Klage erfolgreich, muss der Mieter die Gerichtskosten und die Anwaltskosten des Vermieters übernehmen.

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