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Wann prüft man ETBI?

Gefragt von: Marianne Bischoff  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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bei Vorliegen eines Erlaubnistatbestandsirrtums ist, genau wie beim Verbotsirrtum, der § 17 StGB anzuwenden. Es ist deshalb zu prüfen, ob der Irrtum des Täters vermeidbar oder unvermeidbar gewesen ist.

Wann ETBI?

Definition: Der Täter unterliegt einem Erlaubnistatbestandsirrtum, wenn er sich über die sachlichen Voraussetzungen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes irrt. Rechtswidrig handelt auch derjenige, der irrig annimmt, sich in einer Notwehrsituation zu befinden und gerechtfertigt zu handeln (Putativnotwehr).

Wann prüft man Irrtümer im Strafrecht?

Ein Erlaubnisirrtum ist immer dann gegeben, wenn der Täter irrig die Grenzen eines anerkannten Rechtfertigungsgrundes überschreitet oder sich einen Rechtfertigungsgrund vorstellt, der nicht existiert.

Wann prüft man Tatbestandsirrtum?

In der Rechtswidrigkeit, sofern der Täter nicht weiß, dass er gerechtfertigt ist. Nach der Rechtswidrigkeit, wenn der Täter tatbestandliche Voraussetzungen eines Rechtfertigungsgrundes annimmt, die nicht vorliegen (Erlaubnistatbestandsirrtum).

Wo prüft man Putativnotwehr?

Putativnotwehr ist insbesondere gegeben, wenn der Täter von einem vermeintlichen rechtswidrigen gegenwärtigen Angriff auf sich ausgeht. Beispiel: Ein Jäger denkt, dass eine Person mit einem Gewehr auf ihn zielen würde. In vermeintlicher Notwehr schießt er auf den von ihm gewähnten Angreifer und verletzt ihn schwer.

Erlaubnistatbestandsirrtum (ETBI) - Strafrecht AT 24

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Ist Putativnotwehr strafbar?

Putativnotwehr ist eine besondere Form des Erlaubnistatbestandsirrtums für den speziellen Rechtfertigungsgrund der Notwehr. Die Behandlung des Erlaubnistatbestandsirrtums ist umstritten: Tatbestandsirrtum nach § 16 StGB (hier wiederum str.: direkt oder analog) oder Verbotsirrtum nach § 17 StGB.

Was ist unter Putativnotwehr zu verstehen?

Bei der Putativnotwehr liegen die tatsächlichen Voraussetzungen des Rechtfertigungsgrundes Notwehr nur in der irrtümlichen Vorstellung des Handelnden vor, in Wirklichkeit sind sie nicht gegeben.

Wie unterscheiden sich Tatbestands und Verbotsirrtum?

Einem Verbotsirrtum nach § 17 unterliegt, wer ein Gesetz nicht kennt und so eine Straftat nicht vorsätzlich, sondern höchstens fahrlässig – aus Unwissenheit – begeht. Ein Tatbestandsirrtum liegt vor, wenn eine Person zwar weiß, dass eine Handlung strafbar ist, ihr aber nicht bewusst ist, dass sie eine solche begeht.

Ist Irrtum strafbar?

Ein Irrtum gemäß § 35 Absatz 2 StGB führt zum Ausschluss der Schuld, wenn er für den Täter unvermeidbar ist. Der Maßstabder Unvermeidbarkeit entspricht dem des § 17 StGB. Auch dieser Irrtum ist daher für die Strafbarkeit des Täters unbeachtlich, wenn dieser ihn vermeiden kann.

Wann liegt ein Verbotsirrtum vor?

Ein Verbotsirrtum liegt vor, wenn dem Täter das Unrechtsbewusstsein fehlt, d.h. wenn er davon ausgeht, durch sein Verhalten kein Unrecht zu verwirklichen. Die Einsicht, Unrecht zu verwirklichen, liegt schon dann vor, wenn dem Täter auch nur diffus bewusst ist, dass er Unrecht begeht.

Wann entfällt der Vorsatz?

Bei Erfolgsdelikten muss der Vorsatz den Erfolg, die Handlung und als ungeschriebenes Tbm. die Kausalität zwischen Erfolg und Handlung erfassen. Handelt der Täter somit in Unkenntnis dieser Umstände, so liegt das Tatbestandsmerkmal objektiv vor, er weiß es nur nicht, sodass gemäß § 16 I 1 sein Vorsatz entfällt.

Wie prüft man mittelbare Täterschaft?

Mittelbare Täterschaft ist anzunehmen, wenn der Hintermann die Schuldunfähigkeit des Tatmittlers kennt und diese gezielt ausnutzt, um den Tatmittler als Werkzeug „in der Hand“ zu halten.

Wie prüft man den Vorsatz?

Der Vorsatz muss bei der Begehung der Tat vorliegen. Gem. § 8 ist eine Tat zu der Zeit begangen, zu welcher der Täter gehandelt hat oder im Falle des Unterlassens hätte handeln müssen. Daraus folgt, dass der Eintritt des Erfolges, sofern es um den Vorsatz geht, nicht maßgeblich ist.

Welche entschuldigungsgründe gibt es?

Diese Entschuldigungsgründe sind insbesondere:
  • entschuldigender Notstand (§ 35 StGB)
  • Notwehrüberschreitung (§ 33 StGB)
  • dienstliche Anordnungen/Weisungen/Befehle (Nötigungsnotstand)
  • entschuldigende Pflichtenkollisionen.
  • Unzumutbarkeit normgemäßen Verhaltens (insbesondere bei Fahrlässigkeitsdelikten)

Welche Irrtümer gibt es im Strafrecht?

Strafrecht AT I
  • I. Übersicht.
  • II. Täter handelt in Unkenntnis der Rechtfertigungslage.
  • III. Täter nimmt irrig eine Rechtfertigungslage an (Erlaubnistatbestandsirrtum)
  • Strenge Schuldtheorie.
  • Eingeschränkte Schuldtheorie.
  • Lehre von den negativen Tatbestandsmerkmalen.
  • IV. Täter nimmt irrig nicht bzw. ...
  • V. Der Doppelirrtum.

Was spricht gegen die strenge Schuldtheorie?

An der strengen Schuldtheorie wird insbesondere kritisiert, dass sich der Täter nach seiner Vorstellung von den tatsächlichen Umständen rechtstreu verhält. Er dehne nicht (wie beim Verbotsirrtum) Normen zu seinen Gunsten aus, weil er von der Appellfunktion des Norm nicht berührt werde.

Wann ist eine Tat rechtswidrig?

Um eine rechtswidrige Tat (i.S.v. § 11 I Nr. 5 StGB) handelt es sich, wenn das Verhalten einer Person den Tatbestand einer Strafnorm verwirklicht und nicht von einem Erlaubnissatz (Rechtfertigungsgrund) gedeckt ist.

Wann entfällt die Rechtswidrigkeit?

Liegt somit (regelmäßig) eine indizierte Rechtswidrigkeit bei einer Verletzung eines nach § 823 Abs. 1 geschützten Rechtsgutes vor, so entfällt die Rechtswidrigkeit nur dann, wenn sich der Schädiger auf einen der anerkannten Rechtfertigungsgründe berufen kann.

Was ist ein Motivirrtum Strafrecht?

Ein Motivirrtum ist ein in der Regel unbeachtlicher Irrtum im Rahmen des eigenen Beweggrundes zur Abgabe einer Willenserklärung.

Ist ein Wahndelikt strafbar?

Der „normale“ Verbots- oder Erlaubnisirrtum ist auch eine rechtliche Fehlwertung. Hier bleibt der Täter aber nur straflos, wenn er den Irrtum nicht vermeiden konnte, ansonsten kann solch ein Irrtum nur zu einer Minderung der Strafe führen. Ein Wahndelikt ist dagegen stets straflos.

Ist nur vorsätzliches Handeln strafbar?

Strafbar ist nur vorsätzliches Handeln, wenn nicht das Gesetz fahrlässiges Handeln ausdrücklich mit Strafe bedroht.

Was ist Irrtum über den Kausalverlauf?

Bei dem Irrtum über den Kausalverlauf kommt es darauf an, ob es sich um eine wesentliche oder unwesentliche Abweichung handelt. Ist die Abweichung im Irrtum über den Kausalverlauf unwesentlich, entfällt der Vorsatz - wie hier - nicht.

Was ist Actio Illicita in Causa?

Actio illicita in causa – eine Handlung, die ihrem Grunde nach unerlaubt ist – bezeichnet den Fall der Notwehrprovokation, also den Einwand, dass ein Notwehrrecht nicht besteht, weil der Verteidiger die Notwehrlage selbst, etwa durch eine Prookation des Angreifers, herbeigeführt hat.

Wann ist Notwehr nach 32 StGB gegeben?

(1) Wer eine Tat begeht, die durch Notwehr geboten ist, handelt nicht rechtswidrig. (2) Notwehr ist die Verteidigung, die erforderlich ist, um einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff von sich oder einem anderen abzuwenden.

Wann ist ein Angriff gegenwärtig?

1. Angriff = unmittelbare Bedrohung/Verletzung von Rechtsgütern des Einzelnen; Angriff braucht weder final noch schuldhaft zu sein; Unterlassen dann, wenn Rechtspflicht zum Handeln gemäß § 13 StGB. 2. gegenwärtig = unmittelbar bevorstehend, stattfindend oder fortdauernd.

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