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Wann muss der Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen versteuern?

Gefragt von: Roberto Nagel  |  Letzte Aktualisierung: 4. September 2022
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Wenn Du eine Photovoltaikanlage betreibst und den Strom mit Gewinn verkaufst, bist Du Unternehmer und damit steuerpflichtig. Hat Deine PV-Anlage nur maximal 10 Kilowatt Leistung und nutzt Du Deinen Solarstrom privat, kannst Du Dir aussuchen, ob Du Einkommensteuer auf Deinen Gewinn zahlst.

Wann muss man Eigenverbrauch versteuern?

Für Anlagen bis zu einer Leistung von 10 Kilowatt besteht in der Regel seit 2020 keine Steuerpflicht mehr. Verbraucher können sich hier von der Steuer befreien lassen, wenn sie nachweisen können, dass weniger als 10 Prozent des Stromes ins Netz eingespeist wird.

Wie ist der Eigenverbrauch bei Photovoltaikanlagen zu versteuern?

Den Netto-Preis verrechnen Sie mit Ihrem Eigenverbrauch. Auf diesen Wert Ihres eigenen Stroms berechnen Sie 19 % Umsatzsteuer. Von diesem Betrag, den Sie in der Umsatzsteuererklärung angeben müssen, können Sie die Vorsteuer abziehen. Der Rest ist die Umsatzsteuer, die das Finanzamt einzieht.

Wie wird Selbstgenutzter Strom versteuert?

Wer für eine Bauleistung pro Jahr mehr als 5.000 Euro aufwendet, muss 15 Prozent der Rechnungssumme an das Finanzamt abführen. „Das funktioniert wie zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern, der Chef muss die Lohnsteuer abführen, der Angestellte muss sich darum nicht kümmern“, sagt Käding.

Wie wird der Eigenverbrauch steuerlich behandelt?

PV-Anlagen produzieren oft mehr Strom als der eigene Haushalt benötigt. Damit wird die Umsatzsteuer fällig und die beträgt für produzierten Strom mittels Photovoltaikanlage 19 Prozent. In dem Fall wird die Vorsteuererstattung gegenüber dem Finanzamt fällig.

Berechnung des zu versteuernden Eigenverbrauchs einer PV Anlage | Ratgeber Steuern | ESS Kempfle

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Wieso ist der Eigenverbrauch umsatzsteuerpflichtig?

Der Eigenverbrauch soll verhindern, dass etwas ohne Umsatzsteuerbelastung in den Endverbrauch gelangt. Der Vorsteuerabzug, den der Unternehmer für Leistungen, welche für sein Unternehmen erbracht wurden, in Anspruch genommen hat und die in der Folge privat genutzt werden, soll rückgängig gemacht werden.

Welcher Strompreis für Eigenverbrauch Umsatzsteuer?

Jede Kilowattstunde Eigenverbrauch wird mit einem Strompreis von 20 Cent angesetzt. Auf den ermittelten Betrag sind 19 % Umsatzsteuer zu zahlen.

Wie ermittle ich den Eigenverbrauch Umsatzsteuerlich?

Werden beispielsweise 1.500 Kilowattstunden aus einer Photovoltaik-Anlage im Privathaushalt verbraucht (und der Überschuss ins Netz eingespeist und vergütet), sieht die Rechnung wie folgt aus: 1.500 Kilowattstunden x 0,2353 Euro = 352,95 Euro (Bemessungsgrundlage ohne Umsatzsteuer)

Wie viel kW sind steuerfrei?

Die Neuregelung zur Einkommensteuer gilt nicht nur für Photovoltaik-Anlagen mit einer installierten Leistung bis 10 kWp. Auch Blockheizkraftwerke (BHKW) mit einer installierten elektrischen Gesamtleistung von bis zu 2,5 kW sind seit Juni 2021 von der Einkommensteuerpflicht automatisch befreit.

Kann man eine PV-Anlage ganz ohne das Finanzamt betreiben?

Das Betreiben einer privaten PV-Anlage ohne Anmeldung beim Finanzamt ist jedoch nur möglich, wenn du den erzeugten Strom deiner PV-Anlage ausschließlich selbst nutzt und überschüssigen Strom nie ins öffentliche Netz einspeist.

Wann lohnt sich Liebhaberei bei PV-Anlage?

Besonders sinnvoll ist ein Antrag auf Liebhaberei für Sie dann, wenn Ihnen für Ihre Photovoltaik-Anlage bereits für vergangene Jahre Verluste anerkannt und abgeschlossen wurden. Diese Verluste bleiben Ihnen so nämlich steuerlich erhalten, zukünftige mögliche geringfügige Gewinne werden allerdings nicht mehr versteuert.

Warum unter 10 kWp bleiben?

Ab der 10 kWp Grenze einer Photovoltaikanlage, wird auf selbst verbrauchten Strom 40 Prozent der EEG-Umlage fällig. Im Jahr 2020 beträgt die abzuführende Umlage für PV-Anlagen (größer als 10 kWp) 2,7 Eurocent pro kWh. Zudem fällt die Einspeisevergütung für Solaranlagen zwischen 10- und 40 kWp geringer aus.

Was sich 2021 für Photovoltaik Betreiber Steuerlich ändert?

Nach einem Schreiben des Bundesfinanzministeriums von Anfang Juni 2021 werden Betreiber solcher Anlagen auf Antrag von der Steuerpflicht befreit. Dann müssen sie Einnahmen aus der Anlage nicht mehr versteuern, können aber auch keine Abschreibungen oder sonstige Kosten steuersparend geltend machen.

Was muss ich steuerlich bei einer Photovoltaikanlage beachten?

Die Abschreibung der Photovoltaikanlage

Die Abschreibung erfolgt gleichmäßig verteilt auf die gesamte Nutzungsdauer. Dabei entspricht sie fünf Prozent der Netto-Anschaffungskosten. Bei einer PV Anlage, die für 20.000 Euro angeschafft wurde, können jährlich 1.000 Euro als Abschreibung geltend gemacht werden.

Wie viel Strom darf ich selbst nutzen?

Mit einer PV-Anlage von 5 kWp können ca. 30 % des produzierten Stroms selbst genutzt werden. Mit einem integrierten Speichersystem ist es möglich, weitere 35 % des erzeugten Stroms selber zu verbrauchen – der Anteil des Eigenverbrauchs steigt auf bis zu 65 %. Somit haben Sie Ihre Stromkosten selbst im Griff.

Welchen kWh Preis für Eigenverbrauch?

Aktuell gibt es bei einer Leistung bis zu zehn Kilowattpeak (kWp) nur noch rund sieben Cent je Kilowattstunde aus der eigenen PV-Anlage – beim Eigenverbrauch könnte man dagegen mit 32,16 Cent kalkulieren, die man je Kilowattstunde nicht ausgeben muss. So hoch lag 2021 laut BDEW der durchschnittliche Strompreis.

Ist der Eigenverbrauch ein steuerbarer Umsatz?

Der steuerbare Umsatz umfasst alle Lieferungen und sonstigen Leistungen, den Eigenverbrauch und die eigenverbrauchsähnlichen Vorgänge sowie seit 1993 die innergemeinschaftlichen Erwerbe, unabhängig davon, ob diese Umsätze steuerpflichtig oder steuerfrei sind.

Ist Eigenverbrauch ein Ertrag?

Der Eigenverbrauch stellt umsatzsteuerrechtlich einen Umsatz des Unternehmens an den Unternehmer dar. Abzugrenzen ist der Eigenverbrauch von der Privatentnahme, die die entsprechenden ertragsteuerlichen Konsequenzen herbeiführt.

Welchen Preis für Eigenverbrauch Photovoltaik?

Eigenverbrauch von 1.200 Kilowattstunden 2021 und Reststrombezug von 2.600 Kilowattstunden zu Kosten von 858 Euro. Berechnung Brutto-Preis Bezugsstrom je Kilowattstunde: 858 Euro : 2.600 kWh = 33 Cent/kWh. Berechnung Netto-Preis Bezugsstrom: 33 Cent/kWh : 1,19 = 27,73 Cent/kWh.

Wann lohnt sich die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik?

Wann greift die Kleinunternehmerregelung bei Photovoltaik? Die Kleinunternehmerregelung (§19 UstG) ist eine steuerliche Erleichterung, wenn Sie geringe Umsätze erzielen. Ihr Vorjahresumsatz darf bei maximal 22.000 Euro brutto liegen und im laufenden Kalenderjahr 50.000 Euro Umsatz nicht überschreiten.

Was ändert sich 2022 bei Photovoltaik?

Im Jahr 2022 fallen Photovoltaikanlagen, die 2001 als eine der ersten ans Netz gingen, aus der Förderung. Betreiber bekommen keine Einspeisevergütung mehr und sollten prüfen, ob sich die Volleinspeisung weiterhin lohnt. Wer nicht handelt, erhält weitere sieben Jahre eine Vergütung in Höhe des Jahresmarktwerts Solar.

Was ist bei einer PV-Anlage größer 10 kWp zu beachten?

Bei einer Anlagengröße von größer 10 kWp, also schon ab 10,01 kWp, muss für jede eigenverbrauchte kWh die „verminderte“ EEGUmlage in Höhe von 40 % an den Verteilnetzbetreiber abgeführt werden. Im Jahr 2020 sind das pro kWh eigenverbrauchten PV-Strom 2,702 Ct (= 40 % der EEG Umlage in 2020 von 6,756 Ct/kWh).

Wie viel kWp als Privatperson?

Mit dem EEG 2021 sind jetzt auch Photovoltaikanlagen größer 10 Kilowatt-Peak (kWp) von der Zahlung der EEG-Umlage auf den Eigenverbrauch befreit. Im EEG 2017 endete die Befreiung ab einer Anlagenleistung größer 10 kWp und mehr als 10.000 kWh (Kilowattstunden) Eigenstromverbrauch pro Jahr.

Was passiert wenn das Finanzamt Liebhaberei festgestellt?

Wird eine Tätigkeit als Liebhaberei angesehen, so ist sie grundsätzlich steuerlich ohne Bedeutung. Die Folge ist, dass die Aufwendungen oder Verluste das Einkommen nach § 12 Nr. 1 EStG nicht mindern dürfen. Anlaufverluste sind für sich allein kein Beweisanzeichen für Liebhaberei.

Wann lohnt sich die vereinfachungsregelung?

Ziel der Vereinfachungsregelung ist es, den bürokratischen Aufwand für PV-Anlagenbesitzer zu minimieren. Nutzen Sie die Regelung, sind Sie von der jährlichen Einnahmen-Überschussrechnung befreit und müssen mögliche Gewinne aus dem Betrieb Ihrer Anlage nicht versteuern.

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