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Wann gilt die Kündigung als angenommen?

Gefragt von: Frau Prof. Dr. Cäcilia Ziegler B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 9. Februar 2026
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Eine Kündigung gilt als angenommen (wirksam zugestellt), sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und dieser sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen kann – dies ist entscheidend für Fristen wie die Kündigungsschutzklage, nicht das Datum auf dem Brief. Der Zugang erfolgt, wenn der Brief in den Briefkasten geworfen wird (Annahme am Abend der Leerung) oder persönlich übergeben wird, auch wenn er ungelesen eingesteckt wird. Eine Ablehnung ist nicht möglich, aber eine Annahmeverweigerung kann den Zugang durch Dokumentation des Zustellversuchs dennoch bewirken.

Wann gilt eine Kündigung als akzeptiert?

Fazit. Eine Kündigung gilt als zugegangen, wenn sie so beim Empfänger ankommt, dass er sie unter normalen Umständen lesen kann. Maßgeblich für den Zugang ist nicht das Datum auf der Kündigung oder der Versendung, sondern der Eingang beim Empfänger. Der Empfänger muss die Kündigung nicht tatsächlich lesen.

Ist eine Kündigung mit der Post wirksam?

Eine Kündigung per Post ist zwar möglich, aber oft nicht der sicherste Weg, da der Zugang bestritten werden kann; besser sind die persönliche Übergabe mit Zeugen, ein Gerichtsvollzieher oder ein Bote (z.B. ein zuverlässiger Mitarbeiter), während Einwurfeinschreiben nur den Einwurf, nicht den Zugang beim Empfänger beweisen, was oft zu Streit führt, wie Berichte der Deutsche Post und belegen. Für rechtliche Wirksamkeit muss die Kündigung handschriftlich unterschrieben sein (kein Fax/E-Mail), daher ist eine sichere Zustellung entscheidend, um Fristen einzuhalten.
 

Wann zählt die Kündigung als zugestellt?

Eine Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt und er sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen konnte, also typischerweise mit der nächsten Leerung des Briefkastens. Persönliche Übergabe zählt sofort, auch bei Weigerung des Empfängers; bei Post gilt der Einwurf in den Briefkasten als Zugang, nicht das Datum auf dem Schreiben. 

Wann ist eine Kündigung rechtlich wirksam?

Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt und eigenhändig unterschrieben wurde (§ 623 BGB), also mit Originalunterschrift (keine E-Mail, Fax, Scan). Sie wird erst mit dem Zugang beim Empfänger wirksam, d.h. wenn das Schreiben in dessen Machtbereich gelangt und unter normalen Umständen zur Kenntnis genommen werden kann (z. B. im Briefkasten), wobei der Absendezeitpunkt irrelevant ist. Bei fehlerhafter Form oder fehlendem Zugang ist die Kündigung unwirksam.
 

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Ist eine Kündigung auch ohne Bestätigung wirksam?

Ja, eine Kündigung ist auch ohne Bestätigung wirksam, da sie eine einseitige Willenserklärung ist; der Absender trägt jedoch die Beweislast für den Zugang, weshalb eine Bestätigung ratsam ist, um sicherzugehen, dass die Kündigung rechtzeitig angekommen ist. Für Arbeitsverhältnisse gilt jedoch die zwingende Schriftform (§ 623 BGB), was eine eigenhändige Unterschrift erfordert – E-Mail, WhatsApp oder Fax reichen nicht aus, da diese unwirksam sind. 

Welche Formfehler gibt es bei einer Kündigung?

Formfehler bei einer Kündigung führen zur Unwirksamkeit (Nichtigkeit) des Kündigungsschreibens, wodurch das Arbeitsverhältnis fortbesteht. Häufige Fehler sind das Fehlen der Original-Unterschrift (E-Mail, Fax, WhatsApp sind unwirksam, § 623 BGB), unzureichende Angaben zu den Parteien oder die Missachtung des Betriebsratsanhörungsverfahrens. Arbeitnehmer müssen bei vermuteten Formfehlern sofort handeln und eine Kündigungsschutzklage einreichen, da die Kündigung sonst nach drei Wochen wirksam werden kann (§§ 4, 7 KSchG).
 

Ist eine Kündigung per Briefkasteneinwurf wirksam?

Ja, eine Kündigung kann wirksam in den Briefkasten geworfen werden, gilt aber erst als zugestellt, wenn der Empfänger sie unter gewöhnlichen Umständen zur Kenntnis nehmen kann (in der Regel mit der nächsten Leerung während der üblichen Postzeiten). Für einen sicheren Nachweis sollte man einen Bote mit Zeugen beauftragen, der den genauen Einwurf bezeugt, oder ein Einwurfeinschreiben nutzen, wobei der Bote oft die sicherste Variante darstellt, da der Arbeitgeber den Zugang beweisen muss.
 

Welches Datum gilt als Zustellung einer Kündigung?

Bei einer Kündigung zählt der Tag des Zugangs beim Empfänger (nicht das Datum auf dem Brief oder der Versandtag), und die Kündigungsfrist beginnt erst am darauffolgenden Tag. Das Datum im Kündigungsschreiben selbst (z.B. "zum 31. Dezember") ist wichtig, aber der tatsächliche Eingang beim Empfänger ist entscheidend für den Fristbeginn. 

Wann ist eine Kündigung per Post wirksam?

Eine Kündigung per Post gilt als wirksam, sobald sie im Machtbereich des Empfängers angekommen ist und er sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen konnte (z. B. durch Einwurf in den Briefkasten), nicht erst beim Lesen oder Poststempel; maßgeblich ist der Zugangstag, nicht der Versandtag, wobei bei Zustellung am Wochenende der nächste Werktag zählt und eine Kündigung idealerweise per Einschreiben mit Rückschein versendet werden sollte, um den Zugang rechtssicher zu beweisen. 

Wann gilt eine Kündigung als zugestellte Post?

Der Zugang erfolgt dann, sobald mit der nächsten Leerung des Briefkastens zu rechnen ist. Hierbei kommt es auf die üblichen Postzustellzeiten an. Wird das Kündigungsschreiben erst später eingeworfen, ist die Kündigung erst am Folgetag zugegangen.

Was gilt als Zustellungsdatum?

Nach dem Abs. 3 dieser Gesetzesstelle ist die hinterlegte Sendung mindestens zwei Wochen zur Abholung bereitzuhalten. Der Lauf dieser Frist beginnt mit dem Tag, an dem die Sendung erstmals zur Abholung bereitgehalten wird. Hinterlegte Sendungen gelten mit dem ersten Tag dieser Frist als zugestellt.

Wer muss den Zugang der Kündigung beweisen?

Arbeitgeber können den (rechtzeitigen) Zugang von Kündigungen nur durch die vom Arbeitnehmer unterschriebene Empfangsbestätigung oder im Falle der Zustellung durch den Gerichtsvollzieher durch die Zustellungsurkunde sicher nachweisen. In beiden Fällen ist der Urkundenbeweis erbracht.

Ist eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben wirksam?

Eine Kündigung per Einwurf-Einschreiben gilt als zugestellt, sobald der Postbote sie in den Briefkasten wirft, was durch einen Einlieferungsbeleg und die Sendungsverfolgung dokumentiert wird; allerdings reicht dieser Nachweis laut Bundesarbeitsgericht (BAG) allein oft nicht aus, da der Empfänger den Erhalt bestreiten kann – um den Zugang sicher zu beweisen, sollte zusätzlich ein Auslieferungsbeleg angefordert oder ein persönlicher Bote genutzt werden, da der Einlieferungsbeleg nur den Versand, nicht aber den tatsächlichen Einwurf beweist.
 

Wann ist meine Kündigung gültig?

Eine Kündigung wird nicht etwa mit dem Datum auf dem Kündigungsschreiben wirksam, sondern erst in dem Moment, in dem sie dir als Arbeitnehmer zugeht. Dies bedeutet, dass du als Empfänger die Möglichkeit haben musst, vom Inhalt des Kündigungsschreibens Kenntnis zu nehmen.

Bis wann muss die Kündigung zur Uhrzeit zugestellt sein?

Eine Kündigung muss so zugestellt werden, dass der Empfänger sie noch am selben Werktag zur Kenntnis nehmen konnte; daher gilt als Faustregel, dass der Einwurf in den Briefkasten idealerweise bis ca. 13:00 Uhr erfolgen sollte, spätestens aber innerhalb der üblichen Postzustellungszeiten (oft bis 14:00 Uhr), da Einwürfe später am Tag, etwa nach 17:00 Uhr, meist erst am nächsten Werktag zählen. Um auf der sicheren Seite zu sein, ist eine Zustellung am Vormittag am besten, da spätere Einwürfe zu Rechtsunsicherheit führen können.
 

Welches Datum zählt für eine Kündigung?

Bei einer Kündigung zählt der Tag des Zugangs beim Empfänger (nicht das Datum auf dem Brief oder der Versandtag), und die Kündigungsfrist beginnt erst am darauffolgenden Tag. Das Datum im Kündigungsschreiben selbst (z.B. "zum 31. Dezember") ist wichtig, aber der tatsächliche Eingang beim Empfänger ist entscheidend für den Fristbeginn. 

Muss ich eine Kündigung akzeptieren?

Eine Kündigung zu "akzeptieren" bedeutet meist, den Erhalt zu bestätigen, was nicht automatisch Zustimmung heißt; wichtig ist, die Kündigung prüfen zu lassen, fristgerecht Kündigungsschutzklage einzureichen, falls nötig, und sich arbeitslos zu melden, um rechtliche und finanzielle Nachteile zu vermeiden, besonders innerhalb von drei Tagen nach Erhalt, so Rechtsanwalt Andreas Martin. 

Wann ist eine Kündigung missbräuchlich?

Eine missbräuchliche Kündigung liegt vor, wenn sie aus einem der Gründe nach Art. 336 OR ausgesprochen wird. Neben der Begründung, kann auch die Art und Weise der Entlassung eine Kündigung missbräuchlich machen. Wie Kündigungen, die gegen das Gleichstellungsgesetz verstoßen oder diskriminierend sind.

Wann gilt eine Kündigung als zugestellt persönlich?

Die Kündigung gilt als zugestellt durch die persönliche Übergabe an die anwesende Person . Allerdings muss im Zweifel auch bewiesen werden, dass die Übergabe stattgefunden hat. Bei einer abwesenden Person erfolgt der Zugang der Kündigung, sobald diese in den Machtbereich des Empfängers gelangt.

Welches Datum zählt beim Zugang einer Kündigung per Einschreiben?

Bei einem Einschreiben zählt das Datum des Zugangs beim Empfänger, nicht das Absendedatum (Poststempel). Bei persönlichen Übergaben ist es der Tag der Unterschrift. Beim Einwurfeinschreiben gilt der Tag des Einwurfs in den Briefkasten als Zugang, oder der darauffolgende Tag, je nach Gericht und Fall. Beim Einschreiben mit Rückschein zählt das Datum auf dem unterschriebenen Rückschein.
 

Wann gilt eine eingeschriebene Kündigung als zugestellt?

Eine eingeschriebene Kündigung gilt als zugestellt, sobald sie in den Machtbereich des Empfängers gelangt ist und er sie unter normalen Umständen zur Kenntnis nehmen konnte, was meist mit dem Einwurf in den Briefkasten an einem Werktag (oder dem ersten Werktag nach dem Einwurf) geschieht; bei Einwurf-Einschreiben ist der Zugang am Tag des Einwurfs anzunehmen, bei Übergabe-Einschreiben erst mit der Unterschrift, wobei der Empfänger die Abholung verzögern kann, was zu Lasten des Arbeitgebers geht, wenn er die Abholfrist ignoriert. Der tatsächliche Inhalt des Briefes muss nicht gelesen worden sein, aber die Möglichkeit zur Kenntnisnahme zählt.
 

Was macht eine Kündigung ungültig?

Eine Kündigung ist genau dann unwirksam, wenn die gesetzlichen oder tarifvertraglichen Vorschriften für eine Kündigung nicht eingehalten wurden. Darum ist es besonders wichtig, dass sich Betroffene aller formellen Vorschriften bewusst sind, damit eventuelle Fehler sofort erkannt werden können.

Was ist ein gravierendes Fehlverhalten?

Das unerwünschte Verhalten muss so gravierend sein, dass das Vertrauensverhältnis unwiederbringlich zerstört ist. Allerdings werden der Entscheidung keine subjektiven Überlegungen zugrunde gelegt. Hier muss schon ein gravierendes Fehlverhalten vorliegen, wie z.B. strafrechtliche Verfehlungen, Betrug o. ä..

Ist das Nachschieben von Kündigungsgründen zulässig?

Fazit. Damit steht fest: Bei einer fristlosen Kündigung kann ein Kündigungsgrund auch dann nachgeschoben werden, wenn die Kündigungsgründe verfristet sind i.S.d. § 626 Abs. 2 BGB und deshalb die Kündigung ohne nachgeschobenen Grund unwirksam wäre.

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