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Wann findet der Gleichbehandlungsgrundsatz keine Anwendung?

Gefragt von: Auguste Günther  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Keine Anwendung findet der Gleichbehandlungsgrundsatz, wenn die Besserstellung einzelner Arbeitnehmer unabhängig von abstrakten Differenzierungsmerkmalen erfolgt.

Wann darf man ungleich behandelt werden?

Eine unterschiedliche Behandlung der Geschlechter ist nur zulässig, wenn dieser Grund wegen der Art der auszuübenden Tätigkeit oder der Bedingungen ihrer Ausübung eine wesentliche und entscheidende berufliche Anforderung darstellt, sofern der Zweck rechtmäßig und die Anforderung angemessen ist (§ 8 Abs. 1 AGG).

In welchem Fall Verstößt der Arbeitgeber gegen den arbeitsrechtlichen Gleichbehandlungsgrundsatz?

Eine weitere Ausnahme sind Fälle, in denen eine ungleiche Bezahlung eine Diskriminierung im Sinne des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes (AGG) wäre, d.h. eine Diskriminierung wegen des Geschlechts, wegen des Alters, wegen einer Behinderung, wegen des Glaubens, wegen der sexuellen Orientierung oder wegen der ...

Welche Aufgabe erfüllt das Recht wenn es den Gleichbehandlungsgrundsatz beachtet?

Ziel des AGG ist es nach § 1 AGG, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.

Was tun bei Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz?

Bei vermuteter Ungleichbehandlung am Arbeitsplatz oder im Bewerbungsverfahren haben Mitarbeiter und Bewerber das Recht, Schadensersatz bzw. eine finanzielle Entschädigung einzufordern.

Gleichbehandlungsgrundsatz in der Arbeitswelt

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Wie umgehen mit respektlosen Mitarbeitern?

Wie Sie auf respektlose Mitarbeiter reagieren
  1. Sofort reagieren: stellen Sie fest, dass das aufmüpfige Verhalten kein Ausrutscher war, handeln Sie umgehend. ...
  2. Professionell bleiben: bewahren Sie Haltung und Ruhe. ...
  3. Bringen Sie verbal oder nonverbal zum Ausdruck, dass Sie das Verhalten nicht tolerieren.

Welchen Inhalt hat der arbeitsrechtliche Gleichbehandlungsgrundsatz?

Das Gleichbehandlungsgesetz sichert die gleichen Rechte für alle Arbeitnehmer. Eine Diskriminierung wegen Geschlecht, ethnischer Zugehörigkeit, Religion, Weltanschauung, Alter, sexueller Orientierung oder Behinderung ist verboten.

Wo bestehen Ausnahmen zum Gleichbehandlungsgrundsatz?

Sachliche Rechtfertigung - Religion/ Weltanschauung in Tendenzbetrieben - Alter bei arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen. Eine allgemeine Ausnahme vom Gleichbehandlungsgrundsatz liegt vor, wenn besondere Erfordernisse von Berufen diese Ungleichbehandlung erforderlich machen.

Wann gilt das AGG nicht?

Nach § 2 Abs 4 AGG gilt das AGG bei Kündigungen nicht. Hier gelten ausschließlich die Regelungen aus dem allgemeinen und dem besonderen Kündigungsschutz, insbesondere dem Kündigungsschutzgesetz (KSchG).

Welche Fälle von Benachteiligung fallen nicht unter das AGG?

Benachteiligungsverbot. Nach § 7 AGG dürfen Beschäftigte wegen Geschlechts, Rasse oder ethnischer Herkunft, Religion oder Weltanschauung, Alter, Behinderung und sexueller Identität nicht benachteiligt werden.

Was fällt unter unzumutbare Arbeitsbedingungen?

Eine Arbeit ist aus allgemeinen Gründen unzumutbar, wenn sie gegen gesetzliche, tarifliche oder arbeitsschutzrechtliche Bestimmungen verstößt. Hierunter fallen vor allem sittenwidrige Beschäftigungen, die 30% unter dem tariflichen oder ortsüblichen Arbeitsentgelt liegen.

Wann ist ein Mitarbeiter nicht mehr tragbar?

Was ist eine personenbedingte Kündigung? Grundsätzlich gilt: Wenn ein Arbeitnehmer unter Kündigungsschutz steht – also bereits länger als sechs Monate im Betrieb angestellt ist und es sich nicht um einen Kleinbetrieb mit unter zehn Mitarbeitern handelt – kann er nicht grundlos ordentlich gekündigt werden.

Was ist wenn der Arbeitgeber keinen Leidensgerechten Arbeitsplatz hat?

Wenn Ihr Arbeitgeber sich weigert, Sie auf einem leidensgerechten Arbeitsplatz einzusetzen, obwohl ein solcher vorhanden ist, können Sie trotzdem vor Gericht Ihren Lohn einklagen. Das gelingt auf einem kleinen „juristischen Umweg“. Denn weil Sie ja arbeitsunfähig sind, haben Sie eigentlich keinen Anspruch auf Lohn.

Wann muss Gleiches nicht ungleich behandelt werden?

3 nicht berührt. Zu beachten ist, dass auch eine Gleichbehandlung von Ungleichem nicht gestattet ist, diese Fälle aber kaum praktische Bedeutung (oder auch Klausurrelevanz) haben. Ein Problem ergibt sich bei der Ungleichbehandlung nur dann, wenn die beiden Sachverhalte auch wesentlich gleich sind.

Für wen gilt der Gleichheitsgrundsatz?

Artikel 7 Bundes-Verfassungsgesetz

"(1) Alle Staatsbürger sind vor dem Gesetz gleich. Vorrechte der Geburt, des Geschlechtes, des Standes, der Klasse und des Bekenntnisses sind ausgeschlossen. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.

Was sagt der Gleichheitsgrundsatz aus?

(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich. (2) Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.

Was schützt das AGG nicht?

Ethnische Herkunft und Rassismus - Niemand darf wegen der Hautfarbe, der Sprache oder wegen der Herkunft diskriminiert werden. Geschlecht – Frauen und Männer müssen gleichbehandelt werden. Auch Trans*Personen und intersexuelle Menschen dürfen nicht benachteiligt werden.

In welchen Bereichen findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung?

Der Schutz des AGG erstreckt sich auf das Arbeitsleben und auf Alltagsgeschäfte. Zu Alltagsgeschäften zählen Geschäfte des täglichen Lebens wie Einkäufe, Restaurant-, Diskotheken- und Friseurbesuche, Bahn- und Busfahrten. Auch im Bereich des Wohnungsmarktes findet das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz Anwendung.

Wann ist eine unterschiedliche Behandlung per AGG erlaubt?

Ungeachtet des § 8 ist eine unterschiedliche Behandlung wegen des Alters auch zulässig, wenn sie objektiv und angemessen und durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist. Die Mittel zur Erreichung dieses Ziels müssen angemessen und erforderlich sein.

Wo sind zulässige Ungleichbehandlung im Gesetz geregelt?

Nähere Informationen zu den nach dem AGG erlaubten Ungleichbehandlungen finden Sie in dem Handbuchartikel "Diskriminierung - Erlaubte Benachteiligungen".

Was versteht man unter eine nach dem Gleichbehandlungsgesetz unzulässigen Diskriminierung?

Diskriminierung ist verboten. Diskriminierung auf Grund des Geschlechtes, der ethnischen Zugehörigkeit, der Religion oder Weltanschauung, des Alters oder der sexuellen Orientierung ist insbesondere verboten: bei der Begründung des Arbeitsverhältnisses. bei der Festsetzung des Entgelts.

Wann ist eine Differenzierung sachlich gerechtfertigt?

Differenzierungen sind zulässig, wenn sie sachlich gerechtfertigt sind. nich aber das BVG über unterschiedliche Altersgrenzen von männlichen und weiblichen Sozialversicherten. Es sieht ein niedrigeres Pensionsantrittsalter für Frauen bis zum Jahr 2028 (vorzeitige Alterspension) bzw. 2033 (normale Alterspension) vor.

Warum Gleichbehandlung?

Denn jemand, der nicht diskriminiert wird, ist zum Beispiel am Arbeitsplatz viel motivierter und letztlich auch produktiver. Umgekehrt erschwert Diskriminierung ganz sicher die Integration von Menschen.

Wann darf man diskriminieren?

Im allgemeinen ist danach eine altersbedingte Benachteiligung erlaubt, wenn sie „objektiv und angemessen durch ein legitimes Ziel gerechtfertigt ist“ (§ 10 Satz 1 AGG). Außerdem müssen die Mittel zur Erreichung dieses Ziels „angemessen und erforderlich“ sein (§ 10 Satz 2 AGG).

Was versteht man unter Gleichbehandlung?

Gleichbehandlung ist ein arbeitsrechtlicher Grundsatz für die Behandlung der Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber. Der Arbeitgeber muss bei Maßnahmen und Entscheidungen, die betriebsbezogen sind, den Grundsatz beachten, dass das, was sachlich gleich ist, gleichbehandelt werden muss.

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