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Wann darf ich durchsucht werden?

Gefragt von: Hans-Jochen Hein B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.

Wie weit darf die Polizei mich durchsuchen?

Die Polizei darf dich lediglich nach deinen Personalien befragen und diese überprüfen. Sie dürfen an sich nicht mal fragen, wo du herkommst, oder wo du hinwillst. Ebenso dürfen sie dich nicht einfach durchsuchen. Es muss ein Tatverdacht vorliegen, oder Gefahr in Verzug.

Wie bekommt man einen Durchsuchungsbefehl?

Voraussetzung für eine Wohnungsdurchsuchung ist grundsätzlich ein Gerichtsbeschluss. Um ganz sicher zu gehen, dass tatsächlich eine Wohnungsdurchsuchung angeordnet ist, lassen Sie sich den Durchsuchungsbeschluss von den Beamten zeigen und fertigen Sie wenn möglich eine Kopie an.

Kann die Polizei mich ohne Grund kontrollieren?

Die Polizei darf Personenkontrollen nur mit konkreter Begründung durchführen. Ohne konkreten Verdacht dürfen die Beamten nur die persönlichen Daten abfragen. Alle darüber hinaus gehende Fragen muss man nicht beantworten.

Was darf bei einer Hausdurchsuchung alles durchsucht werden?

Natürlich ist bei einer Hausdurchsuchung auch der Beschuldigte selbst Untersuchungsobjekt. Dabei werden vor allem Kleidung, Körperoberfläche und auch alle natürlichen Körperöffnungen durchsucht. Ebenso kann das Auto des Beschuldigten Untersuchungsobjekt werden.

Darf mich die Polizei durchsuchen? Dürfen Taschen / Rucksack kontrolliert werden? Schleierfahndung

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Wie viel kostet eine Hausdurchsuchung?

Die Grundgebühr nach Mittelgebühr liegt bei 200 Euro, hinzu kommt eine Verfahrensgebühr, die nach Mittelgebühr mit 165 Euro berechnet wird. Für die Teilnahme an einer Haftprüfung oder an einer Vernehmung erhält der Anwalt eine Terminsgebühr, deren Mittelgebühr 170 Euro beträgt.

Wann bekommt die Polizei einen Durchsuchungsbefehl?

Die Polizei hat Hinweise auf eine Straftat und vermutet bei Ihnen zuhause Beweismittel. Ein vager Verdacht (sog. Anfangsverdacht) auf eine Straftat sowie ein Auffindeverdacht sind ausreichend für die Hausdurchsuchung. Die Staatsanwaltschaft muss davon ausgehen, diese Beweismittel bei Ihnen aufzufinden.

Bin ich verpflichtet der Polizei zu sagen wo ich hin will?

Hinweis: Die Frage, woher sie kommen, wohin Sie wollen, müssen Sie nicht beantworten. Ansonsten gilt bei einer „allgemeinen Verkehrskontrolle“: Das Handschuhfach, Gepäckstücke, der Kofferraum dürfen nicht durchsucht werden. Einen Blick in den Kofferraum werden die Polizisten bei der Kontrolle des Warndreiecks etc.

Was darf ich bei einer Polizeikontrolle verweigern?

Alles, was über die Überprüfung des Zustands und der Beladung hinausgeht, können Sie grundsätzlich verweigern, sofern Sie freundlich bleiben. Darüber hinaus haben Sie auch das Recht auf Aussageverweigerung.

Sind Polizisten dazu verpflichtet ihren Namen zu sagen?

Müssen sich Bundespolizisten ausweisen? Führen Bundespolizisten Amtshandlungen Ihnen gegenüber durch, können Sie grundsätzlich die Nennung von Name, Amtsbezeichnung und Dienststelle verlangen. Auf ausdrückliches Verlangen sind die Beamten verpflichtet, Ihnen ihren Dienstausweis vorzugzeigen.

In welchen Fällen Hausdurchsuchung?

Folgende Straftaten würden beispielsweise eine Hausdurchsuchung rechtfertigen:
  • Mord oder Totschlag oder eine Mitwirkung daran.
  • Menschenhandel oder Freiheitsberaubung.
  • Besitz oder Verbreitung von kinderpornografischem Material.
  • Besitz von oder Handeltreiben mit Betäubungsmitteln.
  • Diebstahl oder Hehlerei.

In welchen Fällen gibt es eine Hausdurchsuchung?

Die Polizei muss grundsätzlich einen begründeten Verdacht haben, auf gesuchte Gegenstände zu stoßen. Diese müssen auch im Durchsuchungsbeschluss angeführt werden. ‌Kann also der Verdacht auf eine Straftat durch sachliche Fakten und Beweise begründet werden, ist eine Hausdurchsuchung zulässig.

Was passiert nach einer Hausdurchsuchung wenn nichts gefunden wurde?

Eine Hausdurchsuchung kann auch in Ihrer Abwesenheit durchgeführt werden. Dann wird durch die Ermittler gemäß § 106 Abs. 1 StPO ein Zeuge, z.B. Ein Nachbar dazu geholt. Wenn Sie die Tür nicht öffnen, dürfen die Beamten gewaltsam eindringen.

Kann man taschenkontrolle verweigern?

Ohne einen konkreten Verdacht ist eine Taschenkontrolle im Supermarkt unzulässig. Verweigern Sie eine unbefugte Taschenkontrolle, ist dies kein Grund für ein Hausverbot. Ein Dieb, der auf frischer Tat ertappt wird, darf kontrolliert werden. Ihm kann zudem ein Hausverbot erteilt werden.

Ist es erlaubt die Polizei zu filmen?

Filmen (ohne Ton) und Fotografieren polizeilicher Einsätze ist grundsätzlich zulässig. Es gelten jedoch folgende Einschränkungen: 1. Auf Tonaufnahmen besser verzichten: Bei Aufnahme eines Videos von einem Polizeieinsatz sollte im Zweifel auf Tonaufnahmen lieber verzichtet werden.

Hat die Polizei das Recht mein Handy zu durchsuchen?

Aufgrund dieser Daten interessieren sich auch die Ermittlungsbehörden immer mehr für die Smartphones. Und so kann es passieren, dass ein Handy beschlagnahmt wird. Die Polizei darf das nur, wenn hierzu entweder ein gerichtlicher Beschluss vorliegt oder wenn Gefahr in Verzug ist.

Welche Rechte hat man gegenüber der Polizei?

Welche konkreten Maßnahmen sieht das Polizeirecht vor? Die Polizei ist zum Beispiel unter bestimmten Voraussetzungen dazu befugt, Personen, Sachen oder Wohnungen zu durchsuchen, die Identität von Personen festzustellen und Platzverweis auszusprechen. Diese Maßnahmen sollen dabei der Sicherheit dienen.

Wie verhalte ich mich am besten bei einer Polizeikontrolle?

Grundsätzlich gilt: Ruhe bewahren, bei der nächstmöglichen Gelegenheit anhalten und dies der Polizei durch Blinken oder langsameres Fahren anzeigen. Der Aufforderung, einem Polizeifahrzeug nachzufahren, sollte unbedingt Folge geleistet werden. Bei Missachtung drohen 70 Euro Bußgeld und ein Punkt in Flensburg.

Was sind meine Rechte gegenüber der Polizei?

Was darf die Polizei im bei einer Verkehrskontrolle? Die Polizei darf im Rahmen einer Verkehrskontrolle die Fahrtüchtigkeit des Fahrers überprüfen und den Fahrer dazu auffordern, Verbandskasten, Warndreieck und die Warnweste vorzuzeigen. Selbiges gilt für den Führerschein und die Fahrzeugpapiere.

Was darf die Polizei und was darf sie nicht?

Das darf die Polizei nicht:

Mein Fahrzeug durchsuchen. Das beinhaltet auch den Kofferraum. Mit einer Taschenlampe in meine Augen leuchten, mich auf einer Linie gehen lassen, Gleichgewichtssinn testen, etc. (bei Verdacht auf Alkohol oder Drogen am Steuer)

Kann die Polizei mich durchsuchen?

Eine Durchsuchung einer Person bzw. deren Tasche zur Strafverfolgung ist gem. § 102 StPO normalerweise nur dann erlaubt, wenn dieser sich der Begehung einer Straftat verdächtig gemacht hat. Dies setzt voraus, dass hinreichende Anhaltspunkte dafürsprechen, dass dieser eine strafbare Handlung begangen hat.

Wie oft darf die Polizei mich am Tag kontrollieren?

Die Polizei darf grundsätzlich jeden jederzeit kontrollieren, aus dem Verkehr ziehen und überprüfen, ob die Fahrtüchtigkeit der Person hinterm Steuer gewährleistet ist. Hierzu sind die Gesetzeshüter berechtigt, den Fahrer aus dem Fahrzeug zu bitten.

Wann finden die meisten Hausdurchsuchungen statt?

In der Regel werden Hausdurchsuchungen am frühen Morgen durchgeführt. Dennoch müssen sich Beamte auch an bestimmte Zeiten halten. Im Sommer dürfen Durchsuchungen nicht zwischen 21 Uhr abends und 4 Uhr morgens stattfinden. Im Winter gilt Gleiches für 21 Uhr und 6 Uhr.

Wann darf die Polizei die Wohnung durchsuchen?

Es kann sowohl die Wohnung des Täters als auch die Wohnung anderer Personen durchsucht werden. Während aber zur Durchsuchung der Wohnung des Täters ausreicht, dass zu vermuten ist, er halte sich dort auf oder Beweismittel werden sich dort finden, gelten für die Durchsuchung anderer Wohnungen strengere Voraussetzungen.

Wann kommt die Hausdurchsuchung?

von 4.00 Uhr bis 21.00 Uhr und im Winter vom 01.10. bis 31.03. von 6.00 Uhr bis 21.00 Uhr. Außerhalb dieser Zeiten darf durchsucht werden, aber dies muss vom Amtsgericht gesondert angeordnet werden.