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Sollte man als Beschuldigter aussagen?

Gefragt von: Roberto Winter MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen!
Ob eine Einlassung ratsam ist, kann jedoch erst beurteilt werden, wenn die bisherigen Ermittlungsergebnisse bekannt sind. Dies ist der Fall, wenn die Ermittlungsakte von einem versierten Strafverteidiger überprüft worden ist.

Sollte man als Beschuldigter eine Aussage machen?

Das Wichtigste vorweg: Niemand ist dazu verpflichtet, eine Aussage bei der Polizei zu machen – auch nicht als Beschuldigter! Sie müssen also nicht zur Polizei gehen. Sehen Sie die Einladung der Polizei als eine Gelegenheit, sich zur Sache zu äußern. Von einer Pflicht kann jedoch nicht die Rede sein.

Was muss ich als Beschuldigter aussagen?

Das Recht auf effektive Strafverteidigung beinhaltet unter anderem, dass man als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht hat. Das bedeutet, dass man keine Angaben zur Sache machen muss – lediglich Angaben zur Person, wie zum Beispiel Name, Anschrift etc. sind obligatorisch.

Kann man als Beschuldigter die Aussage verweigern?

Sie können als Beschuldigter und Angeklagter die Aussage verweigern. Es steht Ihnen frei, ob Sie sich gegenüber der Polizei, dem Staatsanwalt, einem Untersuchungsrichter (Haftrichter) oder in der Gerichtsverhandlung zu dem Straftatvorwurf äußern (§ 136 StPO, § 243 StPO).

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter?

Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter:
  1. Ruhe Bewahren.
  2. Aussage verweigern.
  3. Vorladungen nicht ohne Verteidiger folgen.
  4. Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen.
  5. Verwandte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen.
  6. Mögliche entlastende Beweise sichern (Kopieren, Speichern, Gedächtnisprotokoll)

Vorladung Polizei als Beschuldigter erhalten – was tun? I Tipps vom Anwalt I Defensio

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Sollte man eine Straftat zugeben?

Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten. Der Grundsatz, dass niemand verpflichtet ist, sich selbst zu belasten, ist zwar in der Strafprozessordnung nicht ausdrücklich geregelt.

Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?

Infolge einer Beschuldigtenvorladung ist es äußerst ratsam, zunächst die Aussage zu verweigern und umgehend anwaltliche Unterstützung einzuholen. Nur ein zugelassener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, was für Ihre Verteidigung von größter Bedeutung ist.

Ist es besser die Aussage zu verweigern?

Schweigen ist Ihr gutes Recht und hat rechtlich grundsätzlich keine negative oder positive Bedeutung. Wichtig: Dass die Aussage verweigert werden darf, bedeutet jedoch nicht, dass unwahre Aussagen geduldet werden müssen. Im Klartext bedeutet das: Sie dürfen schweigen, aber Sie dürfen nicht lügen!

Ist es besser eine Aussage zu verweigern?

Warum kann es sinnvoll sein, die Aussage zu verweigern? Wird Ihnen eine Straftat vorgeworfen, besteht grundsätzlich die Gefahr, dass Sie sich durch unbedachte Äußerungen selbst beschuldigen. Daher ist es häufig besser, sich erst mit einem Anwalt zu beraten und dann eine Aussage zu tätigen.

Sollte man Aussage verweigern?

Das Wichtigste in Kürze. Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Sollte ich zu einer Vorladung gehen?

„Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten. “ Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Folge zu leisten.

Was passiert wenn ich bei der Polizei nicht aussage?

Machen Sie keine Aussage bei der Polizei

Der erste Weg sollte schnellstmöglich zu einem Strafverteidiger führen. Viele Beschuldigte haben die Befürchtung, dass ihnen ein Schweigen negativ ausgelegt wird. Strafprozessual darf das Schweigen jedoch gerade nicht negativ gewertet werden, Ihre Aussage jedoch schon.

Wie verhalte ich mich bei polizeilichen Vernehmungen?

Gehen Sie im Zweifel nicht (bzw. zumindest nicht ohne Anwalt) zur polizeilichen Vernehmung. Sie müssen zur Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft oder das Gericht erscheinen. Schweigen Sie im Zweifel bis zur Akteneinsicht durch Ihren Anwalt.

Was passiert wenn man als Beschuldigter zur Vorladung Termin nicht erscheint?

Vor der Staatsanwaltschaft haben sowohl Zeugen als auch Beschuldigte die Pflicht, zu Erscheinen. Kommen Sie dieser Pflicht nicht nach, riskieren Sie, durch Beamte der Polizei vorgeführt werden. Um dies zu vermeiden, sollten Sie der Ladung der Staatsanwaltschaft stets folgen.

Wann wird ein Beschuldigter vernommen?

Gemäß § 163a StPO (Vernehmung des Beschuldigten) ist der Beschuldigte spätestens vor dem Abschluss der Ermittlungen zu vernehmen, es sei denn, dass das Verfahren zur Einstellung führt. In einfachen Sachen genügt es, dass ihm Gelegenheit gegeben wird, sich schriftlich zu äußern.

Was ist wenn Aussage gegen Aussage steht?

Eine „Aussage gegen Aussage“ Konstellation liegt vor, wenn sich der Verdacht gegen einen Beschuldigten oder Angeklagten nur auf ein einziges Beweismittel, nämlich die Aussage eines Zeugen stützt. Dieser Zeuge ist in der Regel das vermeintliche Opfer der Tat.

Wie schlimm ist eine Vorladung?

Einer Vorladung der Polizei müssen Sie nicht folgen. Es handelt sich um eine unverbindliche Einladung, die Sie auch so behandeln sollten. Sagen Sie den Termin freundlich ab. Bei der Polizei müssen Sie nur dann erscheinen, wenn dies ausdrücklich durch die Staatsanwaltschaft angeordnet wurde.

Ist eine Aussage Pflicht?

Ebenso wie Sie vor Gericht erscheinen müssen, haben Sie grundsätzlich auch die Pflicht, als Zeuge auszusagen. Von der Pflicht zur Aussage gibt es allerdings Ausnahmen, z. B. wenn Sie mit dem Angeklagten oder einer Partei eng verwandt sind.

Wie sage ich eine Vorladung bei der Polizei ab?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll.

Ist eine Vorladung eine Anzeige?

Wenn Sie eine Vorladung von der Polizei erhalten haben, bedeutet das, dass gegen Sie ermittelt wird. Die Strafanzeige ist daher ernst zu nehmen. Sie müssen zuerst Ruhe bewahren! Das wichtigste als Beschuldigter einer Straftat ist, dass Sie den Termin bei der Polizei nicht wahrnehmen sollten.

Was kommt nach der Vorladung?

Bei einer polizeilichen Vorladung haben aber auch sie das Recht, der Vorladung nicht zu folgen. Erfolgt die polizeiliche Ladung jedoch im Auftrag der Staatsanwaltschaft, müssen auch Zeugen auf der Polizeidienststelle erscheinen. Ohne Auftrag der Staatsanwaltschaft, besteht weiterhin keine Erscheinungspflicht.

Was für Briefe bringt die Polizei persönlich?

So müssen Polizisten etwa regelmäßig Post für Behörden zustellen. Ist die Anschrift eines Fahrzeughalters unklar oder können behördliche Schriftstücke wie Bußgeldbescheide für Ordnungswidrigkeiten im Straßenverkehr nicht zugestellt werden, lässt die Justiz die Polizei mit Briefpapier ausrücken.

Wie geht es nach einer Vorladung weiter?

Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens.

Wie kann man einer Aussage verweigern?

Wann habe ich ein Zeugnisverweigerungsrecht? Zeugen können unter bestimmten Umständen das Recht zur Verweigerung der Aussage haben. § 52 StPO trägt der engen Verbindung zwischen Zeugen und Beschuldigten Rechnung. So dürfen Verlobte, Ehegatten und Angehörige die Aussage verweigern.

Kann ich meine Aussage bei der Polizei ändern?

Zeugenaussagen bei der Polizei sind nicht mehr grundsätzlich freiwillig. Wird eine Zeugenaussage durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, muss vor der Polizei ausgesagt werden. Aussagen können im späteren Verlauf nicht widerrufen werden, auch wenn der Zeuge unter Alkoholeinfluss stand.