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Sind Balkonfliesen Sondereigentum?

Gefragt von: Ilka Krug  |  Letzte Aktualisierung: 11. September 2022
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Muss für die Schadensbeseitigung der Bodenbelag (Balkonfliesen = Sondereigentum) vom Balkon entfernt werden, hat der betroffene Eigentümer diese Maßnahme zu dulden, doch ist ihm der daraus entstehende Schaden zu ersetzen.

Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?

Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.

Was gehört zum Sondereigentum Balkon?

Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen ...

Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?

Der Balkonraum dagegen ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers. Dazu zählen auch Steckdosen, Fliesen, Innenanstrich und Blumentöpfe. So steht es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 114/09, VII ZR 193/99).

Ist der Balkonbelag Gemeinschaftseigentum?

Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

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Sind Balkonfliesen Gemeinschaftseigentum?

Muss für die Schadensbeseitigung der Bodenbelag (Balkonfliesen = Sondereigentum) vom Balkon entfernt werden, hat der betroffene Eigentümer diese Maßnahme zu dulden, doch ist ihm der daraus entstehende Schaden zu ersetzen.

Wem gehört die Balkonunterseite?

Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.

Wer ist für den Balkon zuständig?

Menschen in Deutschland über einen Balkon oder eine Terrasse verfügen. Doch, was ist, wenn das beliebte "Extra-Zimmer mit Aussicht" in einem schlechten Zustand ist? Rein rechtlich gilt: Gehört ein Balkon zu der Mietsache, also der Wohnung, ist der Vermieter für die Beseitigung etwaiger Schäden zuständig.

Wer haftet für Schäden am Balkon?

Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.

Was gehört zur balkonsanierung?

Zu den tragenden Teilen gehört, was die Sicherheit und Gestaltung des Hauses betrifft: unter anderem Fassade, Brüstungsmauer und -geländer, Bodenisolierung sowie die Außenseite der Fenster und Türen. Dagegen gehören Fliesen, Fugen, Steckdosen, Innenanstrich und bewegliche Blumentöpfe zum Sondereigentum.

Wann muss ein Balkon saniert werden?

Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.

Was kostet ein Balkon zu Fliesen?

Balkonfliesen kosten ab 20 Euro pro qm und für die Abdichtung des Balkons sind noch einmal ca. 50 – 90 Euro zu kalkulieren. Verallgemeinert kann man bei einer kompletten Balkonsanierung mit Kosten von ca. 100 – 150 Euro pro m2 rechnen.

Sind Terrassen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Zum Sondereigentum gehört die Terrassenoberfläche (Plattenbelag, Fliesenbelag). Bauliche Teile hingegen, die für das Gebäude konstruktiven und statischen Charakter haben (z.B. Terrasse ist zugleich Decke der darunterliegenden Wohnung), stellen immer Gemeinschaftseigentum dar.

Wem gehört das Balkongeländer?

Sämtliche konstruktiven Teile eines Balkons, die z.B. der Sicherheit dienen, gehören zum Gemeinschaftseigentum. Daraus ergibt sich eine sogenannte Kostentragungsverpflichtung für alle Eigentümer – also auch für jene ohne Balkon. Balkonstützen etwa sind klar Teil des Gemeinschaftseigentums.

Was ist eine balkonsanierung?

Das bedeutet, dass das Obermaterial bis auf die Trägerschicht (Rohbeton) abgetragen wird. Rostschäden auf dem Bewehrungseisen können so erkannt und nachhaltig ausgebessert werden. Danach erfolgt der Aufbau mit dem neuen Getifix-System. Angebrachte Geländer werden ebenfalls neu mit dem Balkon verbunden.

Wer trägt Kosten für Sondereigentum?

Nach Paragraf 14 Nr. 1 ist jeder Wohnungseigentümer verpflichtet, sein Sondereigentum solcherart instand zu halten, dass keinem der Miteigentümer ein Nachteil erwächst, der über das unvermeidliche Maß hinausgeht. Der Eigentümer trägt allein die Kosten für erforderliche Reparaturen.

Wann muss der Vermieter Terrasse renovieren?

Gehört zur Wohnung ein mit Fliesen ausgestatteter Balkon oder eine Terrasse, und ist dieser Balkon- oder Terrassenboden beschädigt, dann muss der Vermieter den Boden wiederherstellen, reparieren, gleichgültig durch wen, oder was der Schaden entstanden ist.

Wie dichte ich meinen Balkon richtig ab?

Der Bereich, an dem der Balkon an die Wand stößt, wird mit Fugen- beziehungsweise Dichtungsmasse abgedichtet. Dafür trägst du die Masse etwa 15 Zentimeter hoch an der Wand auf. Mit einem Dichtband schließt du den Wandanschluss final ab.

Wer muss Balkon sanieren?

Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.

Was darf man nicht auf dem Balkon?

Die Lagerung von Hausmüll und sonstigem Unrat auf dem Balkon ist verboten. Bei der Anbringung eines Sichtschutzes hat der Vermieter ein Mitspracherecht. Blumentöpfe und Blumenkästen müssen so angebracht werden, dass ihnen auch starke Windböen oder ein Sturm nichts anhaben kann.

Wer zahlt balkonsanierung Mieter oder Vermieter?

Die Kosten für Instandsetzung/Instandhaltung muss Ihr Vermieter selbst tragen. Er kann diese nicht auf Sie umlegen. Eine typische Instandhaltungsmaßnahme ist, wenn die Bodenbeläge des Balkons altersbedingt kaputt sind und der Vermieter diese durch gleichwertiges Material ersetzt.

Wem gehört der Balkon im Stockwerkeigentum?

Die Balkongeländer als äusserer Bauteil der Balkone sind Teil der Fassade und dienen sämtlichen Stockwerkeigentümern. Die Balkongeländer bestimmen das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes, was alle Stockwerkeigentümer betrifft.

Wie viel kostet eine balkonsanierung?

Im Schnitt liegen die Balkon sanieren Kosten bei etwa 150 – 400 Euro pro Quadratmeter. Je nachdem, was gemacht werden muss und in welchem Zustand sich der Balkon befindet, können diese Kosten aber stark variieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Balkon thermisch saniert (entkoppelt) werden muss.

Sind Terrassentüren Gemeinschaftseigentum?

Türen: Innentüren innerhalb einer Wohnung stehen im Sondereigentum. Die Wohnungsabschlusstüren sind hingegen vollständig Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch für den Farbanstrich. Diesen Regeln unterliegen auch Balkon- und Terrassentüren.

Was gehört zum Sondereigentum einer Eigentumswohnung?

Dem Sondereigentum können beispielsweise zugeordnet werden: Nichttragende Innenwände, Zwischenwände, Verputz, Verkleidung von Wänden und Decken, Innenanstrich, Tapeten, Fußbodenbelag, Innentüren, Heizkörper, Thermostatventile, Öfen, Einbauschränke, oberer Plattenbelag des Balkons, Innenanstrich der Balkonbrüstung, ...

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