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Kann Versicherung fiktive Abrechnung ablehnen?

Gefragt von: Kornelia Unger MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Laut § 249 BGB können Sie als Geschädigter frei wählen, ob Sie das Fahrzeug reparieren oder aber sich die Reparaturkosten auszahlen lassen möchten. Die Versicherung des Unfallgegners darf Ihnen keine Variante (konkrete oder fiktive Abrechnung) vorschreiben oder verwehren.

Was darf die Versicherung bei fiktiver Abrechnung abziehen?

Fiktive Abrechnung – so können Sie sich einen Unfallschaden auszahlen lassen
  • Nutzungsausfall.
  • Anwaltskosten.
  • Wertminderung.
  • Reparaturkosten.
  • Gutachterkosten.

Was ist bei fiktiver Abrechnung zu beachten?

Bei einer fiktiven Abrechnung werden die Kosten für einen entstandenen Schaden von der Autoversicherung bezahlt – ohne, dass der Schaden am Fahrzeug tatsächlich repariert wird. Diese besondere Art der Schadenregulierung nennt sich „fiktive Abrechnung“ und wird am häufigsten bei Kfz-Haftpflichtschäden angewandt.

Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?

Was zahlt die Kfz-Versicherung, wenn der Schaden nicht repariert wird? Die Versicherung zahlt Ihnen die Schadenssumme, die für die Reparatur (inkl. Kosten für Ersatzteile und Arbeitslohn), Transportkosten und Mehrwertsteuer anfallen.

Wann darf fiktiv abgerechnet werden?

Fiktive Abrechnung: Einen Nutzungsausfall können Sie geltend machen. Eine fiktive Abrechnung ist nach einem Unfall nur dann möglich, wenn kein sogenannter Totalschaden vorliegt. Von einem solchen ist die Rede, wenn die Reparaturkosten mehr als 130 % des Wiederbeschaffungswertes betragen.

Fiktive Abrechnung #1: Nach Unfall den Schaden auszahlen lassen? Geht das? | Bernd Hertfelder

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Wann lohnt sich fiktive Abrechnung?

Fiktive Abrechnung – Fazit & Zusammenfassung:

In einem Haftpflichtfall lohnt sich die fiktive Abrechnung, wenn Sie den Schaden aus welchen Gründen auch immer nicht reparieren lassen wollen. Es steht Ihnen also frei, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen.

Bin ich verpflichtet einen Schaden reparieren zu lassen?

Kann man sich auch die Unfall Reparaturkosten auszahlen lassen? Im Klartext heißt das, dass der Unfallgegner nur das reparieren lassen muss, was er auch selbst kaputtgemacht hat. Gerade bei älteren Fahrzeugen kann es deshalb durchaus sinnvoller sein, sich den Kfz-Schaden auszahlen zu lassen.

Was muss die Versicherung bei fiktiver Abrechnung zahlen?

Abwicklung Totalschaden bei fiktiver Abrechnung

Die Versicherungen zahlen in solchen Fällen lediglich den Wiederbeschaffungswert abzüglich des Restwertes des defekten Fahrzeugs. Die Reparaturkosten selbst spielen dann keine Rolle mehr.

Was darf die Versicherung abziehen?

Versicherung zahlt weniger als Gutachten – 4 typische Kürzungen
  • Kürzung der Stundenverrechnungssätze.
  • Beilackierung.
  • Reifen achsweise erneuern.
  • Totalschaden und trotzdem auf Kosten der Versicherung das Fahrzeug fachgerecht reparieren (bis 130% des Fahrzeugwertes möglich)

Kann Versicherung auf Reparatur bestehen?

Kann die Versicherung auf eine Reparatur bestehen oder kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen? Die Versicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen. Ausnahmen sind Leasingfahrzeuge. Sie können den Schaden grundsätzlich auch fiktiv abrechnen.

Was wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?

Die fiktive Abrechnung veranlasst meistens die gegnerische Haftpflichtversicherung, an irgendeiner Stelle eine Kürzung der Schadenssumme vorzunehmen. Das passiert beispielsweise gerne bei Verbringungskosten, UPE-Aufschlägen, Nutzungsausfall und weiteren Positionen.

Soll der Schaden gemäß dem Kostenvoranschlag fiktiv abgerechnet werden?

Dies kann zwar auch mit einem Kostenvoranschlag erfolgen, aber ein Gutachten, das auch die Wertminderung des Autos beurteilt ist sinnvoller. Meist wird eine fiktive Abrechnung durchgeführt, wenn es sich um ein altes Auto handelt, bei dem sich die Reparatur vermutlich nicht mehr auszahlen wird.

Kann man bei der Versicherung nach Kostenvoranschlag abrechnen?

Liegt ein Bagatellschaden vor, ist die Regulierung nach einem Kostenvoranschlag die gängige Lösung. In diesem Fall erstatten Versicherungen auf dieser Basis einen kleineren Schaden zeitnah.

Was heisst fiktiv abrechnen?

Fiktive Abrechnung bedeutet, dass der Schaden anhand eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens zum Versicherer abgerechnet wird. Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) aus dem Kostenvoranschlag bzw. Gutachten.

Kann man sich einen Schaden auszahlen lassen?

Ja, das ist möglich, auch wenn Sie sich den Unfallschaden auszahlen lassen. Bei einer Reparatur des Schadens im Rahmen der 130%-Regel bei einem wirtschaftlichen Totalschaden muss ein Kfz-Experte alle Arbeiten nach Abschluss begutachten.

Was zahlt die Versicherung bei Kostenvoranschlag?

Die Kosten für die Erstellung eines Kostenvoranschlags werden bei einem Haftpflichtschaden von der Versicherung gemäß der Haftungsquote gezahlt. Sie benötigen hierzu jedoch eine Rechnung, bspw. einer Werkstatt oder eines Gutachters.

Warum zahlt Versicherung weniger als Kostenvoranschlag?

Die Versicherung zahlt erst, wenn der Schaden beziffert ist & die Schuldfrage feststeht! Je schneller die Schadensmeldung erfolgt und je eher ein Gutachten zur Bemessung der Schadenssumme eingereicht wird, desto zügiger kann die Regulierung voranschreiten.

Wer zahlt den Gutachter Wenn Versicherung nicht zahlt?

Wer zahlt die Sachverständigenkosten? Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben. Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.

Wann zahlt die Versicherung nach dem Gutachten?

In der Regel 2-3 Wochen nachdem der Schaden mit aussagekräftigen Belegen beim Versicherer angemeldet wurde. Die Dauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie lange die erste Auszahlung tatsächlich dauert, hängt unter anderem davon ab, ob die Schuldfrage eindeutig bzw.

Was bedeutet auf Gutachtenbasis abrechnen?

Das bedeutet, dass nicht ein tatsächlich entstandener Schaden, etwa in Gestalt von konkret angefallenen Reparaturkosten, als Schadensersatzbetrag geltend gemacht wird, sondern ein auf Grund eines Sachverständigengutachtens errechneter „fiktiver“ Schaden. Diese Möglichkeit ist im Gesetz ausdrücklich vorgesehen.

Kann die Versicherung einen Kostenvoranschlag der Kfz Werkstatt kürzen?

Einfache und klare Antwort – nein sie darf nicht. Würde die Versicherung die Reparatur selbst in die Hand nehmen, könnte sie zu Ihnen auch nicht sagen, wir zahlen aber nur einen Teil davon.

Kann man Teilkasko fiktiv abrechnen?

Grundsätzlich darf ein Fahrzeughalter Schäden von seiner Kaskoversicherung (Vollkasko- und Teilkaskoversicherung, und damit nicht nur selbstverschuldete Unfälle, sondern beispielsweise auch Wildunfälle, u. a.) auch dann regulieren lassen, wenn er diese tatsächlich nicht reparieren lässt („fiktive Abrechnung”).

Wie wird ein versicherungsschaden abgerechnet?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor und es erfolgt die Abrechnung nach dieser Formel: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.

Kann Versicherung Kostenvoranschlag ablehnen?

Ja, aber nur um 15 bis 20 Prozent. Dies ist in § 650 BGB festgelegt. Wurde der Kostenvoranschlag bei der Versicherung eingereicht, müssen diese und auch der Versicherte über die Überschreitung informiert werden.

Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird. Wird die Wertminderung nicht berücksichtigt und sind ebenso keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant, ist der Kostenvoranschlag eine Alternative.