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Kann mir mein Arbeitgeber einen 450 Euro Job verbieten?

Gefragt von: Janina Seidel  |  Letzte Aktualisierung: 7. Juli 2026
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Nein, Ihr Arbeitgeber darf Ihnen einen 450-Euro-Job nicht pauschal verbieten, aber er kann ihn untersagen, wenn berechtigte Interessen verletzt werden, wie z.B. durch Konkurrenz, die Überschreitung der maximalen Arbeitszeit (max. 48 Std./Woche inkl. Hauptjob) oder wenn Ihre Leistung im Hauptjob leidet (z.B. durch Müdigkeit). Grundsätzlich haben Sie ein Recht auf Berufsfreiheit (GG Art. 12), aber Sie müssen Ihren Arbeitgeber über Nebentätigkeiten informieren, falls diese seine Interessen berühren könnten. Generelle Verbote im Arbeitsvertrag sind unwirksam.

Wann darf der Arbeitgeber einen Minijob verbieten?

Ein Arbeitgeber darf einen Minijob nicht pauschal verbieten. Einschränkungen sind nur möglich, wenn klare gesetzliche Grenzen oder konkrete Interessen des Arbeitgebers verletzt werden. Arbeitnehmer sollten geplante Nebenjobs offen ansprechen und vertragliche Pflichten beachten.

Kann der Arbeitgeber einen 520 Euro Job ablehnen?

Ablehnen darf er dies ohne arbeitsvertragliche Regelung nur, wenn es einen triftigen Grund dafür gibt. Du bist deinem Arbeitgeber prinzipiell keine Informationen schuldig zur genauen Wochenarbeitszeit in deinem Minijob, dem dortigen Arbeitgeber und der Höhe des Verdienstes.

Kann ich bei einem Vollzeitjob auch einen 450-Euro-Job annehmen?

Ja, man darf neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben, solange man die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche) einhält und der Arbeitgeber des Hauptjobs zustimmt, es sei denn, es gibt keine arbeitsvertraglichen Hinderungsgründe wie Konkurrenz oder Leistungsabfall, wobei nur der erste Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Bei einem Minijob neben dem Hauptberuf beim selben Arbeitgeber ist dies nicht erlaubt. 

Kann der Arbeitgeber wegen Nebenjob kündigen?

Nein, das ist nicht möglich. Damit greift der Arbeitgeber in die Berufsfreiheit und sogar in das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit des Arbeitnehmes ein. Als Nebenjob kommen andere Arbeitsverhältnisse genauso in Betracht, wie eine Selbstständigkeit oder eine ehrenamtliche Tätigkeit.

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Ist eine Nebentätigkeit ein Kündigungsgrund?

Kündigung wegen Nebentätigkeit

Verstößt der Arbeitnehmer mit einer Nebentätigkeit gegen gesetzliche oder arbeitsvertragliche Pflichten, kann das ein Grund für eine fristlose Kündigung sein, doch hängt die Wirksamkeit einer solchen Kündigung davon ab, welche Pflicht verletzt wurde.

Wann darf der Arbeitgeber einen Minijob kündigen?

Oft können Arbeitgeber ihre Minijobber nicht mehr in vollem Umfang oder aufgrund einer Schließung sogar gar nicht mehr beschäftigen. Arbeitgeber dürfen ihren Minijobber nur aus wichtigem Grund fristlos kündigen. Allein mit dem Hinweis auf die besonderen Umstände der Corona-Krise ist dies nicht zulässig.

Kann man in der selben Firma Vollzeit und Minijob arbeiten?

Nein, man kann in der gleichen Firma in der Regel nicht gleichzeitig eine sozialversicherungspflichtige Vollzeitstelle und einen Minijob ausüben, da beide Beschäftigungen dann sozialversicherungsrechtlich zu einer einzigen, voll sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit zusammengefasst werden. Die entscheidende Regel ist die "Arbeitgeberidentität": Bei einem einzigen Arbeitgeber werden alle Tätigkeiten addiert; ein Minijob bleibt nur dann ein Minijob, wenn er der einzige Job ist oder mit einer selbstständigen Tätigkeit kombiniert wird, aber nicht mit einer abhängigen Hauptbeschäftigung beim selben Arbeitgeber. 

Was darf ich dazuverdienen, wenn ich Vollzeit arbeite?

Wenn Sie in Vollzeit arbeiten, dürfen Sie zusätzlich Geld verdienen, müssen aber beachten, dass Einkünfte aus einem Minijob (bis 556 €/Monat) steuer- und abgabenfrei sind, während bei anderen Nebentätigkeiten (z. B. Freiberuflichkeit bis 410 €/Jahr oder Midijobs) die Steuern und Sozialabgaben anfallen können und eine Steuererklärung nötig werden kann; wichtig sind auch die Regeln Ihres Arbeitgebers und ggf. Freibeträge für Rentner oder bei Bürgergeld. 

Wie viele Stunden muss man für 520 € arbeiten?

Um 520 € zu verdienen, müssen Sie je nach Stundenlohn unterschiedlich viele Stunden arbeiten: Bei 12 € Mindestlohn sind es rund 43,3 Stunden, bei 14 € wären es ca. 37 Stunden, aber bei höheren Löhnen (wie dem aktuellen Mindestlohn von 13,90 € ab 2026) sinkt die Stundenzahl entsprechend (ca. 37,4 Stunden für 520 €). Es gibt keine feste Wochenstundenzahl, die maximale Monatsstundenzahl hängt vom konkreten Stundenlohn ab, da die 520 € als Minijob-Grenze gelten.
 

Kann AG Nebenjobs verbieten?

Nein, der Arbeitgeber darf einen Nebenjob nicht pauschal verbieten, aber er kann ihn untersagen, wenn berechtigte Interessen bestehen, wie Konkurrenz, Verletzung der gesetzlichen Arbeitszeiten, Gefährdung der Hauptleistung oder Verstoß gegen das Wettbewerbsverbot. Generelle Verbote im Arbeitsvertrag sind unwirksam; der Arbeitgeber muss die Interessenabwägung darlegen. Sie müssen den Job meist anzeigen, besonders wenn er die Haupttätigkeit beeinträchtigen könnte.
 

Kann mein Arbeitgeber sehen, dass ich einen Nebenjob habe?

Ja, Ihr Arbeitgeber kann erfahren, dass Sie einen Nebenjob haben, auch wenn es keine direkte Meldung gibt; es kann über Sozialversicherungsmeldungen (wenn Minijob-Grenzen überschritten werden), Lohnsteuerverfahren (Steuerklassen) oder durch Kollegen bekannt werden, und Sie sind oft verpflichtet, ihn zu informieren, wenn er berechtigte Interessen hat (z.B. Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz), auch wenn Minijobs meist genehmigungsfrei sind. 

Kann ein Arbeitgeber einen Nebenjob verweigern?

Nein, der Arbeitgeber darf einen Nebenjob nicht pauschal verbieten; ein generelles Verbot im Arbeitsvertrag ist unwirksam. Er kann die Nebentätigkeit aber untersagen, wenn sie die Arbeitsleistung beeinträchtigt (z.B. durch Übermüdung), gegen gesetzliche Arbeitszeitgrenzen verstößt, in direkter Konkurrenz zum Hauptarbeitgeber steht (Wettbewerbsverbot) oder andere berechtigte Interessen verletzt. Oft müssen Arbeitnehmer Nebentätigkeiten melden oder genehmigen lassen, was vertraglich geregelt sein kann.
 

Ist es möglich, neben einer Vollzeitstelle in Deutschland einen Minijob zu machen?

Ja, Sie können einer sozialversicherungspflichtigen Hauptbeschäftigung und einem Nebenjob nachgehen . Sie dürfen jedoch nicht mehr als 10 Stunden pro Tag arbeiten (maximale Arbeitszeit). Es ist auch möglich, mehrere Nebenjobs zu kombinieren.

Muss ich meinen Arbeitgeber informieren, wenn ich einen Nebenjob anmelde?

Sie müssen Ihren Arbeitgeber über einen Nebenjob informieren (und ggf. um Erlaubnis fragen), wenn Ihr Arbeits- oder Tarifvertrag dies verlangt oder wenn der Nebenjob die Interessen des Hauptarbeitgebers berührt (z. B. Konkurrenz, Arbeitszeitgesetz beachten). Prüfen Sie Ihren Arbeitsvertrag auf Klauseln; ansonsten ist eine (freiwillige) Meldung ratsam, um Vertrauen zu schaffen und Interessenkonflikte zu vermeiden, besonders bei ehrenamtlichen Tätigkeiten wie der Feuerwehr. Eine generelle Meldepflicht gibt es nicht, aber eine vertragliche kann bestehen.
 

Was darf ich zu meinem Vollzeitjob dazuverdienen?

Bei einem Vollzeitjob dürfen Sie steuer- und sozialabgabenfrei im Minijob dazuverdienen, solange Ihr Nebenverdienst 603 Euro pro Monat (7.236 €/Jahr) nicht übersteigt. Verdienen Sie mehr, fallen in der Regel Steuern und Sozialabgaben an, Sie fallen in den Midijob (bis 2.000 €) oder einen regulären Job, was je nach Einkommenshöhe steuerlich unterschiedlich behandelt wird, ohne dass aber die Hauptbeschäftigung gefährdet ist. Bei selbstständigen Nebentätigkeiten gelten andere Grenzen (ca. 410 €/Jahr steuerfrei). 

Wie wirkt sich eine geringfügige Beschäftigung auf die Pension aus?

geringfügig Beschäftigte. Geringfügige Beschäftigungen zählen nicht zur Pflichtversicherung und somit nicht für die Pension. Mit einer Selbstversicherung sichern Sie trotzdem Ihre Altersvorsorge – ideal für junge Berufstätige, Student*innen und Frauen.

Kann man Vollzeit arbeiten und einen Minijob haben?

Ja, man darf neben einem Vollzeitjob einen Minijob haben, solange man die gesetzlichen Arbeitszeitgrenzen (max. 48 Std./Woche) einhält und der Arbeitgeber des Hauptjobs zustimmt, es sei denn, es gibt keine arbeitsvertraglichen Hinderungsgründe wie Konkurrenz oder Leistungsabfall, wobei nur der erste Minijob steuer- und sozialversicherungsfrei ist. Bei einem Minijob neben dem Hauptberuf beim selben Arbeitgeber ist dies nicht erlaubt. 

Kann man von Vollzeit auf Minijob wechseln?

Ja, ein Wechsel von Vollzeit auf einen Minijob ist möglich, erfordert aber einen schriftlichen Antrag beim Arbeitgeber (ca. 3 Monate vorher) und eine Einigung über die Stundenreduzierung, wobei der Minijob die Verdienstgrenze (aktuell 556 €/Monat) einhalten muss und oft ein Änderungsvertrag geschlossen wird; bei Wechsel zum selben Arbeitgeber gelten steuerliche Besonderheiten, da dann meist Steuerklasse 6 greift. 

Kann man beim selben Arbeitgeber zwei Arbeitsverträge haben?

Ja, man kann bei einem Arbeitgeber zwei Arbeitsverträge haben, aber nur, wenn die Tätigkeiten in den Verträgen nicht in einem direkten Sachzusammenhang stehen (z.B. als Aushilfe und als Reinigungskraft), ansonsten gelten sie als ein einziges Arbeitsverhältnis; sonst würde man gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen und das Einkommen wäre steuerlich und sozialrechtlich komplexer, aber grundsätzlich sind mehrere Verträge bei einem Arbeitgeber möglich, wenn die Aufgaben unterschiedlich genug sind, um die gesetzlichen Grenzen zu wahren. 

Kann man in demselben Betrieb auf 450 Euro arbeiten?

Nein, einen Minijob und eine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit können Sie nicht gleichzeitig beim selben Arbeitgeber ausüben, da beide Beschäftigungen rechtlich zu einem einheitlichen Gesamt-Arbeitsverhältnis zusammengefasst werden und somit sozialversicherungspflichtig werden. Das gilt auch für die Kombination eines Minijobs mit einer kurzfristigen Beschäftigung. Ausnahmen gelten nur für Auszubildende, die zusätzlich einen Minijob im Ausbildungsbetrieb haben dürfen. 

Welche Gründe rechtfertigen eine Kündigung bei einem Minijob?

Arbeitgeber können Minijobber aus betriebsbedingten, personenbedingten oder verhaltensbedingten Gründen kündigen, wobei bei verhaltensbedingten Kündigungen oft eine vorherige Abmahnung nötig ist, es sei denn, es liegt ein schwerwiegender Verstoß vor. Bei schweren Verstößen wie Diebstahl, Mobbing oder grober Beleidigung ist auch eine fristlose Kündigung möglich. Auch wenn das Kündigungsschutzgesetz (KSchG) oft nicht greift, muss die Kündigung treu und fair sein und darf nicht diskriminierend sein. 

Welche gesetzlichen Regelungen gelten für einen Minijob?

Das Minijob-Gesetz regelt geringfügige Beschäftigungen in Deutschland, hauptsächlich durch die Verdienstgrenze (aktuell 603 €/Monat seit 2026, angepasst an den Mindestlohn) nach § 8 SGB IV, aber auch durch die kurzfristige Beschäftigung (max. 3 Monate/Jahr). Wichtig sind die gleichen Arbeitsrechte wie für Vollzeitkräfte (Mindestlohn, Kündigungsschutz, Urlaub) und die Rentenversicherungspflicht, von der man sich befreien lassen kann.
 

Was passiert mit Überstunden, wenn ich meinen Minijob kündige?

Was passiert mit Überstunden bei Kündigung im Minijob? Laut Mindestlohngesetz müssen Arbeitgebende noch ausstehendes Zeitguthaben nach Beendigung des Minijobs im Folgemonat auszahlen. Für die Beitragsberechnung wird diese Auszahlung als einmalige Zahlung dem letzten Abrechnungszeitraum zugeordnet.

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