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Kann man sich einen Schaden auszahlen lassen?

Gefragt von: Herr Dr. Ignaz Erdmann  |  Letzte Aktualisierung: 23. August 2022
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Es ist möglich, sich den Unfallschaden auszahlen zu lassen. Grundsätzlich hat jeder Unfallgeschädigte die Wahl, ob er den Unfallschaden auszahlen oder reparieren lassen möchte. Fuhrparkbetreiber ebenso wie Privatpersonen können sich den Kfz Versicherungsschaden auszahlen lassen.

Kann man sich einen versicherungsschaden auszahlen lassen?

Grundsätzlich hat man nach einem Unfall das Recht, sich von der gegnerischen Versicherung die Kosten für die Unfallreparatur auszahlen zu lassen. Den Auszahlungsbetrag kann der Begünstigte dann entweder für eine Werkstatt verwenden, die günstiger ist, den Schaden selbst reparieren oder einfach gar nichts machen.

Bin ich verpflichtet einen Schaden reparieren zu lassen?

Generell sind Sie nicht verpflichtet, Ihren PKW nach einem Haftpflichtschaden in einer Werkstatt reparieren zu lassen. Die Haftpflichtversicherung Ihres Unfallgegners wird möglicherweise einen Sachverständigen mit der Begutachtung des Schadens bzw. der Reparaturkosten an Ihrem PKW beauftragen.

Was bekommt man vom Gutachten ausgezahlt?

Sie zahlt bei fiktiver Abrechnung die Reparaturkosten (exklusive Mehrwertsteuer) und ggf. weitere Schadensersatzpositionen, sofern sie im Gutachten aufgeführt sind. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden wird sie die Differenz aus Wiederbeschaffungswert und Restwert auszahlen.

Was zahlt Versicherung wenn man selbst repariert?

Trägt die Versicherung die Kosten, wenn Sie den Unfallschaden selbst reparieren? Ist es möglich, den Unfallschaden selbst zu reparieren? Nach einem unverschuldeten Unfall haben Geschädigte grundsätzlich Anspruch darauf, dass die gegnerische Versicherung für den entstandenen Schaden am Fahrzeug aufkommt.

Fiktive Abrechnung #1: Nach Unfall den Schaden auszahlen lassen? Geht das? | Bernd Hertfelder

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Was heißt fiktive Auszahlung?

Fiktive Abrechnung bedeutet, dass der Schaden anhand eines Kostenvoranschlags oder eines Gutachtens zum Versicherer abgerechnet wird. Die Versicherung zahlt die Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) aus dem Kostenvoranschlag bzw. Gutachten.

Kann Versicherung auf Reparatur bestehen?

Kann die Versicherung auf eine Reparatur bestehen oder kann man sich den Unfallschaden auszahlen lassen? Die Versicherung kann nicht darauf bestehen, dass Sie den Schaden tatsächlich reparieren lassen. Ausnahmen sind Leasingfahrzeuge. Sie können den Schaden grundsätzlich auch fiktiv abrechnen.

Wie berechnet Versicherung nach Gutachten ab?

Bei der Abrechnung nach Gutachten erfolgt dies eben durch Gutachten eines Sachverständigen oder zur Not durch einen Kostenvoranschlag einer Werkstatt. Auf dieser Grundlage kann eine fiktive Abrechnung des Schadens erfolgen und das KFZ muss nicht repariert werden.

Was wird bei Abrechnung nach Gutachten abgezogen?

Anwaltskosten: Ist die Zuhilfenahme eines Anwalts nötig, um Ihre Ansprüche geltend zu machen, muss die gegnerische Versicherung für die entstehenden Gebühren aufkommen. Gutachterkosten: Da eine fiktive Abrechnung nicht ohne Gutachter möglich ist, sind die entsprechenden Kosten ebenfalls von der Versicherung zu zahlen.

Was darf eine Versicherung vom Kostenvoranschlag abziehen?

Beispiel: (Wert des Fahrzeugs vor dem Unfall) im Vergleich zum (Restwert nach dem Unfall) = Differenz 10.000 EUR (Wert des Fahrzeug vor dem Unfall) - 8.000 EUR (Restwert des Fahrzeugs) Dies bedeutet eine Differenz von 2.000 EUR, die zur Erstattung eingereicht werden kann.

Wie lange dauert es bis Geld von der Versicherung kommt?

Die gegnerische Haftpflichtversicherung zahlt in der Regel innerhalb von 4 bis 6 Wochen, nachdem die entsprechende Forderung eingegangen ist. Bei einer Teilkasko- oder Vollkaskoversicherung sind es erfahrungsgemäß zwischen 2 und 4 Wochen, nachdem die gesamte Schadenshöhe feststeht.

Wie lange dauert es vom Gutachten bis zur Auszahlung?

In der Regel 2-3 Wochen nachdem der Schaden mit aussagekräftigen Belegen beim Versicherer angemeldet wurde. Die Dauer ist von Fall zu Fall unterschiedlich. Wie lange die erste Auszahlung tatsächlich dauert, hängt unter anderem davon ab, ob die Schuldfrage eindeutig bzw.

Wie wird ein versicherungsschaden abgerechnet?

Übersteigen die Reparaturkosten den Wiederbeschaffungswert, liegt ein Totalschaden vor und es erfolgt die Abrechnung nach dieser Formel: Wiederbeschaffungswert abzüglich Restwert abzüglich Selbstbeteiligung.

Was bekomme ich bei fiktiver Abrechnung?

Bei der fiktiven Abrechnung werden die in einem Kostenvoranschlag oder in einem Gutachten ausgewiesenen Netto-Reparaturkosten (ohne MwSt.) bezahlt. Achtung: Insbesondere bei Fahrzeugen älter als 3 Jahre gibt es oftmals hohe Abzüge.

Kann die gegnerische Versicherung ein Gutachten kürzen?

Natürlich darf die Versicherung das Gutachten nicht grundsätzlich kürzen. Sie hat durch die Zahlung von Schadensersatz den Zustand herzustellen, der ohne Unfall bestehen würde. Sofern jedoch unberechtigte Forderungen geltend gemacht werden, könnten diese gekürzt werden.

Soll der Schaden gemäß dem Gutachten abgerechnet werden?

Die Frage, ob der Geschädigte schon ein Gutachten beauftragen darf oder doch nur einen Kostenvoranschlag, richtet sich nach der Schadenhöhe. Die Rechtsprechung dazu ist nicht einheitlich. Beträgt der Schaden jedoch weniger als 1.000,00 €, ist dringend anzuraten, lediglich einen Kostenvoranschlag zu erstellen.

Warum zahlt Versicherung weniger als Kostenvoranschlag?

Die Versicherung zahlt erst, wenn der Schaden beziffert ist & die Schuldfrage feststeht! Je schneller die Schadensmeldung erfolgt und je eher ein Gutachten zur Bemessung der Schadenssumme eingereicht wird, desto zügiger kann die Regulierung voranschreiten.

Wer zahlt den Gutachter Wenn Versicherung nicht zahlt?

Wer zahlt die Sachverständigenkosten? Im Regelfall übernimmt die Versicherung des Unfallgegners die Kosten für den Gutachter, auch, wenn Sie als Geschädigter, diesen selbst beauftragt haben. Anders sieht es bei einer Mitschuld aus. Hier tragen beide Parteien einen Teil der Sachverständigenkosten.

Was ist besser wirtschaftlicher Totalschaden oder Reparatur?

Bei einem technischen Totalschaden lässt sich das Auto nicht mehr reparieren. Der Restwert ist Null. Bei einem wirtschaftlichen Totalschaden kann der Wagen noch fahrtüchtig sein; die Reparatur lohnt sich aber rechnerisch nicht mehr, weil der Wert des Autos deutlich geringer ist als die geschätzten Reparaturkosten.

Wer zahlt Rechnung bei versicherungsschaden?

Der Versicherer bezahlt nie Ihre Rechnung. Wie immer muss man sich das Grundprinzip der Schadenerstattung klar machen: Ihr Kunde zahlt an Sie in voller Höhe, danach lässt er sich vom Versicherer den ihm zustehenden Betrag erstatten.

Kann Versicherung Reparatur verweigern?

Wird eine Reparatur ohne Freigabe durchgeführt, kann die Versicherung die Übernahme der Reparaturkosten teilweise oder ganz verweigern. Gibt es eine andere Option zur Reparaturfreigabe? Ja, Geschädigte haben die Möglichkeit, eine Reparaturkostenübernahme-Bestätigung auszufüllen.

Wie lange hat die Versicherung Zeit einen Schaden zu regulieren?

In der Regel werden vier bis sechs Wochen für die Regulierung durch die Versicherung angenommen. Wovon ist die Dauer der Schadensregulierung abhängig? Die Schwere des Unfalls sowie die Bearbeitungszeit bei der Versicherung beeinflussen die Dauer der Schadensregulierung.

Was zahlt die Versicherung wenn der Schaden nicht repariert wird?

Wer sich nach einem Unfall das Geld von der Versicherung auszahlen lassen will ohne zu reparieren, sollte die fiktive Abrechnung in Anspruch nehmen. Bei der fiktiven Abrechnung erhält der Geschädigte dann das Geld für den Schaden, aber ohne ihn in der Werkstatt reparieren zu lassen.

Wie lange dauert eine fiktive Abrechnung?

In der Regel 2-3 Wochen. Dies ist aber von Fall zu Fall unterschiedlich, denn wie lange eine fiktive Abrechnung tatsächlich dauert, hängt davon ab, ob die Schuldfrage eindeutig ist, wie stark die Schadenabteilung beim Versicherer ausgelastet ist, wie hoch der Schaden ist bzw.

Was ist besser Gutachten oder Kostenvoranschlag?

Ist mit einer Wertminderung zu rechnen, ist das Gutachten immer die bessere Wahl, da diese in die Gutachtensumme mit eingerechnet wird. Wird die Wertminderung nicht berücksichtigt und sind ebenso keine Ausfallzeiten oder Ausfallkosten relevant, ist der Kostenvoranschlag eine Alternative.