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Kann man mich fristlos kündigen wenn ich schon gekündigt habe?

Gefragt von: Bernadette Herrmann-Fritsch  |  Letzte Aktualisierung: 15. Oktober 2026
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Ja, eine nachträgliche fristlose Kündigung durch den Arbeitgeber ist möglich, auch wenn Sie bereits selbst gekündigt haben, aber nur unter strengen Voraussetzungen und wenn der Kündigungsgrund so schwerwiegend ist, dass dem Arbeitgeber das Abwarten der regulären Frist nicht zugemutet werden kann. Hat der Arbeitgeber den Kündigungsgrund bereits bei der ordentlichen Kündigung gekannt, darf er nicht einfach eine fristlose Kündigung aus demselben Grund hinterherschicken, da dies als widersprüchliches Verhalten gilt, aber bei neuen oder erst später bekannt gewordenen gravierenden Pflichtverletzungen (z.B. Diebstahl, schwere Beleidigung) kann die fristlose Kündigung rechtens sein.

Kann ich fristlos gekündigt werden, wenn ich bereits gekündigt habe?

Der Arbeitgeber kann grundsätzlich auch nach Ausspruch einer ordentlichen Kündigung noch eine fristlose Kündigung aussprechen, wenn neue Gründe bekannt werden oder bestehende Gründe eine sofortige Beendigung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigen.

Kann ich noch kündigen, wenn ich schon gekündigt worden bin?

Ja, Sie können auch selbst kündigen, wenn Sie bereits gekündigt wurden, aber es ist komplex: Eine zweite Kündigung kann eine frühere beenden, birgt aber Risiken wie eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld (ALG) und sollte gut überlegt sein, idealerweise mit einem Aufhebungsvertrag oder bei Vorliegen wichtiger Gründe (Gesundheit, Mobbing). 

Kann man gekündigt werden, wenn man bereits gekündigt hat?

Sie sollten auch bedenken, dass Ihr Arbeitgeber selbst im Falle Ihrer Kündigung das Disziplinarverfahren während Ihrer Kündigungsfrist fortsetzen und Sie letztendlich wegen groben Fehlverhaltens entlassen könnte .

Kann mich mein Arbeitgeber kündigen, nachdem ich gekündigt habe?

Eine fristlose Folgekündigung nach einer ordentlichen Kündigung ist also nur dann zulässig, wenn der Arbeitnehmer einen schwerwiegenden anderen Pflichtverstoß oder eine Rechtsverletzung zu verantworten hat. Achtung: Jede Kündigung, die der Arbeitgeber ausspricht, gilt rechtlich als eigenständige Kündigung.

Darf der Arbeitnehmer fristlos kündigen?

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Wann darf ich fristlos kündigen als Arbeitnehmer?

Ein Arbeitnehmer kann fristlos kündigen, wenn der Arbeitgeber so schwerwiegend gegen seine Pflichten verstößt, dass dem Arbeitnehmer die Fortführung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar ist, beispielsweise bei Nichtzahlung des Lohns, Mobbing, Straftaten (wie Diebstahl oder Betrug), gewalttätigen Übergriffen oder mobbingartigen Verhältnissen, wobei eine vorherige Abmahnung oft notwendig ist, außer bei extrem schweren Fällen wie Straftaten. Der Kündigungsgrund muss so gravierend sein, dass eine Weiterbeschäftigung bis zum Ende der regulären Kündigungsfrist unmöglich wird und die Kündigung muss innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes erfolgen. 

Bin ich verpflichtet, nach Kündigung zu arbeiten?

Ja, grundsätzlich müssen Sie nach einer Kündigung weiterarbeiten, bis die Kündigungsfrist abgelaufen ist, da das Arbeitsverhältnis fortbesteht; der Arbeitgeber kann Sie jedoch freistellen (bezahlt), und Sie haben Anspruch auf Lohn und Zeugnis, bis der Vertrag endet. Sie dürfen nicht einfach eigenmächtig die Arbeit einstellen, außer es handelt sich um eine fristlose Kündigung oder der Arbeitgeber hat Sie unwiderruflich freigestellt. 

Kann ich gekündigt werden, wenn ich selber schon gekündigt habe?

Ja, grundsätzlich schon. Unter Umständen kann es dazu kommen, dass Sie als Arbeitnehmer eine ordentliche Kündigung zum Ende des Monats einreichen und Ihr Arbeitgeber Sie vor Ablauf der Kündigungsfrist noch fristlos kündigt.

Kann ich mit sofortiger Wirkung kündigen?

Ja, Sie können sofort kündigen , aber die meisten Arbeitsverträge oder Tarifverträge sehen eine Kündigungsfrist von mindestens 1 bis 4 Wochen vor.

Wie verhält man sich, nachdem man gekündigt hat?

Melden Sie sich umgehend arbeitssuchend

Nach einer Kündigung sind Sie verpflichtet, sich bei der Agentur für Arbeit arbeitssuchend und spätestens am Ende der Kündigungsfrist arbeitslos zu melden, sofern Sie dann noch keine neue Stelle haben.

Was sagt man beim Vorstellungsgespräch, wenn man gekündigt wurde?

Wenn Sie gekündigt wurden, erklären Sie dies im Vorstellungsgespräch sachlich, ehrlich und lösungsorientiert, indem Sie den Fokus auf Ihre Stärken und die Zukunft legen, statt zu klagen. Nennen Sie neutrale Gründe wie Umstrukturierungen oder strategische Neuausrichtungen, betonen Sie, was Sie gelernt haben, und leiten Sie zu Ihren Zielen für die neue Position über. Vermeiden Sie negative Äußerungen über den Ex-Arbeitgeber und konzentrieren Sie sich auf Ihre Wertschöpfung und Motivation für die neue Stelle. 

Wie kündige ich ohne Sperre?

Um eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld nach einer Kündigung zu vermeiden, müssen Sie einen wichtigen, unabweisbaren Grund haben, der Ihre Kündigung rechtfertigt (z.B. nachweisliches Mobbing, gesundheitliche Probleme mit Attest, familiäre Pflege, Umzug zum Partner) oder sofort eine neue Stelle mit unterschriebenem Vertrag antreten; alternativ kann ein gerichtlicher Vergleich bei einer arbeitgeberseitigen Kündigung eine Sperre verhindern. Belege wie Atteste, Dokumentationen oder der neue Vertrag sind entscheidend.
 

Warum sollte man den neuen Arbeitgeber nicht nennen?

Man nennt den neuen Arbeitgeber oft nicht, um Konflikte mit dem aktuellen Chef zu vermeiden, da dieser verärgert reagieren oder sogar die Kündigung forcieren könnte, und um seine berufliche Zukunft abzusichern, bis der neue Vertrag feststeht, was rechtlich erlaubt ist, da es keine Pflicht gibt, den neuen Arbeitgeber zu nennen. Es schützt auch vor neugierigen Fragen und möglichen Verstrickungen mit Kollegen und dem alten Arbeitgeber, insbesondere wenn es um die Konkurrenz geht. 

Was ist die Klausel zur sofortigen Kündigung?

Die Klausel zur sofortigen Kündigung ermöglicht es einer oder beiden Parteien, einen Vertrag unter bestimmten Umständen ohne vorherige Ankündigung fristlos zu beenden .

Ist es möglich, gleichzeitig fristlos und fristgerecht zu kündigen?

Ja, eine gleichzeitige fristlose und fristgerechte Kündigung ist möglich, insbesondere bei Wohnraummietverhältnissen (z.B. wegen Mietrückständen), wobei die fristgerechte Kündigung als "Hilfskündigung" dient, falls die fristlose Kündigung unwirksam wird, wie der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden hat. Auch im Arbeitsrecht wird dies oft angewendet: Eine fristlose Kündigung wird ausgesprochen, aber falls diese aus formellen oder inhaltlichen Gründen scheitert, greift die hilfsweise erklärte ordentliche Kündigung (z.B. bei beharrlicher Unpünktlichkeit). Wichtig ist, dass die Gründe für beide Kündigungen nicht exakt dieselben sein dürfen, wenn sie nacheinander ausgesprochen werden; bei gleichzeitiger Erklärung müssen sie auf unterschiedlichen oder sich entwickelnden Sachverhalten basieren.
 

Ist es möglich, nach einer Kündigung wieder eine Anstellung zu bekommen?

Wurden Sie unrechtmäßig gekündigt, können Sie unter Umständen auf dem Rechtsweg Ihre Stelle zurückerlangen . Können Sie nachweisen, dass die Kündigung rechtswidrig war, kann das Gericht den Arbeitgeber zur Wiedereinstellung verpflichten und Ihnen zusätzlich den entgangenen Lohn zahlen.

Wie kann ich mit sofortiger Wirkung kündigen?

Eine fristlose Kündigung ist nur bei wichtigen Gründen (z.B. schwere Pflichtverletzung, Straftat, Mobbing) möglich, macht die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar und muss schriftlich erfolgen, eigenhändig unterschrieben, eindeutig formuliert sein und innerhalb von zwei Wochen nach Kenntnis des Grundes ausgesprochen werden; der Zugang muss beweisbar sein (persönlich mit Empfangsbestätigung oder per Einschreiben).
 

Was ist ein sofortiger Kündigungsgrund?

Fristlose Kündigungen (außerordentliche Kündigungen) erfordern einen wichtigen Grund, der die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, wie Straftaten (Diebstahl, Betrug), schwere Beleidigungen/Gewaltdrohungen, beharrliche Arbeitsverweigerung oder Arbeitszeitbetrug, oft nach erfolgloser Abmahnung. Auch Vertrauensbruch (z. B. Konkurrenztätigkeit) oder Mobbing können Gründe sein. Entscheidend ist, dass der Grund schwerwiegend genug ist, sodass der Arbeitgeber nicht bis zum Ende der Kündigungsfrist warten kann, und dass keine milderen Mittel ausreichen. 

Ist es möglich, einfach fristlos zu kündigen?

Ja, Sie können fristlos kündigen, aber nur in Ausnahmefällen und wenn ein wichtiger Grund vorliegt, der eine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses unzumutbar macht, wie z.B. schwere Pflichtverletzungen des Arbeitgebers (Nichtzahlung des Lohns, Missachtung von Sicherheitsvorschriften) oder bei Arbeitnehmern Straftaten, beharrliche Arbeitsverweigerung oder schwere Beleidigungen; ansonsten müssen Sie die reguläre Kündigungsfrist einhalten. Die fristlose Kündigung ist eine außerordentliche Maßnahme, die dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit unterliegt und oft eine vorherige Abmahnung erforderlich macht. 

Kann mein Arbeitgeber mich fristlos kündigen, wenn ich schon gekündigt habe?

Nachträgliche fristlose Kündigung ist rechtlich möglich: Auch wenn bereits eine ordentliche Kündigung ausgesprochen wurde, kann der Arbeitgeber unter bestimmten Voraussetzungen noch eine fristlose Kündigung aussprechen – dies kann erhebliche Konsequenzen für Abfindung und Arbeitslosengeld haben.

Ist es möglich, ohne Sperre vom Arbeitsamt zu kündigen?

Eine Sperre vom Arbeitsamt nach Kündigung lässt sich vermeiden, wenn ein wichtiger Grund für die Eigenkündigung vorlag (z.B. Mobbing, gesundheitliche Probleme, Pflege Angehöriger, unbezahlte Arbeit) oder wenn Sie sich gegen eine ungerechtfertigte Kündigung erfolgreich wehren, oft durch eine Kündigungsschutzklage, um einen gerichtlichen Vergleich mit einer Abfindung zu erreichen. Auch bei einer vom Arbeitgeber ausgesprochenen Kündigung gibt es in der Regel keine Sperre, solange Sie die Arbeitslosigkeit nicht selbst verschuldet haben. 

Kann ich meinen Job wegen Burnout kündigen?

Bei Burnout ist eine Kündigung schwierig, aber möglich, oft durch Aufhebungsvertrag mit Abfindung oder krankheitsbedingte Kündigung nach langen Fehlzeiten, wobei der Arbeitgeber strenge Auflagen erfüllen muss (Negative Gesundheitsprognose, betriebliche Beeinträchtigung). Wichtig ist, zuerst ärztliche Hilfe zu suchen, Überlastungsanzeigen zu machen und sich rechtlich (Anwalt, Betriebsrat) beraten zu lassen, um Nachteile wie Sperrzeit beim Arbeitslosengeld zu vermeiden. Gesundheit geht vor; eine sofortige Kündigung ist riskant, kann aber bei akuten Gefahren sinnvoll sein, erfordert aber Vorsicht. 

Kann ich woanders arbeiten, wenn ich gekündigt habe?

Du musst Dich an Deinen Arbeitsvertrag halten. Hier steht auch drin, ob und in welchem Umfang Du andere Jobs haben kannst. Oft steht im Vertrag, dass Nebenjobs von Deinem Chef abgesegnet werden müssen. Wenn er damit einverstanden ist, kannst Du schon woanders anfangen zu arbeiten.

Kann ich mich nach einer Kündigung krankschreiben lassen?

Verdacht auf vorgetäuschte Krankheit: Möglichkeiten für Arbeitnehmer und Arbeitgeber. Dem Arbeitnehmer steht es grundsätzlich frei, sich nach einer Kündigung krankschreiben zu lassen.

Was passiert, wenn ich gekündigt habe und nicht mehr zur Arbeit komme?

In den meisten Fällen haben Sie für die Dauer der Kündigungsfrist weiterhin Anspruch auf Ihr Gehalt. Wenn Sie allerdings unentschuldigt fehlen, kann Ihr Arbeitgeber das Gehalt für die Tage, an denen Sie nicht gearbeitet haben, einbehalten.