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Kann man als Zeuge die Aussage bei der Polizei verweigern?

Gefragt von: Benedikt Gebhardt  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Wenn Zeuginnen oder Zeugen bei der Polizei, der Staatsanwaltschaft oder vor Gericht aussagen, müssen sie die Wahrheit sagen und dürfen auch nichts weglassen. In bestimmten Fällen ist es Zeuginnen und Zeugen aber erlaubt, die Aussage zu verweigern; sie müssen dann also gar nichts sagen.

Bin ich verpflichtet als Zeuge auszusagen Polizei?

Zeugenaussagen bei der Polizei sind nicht mehr grundsätzlich freiwillig. Wird eine Zeugenaussage durch die Staatsanwaltschaft angeordnet, muss vor der Polizei ausgesagt werden. Aussagen können im späteren Verlauf nicht widerrufen werden, auch wenn der Zeuge unter Alkoholeinfluss stand.

Wann darf ein Zeuge die Aussage verweigern?

Das Wichtigste in Kürze. Zeugenaussage kann verweigert werden, wenn nahe Verwandtschaft besteht oder man sich selbst belasten würde. Auch bestimmte Berufsgruppen dürfen die Aussage verweigern. Falsche Zeugenaussagen werden mit Freiheitsstrafe geahndet.

Was passiert wenn man die Aussage bei der Polizei verweigert?

Verbreiten Sie bewusst Unwahrheiten vor Gericht, um sich selbst oder eine andere Person zu entlasten, können Sie wegen Meineids (Mindeststrafe: 1 Jahr, § 154 StGB) oder wegen einer falschen uneidlichen Aussage (Freiheitsstrafe zwischen 3 Monaten und 5 Jahren, § 153 StGB) bestraft werden.

Kann ich als Zeuge schweigen?

Wer trotzdem aussagen möchte, sich aber fürchtet, weil der Täter oder die Täterin zur Familie gehört, kann bei einer Beratungsstelle Unterstützung finden. Wenn man aussagt, muss man die Wahrheit sagen – das Zeugnisverweigerungsrecht berechtigt nur zum Schweigen, nicht zur Lüge.

Muss man als Zeuge bei der Polizei aussagen?

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Ist man als Zeuge verdächtigt?

Wenn Sie als Zeuge vorgeladen werden, bedeutet dies nicht, dass Sie wie ein Beschuldigter einer Straftat bezichtigt werden. Trotzdem kann die Aussicht auf eine Vernehmung Stress hervorrufen, denn unter Umständen fällt der Verdacht hier auf Sie oder Sie müssen einen nahen Angehörigen belasten.

Was bedeutet Zeugenaussage bei der Polizei?

Zeugen sind jene Personen, die aufgrund eigener Wahrnehmung Angaben zu Handlungsabläufen machen können. Sie geben uns wichtige Hinweise: was, wann, wo und wie passiert sein kann. Im Rahmen einer Zeugenbelehrung werden sie von uns über Ihre Rechte und Pflichten als Zeuge informiert.

Bin als Zeuge bei der Polizei geladen?

Seit August 2017 sind Sie als geladener Zeuge verpflichtet, bei der Polizei zu erscheinen und auszusagen, wenn der Ladung ein Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt. Doch für den Zeugen ist meist überhaupt nicht erkennbar, ob ein Auftrag der Staatsanwaltschaft vorliegt.

Bin ich verpflichtet bei der Polizei eine Aussage zu machen?

Denn seit Ende 2017 ist man als Zeuge in der Regel dazu verpflichtet, auf Ladung der Ermittlungspersonen der Staatsanwaltschaft wie z. B. die Polizei zu erscheinen und zur Sache auszusagen, wenn der Vernehmung und Ladung ein konkreter Auftrag der Staatsanwaltschaft zugrunde liegt.

Kann mir als Zeuge was passieren?

Dabei ist er zur Wahrheit verpflichtet, worüber er in der Verhandlung durch den Richter ausdrücklich belehrt wird. Im Falle einer Falschaussage macht der Zeuge sich strafbar und kann mit mindestens drei Monaten bis zu fünf Jahren Freiheitsstrafe oder Geldstrafe bestraft werden.

Kann man vom Zeugen zum Beschuldigten werden?

Nicht selten entsteht während der Befragung eines Zeugen ein Tatverdacht gegen diesen mit der Folge, dass der vormalige Zeuge von den Ermittlungsbeamten dann als Beschuldigter vernommen wird. Mit der Beschuldigteneigenschaft sind jedoch weitere Rechte verbunden (s.u.).

Kann man eine Vorladung bei der Polizei ablehnen?

Vorladung als Beschuldigter erhalten – unbedingt schweigen!

Jeder gute Anwalt im Strafrecht rät Ihnen zu diesem Zeitpunkt, der Beschuldigtenvorladung von der Polizei nicht Folge zu leisten und zu den erhobenen Vorwürfen zunächst zu schweigen. Den Termin bei der Polizei sollten Sie absagen oder absagen lassen.

Kann man sich als Zeuge selbst belasten?

Sie müssen grundsätzlich aussagen. Sie dürfen auch nicht lügen. Sie dürfen dann eben nur auf bestimmte Fragen schweigen oder „ausdrückliche“ Lücken lassen: Dort, und nur dort, wo eine wahrheitsgemäße Antwort (denn das müssen Sie als Zeuge ja) Sie selbst belasten würde oder einen Angehörigen belasten würde.

Was passiert wenn man der Polizei nicht antwortet?

Was passiert, wenn ich den Anhörungsbogen nicht beantworte? In der Regel kommt keine Strafe auf Sie zu, wenn Sie den Anhörungsbogen nicht beantworten. Grundsätzlich müssen Sie nur Angaben zur Person machen, aber nicht zur Sache (d. h. zur Tat), weil Sie sich nicht selbst belasten müssen.

Kann mich als Zeuge nicht mehr erinnern?

Auch wenn Sie glauben, zur Sache gar nichts sagen oder sich nicht mehr daran erinnern zu können, muss der Richter dies von Ihnen in der Verhandlung erfahren. Der Richter muss sich selbst ein Bild vom Zeugen machen können.

Wie sage ich eine Vorladung bei der Polizei ab?

Wenn Sie als Beschuldigter oder Zeuge einer Vorladung durch die Polizei nicht Folge leisten möchten, brauchen Sie aus rechtlicher Sicht nicht absagen. Wenn Sie das aus Gründen der Höflichkeit tun möchten, ist eine Absage per Brief oder E-Mail sinnvoll. Von einem Telefonat sollten vor allem Beschuldigte besser absehen.

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung von der Polizei?

Das einzig richtige Verhalten steht damit eindeutig fest: Machen Sie zunächst von Ihrem Recht zu Schweigen Gebrauch und folgen Sie einer polizeilichen Vorladung nicht. Kontaktieren Sie stattdessen möglichst frühzeitig einen erfahrenen Strafverteidiger.

Kann ich meine Aussage bei der Polizei zurückziehen?

Lassen sich Aussagen, die man gegenüber der Polizei macht, hinterher ändern? Grundsätzlich ja, Sie sind nicht an Ihre Aussagen im Ermittlungsverfahren gebunden. Wenn Sie sich also vor der Polizei belasten, könnten Sie dieser Aussage später in der Gerichtsverhandlung widersprechen, Sie können sie sogar widerrufen.

Was muss ich bei der Polizei aussagen?

Entgegen einer verbreiteten Ansicht ist niemand verpflichtet, zur Polizei zu gehen. Erst recht ist man als Beschuldigter niemals verpflichtet, eine Aussage zu machen. Nur wenn das Gericht oder die Staatsanwaltschaft einen laden, muss man erscheinen. Man muss aber selbst dann als Beschuldigter keine Aussage machen.

Was muss ich als Zeuge sagen?

als Zeuge vor Gericht aussagen, müssen Sie die Wahrheit sagen. Die angeklagte Person kann sich zu den vorgetragenen Vorwürfen äußern oder die Aussage verweigern, da sich nach deutschem Recht niemand selbst belasten muss. Sie darf rechtlich sogar ohne weitere Konsequenzen die Unwahrheit sagen, um sich zu verteidigen.

Was passiert nach einer Aussage bei der Polizei?

Ihre Angaben werden protokolliert und Ihnen zur Bestätigung vorgelegt. Dies erfolgt durch Ihre Unterschrift. Ihre gestellten Beweisanträge und die zu Ihren Gunsten sprechenden Tatsachen fließen in die Ermittlungen ein. Nach deren Abschluss erfolgt die Abgabe des Vorganges an die Staatsanwaltschaft zur Entscheidung.

Was passiert wenn es Aussage gegen Aussage steht?

Während das Opfer bei einer „Aussage gegen Aussage“ Situation den Tatvorwurf bekräftigt, trägt der Beschuldigte/Angeklagte eine alternative Sachverhaltsschilderung vor oder bestreitet die Vorwürfe. Hierzu zählt auch, wenn der Beschuldigte/Angeklagte schweigt.

Was passiert wenn man eine Vorladung ignoriert?

Wenn Sie die Vorladung der Polizei ignorieren und nicht zur Vernehmung erscheinen, ist dies für Sie folgenlos. Es kann allerdings passieren, dass die Polizeibeamten Sie anrufen, um Sie zur Sache zu befragen oder zu überzeugen, doch noch auszusagen.

Wie Vorladung absagen?

So sagen Sie als Beschuldigter den Vernehmungstermin bei der Polizei ab. Einer polizeilichen Vorladung zur Vernehmung muss man als Beschuldigter nicht nachkommen. Man ist auch nicht verpflichtet, den Termin abzusagen. Deshalb gibt es auch keine Anforderungen an die Absage.

Wann kommt polizeiliche Vorladung?

Polizei - Vorladung als Beschuldigter

Wer einer Straftat verdächtigt wird und der Polizei namentlich bekannt ist, wird durch die zuständige Polizei als Beschuldigter zur Vernehmung vorgeladen. In aller Regel ergeht eine schriftliche polizeiliche Vorladung. Dieser zu entnehmen ist der verletzte Tatbestand.

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