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Kann Homeoffice erste Tätigkeitsstätte sein?

Gefragt von: Frau Prof. Beate Kühne B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Fiskus und Rechtsprechung sind sich einig, dass ein Homeoffice nie eine erste Tätigkeitsstätte sein kann. Erstes Kriterium für die erste Tätigkeitsstätte ist die Zuordnung durch den Arbeitgeber. Dieser ist frei, welche Zuordnung er trifft.

Ist ein Homeoffice eine Betriebsstätte?

Dafür muss dem Arbeitgeber jederzeit Zutritt zu den privaten Räumen des Arbeitnehmers gestattet werden, was in den meisten Fällen nicht gegeben ist. Daher wird das Homeoffice eines Arbeitnehmers im nationalen deutschen Steuerrecht in den meisten Fällen keine Betriebsstätte begründen.

Wann hat man keine erste Tätigkeitsstätte?

Je Dienstverhältnis hat der Arbeitnehmer höchstens eine erste Tätigkeitsstätte. Die Tätigkeitsstätte ist eine ortsfeste betriebliche Einrichtung. Fahrzeuge, Flugzeuge, Schiffe oder andere Tätigkeitsgebiete ohne ortsfeste betriebliche Einrichtungen sind damit keine Tätigkeitsstätten.

Wann habe ich eine erste Tätigkeitsstätte?

Eine erste Tätigkeitsstätte liegt vor, wenn man als Arbeitnehmer*in bei einem Arbeitgeber angestellt ist und stets am immer gleichen, festen Arbeitsplatz arbeitet. Für komplexere Fälle wurden drei Voraussetzungen festgesetzt, die bei einer ersten Tätigkeitsstätte erfüllt sein müssen.

Ist der Weg vom Homeoffice ins Büro Arbeitszeit?

Die Fahrtzeiten ins Büro sind keine Arbeitszeit und die Fahrtkosten können vom Arbeitnehmer steuerlich als Entfernungspauschale (Werbungskosten) geltend gemacht werden.

Reisekosten: Brennpunkt "Erste Tätigkeitsstätte" - Verlag Dashöfer

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Ist es egal wo man Homeoffice macht?

Denn selbst wenn Homeoffice grundsätzlich möglich ist, muss das nicht heißen, dass man ganz ungebunden von jedem Ort aus arbeiten kann. Ist sogenanntes «mobiles Arbeiten» vereinbart, ist das in Regel von überall möglich. Der Arbeitgeber stellt dann die Endgeräte, so Hauer, zum Beispiel einen Laptop.

Kann ich Fahrtkosten trotz Homeoffice absetzen?

Homeoffice mindert die Entfernungspauschalen

Fahrtkosten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte werden in Höhe 0,30 EUR je Entfernungskilometer als Werbungskosten anerkannt. Aber nur für Fahrten, die tatsächlich stattfinden. Wer aufgrund des Homeoffice nicht ins Büro fährt, kann keine Pauschalen geltend machen.

Hat jeder eine erste Tätigkeitsstätte?

Nicht jede/r von uns arbeitet Tag für Tag am gleichen Ort. Dennoch haben die meisten eine sogenannte erste Tätigkeitsstätte. Hat man keine, kann das steuerlich von Vorteil sein.

Kann ein Arbeitnehmer keine erste Tätigkeitsstätte haben?

Grundsätzlich kann es in einem Arbeitsverhältnis nur eine erste Tätigkeitsstätte geben (Rz. 29, §9 Abs. 4 Satz 5 EStG). Es gibt aber keine Verpflichtung, dass der Arbeitnehmer überhaupt eine erste Tätigkeitsstätte haben muss.

Was gilt als erste Betriebsstätte?

Die erste Betriebsstätte bestimmt sich nach zeitlichen (quantitativen) Merkmalen. Demnach ist erste Betriebsstätte diejenige Einrichtung, an der der Selbstständige arbeitstäglich, je Woche an zwei vollen Arbeitstagen oder mindestens zu einem Drittel seiner regelmäßigen Arbeitszeit dauerhaft tätig werden will.

Wann Keine Versteuerung Fahrten Wohnung Arbeitsstätte?

Ein geldwerter Vorteil ist für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nicht zu erfassen, wenn der ArbN ein Kraftfahrzeug ausschließlich an den Tagen für seine Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte erhält, an denen es erforderlich werden kann, dass er dienstliche Fahrten unmittel- bar von ...

Kann man zwei erste tätigkeitsstätten haben?

Der Arbeitnehmer kann pro Dienstverhältnis maximal eine erste Tätigkeitsstätte haben. Nur wenn der Arbeitnehmer mehrere Beschäftigungen ausübt, sind mehrere erste Tätigkeitsstätten möglich.

Wie kann man die 0 03 Regelung umgehen?

Wichtig ist sicherlich der Hinweis, dass der Zuschlag von 0,03 Prozent entfällt, wenn der Arbeitnehmer einen vollen Kalendermonat krank oder im Urlaub ist. Zur Frage, ob bei Homeoffice über einen vollen Kalendermonat etwas ähnliches gilt, empfiehlt sich eine Anfrage beim zuständigen Betriebsstättenfinanzamt.

Wann muss ich eine Betriebsstätte begründen?

Eine Betriebsstätte muss auf Dauer angelegt sein; dies ist gegeben, wenn die feste Geschäftseinrichtung länger als sechs Monate besteht. Abgrenzungsfragen zwischen Stammhaus des Unternehmens und Betriebsstätte sind steuerlich relevant, wenn beide in unterschiedlichen Gebieten liegen.

Wann ist eine Betriebsstätte begründet?

Eine Betriebsstätte erfordert eine feste Geschäftseinrichtung mit Verfügungsmacht des Unternehmens, in der die Unternehmenstätigkeit ganz oder teilweise ausgeübt wird (insbesondere die Erbringung von Dienstleistungen, die dem Unternehmenszweck dienen).

Was begründet eine Betriebsstätte?

Eine Betriebsstätte gem. Art. 5 OECD-MA liegt vor, wenn eine feste Geschäftseinrichtung mit Verfügungsmacht besteht, die auf Dauer angelegt wurde und von dort aus die unternehmerische Tätigkeit ausgeübt wird.

Kann sich die erste Tätigkeitsstätte ändern?

Der Arbeitgeber kann die erste Tätigkeitsstätte festlegen. Nimmt er keine Festlegung vor, kann sich die erste Tätigkeitsstätte durch zeitliche Kriterien oder durch die Nähe zum Wohnort des Arbeitnehmers ergeben – dazu gleich mehr.

Wann liegt eine einsatzwechseltätigkeit vor?

Wenn also ein Arbeitnehmer bzw. eine Arbeitnehmerin keine regelmäßige Arbeitsstätte hat, sondern die Tätigkeitsstätte ständig wechselt, liegt eine Einsatzwechseltätigkeit vor.

Was bedeutet Abwesenheit von mehr als 8 Stunden?

Seit Januar 2020 gilt: Für eine Dienstreise, die mehr als acht Stunden dauert, kann man pauschal 14 Euro als Verpflegungsmehraufwand von der Steuer absetzen. Für eine längere Abwesenheit über 24 Stunden können 28 Euro geltend gemacht werden.

Wie viele Tage erste Tätigkeitsstätte?

Die Anzahl der Arbeitstage dient dem Finanzamt dazu, die von Ihnen gemachten Angaben zur Anzahl der Tage mit Wegen zwischen Wohnung und Tätigkeitsstätte zu überprüfen. Übliche Werte bei der Steuererklärung (Fahrtkosten für das Finanzamt) sind bei einer: 5-Tage-Woche: 230 Arbeitstage pro Kalenderjahr.

Was ist bei mehreren Tätigkeitsstätten absetzbar?

Mehrere Tätigkeitsstätten

Wer im Auftrag eines Arbeitgebers zu mehreren Tätigkeitsstätten innerhalb eines Tages fahren muss, kann die Fahrt zum ersten Ziel mit der halben Entfernungspauschale ansetzen. Eine Fahrt von dort zur Zweigstelle und anschließend nach Hause kann mit der Reisekostenpauschale abgegolten werden.

Wie viele verschiedene Arbeitswege?

Die Pendlerpauschale können Sie nur für Tage ansetzen, an denen Sie Ihre Arbeitsstelle tatsächlich aufsuchen. Das Finanzamt akzeptiert pro Jahr im Schnitt 220 bis 230 Fahrten für eine 5-Tage-Woche und 260 bis 280 Fahrten für eine 6-Tage-Woche.

Was lohnt sich steuerlich mehr Homeoffice oder Fahrtkosten?

Denn je mehr Tage jemand von daheim gearbeitet hat, desto weniger Pendlerpauschale kann er anrechnen. Die beträgt 0,30 Euro pro Kilometer Arbeitsweg (eine Strecke) - ab rund 17 Kilometern Arbeitsweg lohnt sich die Pendlerpauschale also rechnerisch mehr als die Homeoffice-Pauschale.

Was bringt mehr Homeoffice oder Fahrtkosten?

Steuern spart also nur, wer die Grenze von 1.000 Euro überschreitet, weil noch weitere Werbungskosten hinzukommen. Das sind beispielsweise Ausgaben für Büromaterialien, Arbeitsmittel, Telefon- und Internetkosten, eine Weiterbildung oder – und das ist in der Regel der größte Posten – die Fahrtkosten.

Was ist besser Homeoffice-Pauschale oder Arbeitsweg?

Denn für die Anfahrt zum Arbeitsplatz beträgt die Pauschale pro gefahrenem Kilometer 30 Cent und ab dem 21. Kilometer dann 35 Cent. Wer also mehr als 17 Kilometer (5,10 €) Wegstrecke hat, profitiert mehr von den Pendlerpauschale als von der Homeoffice-Pauschale.

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