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Kann ein PCR Test durch Impfung positiv sein?

Gefragt von: Frau Sofie Kirsch MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Es ist nicht davon auszugehen, dass die COVID-19-Impfung positive Antigentests (Schnelltests) hervorruft. Tritt nach einer Impfung ein positiver Antigentest auf, könnten folgende Ursachen zu Grunde liegen: Die Person, die geimpft wurde, könnte sich bereits kurz vor der Impfung angesteckt haben.

Wann kann man sich frühestens aus einer COVID-19 Isolation "freitesten"?

Für die Wiederaufnahme der Tätigkeit gelten allerdings bestimmte Voraussetzungen: Infizierte können sich frühestens an Tag fünf freitesten, wenn sie zuvor 48 Stunden keine Symptome hatten. Zudem muss die Testung in einem Testzentrum oder in einer Arztpraxis erfolgen – entweder mit einem Antigen- oder PCR -Test.

Darf ich arbeiten gehen wenn mein COVID-19-Test positiv ausfällt?

Niemals krank zur Arbeit! Falls Sie vermuten, sich mit dem Coronavirus infiziert zu haben, melden Sie sich bitte telefonisch bei Ihrer Hausärztin oder Ihrem Hausarzt, beim ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der Nummer 116 117 oder beim Gesundheitsamt.

Wann sollten ungeimpfte Personen, welche zweimal im Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert waren, eine Auffrischungsimpfung gegen COVID-19 erhalten?

Ungeimpfte Personen, die sich 2 Mal in einem Abstand von mindestens 3 Monaten infiziert haben, gelten als grundimmunisiert. Die Auffrischungsimpfung soll nach den bestehenden Empfehlungen (in der Regel ab 3 Monaten nach der 2. Infektion) vorgenommen werden.

Hat die EMA den angepassten COVID-19 Omikron Impfstoff zugelassen?

Die Europäische Arzneimittelbehörde (EMA) hat zwei Omikron-Vakzinen die Zulassung erteilt. Die beiden von Biontech und Moderna entwickelten Impfstoffe sind an die Subvariante BA.1 angepasst.

Kann die Booster-Impfung einen PCR-Tests verfälschen? | Eure Fragen zur Corona-Impfung | WDR aktuell

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Hat die EMA eine Zulassung für den angepassten COVID-19 BA.4 und BA.5 Impfstoff empfohlen?

EU-Behörde empfiehlt Zulassung von Omikron-BA.5-Impfstoff. Anfang September hat die EU zwei an die Omikron-Variante BA.1 angepasste Impfstoffe zugelassen. Jetzt empfiehlt die EU-Arzneibehörde Ema, auch einen Biontech-Impfstoff gegen die Varianten BA.4 und 5 auf den Markt zu bringen.

Sind die COVID-19 Omikron BA.1 Impfstoffe in Deutschland verfügbar?

Die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten Impfstoffe von Biontech und Moderna werden bereits verimpft.

Was empfiehlt die STIKO Risikogruppen bezüglich einer Auffrischungsimpfung zum Schutz gegen COVID-19?

In der aktuellen Omikron-Welle sind Auffrischungsimpfungen, auch Booster-Impfungen genannt, besonders wichtig. Risikogruppen empfiehlt die Ständige Impfkommission (STIKO) eine zweite Booster-Impfung.

Haben Geflüchtete auch einen Anspruch auf die Impfung gegen Corona?

Ja. Gemäß Coronavirus-Impfverordnung (CoronaImpfV) haben Personen (auch ohne Krankenversicherung) einen Anspruch auf die Schutzimpfung gegen das Coronavirus SARS - CoV -2, wenn sie ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort in der Bundesrepublik Deutschland haben (§ 1 Absatz 1 CoronaImpfV).

Wo muss man die AHA-Regeln beachten?

Wenn Sie in öffentlichen Verkehrsmitteln unterwegs sind: Beachten Sie überall die AHA-Regeln! Tragen Sie in Bussen, Straßenbahnen, S-Bahnen und Zügen, im Bahnhof, am Bahnsteig, an Haltestellen, im Flughafen und im Flugzeug eine OP-Maske, eine FFP2-Maske oder eine FFP3-Maske.

Wie lange bleiben COVID-19 Patienten ansteckend?

Bei milder bis moderater Erkrankung ist die Möglichkeit einer Ansteckung anderer nach mehr als zehn Tagen seit Beginn der Krankheitszeichen bei gleichzeitiger Symptomfreiheit erheblich reduziert. Bei schweren Erkrankungen und bei Vorliegen einer Immunschwäche können die Betroffenen auch noch deutlich länger ansteckend sein.

Was tun nach positivem COVID-19-Antigen-Schnelltest?

Falls Ihr Antigen-Schnelltestergebnis positiv ausfällt, sollten Sie sich umgehend in Isolation begeben. Sie müssen davon ausgehen, dass Sie an Corona erkrankt und für andere Menschen hochansteckend sind. Notwendige Maßnahmen können Sie am besten telefonisch mit Ihrer Ärztin bzw. Ihrem Arzt besprechen.

Wo muss ich mich melden wenn ich COVID-19 habe?

Außerhalb der Öffnungszeiten der Praxen können Sie auch den ärztlichen Bereitschaftsdienst unter der bundesweit einheitlichen Telefonnummer 116 117 anrufen oder sich bei Ihrem zuständigen Gesundheitsamt melden. Welches das ist, können Sie ganz einfach mit diesem Tool des Robert Koch-Instituts ermitteln.

Was ist der Unterschied zwischen Quarantäne und Isolierung?

Isolierung bedeutet genau wie Quarantäne, dass man keinen Kontakt zu anderen Menschen hat. Der Unterschied: Die Isolierung ist eine Maßnahme, die vom Gesundheits-Amt vorgeschrieben ist. Die Isolierung ist Pflicht, wenn die Corona-Infektion mit einem positiven Antigen-Schnelltest oder PCR-Test nachgewiesen wurde.

Was versteht man unter COVID-19 Isolierung bzw. Quarantäne und was sind die aktuellen Regelungen?

Die Isolierung ist eine behördlich angeordnete Maßnahme bei Personen mit bestätigter COVID-19- Infektion. Sie kann je nach Schweregrad der Erkrankung sowohl häuslich als auch stationär erfolgen. Die Entlassung aus der Isolierung im stationären Bereich erfolgt nach bestimmten Kriterien, i.d.R. wenn von einer Weiterverbreitung nicht mehr auszugehen ist.

Die Quarantäne ist eine zeitlich befristete Absonderung von ansteckungsverdächtigen Personen oder von Personen, die möglicherweise das Virus ausscheiden (in der Regel enge Kontaktpersonen von Erkrankten).

Die aktuellen Empfehlungen des Bundes zu Isolierung und Quarantäne bei COVID-19-Infektion und -Exposition sind unter www.rki.de/covid-19-absonderung abrufbar. Auf zusammengegencorona.de sind FAQ zum Thema Quarantäne und Isolation zu finden.

Wie lange sollten Beschäftigte im Gesundheitswesen nach einer COVID-19 Infektion mindestens in häuslicher Isolation bleiben?

Die Fünf-Tage-Regel gilt auch für Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheitswesens sowie Alten- und Pflegeeinrichtungen sowie ambulanten Pflegediensten und Einrichtungen der Eingliederungshilfe.

Wer ist vom COVID-19-Impfpflicht-Gesetz betroffen?

Neue Regelungen zur Corona-Pandemie Impfpflicht für Beschäftigte in Kliniken und Heimen beschlossen. Bis zum 15. März müssen Beschäftigte von Kliniken, Pflegeheimen und ähnlichen Einrichtungen einen Nachweis als Geimpfte oder Genesene vorlegen. Dies haben Bundestag und Bundesrat beschlossen.

Was tun bei Angst vor der COVID-19 Impfung?

Wenn man Angehörige mit Spritzenphobie hat, sollte man versuchen, sie behutsam darauf hinzuweisen, dass die Corona-Schutzimpfung wirklich wichtig ist. Trotz Spritzenangst sollte man sich auf jeden Fall gegen COVID-19 impfen lassen, denn diese Krankheit stellt tatsächlich eine große Gefahr für die Gesundheit dar.

Wie hoch ist ungefähr das Risiko einer schwerwiegenden Nebenwirkung bei einer COVID-19 Impfung?

Das Risiko einer schwerwiegenden unerwünschten Arzneimittelwirkung (Nebenwirkung) nach einer COVID-19-Impfung ist sehr gering. Die Melderate für schwerwiegende unerwünschte Wirkungen liegt bei gerade einmal 0,02 Prozent, das heißt nur 1 von 5000 Meldungen unerwünschter Ereignisse nach einer Impfung ist schwerwiegend. Diese Melderate bezieht sich auf alle Verdachtsmeldungen, das heißt, ein ursächlicher Zusammenhang des gemeldeten Ereignisses mit der Impfung ist mit der Meldung noch nicht bestätigt.

Welche Personen sind besonders häufig von einem schweren COVID-19-Verlauf betroffen?

Schwere Verläufe sind eher selten. Sie können auch bei Personen ohne bekannte Vorerkrankung und bei jüngeren Menschen auftreten. Bei folgenden Personengruppen werden schwere Krankheitsverläufe häufiger beobachtet:

  • ältere Personen (mit stetig steigendem Risiko für schweren Verlauf ab etwa 50 bis 60 Jahren),
  • Männer,
  • Raucherinnen und Raucher (schwache wissenschaftliche Datenlage),
  • Menschen mit starkem bis sehr starkem Übergewicht,
  • Menschen mit Down-Syndrom (Trisomie 21),
  • Personen mit bestimmten Vorerkrankungen:
    - Erkrankungen des Herz-Kreislauf-Systems (z. B. koronare Herzerkrankung und Bluthochdruck)
    - chronischen Lungenerkrankungen (z. B. COPD)
    - chronischen Nieren- und Lebererkrankungen
    - Diabetes mellitus (Zuckerkrankheit)
    - Krebserkrankungen
    - Schwächung des Immunsystems (z. B. aufgrund einer Erkrankung oder durch Einnahme von Medikamenten, die die Immunabwehr schwächen, wie z. B. Cortison).

Was versteht man unter der Reproduktionszahl R, und wie wichtig ist sie für die Bewertung der Lage?

Die Reproduktionszahl beschreibt, wie viele Menschen eine infizierte Person im Mittel ansteckt.

Am Anfang einer Pandemie gibt es den Startwert R0 (auch: Basisreproduktionszahl), der beschreibt, wie viele Menschen ein Infizierter im Mittel ansteckt, wenn die gesamte Bevölkerung empfänglich für das Virus ist (weil es noch keine Immunität in der Bevölkerung gibt), noch kein Impfstoff verfügbar ist und noch keine Infektionsschutzmaßnahmen getroffen wurden. R0 ist eine Größe, die für eine bestimmte Bevölkerung zu einem bestimmten Zeitpunkt spezifisch ist, es kann somit kein allgemeingültiger Wert angegeben werden.

Welcher Impfstoff für die COVID-19 Auffrischungsimpfung?

Unabhängig davon, mit welchem Impfstoff die Erst- und Zweitimpfung erfolgte, wird für die Auffrischimpfung ein mRNA-Impfstoff (BioNTech, Moderna) verwendet. Beide mRNA-Impfstoffe sind gleichermaßen für eine Auffrischung geeignet: sie sind wirksam, sicher und effizient.

Seit wann können deutsche Arztpraxen den angepassten COVID-19 BA.1 Impfstoff bestellen?

Arztpraxen können seit dem 5. September erstmals die an die Omikron-Variante BA.1 angepassten COVID-19-Impfstoffe von BioNTech/Pfizer und Moderna für Auffrischimpfungen bestellen (Hinweise zur Bestellung siehe PraxisNews vom 31.08.2022).

Wann könnte die Auslieferung der angepassten COVID-19 BA.4 und BA.5 Impfstoffe in deutschen Praxen beginnen?

Auslieferung des BA.4/BA.5-Impfstoffes 5. angepassten Impfstoffes spätestens ab 26. September beginnen.

Wann sind COVID-19-Totimpfstoffe in Deutschland verfügbar?

Auch der Totimpfstoff des französisch-österreichischen Herstellers Valneva befindet sich derzeit im beschleunigten Prüfverfahren der EMA. Der Impfstoff VLA2001 hat im April 2021 die Phase-III-Studie gestartet und ist momentan der einzige europäische Totimpfstoff-Kandidat.