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Kann ein Notar das Grundbuch einsehen?

Gefragt von: Ludmilla Schütte  |  Letzte Aktualisierung: 22. August 2022
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Notare dürfen das Grundbuch einsehen; sie müssen das berechtigte Interesse dem Grundbuchamt nicht nachweisen. Vorliegen muss es allerdings trotzdem. Deshalb dürfen Notare auch Maklern nicht, wie dies leider mitunter geschehen ist, "Hilfestellung" leisten und für sie den Namen eines Eigentümers ermitteln.

Wer kann einen Grundbucheintrag einsehen?

Wer darf das Grundbuch einsehen? Jede Person, die ein „berechtigtes Interesse“ hat und dieses auch nachweisen kann, darf gemäß § 12 Grundbuchordnung grundsätzlich das Grundbuch einer Immobilie oder eines Grundstückes einsehen.

Ist das Grundbuch öffentlich einsehbar?

Das Grundbuch ist zwar ein öffentliches Register, welches bei den Amtsgerichten geführt wird, jedoch kann nicht grenzenlos im Grundbuch "geschnüffelt" werden. Nach § 12 Abs. 1 Grundbuchordnung (GBO) muss ein sog. berechtigtes Interesse der interessierten Person bestehen.

Wie bekomme ich Einsicht in ein Grundbuch?

Einsicht in das Grundbuch erhält man mit "berechtigtem Interesse", zum Beispiel als Eigentümer des Grundstückes, Erbe oder Notar. Während Notare und Behörden einen Zugriff auf das elektronische Grundbuch haben, ist für andere das Grundbuch nur über die Anforderung eines Grundbuchauszuges beim Grundbuchamt einsehbar.

Wie kann ich herausfinden wem das Grundstück gehört?

Um herauszufinden, wem das Grundstück gehört, können Sie Einsicht in das Grundbuch nehmen.
  1. Jedes Grundstück in Deutschland ist vermessen und eingetragen.
  2. Die Verwaltung übernimmt das Grundbuchamt.
  3. Grundsätzlich ist das Grundbuch nicht öffentlich. ...
  4. Oft reicht hierzu eine Kaufabsicht.

Eintragung ins Grundbuch vornehmen

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Ist Kaufinteresse ein berechtigtes Interesse?

Vom Kaufinteresse zu Preisverhandlungen

Können Sie belegen, dass Sie sich bereits in Kaufverhandlungen befinden, erhalten Sie Einsicht, weil dann ein berechtigtes Interesse besteht.

Kann man im Grundbuch nach Namen suchen?

Die Einsicht in das Grundbuch ist gesetzlich eingeschränkt. Nur mit berechtigtem Interesse darf man es einsehen. Wer ein berechtigtes Interesse hat und wie man den Blick ins Grundbuch beantragt.

Wie kann man den Besitzer eines Hauses herausfinden?

Bei den sogenannten Grundbuchämtern. Diese sind für die in ihrem Bezirk liegenden Grundstücke zuständig. Gesetzliche Grundlage hierfür bildet die Grundbuchordnung (GBO). Und § 12 GBO regelt, dass die Grundbucheinsicht jedem gestattet ist, der dem Grundbuchamt ein berechtigtes Interesse darlegen kann.

Kann man grundbucheinträge online einsehen?

Ja, das ist möglich. Denn jedes Grundbuch ist auch digitalisiert verfügbar. Sie können online über das Justizportal von Bund und Länder ("grundbuch-portal.de") Einsicht nehmen. Doch auch hier gilt: Sie müssen ein berechtigtes Interesse nachweisen.

Wird Eigentümer über Grundbuchauszug informiert?

Der Grundbuchauszug informiert über die Eigentums- und Rechtsverhältnisse einer Immobilie. Wer eine Immobilie verkaufen oder kaufen möchte, sollte unbedingt einen Grundbuchauszug anfordern und die Eintragungen prüfen. Auch die finanzierende Bank fordert beim Immobilienkauf einen aktuellen Grundbuchauszug ein.

Wie weise ich berechtigtes Interesse nach?

Die Einsicht kann auf schriftlichen Antrag durch Zusendung eines unbeglaubigten oder beglaubigten Grundbuchauszugs oder persönlich im Grundbuchamt erfolgen.

Was gilt als berechtigtes Interesse bei Grundbucheinsicht?

Berechtigtes Interesse des Mieters

Das berechtigte Interesse an der Grundbucheinsicht muss der Mieter in jedem Fall substanziiert darlegen. Kein berechtigtes Interesse an der Grundbucheinsicht besteht, wenn der Antragsteller dadurch lediglich Informationen über die Vermögensverhältnisse seines Schuldners erlangen will.

Was kostet eine Grundbucheinsicht?

Der Blick ins Grundbuch selbst kostet nichts. Allerdings benötigen Sie normalerweise einen Auszug, den Sie beim zuständigen Amtsgericht anfordern können. Er kostet in der Regel 10 Euro, mit Beglaubigung 20 Euro. Alternativ können Sie auch einen Notar oder kommerzielle Online-Grundbuchauskunftsdienste beauftragen.

Was steht alles in einem Grundbuchauszug?

Was steht im Grundbuchauszug? Der Grundbuchauszug umfasst alle Informationen, die im Grundbuch zu einem Grundstück eingetragen wurden. Dies beinhaltet unter anderem Informationen zu den Eigentums- und Wohnverhältnissen sowie Belastungen durch Grundschuld, Hypotheken oder weitere Grundpfandrechte.

Kann man ein Haus verkaufen wenn man nicht im Grundbuch steht?

Darum ist ein Immobilienverkauf ohne Grundbucheintrag in Ausnahmefällen problemlos möglich. Tatsächlich müssen Sie die fehlende Eintragung ins Grundbuch – sowohl als Erbe, als auch als Besitzer, der Sie nach Bezahlung des Kaufpreises unmittelbar sind – aber durch die Vorlage anderer beglaubigter Dokumente kompensieren.

Ist Eigentümer wer im Grundbuch steht?

Eigentümer einer Immobilie ist derjenige, der im dazugehörigen Grundbucheintrag verzeichnet ist. Sofern also beide Partner im Grundbuch stehen, gehört die Immobilie beiden. In den meisten Fällen teilt sich dann das Eigentumsverhältnis gleichermaßen auf sie auf. Jedem gehört also 50 Prozent der Immobilie.

Warum sie vor dem Kauf ins Grundbuch sehen sollten?

Das Grundbuch enthält überaus wichtige Informationen für Kaufinteressenten eines Grundstückes oder einer Immobilie. Es gilt hier der so genannte "öffentliche Glaube": Dieser besagt, dass jeder sich darauf verlassen kann, dass die Einträge in diesem öffentlichen Register auch stimmen.

Was für Rechte hat man wenn man im Grundbuch steht?

Dazu gehören neben den Reallasten auch das Nießbrauchrecht, das Erbbaurecht, eingetragene Wohnrechte, Vorkaufsrechte und Wegerechte. Auch können hier Einträge zu Zwangsversteigerungen und Insolvenzvermerke stehen.

Warum ist der Grundbucheintrag so teuer?

Woher kommen diese? Die hohen Kosten für den Notar beim Immobilienkauf entstehen unter anderem dadurch, dass die Gebühren für die Dienstleistung eines Notars in einer festen Gebührenordnung vorgeschrieben sind.

Wann habe ich ein berechtigtes Interesse?

Ein berechtigtes Interesse hat ein Antragsteller in jedem Fall, wenn er Eigentümer eines Grundstücks und Inhaber eines Rechts an einem Grundstück ist. Dabei ist unerheblich, ob diese Rechtsinhaberschaft im Grundbuch eingetragen ist oder nicht.

Haben Banken Einsicht ins Grundbuch?

"Es ist ein berechtigtes Interesse nötig", erklärt Torsten Flomm, Vorsitzender des Hamburger Grundeigentümer-Verbandes, "und dies liegt im Ermessen des Grundbuchamts." Einsicht bekommen etwa Notare oder Banken, wenn das Grundstück beliehen werden soll.

Was ist der Unterschied zwischen Katasteramt und Grundbuchamt?

Der wesentliche Punkt indem sich die beiden Ämter unterscheiden ist, dass das Grundbuchamt das ganze Verzeichnis (Grundbuch) führt, während das Kataster die tatsächlichen Verhältnisse des Grundstücks erfasst und an das Grundbuchamt für das Bestandsverzeichnis weiterleitet.

Wie wirken Grundbuchamt und Katasteramt zusammen?

Im Bestands- verzeichnis des Grundbuchs treffen dann Liegenschaftskataster und Grund- buch aufeinander. Dort wird die Katasterparzelle dadurch zum Grundstück im Rechtssinne, dass das Bestandsverzeichnis es so übernimmt, wie es im Liegenschaftskataster verzeichnet ist.

Wo finde ich die Lage des Grundstücks?

Grundbuch und Liegenschaftskataster

Die Beschreibung des Grundstücks erfolgt gemäß Grundbuchordnung im amtlichen Liegenschaftskataster. Beim Kataster liegen die Zuständigkeiten für das Beschreiben der Lage, die Abmessungen und die Größe des Grundstücks.

Wo steht die Wohnfläche im Grundbuch?

Der “Fahrzeugbrief” für das Gebäude wäre in dem Fall die Bauakte. Dort findet man Lageplan, Grundrisse, Schnitte, Ansichten, Wohnflächenberechnung - also alles was sich auf ein Gebäude bezieht.