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Kann ein EV pleite gehen?

Gefragt von: Helmar Schmitt-Hartung  |  Letzte Aktualisierung: 22. April 2023
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Eine Insolvenz liegt vor, wenn der eingetragene Verein zahlungsunfähig ist, eine Zahlungsunfähigkeit sicher droht oder eine Überschuldung vorliegt. Jeder dieser drei Gründe rechtfertigt die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens. Dies gilt übrigens unabhängig davon, ob der Verein gemeinnützig ist oder nicht.

Kann ein Verein pleite gehen?

Wird ein Verein zahlungsunfähig, weil er die offenen Rechnungen nicht mehr begleichen kann, kann das zum Konkurs führen. Der Konkurs wird entweder auf Verlangen der Gläubiger oder auf eigenes Begehren des Vereins (Insolvenzerklärung) vom Richter eröffnet. Ein zahlungsunfähiger Verein wird von Gesetzes wegen aufgelöst.

Was passiert wenn ein Verein pleite geht?

Gemeinnützige Vereine verlieren Ihre Gemeinnützigkeit, wenn der Verein seinen in der Satzung angegebenen Vereinszweck aus Gründen der Insolvenz nicht mehr erfüllen kann (BFH Urteil 16.05.2007 – I R 14/06). Der Verein bleibt bis zum Abschluss des Insolvenzverfahrens rechtsfähig.

Wer haftet bei einem EV?

Verein und Vorstand haften – eine Zusammenfassung

Vereine sind juristische Personen und haften, wenn Dritte durch den Verein bzw. durch für den Verein handelnde Personen geschädigt werden. Auch der Vereinsvorstand haftet gegenüber Dritten grundsätzlich unbeschränkt, d.h. mit dem kompletten Privatvermögen.

Können Vereinsmitglieder haftbar gemacht werden?

Vereine haften sowohl in Bezug auf die eigenen Vereinsmitglieder und dem Vorstand als auch gegenüber außenstehenden Dritten. Vor allem den ehrenamtlich tätigen Mitgliedern gegenüber bestehen auf Grundlage des Vereinsrecht besondere Pflichten.

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Was passiert mit dem Geld wenn ein Verein sich auflöst?

Sperrjahr nach der Vereinsauflösung

Falls nach Begleichung sämtlicher Verbindlichkeiten noch Vermögen übrig ist, so fällt dies laut § 45 BGB den in der Satzung bestimmten Personen zu. Wurden keine Anfallberechtigten bestimmt, dann erhalten die vorhandenen Mitglieder das Vermögen zu gleichen Teilen.

Wer haftet bei Schulden eines Vereins?

Der eingetragene Verein ist rechtsfähig. Daraus folgt, dass weder die Mitglieder noch der Vorstand für Verbindlichkeiten des Vereins persönlich haften; für Ver- bindlichkeiten haftet das Vereinsvermö- gen. Als juristische Person nimmt der Ver- ein am Rechtsverkehr durch seine Organe teil.

Wie viel Geld darf ein Verein auf dem Konto haben?

Vereine mit jährlichen Einnahmen von nicht mehr als 45 000 Euro sind von der zeitnahen Verwendung ausgenommen (§ 55 AO Absatz 1 Nummer 5).

Kann ein Vereinsvorstand sich selbst entlasten?

Nur eine vollständig informierte Mitgliederversammlung kann die Entlastung des Vorstands beschließen. Und auch nur unter diesen Voraussetzungen kann der Vorstand seine Entlastung beanspruchen.

Für was haftet ein Vereinsvorstand?

Gegenüber Dritten im Außenverhältnis haften Vorstandsmitglieder und besondere Vertreter eines Vereins aufgrund bestimmter materieller Haftungsvorschriften unmittelbar und unbeschränkt, d.h. mit ihrem gesamten Privatvermögen. Die Außenhaftung gegenüber Dritten ist grundsätzlich unbegrenzt.

Was passiert wenn ein Verein keinen Vorstand mehr hat?

Sofern der Verein trotz des Fehlens eines Vorstandsmitglieds weiterhin nach außen präsentiert werden kann, besteht zunächst kein akutes Problem. Zwar gilt es, so schnell wie möglich Neuwahlen durchzuführen, allerdings bleibt der Verein in der Zwischenzeit dennoch handlungsfähig.

Was passiert wenn ein Verein keine Mitglieder mehr hat?

Vollbeendigung (Erlöschen) des Vereins

Der Verein erlischt endgültig nach dem Abschluss der Liquidation oder ohne Liquidation, wenn das Vermögen dem Fiskus zufällt (siehe unten). Darüber hinaus erlischt der Verein, wenn er keine Mitglieder mehr hat oder seine Tätigkeit einstellt sowie im Fall der Verschmelzung.

Wann haftet ein Vorstand persönlich?

Vorstand, Vereinsorgane oder Vereinsmitglieder haften persönlich nur noch im Fall vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachter Schäden.

Kann ein Verein Schulden machen?

Ein eingetragener Verein ist rechtsfähig und als solcher auch Haftungsobjekt. Der Verein kann im eigenen Namen Verträge abschließen und Verbindlichkeiten begründen. Für Schulden des Vereins muss grundsätzlich nur der Verein als juristische Person mit seinem Vermögen gerade stehen.

Wer kontrolliert den Vorstand?

Der Aufsichtsrat bestellt und überwacht den Vorstand (§ 111 AktG) und vertritt die Gesellschaft gegenüber dem Vorstand gerichtlich und außergerichtlich (§ 112 AktG). Die gesetzlichen Regelungen zum Aufsichtsrat enthalten die §§ 95–116 AktG.

Was muss ein EV erfüllen?

Zwingende Bestandteile der Satzung sind:
  • Vereinsname.
  • Vereinssitz (nur den Ort, nicht die Straße angeben)
  • Regelung zur Eintragung des Vereins.
  • Vereinszweck.
  • Aus- und Eintritt von Mitgliedern.
  • Mitgliedsbeiträge.
  • Beurkundung von Beschlüssen (Protokollierung)
  • Bildung des Vorstandes.

Wie finanziert sich ein eingetragener Verein?

Vereine sind angehalten, sich bestmöglich über eigene Einnahmen selbst zu finanzieren. Diese Einnahmen werden in der Regel durch Mitgliedsbeiträge, Auf- oder Teilnahmegebühren, Eintrittsgelder oder besondere Angebote für Nicht-Mitglieder generiert.

Ist eine EV rechtsfähig?

Der eingetragene Verein ist juristische Person und besitzt Rechtsfähigkeit. Er muss einen Vorstand haben; er kann unter seinem Namen klagen und verklagt werden. Den Gläubigern haftet nur das Vereinsvermögen.

Wer kontrolliert einen Verein?

Das Finanzamt prüft die Gemeinnützigkeit anhand des Vereinszwecks und der eingereichten Tätigkeitsberichte. Entscheidend dafür ist die Vereinssatzung. Zur Kontrolle überprüft das Finanzamt die Gemeinnützigkeit alle drei Jahre.

Wie wird ein Verein liquidiert?

Die Liquidatoren haben nach § 49 Abs. 1 BGB den Verein abzuwickeln, d.h. sie haben die laufenden Geschäfte des Vereins zu beenden, die Forderungen des Vereins einzuziehen, das übrige Vermögen in Geld umzusetzen, die Gläubiger zu befriedigen und den Überschuss an die Anfallberechtigten auszuzahlen.

Was darf der Vorstand eines Vereins alleine entscheiden?

Grundsätzlich gilt: Rechtsgeschäfte (Mittelverwendung) im "gewöhnlichen Geschäftskreis" darf der Vorstand ohne Zustimmung der Mitgliederversammlung (MV) tätigen. Dazu gehört alles, was üblicherweise und regelmäßig anfällt und auch bisher schon ohne Abstimmung mit der MV gemacht wurde (Vereinsherkommen).

Kann ein Verein Hausverbot erteilen?

Nur mit einer entsprechenden Satzungsgrundlage oder einem ausreichenden sachlichen Grund kann dieses Recht eingeschränkt werden. Im Ergebnis stehen sich die Rechte des Vereinsmitglieds den Rechten des Vereins gemäß §§ 903, 1004 BGB, gegenüber. Damit kann ein Verein nicht ohne weiteres einfach ein Hausverbot erteilen.

Wann ist ein Verein nicht mehr geschäftsfähig?

Verein wird führungslos oder handlungsunfähig

Das ist der Fall, wenn ein Vorstandsmitglied seinen Rücktritt erklärt (siehe Gartenfreund 11/2020), verstirbt oder wegen dauerhafter Krankheit sein Amt nicht mehr ausüben kann. Auch kann die Amtszeit ablaufen, wenn sie laut Satzung begrenzt ist.

Wer haftet nach vereinsauflösung?

Sobald ein Verein sich in der Auflösung befindet, erfolgt die Bekanntmachung und alle Gläubiger werden durch die Liquidatoren informiert und aufgefordert, ihre Ansprüche anzumelden, die der Verein dann im besten Fall noch tilgen kann. Dies ist in § 50 BGB geregelt.

Was sagt der Kassenprüfer zur Entlastung des Vorstandes?

Der Kassenprüfer erklärt seine Vorgehensweise und gibt Auskunft darüber, wie Schatzmeister und Vorstand die Informationen zugänglich gemacht haben. Außerdem verweisen Kassenprüferberichte auf eventuelle Probleme sowie deren angedachte Lösungen und geben an, ob zur Entlastung des Vorstands geraten wird.

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