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Kann die Krankenkasse ein Rezept ablehnen?

Gefragt von: Eckhardt Schubert-Ritter  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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Über den Antrag auf Versorgung mit einem Hilfsmittel muss die Krankenkasse in einer bestimmten Frist entscheiden. Gegen eine Ablehnung können Sie Widerspruch einlegen. Das Wichtigste in Kürze: Die Krankenkasse prüft, ob die Voraussetzungen für die Genehmigung des beantragten Hilfsmittels vorliegen.

Kann Krankenkasse Rezept ablehnen?

Sollten Sie sich gegen einen ablehnenden Bescheid wehren wollen, so müssen Sie bei der Krankenkasse schriftlich Widerspruch einlegen. Hierfür haben Sie nach Zugang des Bescheides einen Monat Zeit. Zunächst müssen Sie den Widerspruch nicht begründen, sondern nur der Entscheidung widersprechen.

Was tun wenn Krankenkasse Hilfsmittel abgelehnt?

Wurde das Hilfsmittel abgelehnt, haben Sie die Möglichkeit, schriftlich innerhalb von einem Monat beim Sozialgericht Klage einzureichen. Über die möglichen Kosten einer Sozialgerichtsklage sollten Sie sich bei einem Anwalt oder direkt beim Sozialgericht informieren.

Wie oft kann man bei der Krankenkasse Widerspruch einlegen?

Danach ist jeder zweite Widerspruch, den Versicherte gegen einen abgelehnten Antrag auf eine Vorsorge- oder Rehabilitationsleistung bei Krankenkassen einlegen, erfolgreich. Allerdings ist die Erfolgsquote von Kasse zu Kasse unterschiedlich.

Wann gilt ein Antrag bei der Krankenkasse als genehmigt?

Mit dem Patientenrechtegesetz sind die Kassen nun dazu verpflichtet, Ihren Antrag auf Leistungen innerhalb von drei Wochen, bzw. fünf Wochen (bei einem zusätzlichen Gutachten) zu bearbeiten. Geschieht dies nicht, gilt der Antrag als genehmigt und Sie können sich Ihr Hilfsmittel auf Rechnung der Kasse selbst beschaffen.

Widerspruch lohnt sich: Was tun, wenn Krankenkassen Anträge ablehnen?

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Wie schnell muss die Krankenkasse entscheiden?

Den gesetzlichen Bestimmungen nach müssen Krankenkassen spätestens bis zum Ablauf von drei Wochen über den Leistungsantrag eines Versicherten entscheiden. Ist ein Gutachten des Medizinischen Diensts der Krankenkassen ( MDK ) erforderlich, beträgt die Frist fünf Wochen.

Wer hilft mir bei Problemen mit der Krankenkasse?

Beschwerdestelle für gesetzlich Krankenversicherte im Konfliktfall. Sind Sie gesetzlich krankenversichert und beispielsweise mit dem Service Ihrer Krankenkasse unzufrieden? Dann sollten Sie die Möglichkeit nutzen, sich an das Bundesamt für Soziale Sicherung (BAS) zu wenden.

Was passiert nach Widerspruch Krankenkasse?

Wenn Du Widerspruch einlegst, muss die Krankenversicherung den Fall erneut prüfen. Sie entscheidet dann, ob sie die Leistung doch bewilligt. Das nennt sich Abhilfe. Bleibt sie bei ihrer Ablehnung, geht der Fall automatisch an den Widerspruchsausschuss der Krankenkasse.

Was macht man wenn der Widerspruch abgelehnt wurde?

Wenn der Widerspruchsausschuss Ihren Widerspruch ganz oder teilweise ablehnt, können Sie gegen den Widerspruchsbescheid Klage zum Sozialgericht erheben. Auch dafür ist eine Frist von einem Monat einzuhalten. Dazu wenden Sie sich direkt an das im Widerspruchsbescheid benannte zuständige Gericht.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

Wer hilft bei Widerspruch Krankenkasse?

Andernfalls sollten Sie einen Rechtsbeistand für Sozialrecht aufsuchen. Einige Verbraucherzentralen bieten Beratung zu dem Thema Hilfsmittel an und unterstützen Sie bei rechtlichen Fragen rund um die Beantragung von Hilfsmitteln und einem Widerspruch bei der Krankenkasse.

Welche Hilfsmittel zahlt die Krankenkasse nicht?

Gesetzliche Krankenkassen können die Kosten übernehmen oder stellen Hilfsmittel leihweise zur Verfügung. Gebrauchsgegenstände des täglichen Lebens werden nicht als Hilfsmittel übernommen. Für Pflegehilfsmittel sind nicht die Krankenkassen, sondern die Pflegeversicherung zuständig.

Wie lange dauert die Bearbeitung bei der Krankenkasse?

Das Gesetz sieht vor, dass eine Krankenkasse über den Leistungsantrag bis spätestens drei Wochen nach Antragseingang zu entscheiden hat. Wird eine gutachterliche Stellungnahme insbesondere durch den Medizinischen Dienst der Krankenkassen benötigt, beträgt die Bearbeitungsfrist fünf Wochen.

Wann kann eine gesetzliche Krankenkasse die Aufnahme verweigern?

Die gewählte Krankenkasse darf gesetzlich Versicherte nicht aufgrund von Alter, Geschlecht oder Gesundheitszustand ablehnen. Erhöhen sich die Beiträge einer gesetzlichen Krankenkasse, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht.

Was kann man tun wenn der MDK mich gesund schreibt?

Unbedingt Widerspruch erheben

Aber das reicht nicht. Denn so ein Schreiben ist ein belastender Verwaltungsakt. Wenn der Betroffene nicht einverstanden ist, muss er schriftlich Widerspruch einlegen. Enthält das Schreiben eine ordnungsgemäße Rechtsmittelbelehrung, dann binnen eines Monats.

Was tun wenn AOK nicht zahlt?

Nachdem die Krankenkasse darüber informiert hat, dass sie das Krankengeld nicht zahlt, haben Betroffene einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen. Sie können den behandelnden Arzt über den Vorgang informieren und ihm mitteilen, dass Sie gegen die Entscheidung der Kasse Widerspruch einlegen.

Kann man mehrmals Widerspruch einlegen?

Er entschied mit Urteil vom 18.09.2014, dass gegen einen steuerlichen Sachverhalt innerhalb der Einspruchsfrist nicht zweimal Einspruch eingelegt werden könne. Der BFH begründete seine Entscheidung damit, dass gegen eine wirksame Einspruchsentscheidung nur die Klage zulässig sei.

Was kommt nach dem Widerspruch?

Klageverfahren nach Widerspruch

Einfach ausgedrückt: Der Antragsgegner bekommt wenige Wochen nach seinem Widerspruch gegen den Mahnbescheid eine Klageschrift zugestellt. Dagegen muss sich der (dann) Beklagte dann wehren, wenn er nicht Gefahr laufen will, den Rechtsstreit durch ein Versäumnisurteil zu verlieren.

Was ist besser Anwalt oder VdK?

Natürlich statt einer (Dauer)Mitgliedschaft im VdK besser zum Fachanwalt für Sozialrecht. Denn nicht nur die Mitgliedschaft kostet beim VdK, sondern auch jeder Widerspruch und jede Klage.

Wann muss die Krankenkasse auf einen Widerspruch reagieren?

2. Kasse verpasst Frist - Antrag gilt als vorläufig genehmigt. Die Krankenkasse hat drei Wochen nach Erhalt Ihres Antrags Zeit, zu reagieren. Wird eine gutachterliche Stellungnahme eingeholt, insbesondere vom Medizinischen Dienst, dann hat die Krankenkasse fünf Wochen Zeit zu antworten.

Kann man die Krankenkasse anzeigen?

Besteht der Verdacht, dass eine gesetzliche Kasse eine Leistung zu Unrecht verweigert, ist eine Beschwerde bei der zuständigen Aufsichtsbehörde möglich. Dies ist bei den bundesunmittelbaren Krankenkassen – zum Beispiel bei der Barmer oder Techniker Krankenkasse – das Bundesversicherungsamt (BVA).

Was darf die Krankenkasse alles fragen?

Wonach darf mich die Kasse fragen?
  • Sie darf fragen, ob eine Wiederaufnahme Ihrer Arbeit absehbar ist und gegebenenfalls zu welchem Zeitpunkt diese voraussichtlich erfolgt.
  • Sie darf fragen, ob es konkret bevorstehende diagnostische und therapeutische Maßnahmen gibt, die einer Wiederaufnahme der Arbeit entgegenstehen.

Wer kontrolliert die Krankenkasse?

Das Bundesamt für Soziale Sicherung ( BAS ) führt die Aufsicht über die bundesunmittelbaren gesetzlichen Krankenkassen. Bundesunmittelbar sind die Krankenkassen, deren Zuständigkeitsbereich sich über mehr als drei Bundesländer erstreckt.

Wie kann man sich gegen die Krankenkasse wehren?

Verweigert Ihre Krankenversicherung dennoch die Kostenübernahme, können Sie sich an den Ombudsmann Ihres Versicherers wenden. Dieser schlichtet zwischen den Parteien und wird nicht vom Versicherten bezahlt. Sollte der Ombudsmann nicht weiterhelfen, können Sie Klage beim Sozialgericht einreichen.

Wann schaltet sich der Medizinische Dienst ein?

Wer krank ist, wird krankgeschrieben und ist hoffentlich bald wieder gesund. Wenn eine Erkrankung jedoch länger andauert, können die Krankenkassen den Medizinischen Dienst bitten, die Arbeitsunfähigkeit einer Versicherten oder eines Versicherten zu überprüfen.