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Kann der Vermieter mir einen Gärtner beauftragen?

Gefragt von: Helga Sauter  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Ist der Vermieter nicht in der Lage, aufwändige Arbeiten selbst zu erledigen, dann muss er eine Gartenbaufirma beauftragen. Die hierbei entstandenen Kosten darf er sogar auf die Mieter umlegen und in der Nebenkostenabrechnung abrechnen. Allerdings nur dann, wenn es sich um fortlaufende wiederkehrende Aufgaben handelt.

Kann der Vermieter einfach einen Gärtner beauftragen?

Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.

Ist Gartenpflege Mietersache?

Sofern sich also Mieter und Vermieter im Mietvertrag darauf geeinigt haben, dass sich der Mieter um die Pflege des Gartens kümmern soll, gehört der Garten zur sogenannten „Mietsache“. Entsprechend hat sich der Mieter auch um den sogenannten vertragsgemäßen Zustand zu kümmern.

Ist der Vermieter für den Garten zuständig?

Wenn nichts anderes im Mietvertrag vereinbart wurde, ist der Vermieter grundsätzlich für die gesamte Pflege des Gartens verantwortlich. Enthält der Vertrag hingegen eine allgemeine Formulierung wie "der Mieter übernimmt die Gartenpflege", fallen aufwendige Arbeiten wie das Fällen bzw.

Wie viel darf Vermieter für Gartenpflege verlangen?

Für die Gartenpflege müssen Mieter monatlich im Schnitt 10 Cent je Quadratmeter aufbringen. Damit zählen die Gartenpflegekosten zu den günstigeren Nebenkosten. Bei einer 70 Quadratmeter-Wohnung fallen jährlich im Schnitt 84 Euro Nebenkosten für die Gartenpflege an.

Muss ich als Mieter Gartenarbeiten machen? Was darf der Vermieter verlangen?

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Welche Gartenarbeiten muss der Mieter zahlen?

Zu den Nebenkosten zählt die Gartenpflege! Hierzu gehören die Kosten der Pflege des Rasens durch Mähen und Vertikutieren, die Beseitigung von Unkraut auf Rasen und Rabatten, Beschaffung und Ausbringen von Dünger, Beschneiden von Bäumen und Sträuchern, Wässern im Sommer sowie die Abfuhr von Gartenabfällen.

Wann muss Mieter für Gartenpflege zahlen?

Vermietete Gartenflächen und öffentliche Parks – keine umlagefähigen Betriebskosten. Grundsätzlich gilt: Die Kosten für die Pflege von Gärten kann der Vermieter laut Betriebskostenverordnung auf die Mieter umlegen. Allerdings nur, wenn der Garten oder die Gartenfläche auch für alle Mieter von Nutzen ist.

Ist der Mieter verpflichtet Unkraut zu entfernen?

Rasen mähen, Unkraut jäten und Laub fegen, zu alledem kann der Mieter verpflichtet sein. Für die Pflege eines Gemeinschaftsgartens ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Die Kosten können aber als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Wann Gärtner beauftragen?

Wann lohnt es sich, eine/n Gärtner/in zu beauftragen? Man kann sich beispielsweise für das Umgraben oder Rasenmähen jemanden suchen, um die Obstbäume zu beschneiden oder für Neupflanzungen. Dabei empfiehlt sich jedoch, auf eine/n Gärtner/in aus einer Gärtnerei oder dem Pflanzencenter zurückzugreifen.

Ist Hecke schneiden Mietersache?

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist. Wenn dort zum Beispiel festgehalten wurde, dass der Mieter die Hecke schneiden muss, kann der Vermieter dies auch von ihm verlangen. Wer eine Grünfläche mitgemietet hat, darf sie auch gestalten. Bei großen Veränderungen muss aber der Vermieter zustimmen.

Wie oft muss Vermieter Hecke schneiden?

Gerade die Abgrenzung zwischen Verjüngungsschnitt und erstmaligem Heckenschnitt nach mehreren Jahren kann problematisch sein. So ist etwa für eine Buchenhecke zwar auf der einen Seite von einem umlagefähigen Verjüngungsschnitt alle fünf bis sechs Jahre auszugehen.

Bin ich als Vermieter verpflichtet einen Rasenmäher zu stellen?

Wer die Gartengeräte stellen muss

Haben sich die Mietparteien darauf geeinigt, dass die Gartenarbeiten Mietersache sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gartengeräte zur Verfügung zu stellen. Der Mieter muss sie in diesem Fall auf eigene Kosten besorgen und unterhalten.

Was kostet ein Gärtner im Monat?

Jährliche und monatliche Kosten für einen Gärtner

Im Schnitt kostet Sie ein Gärtner etwa 100 bis 200 Euro pro Monat und wie gesagt zwischen 500 und 4.000 Euro pro Jahr. Kostenlose Angebote für Gartenpflege, Bäume fällen & Co.

Wer muss den Garten pflegen Mieter oder Vermieter?

Existiert um das Mehrfamilienhaus ein Hausgarten, ist dessen Pflege Sache des Vermieters, auch wenn der Garten insgesamt oder in einzelnen Teilflächen vermietet ist. Der Mieter ist zur Gartenpflege nur dann verpflichtet, wenn ihm die entsprechenden Arbeiten vertraglich in wirksamer Weise übertragen worden sind.

Wer muss die Bäume im Garten schneiden Mieter oder Vermieter?

„Gartenpflege übernimmt der Mieter“- so eine Klausel im Mietvertrag verpflichtet den Mieter nur zu einfachen Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Entfernen von Laub. Um das Schneiden von Bäumen und Sträuchern muss sich der Vermieter selbst kümmern, entschied das Amtsgericht Würzburg (Az. 13 C 779/17).

Was darf ich als Mieter im Garten verändern?

Der Mieter darf keine Pflanzen, Bäume und Büsche einfach mutwillig entfernen, die in einem gemieteten Garten bereits vorhanden waren! Wurde im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, darf er jedoch eigene Dinge hinzufügen. Zulässig ist etwa das Anlegen zusätzlicher Beete und auch das Anlegen eines kleinen Teiches.

Was kostet 1 Std Gartenarbeit?

Im Schnitt der zehn größten deutschen Städte zahlen Verbraucher für eine Stunde Gartenarbeit 33 Euro. Am meisten verlangen Gärtner in Stuttgart (Ø 39 Euro pro Stunde). In Leipzig kosten Gartenarbeiten deutlich weniger. Eine Stunde schlägt durchschnittlich mit 29 Euro zu Buche.

Wer trägt Kosten für Gartenpflege?

Vereinbarung im Mietvertrag festhalten

Entweder übernehmen Sie als Vermieter diese Verpflichtung und legen die Kosten für die Gartenpflege im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter um oder Ihr Mieter kümmert sich selbst darum, dass der Rasen gemäht und die Beete gepflegt werden.

Wer stellt den Rasenmäher Mieter oder Vermieter?

Rasenmähen, Unkrautjäten, Laubrechen

Dazu zählen Rasenmähen, Unkrautjäten und die Beseitigung von Laub (Oberlandesgericht Düsseldorf, Az. 10 U 70/04). Größere Arbeiten wie das Vertikutieren und Düngen des Rasens oder das Fällen eines Baumes sind dann Aufgabe des Vermieters.

Wer muss Balkon reinigen?

Gehört zur Mietwohnung auch ein Balkon oder eine Loggia, so ist der Mieter verpflichtet, diesen Balkon regelmässig zu reinigen. Dabei ist zu beachten, dass der Schmutz, der anfällt, nicht einfach vom Balkon gefegt werden sollte.

Für was ist der Vermieter verantwortlich?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

Wer muss Stellplatz reinigen Mieter?

Nicht umlagefähig sind jedoch die Reinigungskosten, die auf den anderweitig vermieteten Wagen-Stellplatz fallen. Dieser Platz steht alleine der Nutzung durch dessen Mieter zur Verfügung. Der Vermieter ist also verpflichtet die Reinigungskosten für den Stellplatz aus den umzulegenden Betriebskosten herauszunehmen.

Wer muss Baumschnitt zahlen?

Die Kosten der Gartenpflege können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Dafür genügt bereits der Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten trägt.

Wie hoch ist der Stundenlohn für Gärtner?

Viele Gartenbaubetriebe und Landschaftsgärtner arbeiten mit einem Stundenlohn, der durchschnittlich zwischen 50 und 70 Euro liegt.

Ist der Mieter verpflichtet Rasen zu Mähen?

Wenn der Mietvertrag – wie meist üblich – nur eine allgemeine Verpflichtung zur Durchführung der Gartenpflege beinhaltet, müssen die Mieter nach dem Oberlandesgericht Düsseldorf nur die ”üblichen einfachen Gartenarbeiten” durchführen: Etwa Unkraut beseitigen, Rasenmähen oder Laub rechen (Az. I-10 U 70/04).

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