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Ist Reha Geld ein Einkommen?

Gefragt von: Sylke Schäfer B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 13. August 2026
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Ja, Geld aus der Reha, wie z.B. Übergangsgeld, gilt als Einkommen bzw. eine Form von Entgeltersatzleistung und dient zur Sicherung des Lebensunterhalts während der Maßnahme, ersetzt aber Lohn oder Gehalt, wenn der Arbeitgeber nicht mehr zahlt, und wird oft prozentual zum letzten Einkommen berechnet, etwa 68-80 %. Es ist wichtig, weil es während der Reha die finanzielle Lücke schließt und auch steuerliche und sozialversicherungspflichtige Aspekte hat, erklärt Sozialleistungen.at.

Ist Rehageld ein Einkommen?

Das Rehabilitationsgeld zählt zu den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit gem § 25 Abs 1 Z 1 lit c EStG 1988 und ist daher steuerpflichtig, wobei sechs Siebentel des Rehabilitationsgeldbezuges als laufende Bezüge vorläufig mit einem Steuersatz von 20 % versteuert werden, soweit diese Bezüge € 30 täglich ...

Welches Einkommen bei Reha?

Während einer Reha erhalten Sie Übergangsgeld, wenn Ihr Anspruch auf Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber nach sechs Wochen endet, meist 68 % Ihres letzten Nettogehalts (75 %, wenn Sie Kinder haben oder pflegebedürftig sind), gezahlt von der Rentenversicherung; bei Arbeitsunfällen zahlt die Unfallversicherung ein höheres Verletztengeld (ca. 80 % brutto). 

Wird eine Reha als krank angerechnet?

Ja, eine Reha wird rechtlich wie eine Arbeitsunfähigkeit behandelt und „angerechnet“, was bedeutet, dass sie die Bezugsdauer von Lohnfortzahlung oder Krankengeld verkürzt, aber nicht den Anspruch selbst aufhebt, da währenddessen Übergangsgeld gezahlt wird. Die Zeiten der Reha (Übergangsgeld) und der vorherigen Krankheit werden für die 78-wöchige Frist zusammengezählt. Wichtig ist, dass Sie während der Reha offiziell krankgeschrieben sind und eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung erhalten, die Sie einreichen müssen. 

Wird bei einer Reha das Gehalt weiter gezahlt?

Nein, dein Gehalt wird bei einer Reha meist nicht direkt weitergezahlt, aber du erhältst stattdessen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder das höhere Übergangsgeld (ca. 68-75% des Netto-Einkommens) von der Krankenkasse oder Rentenversicherung, um deinen finanziellen Ausfall zu kompensieren – abhängig vom Kostenträger und deiner Situation (z.B. Kinder).
 

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Ist man während der Reha arbeitsunfähig?

Eine Reha gilt rechtlich als Arbeitsunfähigkeit (AU), daher sind Sie während der Maßnahme offiziell krankgeschrieben, was Sie durch eine Bescheinigung des Reha-Trägers Ihrem Arbeitgeber nachweisen. Beginnt die Reha während einer bestehenden Krankschreibung, verlängert sich die sechswöchige Lohnfortzahlung dadurch nicht. Es gibt aber einen Unterschied bei ambulanten Kuren, bei denen Sie oft Urlaub nehmen müssen, weil Sie als arbeitsfähig gelten. Während der Reha erhalten Sie finanzielle Unterstützung wie Übergangsgeld von der Deutschen Rentenversicherung, wenn Ihre Erwerbsfähigkeit gefährdet ist und die Voraussetzungen erfüllt sind.
 

Was zahlt der Arbeitgeber bei Reha?

Die Höhe der Lohnfortzahlung entspricht dem üblichen Arbeitsentgelt, also 100 Prozent des Bruttogehalts. Dabei gehen auch Sonntags- und Feiertagszuschläge in die Berechnung der Lohnfortzahlung ein.

Wer schreibt mich krank, wenn ich in der Reha bin?

Während der Reha müssen Sie nicht von einem Arzt krankgeschrieben werden; die Reha-Einrichtung stellt dem Arbeitgeber eine Bescheinigung über Beginn und Dauer aus, die die Arbeitsunfähigkeit nachweist. Sind Sie nach der Reha weiterhin arbeitsunfähig, geht die Krankschreibung lückenlos vom behandelnden Arzt Ihres Hausarztes aus, da die Reha-Ärzte oft nur bis zu sieben Tage nach Entlassung bescheinigen dürfen. 

Wer zahlt Verdienstausfall bei Reha?

Bei einer Reha zahlt anfangs der Arbeitgeber (bis 6 Wochen Lohnfortzahlung), danach springt entweder die Krankenkasse mit Krankengeld oder die Rentenversicherung mit Übergangsgeld ein, abhängig vom Kostenträger (Krankenkasse oder Rentenversicherung), der die Reha bewilligt hat; letzteres gibt's oft, wenn vorher Krankengeld floss oder es eine berufliche Reha ist. 

Wie lange wird das Übergangsgeld für die Reha ausgezahlt?

Übergangsgeld wird in der Regel für die gesamte Dauer der Reha-Maßnahme gezahlt, meist maximal sechs Wochen, wenn die Lohnfortzahlung endet, und kann auch bei beruflicher Reha oder stufenweiser Wiedereingliederung anfallen, oft bis zu drei Monate, wenn danach Arbeitslosigkeit droht, wobei der genaue Zeitpunkt der Auszahlung je nach Reha-Art (monatlich oder am Ende) variiert. 

Wie viel Reha-Geld bekommt man?

Die Höhe des Reha-Geldes (oft "Übergangsgeld" genannt) hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, beträgt aber meist 68 % des letzten Nettoeinkommens, wenn Sie keine Kinder haben, und 75 %, wenn Sie mindestens ein Kind (mit Kindergeldanspruch) oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied haben, wobei die Berechnungsgrundlage auch Einmalzahlungen berücksichtigen kann. Während der Reha werden zudem Ihre Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt. 

Wird bei einer Reha Urlaub abgezogen?

Nein, die Zeit einer medizinischen Reha wird nicht auf den regulären Jahresurlaub angerechnet und der Arbeitgeber darf sie nicht abziehen, solange ein Anspruch auf Lohnfortzahlung besteht (gesetzliche Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall). Die Reha gilt rechtlich als Arbeitsunfähigkeit und nicht als Urlaub, weshalb Ihr Urlaubsanspruch unberührt bleibt. Möchten Sie im Anschluss an die Reha Urlaub nehmen, muss der Arbeitgeber diesen gewähren, wenn Sie es verlangen. 

Was kostet eine 3-wöchige Reha-Kur?

Eine 3-wöchige Reha kostet für Selbstzahler zwischen 3.000 und über 8.000 € (je nach Klinik), aber bei genehmigter medizinischer Notwendigkeit übernehmen Kostenträger meist den Großteil, sodass Sie nur eine gesetzliche Zuzahlung von maximal 10 € pro Tag (also ca. 210 € für 3 Wochen, gedeckelt auf 42 Tage/Jahr) zahlen, oft sogar weniger oder nichts, wenn Sie Einkommensgrenzen unterschreiten. Bei der Deutschen Rentenversicherung beteiligen Sie sich bei stationärer Reha mit 10 €/Tag, bei ambulanten Maßnahmen entfällt die Zuzahlung ganz. 

Ist Rehageld höher als Krankengeld?

Das Rehageld ist so hoch wie das Krankengeld bei deiner letzten unselbstständigen Erwerbstätigkeit. Normalerweise 50% des Bruttoeinkommens, ab dem 43. Tag 60%.

Welches Geld bekommt man, wenn man auf Reha ist?

Die Höhe des Reha-Geldes (oft "Übergangsgeld" genannt) hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, beträgt aber meist 68 % des letzten Nettoeinkommens, wenn Sie keine Kinder haben, und 75 %, wenn Sie mindestens ein Kind (mit Kindergeldanspruch) oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied haben, wobei die Berechnungsgrundlage auch Einmalzahlungen berücksichtigen kann. Während der Reha werden zudem Ihre Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt. 

Wie lange erhält man Rehageld?

Das Rehabilitationsgeld bekommen Sie zeitlich unbefristet, solange Sie die Voraussetzungen erfüllen.

Wer zahlt das Gehalt, wenn man in der Reha ist?

Während der ersten 6 Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung), danach übernimmt meist die Rentenversicherung mit Übergangsgeld (ca. 68 % des Nettogehalts, mit Kind 75 %), wenn die Reha von einem Rentenversicherungsträger bewilligt wurde, ansonsten zahlt die Krankenkasse Krankengeld oder die Berufsgenossenschaft Verletztengeld bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten. Sie müssen die Bewilligung dem Arbeitgeber vorlegen, damit die Lohnfortzahlungspflicht endet, so Arbeitsvertrag.org. 

Wird bei Reha Lohn weitergezahlt?

Nein, dein Gehalt wird bei einer Reha meist nicht direkt weitergezahlt, aber du erhältst stattdessen Lohnersatzleistungen wie Krankengeld oder das höhere Übergangsgeld (ca. 68-75% des Netto-Einkommens) von der Krankenkasse oder Rentenversicherung, um deinen finanziellen Ausfall zu kompensieren – abhängig vom Kostenträger und deiner Situation (z.B. Kinder).
 

Was zählt als Verdienstausfall?

Verdienstausfall liegt vor , wenn Sie aufgrund einer Verletzung arbeitsunfähig sind und dadurch Ihr volles Gehalt oder Ihren Lohn verlieren . Der Verdienstausfall umfasst nicht nur die Lohnausfälle, die Ihnen durch die verletzungsbedingte Arbeitsunfähigkeit entstanden sind.

Bin ich während der Reha arbeitsunfähig?

Sie gelten während der Maßnahme als arbeitsunfähig, deswegen benötigen Sie während der Reha keine zusätzliche Krankschreibung.

Ist Reha Urlaub oder krank?

Eine Reha ist kein Urlaub, sondern gilt rechtlich als Arbeitsunfähigkeit, weshalb Ihr Arbeitgeber keinen Urlaub abziehen darf und Sie Lohnfortzahlung erhalten (max. 6 Wochen), danach Krankengeld. Bei ambulanter Reha hingegen gelten Sie oft als arbeitsfähig, weshalb Sie dafür Urlaub nehmen müssen, es sei denn, Ihr Arzt schreibt Sie durchgehend krank. Es kommt also auf die Art der Reha an: Stationär = Krank, Ambulant = Urlaub (meistens).
 

Wird die Krankenkasse über Reha informiert?

Bei jeder Leistung zur medizinischen Rehabilitation ist der zuständigen Krankenkasse eine Aufnahmemitteilung und Entlassungsmitteilung zu übersenden ist.

Wer zahlt den Verdienstausfall bei Reha?

Während der ersten 6 Wochen zahlt Ihr Arbeitgeber Ihr Gehalt weiter (Entgeltfortzahlung), danach übernimmt meist die Rentenversicherung mit Übergangsgeld (ca. 68 % des Nettogehalts, mit Kind 75 %), wenn die Reha von einem Rentenversicherungsträger bewilligt wurde, ansonsten zahlt die Krankenkasse Krankengeld oder die Berufsgenossenschaft Verletztengeld bei Arbeitsunfällen/Berufskrankheiten. Sie müssen die Bewilligung dem Arbeitgeber vorlegen, damit die Lohnfortzahlungspflicht endet, so Arbeitsvertrag.org. 

Wie hoch ist das Rehageld?

Die Höhe des Reha-Geldes (oft "Übergangsgeld" genannt) hängt von Ihrer persönlichen Situation ab, beträgt aber meist 68 % des letzten Nettoeinkommens, wenn Sie keine Kinder haben, und 75 %, wenn Sie mindestens ein Kind (mit Kindergeldanspruch) oder ein pflegebedürftiges Familienmitglied haben, wobei die Berechnungsgrundlage auch Einmalzahlungen berücksichtigen kann. Während der Reha werden zudem Ihre Sozialversicherungsbeiträge weitergezahlt. 

Kann ein Arbeitgeber eine Reha ablehnen?

Nein, ein Arbeitgeber kann eine bewilligte Reha grundsätzlich nicht ablehnen, da die Teilnahme als gleichwertig zur Arbeitsunfähigkeit gilt und er zur Freistellung mit Lohnfortzahlung verpflichtet ist. Er hat lediglich Anspruch auf die Vorlage des Bewilligungsbescheids und der ärztlichen Bescheinigung, um den Termin zu kennen. Der Arbeitgeber muss die Maßnahme akzeptieren, kann aber bei dringenden betrieblichen Gründen einvernehmlich eine Verschiebung mit dem Mitarbeiter und dem behandelnden Arzt anstreben, wenn dies gesundheitlich unbedenklich ist.