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Ist eine Vorladung Pflicht?

Gefragt von: Jenny Braun  |  Letzte Aktualisierung: 3. September 2022
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„Einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei müssen – und sollten – Sie niemals Folge leisten. “ Entgegen der landläufigen Meinung ist der Beschuldigte niemals verpflichtet, einer Vorladung als Beschuldigter von der Polizei Folge zu leisten.

Was passiert wenn man nicht zu einer Vorladung kommt?

Vorladung durch Staatsanwaltschaft/ Richter

Sollten Sie nicht erscheinen, können Sie unter Umständen zwangsweise von der Polizei abgeholt und zur Vernehmung gebracht werden. Die Anwesenheitspflicht bedeutet aber keinesfalls, dass Sie sich zur Sache äußern müssen!

Kann man eine Vorladung bei der Polizei ablehnen?

Der Absender der Vorladung - das sollten Sie wissen

Sollten Sie eine Vorladung von der Polizei in den Händen halten, sind Sie nicht verpflichtet, an diesem Termin teilzunehmen. Dies gilt für Zeugen wie Beschuldigte gleichermaßen. Sie müssen den Termin noch nicht einmal absagen.

Kann ich eine Vorladung ignorieren?

Folgen sie nicht der Vorladung und machen Sie keine Angaben. Als Beschuldigter in einem Ermittlungsverfahren sind Sie durch das Gesetz nicht verpflichtet einer Vorladung durch die Polizei Folge zu leisten. Sie müssen den vorgesehenen Termin auch nicht absagen. Die Vorladung dürfen Sie also getrost ignorieren.

Ist eine Vorladung als Beschuldigter eine Anzeige?

Sollten Sie einer Straftat verdächtig und Ihr Name bekannt sein, bekommen Sie von dem zuständigen Polizeibeamten eine Vorladung zur Vernehmung als Beschuldigter. Die Vorladung erfolgt in aller Regel schriftlich. Der verletzte Tatbestand wird Ihnen mitgeteilt.

Jura Basics: Vorladung von der Polizei: Was tun? | Rechtsanwalt Christian Solmecke

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Kann man bei einer Vorladung die Aussage verweigern?

ein Beschuldigter hat das Recht, die Aussage zu verweigern. Dies darf nicht zu seinen Ungunsten ausgelegt (also etwa als Schuldeingeständnis gewertet) werden. ein Beschuldigter hat das Recht, Anträge, wie etwa Befangenheitsanträge oder Beweisanträge zu stellen.

Wie verhalte ich mich bei einer Vorladung von der Polizei?

Als Beschuldigter müssen Sie sich nicht selbst belasten und können auf Fragen mit einem «Ich möchte dazu keine Aussage machen» antworten. Die Angabe eines Grundes ist nicht nötig. Lügen ist erlaubt, soweit Sie dadurch keine anderen Straftaten begehen (bspw.

Was tun bei Vorladung als Beschuldigter?

Infolge einer Beschuldigtenvorladung ist es äußerst ratsam, zunächst die Aussage zu verweigern und umgehend anwaltliche Unterstützung einzuholen. Nur ein zugelassener Strafverteidiger kann Akteneinsicht beantragen, was für Ihre Verteidigung von größter Bedeutung ist.

Wie sagt man eine Vorladung ab?

Keine Aussage machen! Eine Vorladung als Beschuldigter ist keine Lappalie – egal um welchen Strafvorwurf es sich handelt. Immerhin geht es hier um ein Strafverfahren gegen Sie. Daher sollte dem ersten Instinkt – Panik und schnell etwas sagen – nicht nachgegangen werden.

Wann kommt Vorladung nach Anzeige?

U.a. kommt es auch die arbeitsmäßige Belastung an, aber auch die Bedeutung der Sache spielt eine Rolle. JuraForum.de-Tipp: Es können durchaus mehrere Wochen vergehen, bis der Beschuldigte letztlich seine Vorladung erhält!

Sollte man eine Straftat zugeben?

Sie sind als Beschuldigter von der Polizei vorgeladen worden oder sogar auf frischer Tat ertappt worden sein, so sollten Sie umgehend einen Verteidiger aufsuchen und zunächst - ob schuldig oder nicht - keine Angaben zur Sache machen, außer Angaben zur Person, denn das müssen Sie.

Was muss ich als Beschuldigter aussagen?

Das Recht auf effektive Strafverteidigung beinhaltet unter anderem, dass man als Beschuldigter in einem Strafverfahren ein Aussageverweigerungsrecht hat. Das bedeutet, dass man keine Angaben zur Sache machen muss – lediglich Angaben zur Person, wie zum Beispiel Name, Anschrift etc. sind obligatorisch.

Wie verhalte ich mich als Beschuldigter?

Das ist das richtige Verhalten als Beschuldigter:
  1. Ruhe Bewahren.
  2. Aussage verweigern.
  3. Vorladungen nicht ohne Verteidiger folgen.
  4. Kein Kontakt zu möglichen Mitbeschuldigten und Zeugen.
  5. Verwandte auf ihr Zeugnisverweigerungsrecht hinweisen.
  6. Mögliche entlastende Beweise sichern (Kopieren, Speichern, Gedächtnisprotokoll)

Bin ich verpflichtet bei der Polizei eine Aussage zu machen?

Aktuelle Rechtslage. Nach den bislang gültigen Vorschriften der Strafprozessordnung (StPO) gibt es keine Verpflichtung von Zeugen, einer Vorladung der Polizei Folge zu leisten und eine Zeugenaussage bei der Polizei zu tätigen.

Wie geht es nach einer Vorladung weiter?

Die Polizei wird die Ermittlungen – auch ohne Ihre Aussage – fortführen, und ggf. Auskünfte bei Behörden einholen oder weitere Zeugen vernehmen. Nach Abschluss der Ermittlungen gibt die Polizei die Akten an die zuständige Staatsanwaltschaft ab. Diese entscheidet dann über den Fortgang des Verfahrens.

Wie kann ich herausfinden ob gegen mich ermittelt wird?

Erst wenn eine Vorladung von der Polizei im Briefkasten liegt, erfährt der Beschuldigte von dem Ermittlungsverfahren. Mit dieser wird der Beschuldigte zur Vernehmung bei der Polizei geladen.
...
Der Tatverdacht darf nur mithilfe folgender Beweismittel bewertet werden:
  1. Sachverständige.
  2. Augenschein.
  3. Urkunden.
  4. Zeugen.

Wie lange dauert es bis die Staatsanwaltschaft ermittelt?

Wie lange dauert ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren? Das Ermittlungsverfahren wird mit Abschluss der Ermittlungen beendet, d.h. wenn Polizei und Staatsanwaltschaft den Sachverhalt erforscht haben. Eine Dauer ist dafür nicht vorgeschrieben. Ein Ermittlungsverfahren kann u.U. mehrere Jahre dauern.

Ist Schweigen strafbar?

Wer schweigt, behindert nicht die Ermittlungen und zieht das Verfahren auch nicht in die Länge. Wer schweigt, kennt einfach nur seine Rechte und macht von ihnen Gebrauch. Der Beschuldigte in einem Ermittlungsverfahren hat das Recht zu schweigen. Niemand ist verpflichtet, sich durch eine Aussage selbst zu belasten.

Was sollte man vor Gericht nicht sagen?

Muss man sich vor Gericht als Angeklagter „zur Sache einlassen“? Außer den Angaben zur Identitätsfeststellung müssen Sie vor Gericht nichts sagen. Schweigen darf auch nicht zu Lasten des Angeklagten durch das Gericht gewertet werden.

Was passiert wenn man Aussage verweigert?

Bei dem Aussageverweigerungsrecht werden die beschuldigten Personen in einem Strafverfahren als Grundlage genommen. Sie haben dabei ein Recht darauf, ihre Aussage zu verweigern, welche Sie möglicherweise belasten könnte. Dem Beschuldigten steht die Option zur Aussageverweigerung frei.

Wer hat ein Aussageverweigerungsrecht?

einer Klagepartei im Zivilprozess, das heißt, Ehegatten, Lebenspartner, Verlobte und Verwandte, haben grundsätzlich ein Zeugnisverweigerungsrecht. Sie müssen vor der Vernehmung über das ihnen zustehende Recht belehrt werden. Pflegekinder und Pflegeeltern haben hingegen kein Zeugnisverweigerungsrecht.

Ist ein Verdacht ein Beweis?

große Wahrscheinlichkeit besteht, dass der Beschuldigte die Straftat begangen hat. Bloße Vermutungen darüber, dass jemand Täter oder Teilnehmer an der Straftat war, genügen hierfür nicht. Es müssen konkrete Tatsachen gegeben sein, die auch als Beweis zugänglich sind.

Wie lange darf die Polizei ermitteln?

Beim Ermittlungsverfahren ist eine Dauer nicht fest vorgegeben. Die Zeitspanne hängt vom Umfang und der Komplexität des Sachverhaltes ab. Je umfangreicher der Tatvorwurf, desto länger dauert das Ermittlungsverfahren.

Wann ermittelt Polizei und Staatsanwaltschaft?

Nach § 152 Abs. 1 StPO ist die Staatsanwaltschaft dann verpflichtet, wenn tatsächliche Anhaltspunkte wegen einer verfolgbaren Straftat vorliegen, einzuschreiten. Der Anfangsverdacht ist also die erste Schwelle, die die Strafverfolgungsbehörde nehmen muss, um eine Straftat zu verfolgen.

Welche Rechte habe ich als Beschuldigter?

Als Beschuldigter haben Sie folgende Rechte: Recht auf rechtliches Gehör, Recht auf ordnungsgemäße Belehrung, Aussageverweigerungsrecht, Anspruch auf rechtsstaatliche Vernehmungsmethoden, Recht zur Stellung von Beweisanträgen, Recht auf einen Verteidiger Ihrer Wahl.