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Ist eine Loggia Sondereigentum?

Gefragt von: Cäcilie Heinrich  |  Letzte Aktualisierung: 29. August 2022
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Loggien sind wie Balkone sondereigentumsfähig. Die Zuordnung zum Gemeinschafts-Eigentum schlägt in der Regel fehl, da das jedem Wohnungseigentümer gemäß § 13 Abs. 2 WEG zustehende Mitgebrauchsrecht am gemeinschaftlichen Eigentum wegen des gewöhnlicherweise fehlenden Zugangs zur Loggia nicht verwirklicht werden kann.

Was gehört beim Balkon zum Sondereigentum?

Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen ...

Sind Loggien Gemeinschaftseigentum?

Es entspricht h.R.M., dass die Isolierungen von Dächern, Terrassen, Balkonen und Loggien zwingend Gemeinschaftseigentum im Sinne des § 5 Abs. 2 WEG sind, da sie die konstruktiven Teile des Gebäudes gegen Durchfeuchtung schützen sollen und daher für den Bestand des Gebäudes erforderlich sind.

Wem gehört die Balkonunterseite?

Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.

Ist Balkon Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Balkone regelmäßig zum Sondereigentum erklärt. Wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 5 WEG gehören jedoch die konstruktiven Bestandteile eines Balkons nicht zum Sondereigentum (Bodenplatte, Isolierschicht, Balkonbrüstung).

DAS solltest du als EIGENTÜMER wissen! // Sondereigentum // Gemeinschaftseigentum

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Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?

Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.

Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?

Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?

Der Anspruch eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Erneuerung des Fliesenbelags auf seinem Balkon ist abzulehnen, weil dieser Fliesenbelag dem Sondereigentum zuzuordnen ist. Solche Bodenbeläge sind grundsätzlich sondereigentumsfähig.

Wer haftet für Schäden am Balkon?

Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.

Wem gehört der Balkon im Stockwerkeigentum?

Die Balkongeländer als äusserer Bauteil der Balkone sind Teil der Fassade und dienen sämtlichen Stockwerkeigentümern. Die Balkongeländer bestimmen das äussere Erscheinungsbild des Gebäudes, was alle Stockwerkeigentümer betrifft.

Was gehört alles zum Sondereigentum?

Zum Sondereigentum gehören in jedem Fall die Räume der Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Einbaumöbel, nicht tragende Wände in der Wohnung sowie Sanitärinstallationen). Das Sondereigentum kann sich auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstrecken (§3, WEG Abs. 2).

Was ist Sonder und Gemeinschaftseigentum?

Sondereigentum bezeichnet Ihre Wohnung, über die Sie als Eigentümer frei verfügen dürfen, solange die Rechte Dritter nicht verletzt werden. Gemeinschaftseigentum sind die Gebäudeteile, die von der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) verwaltet werden.

Ist die Terrasse Sondereigentum?

Eine ebenerdige Terrasse ist nur dann sondereigentumsfähig, wenn sie Schutz vor äußeren Einwirkungen und Schutz der Privatsphäre bietet. Dafür genügt nach Meinung des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main ein bloßer Betretensschutz durch einen einfachen Holzzaun nicht.

Wann müssen alle Eigentümer zustimmen?

Wann müssen alle Wohnungseigentümer der baulichen Veränderung zustimmen? Steht fest, dass es sich um eine bauliche Veränderung handelt, müssen alle betroffenen Wohnungseigentümer zustimmen, sofern die Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums zu einer Beeinträchtigung führt.

Was sind konstruktive Teile des Balkons?

Es ist etwas komplizierter. Da es sich bei vielen Teilen des Balkons um konstruktive Elemente der Immobilie handelt, gehören diese zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise das Balkongeländer. Zum Sondereigentum gehören unter Anderem der Innenanstrich der Balkontür und der Bodenbelag.

Sind Fenster Sondereigentum?

Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum

Außenfenster einer Wohnung gehören nicht dem Wohnungseigentümer, sondern der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz.

Wer haftet für Schäden im Sondereigentum?

Es erfolgt grundsätzlich nur eine verschuldensabhängige Haftung. Die Gemeinschaft bzw. Eigentümer haften also nur, wenn schuldhaft eine Beseitigung eines bekannten oder erkennbaren Schadens im Gemeinschaftseigentum unterlassen wurde und dies ursächlich für den Eintritt des Schadens im Sondereigentum war.

Wer zahlt Reparaturen in Eigentumswohnung?

Bei Arbeiten am Sondereigentum entscheidet jeder Wohnungseigentümer selbst, was er machen lässt und zahlt auch alle Kosten. Beim Gemeinschaftseigentum dagegen gelten andere Regeln: „Zum einen muss jede Instandsetzung oder Modernisierung von der Eigentümerversammlung beschlossen werden.

Wann muss ein Balkon saniert werden?

Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.

Was gehört zu einer balkonsanierung?

Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung

Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.

Was gehört alles zum Gemeinschaftseigentum?

Bei der Definition von Gemeinschaftseigentum macht es sich das Wohnungseigentumsgesetz einfach. Laut §1 Abs. 5 WEG ist gemeinschaftliches Eigentum im Sinne dieses Gesetzes das Grundstück sowie die Teile, Anlagen und Einrichtungen des Gebäudes, die nicht explizit im Sondereigentum oder im Eigentum eines Dritten stehen.

Was ist eine bauliche Veränderung am Balkon?

Als bauliche Veränderungen gelten über die reine Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehende Installationen am Balkon. Dazu gehören zum Beispiel folgende Elemente: Sonnenschutz wie Markisen. Sichtschutz zu den Nachbarn.

Können Stellplätze Sondereigentum sein?

Sondereigentumsfähig sind demgegenüber die Stellplätze innerhalb eines Gebäudes – insbesondere also in einer Tiefgarage. Auch an Stellplätzen, die auf dem nicht überdachten Oberdeck bzw. Dach einer Sammelgarage liegen, kann Sondereigentum begründet werden.

Was gehört zum Sondereigentum einer Wohnung?

Dem Sondereigentum können beispielsweise zugeordnet werden: Nichttragende Innenwände, Zwischenwände, Verputz, Verkleidung von Wänden und Decken, Innenanstrich, Tapeten, Fußbodenbelag, Innentüren, Heizkörper, Thermostatventile, Öfen, Einbauschränke, oberer Plattenbelag des Balkons, Innenanstrich der Balkonbrüstung, ...

Sind Parkplätze Sondereigentum?

Pkw-Stellplätze sind grundsätzlich Gemeinschaftseigentum

Regelmäßig sind Pkw-Stellplätze (Garagen, Fertiggaragen, Kfz-Abstellplätze, Car-Ports, Tiefgaragenplätze usw.) Gemeinschaftseigentum. Häufig kann daran jedoch aufgrund der Teilungserklärung oder durch Vereinbarung Sondereigentum begründet werden.