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Ist ein Wasserbett in der Hausratversicherung?

Gefragt von: Konstanze Meister-Förster  |  Letzte Aktualisierung: 13. Februar 2026
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Ja, ein Wasserbett ist in der Regel in der Hausratversicherung mitversichert, da es als Möbelstück gilt und auch die Schäden durch austretendes Wasser (Leitungswasser) meist abgedeckt sind, aber Sie sollten dies unbedingt explizit bei Ihrem Versicherer prüfen lassen, besonders bei älteren Verträgen oder sehr großen Wassermengen, um sicherzustellen, dass auch Schäden an fremdem Eigentum (Haftpflicht) und am Gebäude selbst (Gebäudeversicherung) abgedeckt sind.

Sind Wasserbetten in der Hausratversicherung versichert?

Ein Wasserbett ist in der Hausratversicherung in der Regel als Teil des Hausrats mitversichert, aber wichtig ist der Einschluss des Risikos „Leitungswasser“; viele moderne Policen decken Wasserschäden durch Wasserbetten ab, bei älteren Verträgen muss dies oft separat über eine Klausel (wie die „Klausel 7116“) oder einen Zusatzbaustein ergänzt werden, da das Wasser aus dem Bett als Leitungswasser gilt, aber nicht immer automatisch eingeschlossen ist. Prüfen Sie Ihre Police auf den Einschluss von Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten und lassen Sie sich dies bei Unsicherheit schriftlich bestätigen, um auch grobe Fahrlässigkeit abzudecken. 

Was tun, wenn das Wasserbett ausläuft?

Wenn ein Wasserbett ausläuft, müssen Sie sofort die Heizung vom Strom trennen, den Bezug entfernen, das Wasser mit Handtüchern aufsaugen, das Leck mit einem speziellen Wasserbett-Reparaturset flicken und den Bereich trocknen, eventuell muss der Kern abgepumpt werden, bevor Sie neu befüllen; bei Schäden an Naht oder Stutzen ist ein Austausch oft nötig.
 

Welche Wasserschaden übernimmt die Hausratversicherung?

Schäden an Ihrem Eigentum – Hausratversicherung

Wenn Ihre Spülmaschine oder Waschmaschine undicht wird und das austretende Leitungswasser Schäden am Mobiliar oder anderen beweglichen Gegenständen Ihres Hausrats anrichtet, kommt in der Regel Ihre Hausratversicherung dafür auf.

Ist ein Wasserbett für eine Mietwohnung geeignet?

Ja, Sie dürfen ein Wasserbett in einer Mietwohnung aufstellen, der Vermieter kann dies in modernen Häusern (nach 1945) nicht pauschal verbieten, da die Statik dies in der Regel erlaubt; wichtig sind die fachgerechte Installation und die Prüfung des Versicherungsschutzes (Hausrat-, Privathaftpflichtversicherung), um Schäden durch Leckagen abzudecken. In Altbauten, Leichtbauhäusern oder ausgebauten Dachböden kann eine Prüfung durch einen Statiker ratsam sein.
 

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Ist ein Wasserbett ein Stromfresser?

Ein Wasserbett verbraucht je nach Jahreszeit, Modell und Raumtemperatur durchschnittlich 0,9 bis 2,1 kWh pro Tag, was monatlich etwa 9 bis 18 € kostet (bei ca. 30 Cent/kWh), wobei es im Winter mehr, im Sommer weniger verbraucht. Moderne Heizsysteme mit Isolierboden sind besonders effizient, und die Kosten können jährlich zwischen 100 € und 160 € liegen, da die Wärme gut gespeichert wird und die Heizung nur bei Temperaturabfall nachheizt.
 

Kann der Vermieter ein Wasserbett verbieten?

Dazu gibt es ein Gerichtsurteil vom 23. Dezember 1992 · Az. 20 C 83/92, das zugunsten von Mietern ausfällt. Demnach darf ein Vermieter das Aufstellen eines Wasserbetts nicht verwehren.

In welchen Fällen zahlt die Hausratversicherung nicht?

Eine Hausratversicherung zahlt grundsätzlich nicht, wenn Gegenstände kaputt gehen, etwa weil sie herunterfallen oder unsachgemäß gelagert oder genutzt wurden. Auch für Fälle, in denen etwas auf offener Straße ohne Gewaltandrohung gestohlen wurde, ist die Hausratversicherung in der Regel nicht zuständig.

Bei welchen Wasserschaden zahlt die Versicherung nicht?

Folgende Wasserschäden sind in der Regel nicht im Versicherungsschutz enthalten: Schäden durch Plansch- und Reinigungswasser. Schäden durch aufsteigendes Grundwasser. Schäden durch Rückstau in der Kanalisation.

Was deckt die Hausratversicherung in einer Mietwohnung ab?

Eine Hausratversicherung für eine Mietwohnung versichert alle beweglichen Dinge, die Sie bei einem Umzug mitnehmen können (Möbel, Kleidung, Elektrogeräte, Bücher, Lebensmittel, Schmuck), gegen Schäden durch Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel, Einbruchdiebstahl und Vandalismus. Auch Sachen von Besuchern oder Familienmitgliedern sind mitversichert, ebenso wie der Hausrat in Kellern, Garagen oder auf Balkonen und Terrassen. Wertsachen wie Bargeld und Sparbücher sind ebenfalls abgesichert. 

Wie viel Wasser verliert ein Wasserbett im Jahr?

Obwohl der Wasserkern ein geschlossenes System ist, verliert es pro Jahr ca. 10 % Wasser. Das entspricht ungefähr 30 Litern, die regelmäßig nachgefüllt werden sollten.

Wie bekommt man Wasser aus dem Wasserbett ohne Pumpe?

Um Wasser aus einem Wasserbett ohne Pumpe zu bekommen, nutzt man die Schwerkraft mit einem Gartenschlauch (Siphon-Methode), indem man einen komplett gefüllten Schlauch an das Ventil anschließt und das andere Ende tiefer legt; dies funktioniert gut für Teilentleerungen, aber für eine vollständige Entleerung mit Vakuum (wichtig für den Transport) wird eine Pumpe empfohlen, um die Vliese zu schützen, wobei manuelles Ansaugen mit Vorsicht möglich ist, aber Restwasser bleibt und Bakterinenwachstum begünstigt. 

Ist Wasserschaden durch Regen versichert?

Schäden durch eindringendes Regenwasser sind oft nur mit Zusatzbausteinen gedeckt: Die Wohngebäude- und Hausratversicherung zahlen meist nur, wenn das Wasser infolge eines Sturms durch ein beschädigtes Dach oder Fenster eindringt (Folgeschaden). Für Schäden durch Starkregen, Rückstau oder Überschwemmung (wenn der Boden überflutet wird) benötigen Sie zwingend eine Elementarschadenversicherung als Zusatz zu beiden Policen, da dies sonst oft ausgeschlossen ist. Prüfen Sie Ihre Police genau!
 

Wie schnell muss ein Wasserschaden der Versicherung gemeldet werden?

Die Schadensmeldung an die Wohngebäudeversicherung bzw. Hausratversicherung sollte möglichst noch am selben Tag, spätestens jedoch nach drei Tagen erfolgen.

Welche Gegenstände sind über eine Hausratversicherung nicht versichert?

Urkunden, einschließlich Sparbüchern und sonstigen Wertpapieren. Schmuck, Edelsteine, Perlen, Münzen und Medaillen sowie alles aus Gold oder Platin. Pelze, handgeknüpfte Teppiche und Gobelins, Kunstgegenstände sowie nicht in 3. genannte Sachen aus Silber.

Was ersetzt die Hausratversicherung bei Wasserschaden?

Die Hausratversicherung zahlt bei einem Wasserschaden die Schäden an Ihrem beweglichen Hab und Gut (Möbel, Elektronik, Teppiche), wenn die Ursache Leitungswasser ist, also aus Rohren, Wasch- oder Spülmaschinen kommt. Sie ersetzt den Neuwert, übernimmt oft auch Folgekosten wie Aufräum-, Transport- oder Trocknungskosten und zahlt auch für Schäden durch selbstverschuldetes, aber nicht grob fahrlässiges Verhalten (z.B. Aquarium). Schäden durch Starkregen, Überschwemmung oder Rückstau sind nur mit dem Zusatzbaustein „Naturgefahren“ oder „Elementarschäden“ abgedeckt. 

Kann ich Wasserschäden über meine Versicherung geltend machen?

Wasserschaden

Mit einer Gebäude- und Inhaltsversicherung können Sie Ansprüche wegen Verlusten oder Schäden geltend machen, die durch das unerwartete Austreten von Flüssigkeiten aus einer Waschmaschine, einem Geschirrspüler, einer Toilette, einem Waschbecken, einer fest installierten Heizungsanlage, einem fest installierten Tank, einem Pool, einem Whirlpool oder der Wasserleitung verursacht wurden.

Welche Kosten kann ich bei einem Wasserschaden geltend machen?

Bei einem Wasserschaden können Sie Schäden am Hausrat (Möbel, Elektronik) über die Hausratversicherung geltend machen und Schäden am Gebäude (Wände, Böden) über die Wohngebäudeversicherung, die auch Kosten für Trocknung und Schimmelentfernung übernimmt. Zusätzlich können Sie oft Kosten für professionelle Trocknung, Stromkosten für Trockner und eventuell Hotelkosten geltend machen, während Mieter auch Anspruch auf eine Aufwandsentschädigung haben. Die private Haftpflichtversicherung des Verursachers zahlt, wenn der Schaden durch Dritte verursacht wurde.
 

Was deckt die Hausratversicherung nicht ab?

Eine Hausratversicherung deckt nicht ab: Schäden durch vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten, einfachen Diebstahl (ohne Einbruch), Schäden durch Krieg oder Kernenergie, Sturmflut, sowie fest installierte Gebäudeteile und Gegenstände, die nicht zum Hausrat gehören (z.B. gewerblich genutzte Sachen oder Autos). Auch Schäden durch mangelnde Obhut (z.B. Wasser bei offener Tür) sind oft ausgeschlossen, während Schäden durch Blitzschlag oder Überspannung meist versichert sind, wenn sie durch Zusatzbausteine abgedeckt werden.
 

Kann ich den Schaden an zerbrochenen Gläsern über meine Hausratversicherung geltend machen?

Brillen können in der Regel über die Hausratversicherung abgedeckt werden – sowohl innerhalb als auch außerhalb des Hauses.

Welche Schäden werden durch die Hausratversicherung erstattet?

Die Hausratversicherung zahlt für Schäden an Ihrem beweglichen Eigentum (Möbel, Elektrogeräte, Kleidung etc.) durch Ereignisse wie Feuer, Leitungswasser, Sturm, Hagel und Einbruchdiebstahl inklusive Vandalismus, wobei in der Regel der Neuwert der Gegenstände erstattet wird. Zusätzlich werden oft Folgekosten wie Hotel, Aufräumen oder Transport übernommen. Erweiterbar ist der Schutz durch Bausteine für z.B. Fahrraddiebstahl oder Elementarschäden (Überschwemmung). 

Ist ein Wasserbett in der Hausratversicherung versichert?

Ein Wasserbett ist in der Hausratversicherung in der Regel als Teil des Hausrats mitversichert, aber wichtig ist der Einschluss des Risikos „Leitungswasser“; viele moderne Policen decken Wasserschäden durch Wasserbetten ab, bei älteren Verträgen muss dies oft separat über eine Klausel (wie die „Klausel 7116“) oder einen Zusatzbaustein ergänzt werden, da das Wasser aus dem Bett als Leitungswasser gilt, aber nicht immer automatisch eingeschlossen ist. Prüfen Sie Ihre Police auf den Einschluss von Wasserschäden durch Aquarien und Wasserbetten und lassen Sie sich dies bei Unsicherheit schriftlich bestätigen, um auch grobe Fahrlässigkeit abzudecken. 

Warum kein Wasserbett?

Der Kraftaufwand um aus dem Bett aufzustehen oder sich zu drehen ist höher als auf einer herkömmlichen Matratze. Da Sie auf einem Vlies und Wasser schlafen haben Sie keine feste Unterlage auf der Sie sich abstützen können. Für Senioren und körperlich eingeschränkte Personen ist daher ein Wasserbett nicht zu empfehlen.

Wohin mit dem Wasser aus dem Wasserbett?

Wohin mit dem Wasser? Das Wasser aus den Matratzen kann man in jeden Abfluss also z.B. die Toilette oder auch die Badewanne laufen lassen. Ein Waschbecken allerdings bietet sich hier nicht an, da die Pumpe oft das Wasser schneller abpumpt, als es im Waschbecken ablaufen kann.