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Ist ein Verein Revisionspflichtig?

Gefragt von: Sabine Schubert  |  Letzte Aktualisierung: 17. Oktober 2026
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Ein Verein ist nur dann gesetzlich zur Revision verpflichtet, wenn er ein "grosser Verein" ist (zwei der Schwellenwerte wie Bilanzsumme >10 Mio. CHF oder 50 Vollzeitstellen in zwei Jahren überschreitet) oder ein nach kaufmännischer Art geführtes Gewerbe betreibt; ansonsten ist die Revisionspflicht in den Statuten geregelt, wo sie üblicherweise verankert wird, was auch bei kleinen Vereinen empfohlen wird. Ist nichts in den Statuten festgelegt, besteht keine gesetzliche Pflicht, aber eine (Laien-)Revision wird dringend empfohlen, um Transparenz zu schaffen und die Kassenführung zu prüfen.

Wann sind Vereine revisionspflichtig?

Der Verein muss seine Buchführung durch eine Revisionsstelle ordentlich prüfen lassen, wenn zwei der nachstehenden Grössen in zwei aufeinander folgenden Geschäftsjahren überschritten werden: 1. Bilanzsumme von 10 Millionen Franken; 2. Umsatzerlös von 20 Millionen Franken; 3.

Ist eine Kassenprüfung im Verein Pflicht?

Eine gesetzliche Pflicht zur Kassenprüfung gibt es im Verein nicht, aber sie ist dringend empfohlen und wird meist in der Satzung verankert, um Transparenz, Integrität und das Vertrauen der Mitglieder in den Vorstand zu sichern; sie dient der Vorbereitung der Entlastung des Vorstands und wird oft jährlich durch unabhängige Kassenprüfer (Revisoren) durchgeführt, die die gesamte Buchhaltung prüfen. Auch gemeinnützige oder eingetragene Vereine müssen eine ordentliche Buchführung sicherstellen, auch wenn die Prüfung selbst freiwillig ist.
 

Wann ist ein Verein bilanzierungspflichtig?

Eine Bilanzierung und doppelte Buchführung ist nur für Vereine verpflichtend, welche mehr als € 60.000 p.a. Gewinn oder über € 600.000 Umsatz machen. Der Verein muss außerdem Belege vorlegen können, dass seine Gelder und Gegenstände gemäß dem Vereinszweck und gemäß AO § 55 Absatz 1 Satz 5 zeitnah verwendet werden.

Was ist eine Revision im Verein?

Zweck der Laienrevision ist u. a. zu prüfen, ob die Jahresrechnung des Vereins mit den gesetzlichen Vorschriften zur Rechnungslegung übereinstimmt und insbesondere auch, ob alle Vermögenswerte ausgewiesen und vorhanden, Schulden und Verpflichtungen erfasst sind.

Revision in Strafsachen; eine lohnende Sache; Strafverteidiger Ulli Boldt erläutert

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Wann ist eine Revision nötig?

Eine Revision wird innerhalb einer Woche nach Urteilsverkündung beantragt, um Rechtsfehler (Verfahrens- oder Gesetzesverletzungen) zu prüfen; für die Begründung hat der Anwalt meist einen weiteren Monat Zeit. Sie kommt in Frage, wenn ein Urteil auf falschen Rechtsanwendungen oder schwerwiegenden Verfahrensfehlern beruht und zielt auf die Aufhebung des Urteils. Wann genau eine Revision möglich ist, hängt vom jeweiligen Rechtsgebiet (Straf-, Zivil-, Arbeitsrecht) ab und muss oft erst vom Gericht zugelassen werden, wenn grundsätzliche Rechtsfragen bestehen.
 

Ist ein Verein prüfungspflichtig?

Das Gesetz (BGB oder HGB) kennt für Vereine grundsätzlich keine gesetzliche Prüfungspflicht.

Was ändert sich 2026 für Vereine?

Ab dem 1. Januar 2026 wird die Freigrenze auf 50.000 Euro inkl. Umsatzsteuer angehoben. Vereine, Stiftungen und andere steuerbegünstigte Körperschaften haben ab 2026 folglich den Vorteil, mehr Einnahmen aus wirtschaftlichen Aktivitäten erzielen zu dürfen, ohne dafür eine Steuerpflicht auszulösen.

Welche Aufzeichnungspflichten haben Vereine?

Vereine müssen insbesondere folgende Aufzeichnungspflichten beachten:

  • Gemeinnützigkeit. ...
  • Spendenrecht. ...
  • Lohnsteuer. ...
  • Umsatzsteuer. ...
  • Die Aufbewahrungsfristen. ...
  • Ordnungsgemäße Aufbewahrung.
  • Vernichten der Unterlagen. ...
  • Hinweis.

Wann entfällt die Bilanzierungspflicht?

In den meisten Fällen gelten die Grenzbeträge von 80.000 € (Gewinn) und 800.000 € (Umsatz). Freiberufler sind immer von der Bilanzierungspflicht befreit. Gesellschaften müssen in der Regel eine Bilanz erstellen.

Kann der Vorstand ohne Kassenprüfung entlastet werden?

Ja, eine Vorstandsentlastung ist auch ohne Kassenprüfung möglich, aber nicht ideal; die Mitgliederversammlung muss dann Kassen- und Rechenschaftsbericht prüfen und der Versammlungsleiter schlägt die Entlastung vor, da kein Prüfbericht vorliegt, was jedoch auf das Bekannte beschränkt ist und Risiken birgt, besonders wenn Kassenprüfer vorgesehen, aber nicht da sind. Die Entlastung verzichtet auf Schadensersatzansprüche, die der Mitgliederversammlung bekannt sind, aber bei Fehlern kann es zu Haftung kommen. 

Wie oft Kassenprüfung im Verein?

Einmal jährlich wird die Kassenprüfung im Verein durchgeführt.

Kann ein Verein ohne Kassenwart sein?

Ein Kassenwart bzw. Schatzmeister im Verein ist generell keine Pflicht. Trotzdem sollte nach unseren Erfahrungen der Schatzmeister von der Mitgliederversammlung ernannt werden oder als Teil des Vorstands eingefügt werden. Denn oft kommt es sonst zu Problemen mit der Zuständigkeit.

Was ändert sich für Vereine 2025?

Das Steueränderungsgesetz 2025 bringt gemeinnützigen Unternehmen spürbare Entlastungen: höhere Pauschalen, mehr steuerfreier Spielraum und klarere Regeln für moderne Tätigkeiten wie E-Sport und Photovoltaik.

Was bedeutet Revisionspflicht?

Ein Unternehmen ist zur ordentlichen Revision verpflichtet, wenn es in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren zwei der folgenden Grenzwerte überschreitet: Bilanzsumme von 20 Millionen Franken. Umsatzerlös von 40 Millionen Franken. 250 Vollzeitstellen im Jahresdurchschnitt.

Wie viel Geld darf ein gemeinnütziger Verein auf dem Konto haben?

Einnahmen aus dem wirtschaftlichen Geschäftsbetrieb sind im Rahmen einer Freibetragsgrenze von 45.000 Euro im Jahr körperschafts- und gewerbesteuerfrei. Wird die Freibetragsgrenze vom Verein überschritten, sind entsprechenden Einnahmen zu versteuern (weitere Details zur Besteuerung des Vereins).

Welche Beispiele gibt es für Aufzeichnungspflichten?

Beispiele für steuerliche sonstige Aufzeichnungspflichten sind: Führen von Wareneingangs- und Warenausgangsbüchern, Führen eines Lohnkontos für die Arbeitnehmer durch den Arbeitgeber, Führen eines Fahrtenbuches für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte und dgl.

Welche Buchführung müssen Vereine machen?

Für die Buchführung selbst sind insbesondere § 140 AO und § 141 AO relevant. Kleinere Vereine können in der Regel die vereinfachte Einnahmenüberschussrechnung nach § 4 Abs. 3 EStG anwenden, während größere Vereine zur kaufmännischen Buchführung verpflichtet sein können.

Wer ist von der Bilanzierungspflicht befreit?

Laut § 241a HGB (Handelsgesetzbuch) bestehen unter bestimmten Voraussetzungen Ausnahmen von der Bilanzierungspflicht. Wenn ein Unternehmen in zwei aufeinanderfolgenden Geschäftsjahren nicht mehr als 80.000 Euro Gewinn oder nicht mehr als 800.000 Umsatz erwirtschaftet hat, muss es keine Bilanz erstellen.

Wie hoch ist der maximale Umsatz, den ein gemeinnütziger Verein erzielen darf?

Wie viel Umsatz darf ein gemeinnütziger Verein erzielen? Ein Verein wird gemäß Kleinunternehmerregelung als unternehmerisch tätig angesehen. Dementsprechend darf ein Verein nur 22.000 Umsatz im Vorjahr, so wie 50.000 Euro Umsatz im Folgejahr erzielen. Alles, was darüber hinaus, mündet in der Umsatzsteuerpflicht.

Was ändert sich ab Januar 2026?

Die Energiekosten sinken, die Pendlerpauschale sowie der Mindestlohn werden erhöht. Der Bundeshaushalt 2026 ermöglicht Rekordinvestitionen. Der Wehrdienst wird modernisiert. Das Rentenniveau bleibt stabil und die Aktivrente erlaubt einen steuerfreien Hinzuverdienst.

Welche Änderungen bringt das Jahressteuergesetz 2025 für Vereine?

Das Jahressteuergesetz 2024 bringt einige Änderungen für Vereine. Für viele wichtig: Die Kleinunternehmerregelung wird angepasst. Ab 2025 liegt die Umsatzgrenze bei 25.000 Euro im Vorjahr und 100.000 Euro im laufenden Jahr; die Steuerpflicht kann nun unterjährig entstehen.

Ist die Wirtschaftsprüfung verpflichtend?

Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung sind zur Durchführung einer Wirtschaftsprüfung ihrer Handelsbilanz verpflichtet. Diese Prüfung führt ein Wirtschaftsprüfer oder ein öffentlich vereidigter Buchprüfer im Rahmen einer Jahresabschlussprüfung durch.

Ist der Tätigkeitsbericht für Vereine Pflicht?

Ist der Tätigkeitsbericht für Vereine Pflicht? Für gemeinnützige Vereine ist der Tätigkeitsbericht Pflicht, da er regelmäßig beim Finanzamt einzureichen ist. Das Finanzamt prüft anhand des Berichts, ob die Gemeinnützigkeit erhalten bleibt. Wichtig: Ohne Tätigkeitsbericht kann die Gemeinnützigkeit gefährdet werden.

Wie viele Revisoren braucht ein Verein?

Für einen „Vorstandsverein“ ist es besonders wichtig, für die Rechnungsprüfung 1-2 Revisor/innen zu wählen – als Kontrolle und Absicherung für den Vorstand, da dieser sich nicht selber entlasten kann. Die Statuten können festhalten, dass der Vorstand über die Aufnahme der Mitglieder entscheidet.

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