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Ist ein Potentialausgleich Pflicht?

Gefragt von: Adrian Mayer  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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In DIN VDE 0100-410 ist ein Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 vorgeschrieben, der alle vorhandenen metallenen Systeme des Gebäudes sowie die Schutzleiter, Schutz-, Funktions- und Potentialausgleichsleiter sowie den Erdungsleiter der elektrischen Anlage über die Haupterdungs-schiene miteinander verbindet.

Wann ist ein Potentialausgleich erforderlich?

Laut DIN VDE 0100 Gruppe 700 ist ein örtlicher Potentialausgleich grundsätzlich in Arealen und Räumen mit besonderer Gefährdung vorgeschrieben. Gemäß der VDE-Vorgaben ist dies in den folgenden Bereichen erforderlich: in Räumen mit Dusche oder mit Badewanne (Teil 701)

Was passiert ohne Potentialausgleich?

Bei einem fehlenden Hauptpotentialausgleich können, im Falle eines Isolationfehlers an elektrischen Leitungen, lebensgefährliche Potentialunterschiede bzw. Spannungen zwischen leitfähigen Teilen und dem Schutzleiter entstehen.

Ist Erdung Pflicht?

Heutzutage muss die Erdungsanlage für ein neu zu errichtendes Gebäude mehrere Funktionen in sich vereinen, wie den Personenschutz, den EMV-Schutz und den Blitzschutz. In Deutschland besteht die Pflicht, in allen neuen Gebäuden einen Fundamenterder nach der nationalen Norm DIN 18014 zu errichten.

Hat jedes Haus einen Potentialausgleich?

der Potentialausgleich, hat die Aufgabe, Überspannungen in den Boden abzuleiten. Dazu ist die FI-Schutzanlage mit dem Potentialausgleich verbunden. Dieser kann dann noch, bei entsprechender Auslegung, mit dem Blitzableiter verbunden werden. Der Einbau des Fundamenterders ist seit 2007 bei jedem Neubau verpflichtend.

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Was tun wenn kein Fundamenterder vorhanden ist?

Ist ein Fundamenterder nicht vorhanden oder unwirksam, so bleibt nur die nachträgliche Verlegung eines Ringerders um das gesamte Gebäude. Ist der Arbeitsraum um das Gebäude noch nicht verfüllt, kann nicht rostender Stahl in einem Abstand von ca. 1 m und mind. 0,8 m tief um das Gebäude verlegt werden.

Wann muss ein Erder nachgerüstet werden?

Für Neubauten ist ein wirksamer Blitzschutz mit Erdungsanlage Pflicht. Aber auch bei älteren Gebäuden, an denen ein solcher nicht vorhanden ist, macht es mehr als Sinn einen Fundamenterder nachrüsten zu lassen. Arbeiten in diesem Bereich müssen laut DIN Norm von einem Fachunternehmen vorgenommen werden.

Wer darf Potentialausgleich herstellen?

Der Potentialausgleichsleiter ist ein Schutzleiter und muss wie dieser in seinem gesamten Verlauf grüngelb gekennzeichnet sein. Der Hauptpotentialausgleich ist mit einer Potenzialausgleichsschiene herzustellen.

Wo wird der Potentialausgleich angeschlossen?

Die Potentialausgleichsschiene wird an den Fundamenterder angeschlossen. Das garantiert letztendlich die Schutzerdung des gesamten Gebäudes. An der Potentialausgleichsschiene werden dann alle elektrisch leitfähigen Teile des Hauses, die mit einem Schutzleiter versehen wurden, zusammengeführt.

Sind Kreuzerder noch erlaubt?

Ein einzelner 2 m oder 1,5 m langer Kreuzerder ist nicht erlaubt. Alternative Materialien zu dieser Installation sind nach DIN 18014 nach DIN VDE 0855-1: Bandeisen 30 x 3,5 mm, (100 mm²) V4A-Stahl (nicht rostender Stahl)

Warum braucht man einen Potentialausgleich?

Warum Potentialausgleich herstellen? Dieser verhindert, dass zwischen den unterschiedlichen leitenden Teilen gefährliche Potentialunterschiede entstehen. In erster Linie dient er also dem Schutz gegen elektrische Schläge und dem Schutz elektrischer Betriebsmittel bei Überspannung.

Wo benötigt ein Installateur einen Potentialausgleich?

Welche Installationen benötigen einen Potentialausgleich

Jedoch sind fremde leitfähige Installationen wie metallische Rohrleitungen, Heizungsvor- und -rücklauf, Warm- und Kaltwasserleitungen sowie Gasleitungen mit einem Potentialausgleichsleiter mit mind.

Wie macht man einen Potentialausgleich?

Der Hauptpotentialausgleich wird im Hausanschlussraum eines Gebäudes hergestellt. Einzubinden sind Erdungsleiter, alle Schutzpotentialausgleichsleiter und die Schutzleiter der Stromversorgung, die alle auf einer Haupterdungsschiene zusammengeführt werden.

Was gehört alles in den Potentialausgleich?

In DIN VDE 0100-410 ist ein Potentialausgleich nach DIN VDE 0100-540 vorgeschrieben, der alle vorhandenen metallenen Systeme des Gebäudes sowie die Schutzleiter, Schutz-, Funktions- und Potentialausgleichsleiter sowie den Erdungsleiter der elektrischen Anlage über die Haupterdungs-schiene miteinander verbindet.

Welche Teile müssen geerdet werden?

Wie zum Beispiel: Fremde elektrische leitende Teile, wie z.B. metallische Unterlagen, müssen geerdet werden, wenn ortsfeste elektrische Betriebsmittel auf oder an ihnen befestigt sind. (Hinweise zu „Schutzpotenzialausgleich“ Abschn. 411.3.1.2 der VDE 0100-410 und „zusätzlicher Schutzpotenzialausgleich“ – Abschn.

Was ist der Unterschied zwischen Schutzleiter und Potentialausgleich?

Ein Schutzleiter kann auch ein Schutzerdungsleiter sein (Bsp. Steckdose). Er kann aber auch ungeerdet sein (erdfreier Potentialausgleich - ungeerdete Teile werden miteinander verbunden um das gleiche Potential zu erhalten, allerdings ohne dass eine Erdverbindung besteht).

Was muss im Haus geerdet werden?

In erster Linie werden Wasser-, Gas-, Heizungs- und Lüftungsleitungen an den Potenzialausgleich angeschlossen. Hinzu können weitere metallene Gebäudekonstruktionen, Blitzschutzanlagen oder auch einzelne Geräte kommen.

Wie tief muss geerdet werden?

Sie sollten mindestens eine Tiefe von 9 m im feuchten Erdreich erreichen. Ist die Tiefe zu gering, ergibt sich eine schlechte Potentialverteilung und somit eine erhöhte Schrittspannung am Erder bei Blitzeinschlag. Sofern es der Untergrund erlaubt, werden Tiefenerder in der Regel bis zu 30 Meter in die Erde getrieben.

Welche Leitungen müssen geerdet werden?

Daher wird für diesen Erdungsleiter im Abschnitt 12.3.3 von DIN VDE 0855-300 auch Folgendes gefordert: »Als geeigneter Erdungsleiter gilt ein Leiter mit einem Mindest- querschnitt von 16 mm2 Kupfer oder 50 mm2 Stahl, verzinkt, oder 50 mm2 Aluminium- Knetlegierung (AlMgSi 0,5).

Wer darf Erdung verlegen?

Erdungsanlagen für die elektrotechni- schen Einrichtungen eines Gebäudes werden bisher fast immer von dem Maurer oder Betonbauer eingebracht, der das Gebäudefundament errichtet (Bilder 1 und 2). Diese Praxis lässt sich seit Erscheinen der Neufassung der DIN 18014:2007-09 nicht mehr vertreten.

Wie tief muss ein Erdungsstab in den Boden?

Für vorhandene Gebäude sollte der Erdungsleiter unter der Erde um die Außenwand des Einsatzortes herum in einer Tiefe von mindestens 1 m verlegt werden. Allgemein gilt, dass alle vertikalen Anschlüsse von einer Elektrode zu Bereichen über der Erdoberfläche für die Nennspannungen (600-1000 V) isoliert sein müssen.

Wie viel kostet eine Erdung?

Am teuersten ist dabei die Erdungsanlage, die Kosten von 500 EUR bis 1.500 EUR verursachen kann. Für eine Fangstange muss man meist Kosten im Bereich von 25 EUR bis 90 EUR rechnen, 100 kg Draht erhält man im Allgemeinen für rund 300 EUR bis 400 EUR.

Wie tief muss ein Ringerder verlegt werden?

Ein Ringerder (Oberflächenerder) muss außerhalb der baulichen Anlage mit mindestens 80 % seiner Gesamtlänge mit der Erde in Kontakt sein. Dabei ist er als geschlossener Ring in einem Abstand von 1,0 m und einer Tiefe von 0,5 m um das Außenfundament der baulichen Anlage zu verlegen.

Wann Fundamenterder und Ringerder?

Der Fundamenterder ist als geschlossener Ring in die Fundamente der Außenwände des Gebäudes einzubringen. Bei einer Funda- mentplatte muss die Anordnung entsprechend erfolgen. Der Ringerder wird ebenfalls als geschlossener Ring unterhalb bzw. seitlich der Gebäudefundamente eingebracht.

Warum müssen Heizungsrohre geerdet werden?

Wenn ein Stromnetz korrekt aufgebaut ist, fließt der Strom auch nur in den dafür vorgesehenen Leitungen. Stromnetze müssen aber aus Sicherheitsgründen geerdet werden, das bedeutet, es gibt elektrische Verbindungen zu metallischen Gebäudeteilen, also auch Rohren.