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Ist die Witwe des Sohnes Erbberechtigt?

Gefragt von: Wally Jahn  |  Letzte Aktualisierung: 31. August 2026
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Nein, nach dem gesetzlichen Erbrecht ist die Witwe eines verstorbenen Sohnes nicht direkt erbberechtigt gegenüber ihren Schwiegereltern, da sie nur durch Heirat mit dem Sohn verwandt ist, nicht aber durch Blutsverwandtschaft. Sie würde nur erben, wenn der Sohn sie in seinem eigenen Testament bedacht hätte, oder wenn sie indirekt über das Erbe ihres Sohnes (z.B. als Erbin des Sohnes) indirekt an das Erbe der Schwiegereltern gelangt, was aber eine andere Konstellation ist.

Ist die Witwe des verstorbenen Sohnes erbberechtigt?

Nach deutschem Erbrecht sind die Kinder die Erben erster Ordnung. Wenn ein Kind bereits verstorben ist, treten dessen Kinder an seine Stelle. Die Witwe des verstorbenen Sohnes hat keine Erbansprüche gegenüber den Schwiegereltern.

Was erbt eine verwitwete Schwiegertochter?

Die Schwiegertochter hat kein gesetzliches Erbrecht und auch kein Pflichtteilsrecht Ihnen und Ihrer Ehefrau gegenüber. Wäre allerdings Ihr Sohn C erst – nachdem er von Ihnen geerbt hat – verstorben, hätte der von Ihnen geerbte Nachlass der Schwiegertochter als seiner Erbin zufallen können.

Ist die Ehefrau des verstorbenen Sohnes erbberechtigt?

Nein, die Ehefrau eines verstorbenen Sohnes erbt nach der gesetzlichen Erbfolge nicht direkt vom Vermögen ihrer Schwiegereltern, da sie nicht mit dem Erblasser verwandt ist, sondern ihr Ehepartner (der Sohn) – und dieser ist bereits verstorben. Stattdessen treten ihre eigenen Kinder (also die Enkel des Erblassers) an die Stelle des verstorbenen Sohnes und erben dessen Anteil am Erbe der Schwiegereltern, wobei die Ehefrau des Sohnes nur indirekt beteiligt wäre, wenn sie selbst Erbin ihrer eigenen Kinder würde, was aber eine andere Erbfolge betrifft.
 

Wer erbt, wenn der Sohn vor den Eltern stirbt?

Stirbt ein Sohn vor seinen Eltern (den Erblassern), treten nach dem gesetzlichen Erbrecht dessen eigene Kinder (die Enkel der Erblasser) an seine Stelle und erben seinen Anteil. Hat der Sohn keine Kinder, erben seine Geschwister den Anteil des vorverstorbenen Sohnes anteilig (Anwachsung), falls die Eltern selbst schon verstorben sind und die Geschwister die nächsten gesetzlichen Erben sind. Die Eltern erben jedoch immer zuerst, wenn sie leben. 

Warum verschwieg diese Witwe ihr 2. Haus in Spanien vor dem Sohn?

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Was erben Enkel, wenn der Sohn verstorben ist?

Wenn ein Sohn (Elternteil der Enkel) vor dem Großelternteil verstorben ist, treten die Enkel an die Stelle des Sohnes und erben dessen Anteil am Erbe des Großelternteils nach der gesetzlichen Erbfolge. Sie teilen sich diesen Anteil mit eventuellen Geschwistern des Sohnes und müssen sich diesen mit anderen Enkeln teilen, falls der Großvater/die Großmutter mehrere Kinder hatte, von denen eines vorverstorben ist, erklärt ROSE & PARTNER.
 

Wer erbt in welcher Reihenfolge?

Nach der deutschen gesetzlichen Erbfolge erben Verwandte in Ordnungen: Zuerst die Erben 1. Ordnung (Kinder, Enkel), dann die 2. Ordnung (Eltern, Geschwister), dann die 3. Ordnung (Großeltern) usw., wobei jede Ordnung die nächste ausschließt. Der Ehepartner erbt immer mit einem gesetzlichen Anteil (oft ein Viertel oder ein Viertel plus pauschaler Zugewinnausgleich), der sich nach den miterbenden Verwandten richtet. Sind keine Verwandten vorhanden, erbt der Staat.
 

Erbt die Schwiegertochter, wenn der Sohn verstorben ist?

Bei der Ersatzerbfolge rückt der Enkel oder die Enkelin des Verstorbenen in die Position des bereits verstorbenen Erben, also in diesem Fall des verstorbenen Sohnes oder der verstorbenen Tochter. Die Schwiegertochter oder der Schwiegersohn sind jedoch weiterhin keine gesetzlichen Erben des Erblassers.

Wer erbt, wenn ein Ehepartner verstirbt und keine Kinder da sind?

Wenn ein Verheirateter stirbt, erben gemäß der gesetzlichen Erbfolge der hinterbliebene Ehepartner und die Kinder. War der Verstorbene kinderlos, erben auch die Eltern.

Wie kann ich meine Schwiegertochter vom Erbe ausschließen?

Vor- und Nacherbe bestimmen. Dass das Erbe nach Ableben des leiblichen Kindes an die Schwiegertochter oder an den Schwiegersohn übergeht, kann man durch eine sogenannte Vor- und Nacherbschaft verhindern. Sie können also Ihre Tochter oder Ihren Sohn als Vorerbin einsetzen und Ihre Enkel als Nacherben.

Wie hoch ist der Pflichtteil des Sohnes?

Der Pflichtteil liegt pro Kind also bei einem Achtel, also bei 37.500 € der Erbschaft. Lebt der Ehepartner nicht mehr oder ist nicht mehr vorhanden, so beträgt der Pflichtteil jedes Kindes ein Viertel der Erbschaft, also die Hälfte der gesetzlichen Erbquote von 50%.

Wer erbt, wenn die Schwiegermutter stirbt?

Wenn Ihre Schwiegermutter stirbt, erben Sie als Schwiegerkind grundsätzlich nicht, da Sie von der gesetzlichen Erbfolge ausgeschlossen sind, es sei denn, sie hat Sie ausdrücklich in ihrem Testament bedacht. Die Erben sind die Kinder (Ihr Ehepartner), und falls diese nicht leben, deren Abkömmlinge (Enkel), sowie die Eltern der Schwiegermutter (Ihre leiblichen Schwiegereltern) und deren Abkömmlinge. 

Wie hoch ist die Erbschaftssteuer für Schwiegertochter?

Schwiegersöhne und Schwiegertöchter zahlen also nicht wie Familienfremde 30 Prozent für den Erwerb, der über dem Freibetrag von 20.000 Euro liegt. Sie gehören nicht zur ungünstigen Steuerklasse III sondern wie Geschwister des Erblassers zur Steuerklasse II, die einen Eingangssteuersatz von 15 % hat.

Was erbt der Sohn meines Mannes aus erster Ehe?

Der Sohn Ihres Mannes aus erster Ehe erbt nach gesetzlicher Erbfolge einen Anteil am Nachlass seines leiblichen Vaters, abhängig davon, ob es gemeinsame Kinder mit Ihnen gibt und ob ein Testament (wie ein Berliner Testament) vorliegt; ohne Testament sind die Kinder aus erster Ehe direkt Miterben neben dem überlebenden Ehepartner und teilen sich das Erbe. Bei einem Berliner Testament haben die Kinder oft nur einen Pflichtteilsanspruch, der die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils beträgt, was den überlebenden Ehepartnern jedoch oft eine Teilhabe am Erbe sichert. 

Wer erbt bei einem verstorbenen Sohn?

Ist ein Kind verstorben, dann erben dessen Kinder (Enkelkinder des Erblassers). Hat der Erblasser weder Kinder noch einen Ehepartner, dann erben seine Eltern. Sind die Eltern bereits verstorben, dann erben die Geschwister des Erblassers. Sind auch die Geschwister verstorben, dann erben Nichten und Neffen.

Welche Verwandten erben, wenn eine Tante keine Kinder hat?

Wenn eine kinderlose Tante stirbt, erben zuerst ihre Eltern (wenn sie leben), danach ihre Geschwister und deren Kinder (Nichten/Neffen); wenn niemand mehr da ist, rücken weitere Verwandte wie Onkel/Tanten, Großeltern, Cousins/Cousinen nach, wobei die gesetzliche Erbfolge greift, solange kein Testament vorliegt, das andere Personen (z.B. Freunde, Vereine) als Erben einsetzt. 

Können Geschwister erben, wenn der Ehepartner noch lebt?

Nein, wenn ein Ehepartner noch lebt, erben Geschwister grundsätzlich nicht nach der gesetzlichen Erbfolge, da der überlebende Ehepartner und die Kinder (falls vorhanden) Vorrang haben; Geschwister erben nur, wenn der Ehepartner und alle Kinder des Erblassers ebenfalls verstorben sind und es keine weiteren Erben der ersten Ordnung gibt, oder wenn sie im Testament ausdrücklich bedacht wurden. 

Wann ist der Ehepartner Alleinerbe?

Als Alleinerbe wird eine Person bezeichnet, welche den gesamten Nachlass eines Erblassers erbt. Nach § 1922 BGB wird der Alleinerbe sein alleiniger Rechtsnachfolger. Durch ein vereinbartes Testament, einen Erbvertrag oder durch die gesetzliche Erbfolge übernimmt der Alleinerbe also sämtliche Rechte und Pflichten.

Ist die Witwe meines Sohnes erbberechtigt?

Wie hoch sind die gesetzlichen Erbteile von mir als Witwe und jene meiner Kinder? Antwort: Der überlebende Ehegatte hat ein gesetzliches Erbrecht von einem Drittel. Die restlichen zwei Drittel werden auf die Kinder nach Köpfen aufgeteilt: Sohin hat auch jedes der beiden Kinder eine Erbquote von zu einem Drittel.

Ist die verwitwete Schwiegertochter erbberechtigt?

Nein, eine verwitwete Schwiegertochter ist nicht gesetzlich erbberechtigt von ihren Schwiegereltern, da sie nicht blutsverwandt sind. Sie erbt nur, wenn die Schwiegereltern sie ausdrücklich im Testament bedenken, beispielsweise durch ein Vermächtnis oder als Erbin. Indirekt kann sie erben, wenn ihr verstorbener Ehemann (das leibliche Kind der Schwiegereltern) vor ihnen stirbt und sie dann als Erbin seines eigenen Nachlasses (der die Erbschaft der Schwiegereltern enthält) erben würde, falls dies testamentarisch so geregelt ist.
 

Wer erbt, wenn der Sohn vor dem Eltern stirbt?

Stirbt ein Sohn vor seinen Eltern (den Erblassern), treten nach dem gesetzlichen Erbrecht dessen eigene Kinder (die Enkel der Erblasser) an seine Stelle und erben seinen Anteil. Hat der Sohn keine Kinder, erben seine Geschwister den Anteil des vorverstorbenen Sohnes anteilig (Anwachsung), falls die Eltern selbst schon verstorben sind und die Geschwister die nächsten gesetzlichen Erben sind. Die Eltern erben jedoch immer zuerst, wenn sie leben. 

Woher weiß man, ob man erbt?

Wie erfahre ich, dass ich Erbe bin? Um zu erfahren, ob Sie Erbe sind, müssen Sie über den Tod einer Person informiert werden. Dies erfolgt meist durch Angehörige oder das Nachlassgericht. Als Erbe erhalten Sie eine Benachrichtigung über das Erbe und sind dazu aufgefordert, Ihre Erbenstellung nachzuweisen.

Wer erbt, wenn einer der Schlusserben verstorben ist?

Wenn der Schlusserbe (z.B. Kind in einem Berliner Testament) vor dem letztversterbenden Ehepartner stirbt, erben in der Regel dessen Abkömmlinge (also die Enkel), falls im Testament keine Ersatzerben benannt wurden, basierend auf dem Grundsatz, dass der Nachlass in der Familie bleiben soll (§ 2069 BGB). Fehlt eine solche Regelung, kann der überlebende Ehepartner frei über den frei gewordenen Anteil verfügen, was zu neuen testamentarischen Bestimmungen führen kann, oder es greift die gesetzliche Erbfolge für diesen Teil. 

Wer ist gesetzlicher Erbe erster Ordnung?

Gesetzliche Erben erster Ordnung sind nach dem deutschen Erbrecht (§ 1924 BGB) die Abkömmlinge des Erblassers, also dessen Kinder (ehelich, nichtehelich, adoptiert), Enkel und Urenkel, wobei sie nach dem Stammprinzip erben und lebende Abkömmlinge vorrangig sind. Sind Kinder des Erblassers bereits verstorben, treten deren eigene Kinder (die Enkel des Erblassers) an ihre Stelle und teilen sich den Erbteil. Der überlebende Ehegatte erbt zusammen mit den Erben erster Ordnung einen Anteil, der sich nach dem gesetzlichen Güterstand (Zugewinngemeinschaft) richtet.