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Ist die Balkontür Eigentum der Eigentümergemeinschaft?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Artur Schröter  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.

Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?

Denn mal abgesehen vom Bodenbelag, ist der Balkon Gemeinschaftseigentum. Das bedeutet, er gehört der Wohnungseigentümerschaft insgesamt. Dies alles muss allerdings in der Gemeinschaftsordnung verankert sein.

Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?

Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.

Was gehört beim Balkon zum Sondereigentum?

Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen ...

Wem gehört die Balkonunterseite?

Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.

❌ Was ist Gemeinschaftseigentum in einer Eigentümergemeinschaft ❌

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Ist Balkontüre Gemeinschaftseigentum?

Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.

Sind Fenster und Balkontüren Gemeinschaftseigentum?

So urteilte der BGH (Urteil vom 14. Juni 2019 Az. V ZR 254/17) dass sowohl Fenster als auch Türen stets zum Gemeinschaftseigentum gehören.

Ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum?

Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.

Wer haftet für Schäden am Balkon?

Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.

Wer muss den Balkon renovieren?

Balkone werden zwar mit den Wohnungen vermietet, sind aber gleichzeitig Teil des äußeren Erscheinungsbildes des Gebäudes. Deshalb ist der Vermieter für den Anstrich verantwortlich. Das bedeutet: Mieter, die eigenmächtig ihren Balkon streichen, müssen gegebenenfalls Schadenersatz leisten.

Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?

Der Anspruch eines Eigentümers gegen die Gemeinschaft auf Erneuerung des Fliesenbelags auf seinem Balkon ist abzulehnen, weil dieser Fliesenbelag dem Sondereigentum zuzuordnen ist. Solche Bodenbeläge sind grundsätzlich sondereigentumsfähig.

Sind Terrassen Sondereigentum oder Gemeinschaftseigentum?

Zum Sondereigentum gehört die Terrassenoberfläche (Plattenbelag, Fliesenbelag). Bauliche Teile hingegen, die für das Gebäude konstruktiven und statischen Charakter haben (z.B. Terrasse ist zugleich Decke der darunterliegenden Wohnung), stellen immer Gemeinschaftseigentum dar.

Was ist Sondereigentum bei einer Eigentumswohnung?

Zum Sondereigentum gehören in jedem Fall die Räume der Wohnung (einschließlich Bodenbeläge, Einbaumöbel, nicht tragende Wände in der Wohnung sowie Sanitärinstallationen). Das Sondereigentum kann sich auch auf einen außerhalb des Gebäudes liegenden Teil des Grundstücks erstrecken (§3, WEG Abs. 2).

Sind Fenster Gemeinschaftseigentum?

Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum

Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.

Was gehört zur balkonsanierung?

Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung

Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.

Was sind konstruktive Teile des Balkons?

Es ist etwas komplizierter. Da es sich bei vielen Teilen des Balkons um konstruktive Elemente der Immobilie handelt, gehören diese zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise das Balkongeländer. Zum Sondereigentum gehören unter Anderem der Innenanstrich der Balkontür und der Bodenbelag.

Wann muss ein Balkon saniert werden?

Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.

Wer zahlt Reparaturen am Gemeinschaftseigentum?

Für die Instandhaltung und Instandsetzung der im Gemeinschaftseigentum stehenden Versorgungsleitung ist nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung in § 21 Abs. 5 Nr. 2 WEG die Gemeinschaft zuständig. Diese muss auch die damit verbundenen Kosten tragen.

Was ist Gemeinschaftseigentum und was ist Sondereigentum?

Als Sondereigentum wird die Eigentumswohnung selbst sowie andere mögliche Bestandteile, wie sanitäre Installationen, verstanden. Zum Gemeinschaftseigentum hingegen zählen weit aus mehr Bestandteile, wie beispielsweise Kellergänge oder Briefkastenanlagen.

Sind Türen Sondereigentum?

Türen. Alle Türen im Inneren der Eigentumswohnung – mit Ausnahme der Balkontüre – zählen zum Sondereigentum. Anders ist dies jedoch bei der Wohnungseingangstüre. Diese gehört zum Gemeinschaftseigentum (Bundesgerichtshof (BGH), Urteil vom 05.10.2013, Az.: V ZR 212/12).

Wird der Balkon mit zur Wohnfläche gerechnet?

Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.

Was ist eine bauliche Veränderung am Balkon?

Als bauliche Veränderungen gelten über die reine Instandhaltung und Instandsetzung hinausgehende Installationen am Balkon. Dazu gehören zum Beispiel folgende Elemente: Sonnenschutz wie Markisen. Sichtschutz zu den Nachbarn.

Was zählt in einer Eigentumswohnung zum Gemeinschaftseigentum?

Alles was nicht zum Sondereigentum oder Teileigentum gehört, ist Gemeinschaftseigentum. Zum gemeinschaftlichen Eigentum gehören Eingangsbereiche, Treppenhäuser, Trockenkeller, Waschräume, Fahrradkeller sowie das Grundstück. Es ist also Gebäudeteile, die der gesamten Eigentümergemeinschaft dienen.

Sind Fenster in der Eigentumswohnung Sondereigentum?

Außenfenster einer Wohnung gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.

Wer ist für die Instandhaltung von Fenstern zuständig?

Die Wohnungseigentümer sind nach der gesetzlichen Kompetenzzuweisung für die Beschlussfassung über die Instandsetzung und den Austausch der Türen und Fenster zuständig (§ 21 Abs. 1 und Abs. 5 Nr. 2 WEG bzw.

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