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Ist der Mieter verpflichtet den Garten zu pflegen?

Gefragt von: Valentina Martens  |  Letzte Aktualisierung: 21. September 2022
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Wer ein Einfamilienhaus gemietet hat, zu welchem ein Garten gehört, hat diesen laut eines Urteils des OLG Köln (Az.: 19 U 132/93) grundsätzlich mitgemietet und ist zur Gartenpflege verpflichtet – sofern im Mietvertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde.

Was tun wenn Mieter den Garten nicht pflegen?

Rechtsfolgen der Verletzung der Gartenpflegepflicht

Nach erfolgloser Aufforderung und Fristsetzung gegenüber dem Mieter ist er auch zu einer Ersatzvornahme berechtigt, d.h. er kann eine Gärtnerei mit der Durchführung der erforderlichen Arbeiten beauftragen und die Kosten dem Mieter in Rechnung stellen.

Wer muss den Garten pflegen Mieter oder Vermieter?

Sofern sich also Mieter und Vermieter im Mietvertrag darauf geeinigt haben, dass sich der Mieter um die Pflege des Gartens kümmern soll, gehört der Garten zur sogenannten „Mietsache“. Entsprechend hat sich der Mieter auch um den sogenannten vertragsgemäßen Zustand zu kümmern.

Was muss der Mieter im Garten machen?

Diese Gartenarbeiten muss der Mieter erledigen

Allerdings ist der Mieter nur verpflichtet, Gartenarbeiten zu erledigen, die weder Fachkenntnisse erfordern noch viel Geld kosten. Dazu zählen beispielsweise das Mähen des Rasens, Unkraut jäten, Laub entfernen oder das Umgraben und Pflegen von Beeten.

Ist der Mieter zur Gartenpflege verpflichtet?

Existiert um das Mehrfamilienhaus ein Hausgarten, ist dessen Pflege Sache des Vermieters, auch wenn der Garten insgesamt oder in einzelnen Teilflächen vermietet ist. Der Mieter ist zur Gartenpflege nur dann verpflichtet, wenn ihm die entsprechenden Arbeiten vertraglich in wirksamer Weise übertragen worden sind.

Gartenpflege durch den Mieter - wann ist er dazu verpflichtet? | Rechtsanwalt Dr. Achim Zimmermann

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Kann Vermieter Gartenarbeit verlangen?

Für die Pflege vom Garten eines Mehrfamilienhauses ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Ob dieser den Garten eigenhändig pflegt, die anfallenden Arbeiten einem oder allen Mietern vertraglich überträgt oder externe Unternehmen zur Gartenpflege beauftragt, kann der Vermieter frei entscheiden.

Wie viel darf Vermieter für Gartenpflege verlangen?

Für die Gartenpflege müssen Mieter monatlich im Schnitt 10 Cent je Quadratmeter aufbringen. Damit zählen die Gartenpflegekosten zu den günstigeren Nebenkosten. Bei einer 70 Quadratmeter-Wohnung fallen jährlich im Schnitt 84 Euro Nebenkosten für die Gartenpflege an.

Wer zahlt Gartenpflege bei Mietobjekten?

Die Kosten der Gartenpflege bzw. die Pflege der zum Mietobjekt gehörenden Außenflächen sollten sich aus der Abrechnung für die Betriebskosten klar und nachvollziehbar entnehmen lassen. Die Mieter sollte daher die Kosten für die Gartenpflege in den Betriebskosten mit der Situation vor Ort abgleichen.

Wer trägt Kosten für Gartenpflege?

Vereinbarung im Mietvertrag festhalten

Entweder übernehmen Sie als Vermieter diese Verpflichtung und legen die Kosten für die Gartenpflege im Rahmen der Betriebskostenabrechnung auf den Mieter um oder Ihr Mieter kümmert sich selbst darum, dass der Rasen gemäht und die Beete gepflegt werden.

Wer muss die Bäume im Garten schneiden Mieter oder Vermieter?

„Gartenpflege übernimmt der Mieter“- so eine Klausel im Mietvertrag verpflichtet den Mieter nur zu einfachen Arbeiten wie Rasenmähen, Unkrautjäten oder Entfernen von Laub. Um das Schneiden von Bäumen und Sträuchern muss sich der Vermieter selbst kümmern, entschied das Amtsgericht Würzburg (Az. 13 C 779/17).

Wann darf Vermieter Gärtner beauftragen?

Wer die Gartengeräte stellen muss

Haben sich die Mietparteien darauf geeinigt, dass die Gartenarbeiten Mietersache sind, ist der Vermieter nicht verpflichtet, Gartengeräte zur Verfügung zu stellen. Der Mieter muss sie in diesem Fall auf eigene Kosten besorgen und unterhalten.

Ist der Mieter verpflichtet Rasen zu Mähen?

Ist der Mieter laut Vertrag für den Garten zuständig, bestimmt er selbst darüber, wie oft er Rasen mähen und Laub harken muss. Er darf den Garten aber nicht verwildern lassen.

Ist der Mieter verpflichtet Unkraut zu entfernen?

Rasen mähen, Unkraut jäten und Laub fegen, zu alledem kann der Mieter verpflichtet sein. Für die Pflege eines Gemeinschaftsgartens ist grundsätzlich der Vermieter verantwortlich. Die Kosten können aber als Betriebskosten auf die Mieter umgelegt werden.

Wer muss die Hecke schneiden Mieter oder Vermieter?

Es kommt darauf an, was im Mietvertrag geregelt ist. Wenn dort zum Beispiel festgehalten wurde, dass der Mieter die Hecke schneiden muss, kann der Vermieter dies auch von ihm verlangen. Wer eine Grünfläche mitgemietet hat, darf sie auch gestalten. Bei großen Veränderungen muss aber der Vermieter zustimmen.

Was bedeutet Gartennutzung für Mieter?

(dmb) Ist der Garten mitvermietet, dürfen Mieter ihn so nutzen, wie sie wollen. Sie können nach Angaben des Deutschen Mieterbundes (DMB) eine Gemüsebeet oder einen Komposthaufen anlegen, Gartenzwerge, Planschbecken, Hundehütten, Sandkasten oder Schaukel aufstellen, Blumen oder Sträucher pflanzen.

Hat man als Mieter ein Gewohnheitsrecht?

Ein Gewohnheitsrecht für Mieter gibt es im Mietrecht also nicht. Dennoch gibt es einen Sonderfall, in dem dauerhafte Nutzung einen Rechtsanspruch erzeugt – auch ohne explizite Absprache mit dem Vermieter.

Was kann man nicht auf den Mieter umlegen?

Was zählt nicht zu den Nebenkosten? Nicht zu den Nebenkosten zählen Verwaltungskosten, beispielsweise Kosten für Hausverwaltung, Bankgebühren, Porto, Zinsen und Telefon. Diese Kosten sind nicht umlagefähig. Auch Reparaturkosten, Instandhaltungskosten oder Rücklagen muss der Mieter nicht zahlen.

Welche Gartenarbeiten Nebenkosten?

Hierzu gehören unter anderem das Rasenmähen, Unkrautbeseitigung, Schneiden von Bäumen, Sträuchern und Hecken und die Gartenreinigung (Laubentfernung). Der Kauf der Gerätschaften wie z.B. Rasenmäher sowie von Ersatzanschaffungen gehört nicht in die Nebenkosten, mit Ausnahme von Kleingerätschaften wie z.B. Besen.

Was kostet eine Gartenpflege im Jahr?

Welche Kosten dabei anfallen, hängt auch vom Umfang der Gartenpflege ab. Regelmäßiges Rasen mähen kostet etwa 500 Euro pro Jahr, für gut 200 Quadratmeter. Sollen dazu auch noch Beete und Pflanzen umsorgt werden, dann liegen die Kosten für einen Jahresvertrag für Gartenpflege eher bei 1.000 bis 2.000 Euro pro Jahr.

Wie oft muss Vermieter Hecke schneiden?

Gerade die Abgrenzung zwischen Verjüngungsschnitt und erstmaligem Heckenschnitt nach mehreren Jahren kann problematisch sein. So ist etwa für eine Buchenhecke zwar auf der einen Seite von einem umlagefähigen Verjüngungsschnitt alle fünf bis sechs Jahre auszugehen.

Was darf der Vermieter im Garten?

Wurde im Mietvertrag nichts anderes vereinbart, darf er jedoch eigene Dinge hinzufügen. Zulässig ist etwa das Anlegen zusätzlicher Beete und auch das Anlegen eines kleinen Teiches. Dem Mieter steht frei, einen Ziergarten oder ein Gemüsebeet zu bepflanzen und Blumen auszusäen.

Wer muss Baumschnitt zahlen?

Die Kosten der Gartenpflege können als Betriebskosten auf den Mieter umgelegt werden, wenn die Umlage der Betriebskosten vereinbart ist. Dafür genügt bereits der Hinweis im Mietvertrag, dass der Mieter die Betriebskosten trägt.

Wie berechnet man Gartenpflege?

Als groben Richtwert kann man jedoch mit etwa 20-40 Euro pro Stunde kalkulieren. Ins untere Preissegment fallen hierbei Tätigkeiten wie Rasenmähen, Schädlingsbekämpfung oder Gartenreinigungen (z.B. Blätter entfernen im Herbst). Hier kann mit Kosten von 20-25 Euro pro Stunde gerechnet werden.

Wer muss Balkon reinigen?

Gehört zur Mietwohnung auch ein Balkon oder eine Loggia, so ist der Mieter verpflichtet, diesen Balkon regelmässig zu reinigen. Dabei ist zu beachten, dass der Schmutz, der anfällt, nicht einfach vom Balkon gefegt werden sollte.

Für was ist der Vermieter verantwortlich?

Vermieter sind verpflichtet, eine Immobilie instand zu halten oder instand zu setzen. Das bedeutet, dass der Vermieter die Kosten für notwendige Reparaturen an Wasser-, Strom- und Gasleitungen tragen muss. Lediglich für Kleinreparaturen an Gegenständen in der Wohnung darf der Vermieter den Mieter zur Kasse bitten.

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