Ist der Balkon Sondereigentum?
Gefragt von: Margarete Großmann | Letzte Aktualisierung: 11. September 2022sternezahl: 4.5/5 (31 sternebewertungen)
Balkone regelmäßig zum Sondereigentum erklärt. Wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 5 WEG gehören jedoch die konstruktiven Bestandteile eines Balkons nicht zum Sondereigentum (Bodenplatte, Isolierschicht, Balkonbrüstung).
Was gehört beim Balkon zum Sondereigentum?
Zum Sondereigentum an einem Balkon zählt nur der Luftraum, der Innenanstrich und der Bodenbelag; die übrigen Teile, die ohne Veränderung der äußeren Gestalt des Gebäudes nicht verändert werden können, wie Brüstungen und Geländer, Bodenplatte einschließlich der Isolierschicht, Decken, Abdichtungsanschlüsse zwischen ...
Wem gehört der Balkon einer Eigentumswohnung?
Abgesehen vom Bodenbelag ist der Balkon einer Eigentumswohnung Gemeinschaftseigentum. Damit ist gemeint, dass er der Wohnungseigentümerschaft gehört und nicht nur dem Wohnungseigentümer. In der Gemeinschaftsordnung ist dies verankert.
Wer trägt die Kosten für die balkonsanierung einer Eigentumswohnung?
Normalerweise werden alle Eigentümer*innen an den Kosten für Balkonsanierung(en) nach dem gesetzlichen Verteilungsschlüssel, also nach Miteigentumsanteilen, beteiligt. Allerdings kann Ihre WEG diese Kosten nun auch durch einen Mehrheitsbeschluss anders verteilen.
Wem gehört die Balkonunterseite?
Deshalb stehen zum Beispiel die Balkonbrüstung, die Balkontür, die Decke eines Balkons, die Isolierschicht des Balkons und auch die Abdichtungsanschlüsse stets im gemeinschaftlichen Eigentum. Alle Reparaturen im Zusammenhang mit diesen Balkonteilen müssen die Wohnungseigentümer gemeinsam bezahlen.
DAS solltest du als EIGENTÜMER wissen! // Sondereigentum // Gemeinschaftseigentum
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Ist der Balkon sonder oder Gemeinschaftseigentum?
Balkone regelmäßig zum Sondereigentum erklärt. Wegen der zwingenden gesetzlichen Regelung in § 5 WEG gehören jedoch die konstruktiven Bestandteile eines Balkons nicht zum Sondereigentum (Bodenplatte, Isolierschicht, Balkonbrüstung).
Sind Fliesen auf dem Balkon Sondereigentum?
Der Balkonraum dagegen ist Sondereigentum des Wohnungseigentümers. Dazu zählen auch Steckdosen, Fliesen, Innenanstrich und Blumentöpfe. So steht es in einem Urteil des Bundesgerichtshofs (Az.: V ZR 114/09, VII ZR 193/99).
Wer haftet für Schäden am Balkon?
Wenn also Feuchtigkeitsschäden in Wohnungen unter oder neben dem Balkon ihre Ursache in schadhaften Isolierungsschichten haben, dann sind alle Wohnungseigentümer zu ihrer Reparatur verpflichtet; und die Kosten tragen sie gemeinsam, anteilig.
Ist die Balkontür Eigentum der Eigentümergemeinschaft?
Zwingend Gemeinschaftseigentum sind demnach: Balkongitter, Balkongeländer, Balkonbrüstungen, Balkondecke, Bodenplatte, Balkontüren, Isolierschicht, der aufgebrachte Estrich, soweit er temperatur- und schalldämmenden Zwecken dient, die Trennwand zum Nachbarbalkon sowie eine an der Trennwand angebrachte Mauer.
Wann muss ein Balkon saniert werden?
Eine Sanierung des Balkons wird also notwendig, wenn der Beton bereits Schäden wie Löcher und Risse zeigt, sich Fliesen vom Untergrund lösen sowie Ausblühungen, Stockflecken oder Moosbewuchs zu sehen sind.
Was gehört zum Sondereigentum einer Eigentumswohnung?
Dem Sondereigentum können beispielsweise zugeordnet werden: Nichttragende Innenwände, Zwischenwände, Verputz, Verkleidung von Wänden und Decken, Innenanstrich, Tapeten, Fußbodenbelag, Innentüren, Heizkörper, Thermostatventile, Öfen, Einbauschränke, oberer Plattenbelag des Balkons, Innenanstrich der Balkonbrüstung, ...
Sind Fenster und Balkontüren Gemeinschaftseigentum?
So urteilte der BGH (Urteil vom 14. Juni 2019 Az. V ZR 254/17) dass sowohl Fenster als auch Türen stets zum Gemeinschaftseigentum gehören.
Was sind konstruktive Teile des Balkons?
Es ist etwas komplizierter. Da es sich bei vielen Teilen des Balkons um konstruktive Elemente der Immobilie handelt, gehören diese zum Gemeinschaftseigentum, beispielsweise das Balkongeländer. Zum Sondereigentum gehören unter Anderem der Innenanstrich der Balkontür und der Bodenbelag.
Wird der Balkon mit zur Wohnfläche gerechnet?
Kellerräume oder Balkone zum Beispiel werden bei der DIN-Norm-Berechnung zu 100 Prozent angerechnet. Anders bei der Wohnflächenverordnung: Kellerräume, Waschküchen, Heizungsräume oder Garagen zählen nicht zur Wohnfläche. Balkone, Terrassen und Loggien werden nur zu 25 Prozent eingerechnet.
Sind Terrassentüren Sondereigentum?
Türen: Innentüren innerhalb einer Wohnung stehen im Sondereigentum. Die Wohnungsabschlusstüren sind hingegen vollständig Gemeinschaftseigentum. Dies gilt auch für den Farbanstrich. Diesen Regeln unterliegen auch Balkon- und Terrassentüren.
Sind Fenster einer Eigentumswohnung Sondereigentum?
Fenster gehören zum Gemeinschaftseigentum
Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 WEGesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.
Wem gehören die Fenster in einer Eigentumswohnung?
Außenfenster einer Wohnung gehören der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG). Sie sind zwingend Gemeinschaftseigentum gemäß § 5 Abs. 2 Wohnungseigentumsgesetz. Das heißt: Die Fenster sind sogar dann Eigentum der WEG, wenn in der Teilungserklärung etwas anderes steht.
Wann muss der Vermieter Terrasse renovieren?
Gehört zur Wohnung ein mit Fliesen ausgestatteter Balkon oder eine Terrasse, und ist dieser Balkon- oder Terrassenboden beschädigt, dann muss der Vermieter den Boden wiederherstellen, reparieren, gleichgültig durch wen, oder was der Schaden entstanden ist.
Wie dichte ich meinen Balkon richtig ab?
Der Bereich, an dem der Balkon an die Wand stößt, wird mit Fugen- beziehungsweise Dichtungsmasse abgedichtet. Dafür trägst du die Masse etwa 15 Zentimeter hoch an der Wand auf. Mit einem Dichtband schließt du den Wandanschluss final ab.
Was kostet ein Balkon zu Fliesen?
Balkonfliesen kosten ab 20 Euro pro qm und für die Abdichtung des Balkons sind noch einmal ca. 50 – 90 Euro zu kalkulieren. Verallgemeinert kann man bei einer kompletten Balkonsanierung mit Kosten von ca. 100 – 150 Euro pro m2 rechnen.
Was gehört zu einer balkonsanierung?
Instandsetzungsmaßnahmen bei der Balkonsanierung
Als Vermieter bist Du für eine vertragsgemäße, mängelfreie Nutzung des Balkons verantwortlich. Zu dieser Instandhaltungspflicht gehört es ebenso, den Balkon neu zu streichen, Risse und Löcher zu beseitigen oder die veralteten Fliesen zu erneuern.
Wann müssen alle Eigentümer zustimmen?
Wann müssen alle Wohnungseigentümer der baulichen Veränderung zustimmen? Steht fest, dass es sich um eine bauliche Veränderung handelt, müssen alle betroffenen Wohnungseigentümer zustimmen, sofern die Umgestaltung des Gemeinschaftseigentums zu einer Beeinträchtigung führt.
Was ist eine balkonsanierung?
Das bedeutet, dass das Obermaterial bis auf die Trägerschicht (Rohbeton) abgetragen wird. Rostschäden auf dem Bewehrungseisen können so erkannt und nachhaltig ausgebessert werden. Danach erfolgt der Aufbau mit dem neuen Getifix-System. Angebrachte Geländer werden ebenfalls neu mit dem Balkon verbunden.
Wie viel kostet eine balkonsanierung?
Im Schnitt liegen die Balkon sanieren Kosten bei etwa 150 – 400 Euro pro Quadratmeter. Je nachdem, was gemacht werden muss und in welchem Zustand sich der Balkon befindet, können diese Kosten aber stark variieren. Das ist vor allem dann der Fall, wenn der Balkon thermisch saniert (entkoppelt) werden muss.
Wer trägt Kosten für Fenster?
Köln (dpa/tmn) - Sowohl Fenster als auch Wohnungstür gehören in der Wohnungseigentümergemeinschaft (WEG) zwingend zum Gemeinschaftseigentum. Damit ist grundsätzlich die Gemeinschaft zur Instandhaltung und Instandsetzung samt Kosten verpflichtet.
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