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Ist das Widerspruchsverfahren ein Verwaltungsverfahren?

Gefragt von: Sonja Becker  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
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Das Widerspruchsverfahren ist kein gerichtliches Verfahren, sondern ein besonderes Verwaltungsverfahren, das sich an den Erlass eines Verwaltungsaktes anschließt. Das Widerspruchsverfahren wird durch einen Abhilfebescheid oder durch einen Widerspruchsbescheid abgeschlossen.

Ist der Widerspruch ein Verwaltungsakt?

Gegenstand des Widerspruchsverfahrens ist folglich stets eine Verwaltungsakt. Eine unmittelbare Erhebung einer Klage ohne die Durchführung eines Vorverfahrens führt zur Abweisung der Klage wegen Unzulässigkeit. Das (erfolglose) Vorverfahren ist daher Sachurteilsvoraussetzung der Klage.

Wie wird das Widerspruchsverfahren noch genannt?

2. Das Widerspruchsverfahren. Das Widerspruchsverfahren nach §§ 68 ff. VwGO wird auch Vorverfahren genannt, weil es vor dem gerichtlichen Klageverfahren angesiedelt und eine Klage gegen einen Abgabenbescheid i.d.R. nur dann zulässig ist, wenn das Vorverfahren zum Abschluss gebracht wurde.

Was ist ein Widerspruch Verwaltungsrecht?

Sind Sie mit einem Verwaltungsakt (Bescheid) einer Behörde inhaltlich und im Ergebnis nicht einverstanden, können Sie gegen diesen in der Regel Widerspruch einlegen. Das Widerspruchsverfahren soll helfen, gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden.

Welche Funktion hat das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren dient der Überprüfung der Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit eines Verwaltungsaktes. Es ist einer Klage vor den Sozialgerichten im ersten Rechtszug somit vorgeschaltet und dient der Selbstkontrolle der Verwaltung unter Beteiligung der Selbstverwaltung.

Widerspruchsverfahren / Vorverfahren

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Ist ein Widerspruch ein Vorverfahren?

Mit dem Widerspruch beginnt das Vorverfahren, in dem die Be- hörde den Verwaltungsakt überprüft. Das Vorverfahren wird durch den von der Be- hörde zu erlassenden Widerspruchsbescheid abgeschlossen. Gegen den Wider- spruchsbescheid können Sie binnen eines Monats nach Zustellung Klage erheben.

Warum Vorverfahren Verwaltungsrecht?

§ 68 II VwGO bei der Verpflich- tungsklage ein Vorverfahren erforderlich. Zum einen soll es der Behörde die Möglichkeit verschaffen, ihre Entscheidung erneut zu überprüfen und eventuell zu korrigieren. Es wird daher die Rechtmäßigkeit und die Zweck- mäßigkeit der Verwaltungsentscheidung überprüft.

Welche Arten von Widerspruch gibt es?

Hier werden drei unterschiedliche Arten unterschieden.
  • Der Anfechtungswiderspruch.
  • Der Verpflichtungswiederspruch.
  • Der Fortsetzungsfeststellungswiderspruch.

Wann Widerspruchsverfahren?

Frist beim Widerspruch

In der Regel beträgt die Widerspruchsfrist einen Monat nach Eingang des Verwaltungsaktes. Ausnahmen gelten nur in den Fällen, in denen es versäumt worden ist, den Betroffenen auf diese Frist hinzuweisen. Die Widerspruchsfrist beträgt dann ein Jahr ab Bekanntgabe des Verwaltungsaktes.

Wer kann Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen?

Widerspruchsbefugnis. Widerspruch gegen einen Verwaltungsakt einlegen kann nur, wer selbst in seinen Rechten verletzt ist. Dies ist bei demjenigen, der Adressat eines Verwaltungsaktes ist, unproblematisch der Fall, da er als Adressat nämlich immer zumindest in seiner durch Art. 2 Abs.

Was versteht man unter einem Verwaltungsverfahren?

die nach außen wirkende Tätigkeit einer Behörde, die auf die Prüfung der Voraussetzungen, die Vorbereitung und den Erlass eines Verwaltungsakts oder auf den Abschluss eines öffentlich-rechtlichen Vertrages gerichtet ist.

Welche Bundesländer haben das Widerspruchsverfahren abgeschafft?

Andere Länder wie Sachsen-Anhalt, Bayern, Hessen, Berlin, Hamburg, Mecklenburg-Vorpommern und Thüringen haben das Widerspruchsverfahren teilweise abgeschafft oder begrenzt - oder es dem Bürger zur Wahl gestellt, ob er erst Widerspruch einlegt oder direkt klagt.

Wie kann ein Widerspruchsverfahren enden?

Das Widerspruchsverfahren endet spätestens mit dem Erlass (d. h. gemäß §§ 37 Abs. 1, 39 Abs. 1 SGB X mit der Bekanntgabe bzw. Zustellung) des Widerspruchsbescheids.

Warum gibt es das Widerspruchsverfahren 68 ff VwGO?

Begründetheit. Der Widerspruch ist begründet, soweit der Verwaltungsakt rechtswidrig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Rechten verletzt ist oder soweit der Verwaltungsakt unzweckmäßig ist und der Widerspruchsführer dadurch in seinen Interessen beeinträchtigt ist, §§ 113 I 1 oder 113 V; 68 I 1 VwGO.

Wann ist ein Verwaltungsakt unzweckmäßig?

1 VwGO). Eine Entscheidung ist unzweckmäßig, wenn sie zwar rechtlich möglich, aber nicht unerlässlich oder weniger geeignet ist oder wenn auf eine behördliche Maßnahme überhaupt hätte verzichtet werden können.

Wann entfällt das Vorverfahren?

So kann ein Vorverfahren beispielsweise dann entfallen, wenn der Verwaltungsakt von einer obersten Bundes- oder Landesbehörde erlassen wurde. Dasselbe gilt dann, wenn die Behörde auf den Antrag auf Erlass eines Verwaltungsakts in angemessener Zeit ohne sachliche Gründe nicht reagiert.

Wann entfällt das Widerspruchsverfahren?

Das Widerspruchsverfahren entfällt, wenn diejenige Behörde, die einen Verwaltungsakt erlassen oder den Erlass eines Verwaltungsaktes abgelehnt hat, auch den Widerspruchsbescheid zu erlassen hätte.

Was wird im Widerspruchsverfahren geprüft?

Das Widerspruchsverfahren dient dazu, Verwaltungsakte, mit denen die Betroffenen nicht ein- verstanden sind, noch einmal verwaltungsintern auf Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls aufzuheben oder zu ändern.

Wie lange dauert ein Verwaltungsverfahren?

Erstinstanzliche Verfahren vor den Verwaltungsgerichten dauern im Bundesdurchschnitt 8,7 Monate.

Ist ein Widerspruch ein Rechtsmittel?

Rechtsbehelf /​ Rechtsmittel. Ein Rechtsbehelf ist jedes von der geltenden Rechtsordnung in einem Verfahren zugelassene Gesuch, mit dem eine behördliche – insbesondere gerichtliche – Entscheidung angefochten werden kann – beispielsweise Einspruch, Widerspruch oder Erinnerung.

Welche Rechtsmittel gibt es gegen einen Verwaltungsakt?

Gegen einen Verwaltungsakt kann in der Regel Widerspruch eingelegt werden. Die Widerspruchsfrist beträgt grundsätzlich einen Monat nach Bekanntgabe im Inland bzw. 3 Monate bei Bekanntgabe im Ausland. Das Widerspruchsverfahren (auch als Vorverfahren bezeichnet) ist Voraussetzung für die Klageerhebung.

Welche Gebühren im Widerspruchsverfahren Verwaltungsrecht?

Grundsätzlich beträgt der Gebührenrahmen im Widerspruchsverfahren 0,5 bis 2,5, Nr. 2400 VV RVG. Ist der Anwalt aber schon zuvor im Verwaltungsverfahren tätig geworden, entsteht die Geschäftsgebühr für die Vertretung im Widerspruchsverfahren nur aus dem reduzierten Rahmen von 0,5 bis 1,3 Nr. 2401 VV RVG.

Was ist ein Vorverfahren VwGO?

Besteht die gesetzlich eingeräumte Befugnis, gegen einen Verwaltungsakt (VA) den Rechtsbehelf des Widerspruchs zu erheben, überprüft die zuständige Behörde im Rahmen des V. die Rechtmäßigkeit und Zweckmäßigkeit dieses mit dem Widerspruch angegriffenen Ausgangsbescheids (§ 68 VwGO).

Hat der Widerspruch Aussicht auf Erfolg?

Obersatz: Der Widerspruch hat Aussicht auf Erfolg, wenn er zulässig und begründet ist. Hier: Keine entsprechende Regelung für den Widerspruch; nicht absichtlich ungeregelt; Vergleichbarkeit (Widerspruch als Vorschalterechtsbehelf). a) Verwaltungsakt nach § 35 VwVfG oder Art.

Wie viel kostet ein Widerspruch?

Die Höhe der Kosten eines Widerspruchsverfahrens wird in der Regel mit dem 1,5-fachen Betrag festgesetzt, die der ursprüngliche Bescheid ausgemacht hatte, wobei die Mindestgebühr bei 25,- € liegt (bei Widersprüchen gegen Abgabeentscheidungen 10,- €) zuzüglich Portokosten.

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