Zum Inhalt springen

Hat die Krankenkasse eine Patientenakte?

Gefragt von: Frau Prof. Janina Adler B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 22. August 2022
sternezahl: 4.9/5 (75 sternebewertungen)

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten seit 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte per App für Smartphone und Tablet zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte soll voraussichtlich 2022 folgen. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig.

Was speichert die Krankenkasse über mich?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Wie fordere ich meine Krankenakte bei der Krankenkasse an?

Seit Januar 2021 bieten Krankenkassen die elektronische Patientenakte (ePA) an. Dabei stellen sie den Versicherten eine App zur Verfügung, mit der sie Zugang zur elektronischen Krankenakte erhalten. Mit der elektronischen Patientenakte ist es möglich, Gesundheitsdaten digital einzusehen.

Wie komme ich an meine Krankenakte?

In der Klinik nachfragen. Wenn Sie Akten aus dem Krankenhaus möchten, wenden Sie sich an die behandelnde Abteilung oder an die Klinikverwaltung. Geben Sie Namen und Geburtsdatum an sowie wann und in welcher Abteilung Sie behandelt wurden. Begründen nicht notwendig.

Hat die Krankenkasse alle Befunde?

Januar 2021 können alle gesetzlich Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) ihrer Krankenkassen erhalten, in der medizinische Befunde und Informationen aus vorhergehenden Untersuchungen und Behandlungen über Praxis- und Krankenhausgrenzen hinweg umfassend gespeichert werden können – dafür hat ...

Die elektronische Patientenakte (ePA) - DAS musst du jetzt wissen!

34 verwandte Fragen gefunden

Was dürfen Krankenkassen vom Arzt über den Patient erfahren?

Nach § 630g Abs. 2 BGB steht dem Patienten das Recht auf eine elektronische Kopie (Scan als pdf) der Patientenakte zu, für die der Arzt oder das Krankenhaus Kostenerstattung verlangen können. Das Gleiche ergibt sich berufsrechtlich aus § 10 MBO-Ä.

Werden Diagnosen an Krankenkasse übermittelt?

Abrechnung ärztlicher Leistungen

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Kann die Krankenkasse sehen wann ich beim Arzt war?

Die Kassenärzte rechnen ihre erbrachten Leistungen nicht direkt mit den Krankenkassen ab, sondern über ihre Kassenärztlichen Vereinigungen. Durch das Vergütungssystem (Einheitlicher Bewertungsmaßstab, EBM) erfahren sie erst Monate nach der Behandlung, was sie tatsächlich für die jeweilige Leistung bekommen.

Wo bleiben Patientenakten?

Die Aufbewahrung kann entweder digital auf einem elektronischen Datenträger oder in einer manuellen Patientenkartei erfolgen. „In beiden Fällen ist wichtig: Der Arzt muss verhindern, dass die Daten verändert, vernichtet oder unrechtmäßig von Dritten verwendet werden können“, sagt Plohmann.

Wem gehören die patientenunterlagen?

Denn nach einem Urteil des Bundesgerichtshofes (BGH) gilt hier das Einsichtsrecht des Patienten für objektive Aufzeichnungen. Jedoch muss der Arzt keine Einsicht in seine Aufzeichnungen zu subjektiven Eindrücke und Wahrnehmungen geben. Wenn er ein berechtigtes Interesse hat, kann er also solche Unterlagen zurückhalten.

Wie lange werden Diagnosen bei der Krankenkasse gespeichert?

Kassenärztliche Vereinigungen speichern alles, jedoch über einen kürzeren Zeitraum. Im Regelfall erhält der Versicherte Auskünfte über die letzten 4-5 Jahre. Jeder Arztbesuch wird mit Angabe des Datums, Namen des Arztes und Diagnoseschlüssel aufgeführt.

Kann ich meine Krankenakte mitnehmen wenn ich den Hausarzt wechseln möchte?

Wichtig bei einem Arztwechsel ist, dass der neue Arzt alle notwendigen Informationen des Patienten bekommt. Deswegen sollte sich der Patient von seinem alten Arzt eine Kopie seiner vollständigen Patientenakte geben lassen. „Dazu ist der Arzt gesetzlich verpflichtet“, sagt UPD -Beraterin Lehmann.

Was kostet eine Kopie der Patientenakte?

Muss ich die Kopien bezahlen? Nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Sie die Kopien bezahlen. Die Kosten pro Seite dürfen bei maximal 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere Seite liegen.

Kann man auf der krankenkassenkarte sehen bei welchem Arzt man war?

Ministerium: Patienten entscheiden über Einblick

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte nun: "Der Patient kann entscheiden, welchem Arzt er Einblick in die elektronische Patientenakte gibt." Mit Einwilligung des Patienten habe der Arzt dann Einblick in alle Daten.

Kann man auch zwei Hausärzte haben?

Ärztehopping liegt nach Ansicht der Kassen beispielsweise vor, wenn sich ein Patient innerhalb eines Quartals bei mehreren Hausärzten oder Fachärzten derselben Fachgruppe behandeln lässt, ohne dass die beteiligten Ärzte davon wissen. Aus ihrer Sicht stellt Arzthopping einen Missbrauch der freien Arztwahl dar.

Was passiert mit meiner Patientenakte?

Was passiert mit meiner Patientenakte nach den zehn Jahren Aufbewahrung? Nach zehn Jahren kann der Arzt grundsätzlich selbst entscheiden, was mit den Akten passiert. Entweder werden sie ordnungsgemäß entsorgt oder sie können den Patienten ausgehändigt werden, soweit die Akten keine Daten Dritter enthalten.

Kann ich eine Kopie meiner Patientenakte verlangen?

Einsicht in die Patientenakte

§ 630g BGB gewährt einen Anspruch auf Einsichtnahme in die Patientenakte. Zudem kann der Patient elektronische Abschriften verlangen. Soweit sich die Entscheidung auf § 630g BGB stützt, erfolgt die Auskunft entgeltlich. § 630g BGB gewährt keinen Anspruch auf ein bestimmtes Format.

Was passiert mit Krankenakten Wenn Praxis schließt?

Für den Fall der Aufgabe oder der Übergabe der Praxis (z.B. im Rahmen eines Verkaufs oder der Einbringung in ein MVZ) regelt § 10 Abs. 4 MBOÄ, dass die Patientenakten nicht herrenlos werden dürfen, sondern weiterhin aufzubewahren sind oder „in gehörige Obhut gegeben werden“.

Was muss der Arzt der Krankenkasse mitteilen?

Die ärztliche Schweigepflicht ist grundsätzlich bindend. Verletzt ein Arzt sie, drohen ihm nicht nur berufsrechtliche, sondern auch strafrechtliche Konsequenzen. Nur wenn er vom Patienten gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbunden wird, darf er bestimmte Auskünfte übermitteln.

Was darf die Krankenkasse wissen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Was ist auf der krankenkassenkarte alles zu sehen?

Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die eGK enthält ein Lichtbild.

Wie verhalte ich mich wenn die Kasse Druck macht?

Denn für die Prüfung Deiner Arbeitsunfähigkeit ist nicht die Krankenkasse zuständig, sondern der Medizinische Dienst. Falls Dich die Krankenkasse trotzdem am Telefon drangsaliert, solltest Du möglichst wenig über Dich preisgeben. Teile ihr mit, dass Du alles Nötige gern schriftlich klärst.

Wer hat meine Patientenakte?

Als Patientin oder Patient haben Sie ein gesetzliches Recht darauf, Ihre vollständige Patientenakte in der Arztpraxis einzusehen. Die Rechtsgrundlage dafür schafft das Bürgerliche Gesetzbuch (§ 630g). Der Arzt oder die Ärztin muss Ihrem Wunsch auf Einsicht unverzüglich, d.h. so schnell wie möglich nachkommen.

Was passiert bei einem Arztwechsel?

Wichtig bei einem Arztwechsel ist, dass der neue Arzt alle notwendigen Informationen des Patienten bekommt. Deswegen sollte sich der Patient von seinem alten Arzt eine Kopie seiner vollständigen Patientenakte geben lassen. "Dazu ist der Arzt gesetzlich verpflichtet", sagt UPD-Beraterin Lehmann.