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Hat die Krankenkasse alle Diagnosen?

Gefragt von: Markus Franz B.Sc.  |  Letzte Aktualisierung: 23. August 2022
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Im Gegensatz zu Kliniken, Apotheken, Optikern und Orthopädiemechanikern, die alle direkt mit den Krankenkassen abrechnen. Dadurch ist der exakte Umfang einer Behandlung bekannt und oftmals auch das entsprechende Krankheitsbild. Patienten können bei der Krankenkasse auch die gespeicherten Diagnosen erfragen.

Hat die Krankenkasse Diagnosen?

Die gesetzlichen Krankenkassen erheben und speichern eine große Anzahl an Sozialdaten ihrer Versicherten. Dazu gehören nicht nur Angaben wie der Name und die Anschrift, sondern auch Krankheitsdiagnosen und Abrechnungsbelege aus Heilbehandlungen.

Wie lange speichert die Krankenkasse Diagnosen?

Kassenärztliche Vereinigungen speichern alles, jedoch über einen kürzeren Zeitraum. Im Regelfall erhält der Versicherte Auskünfte über die letzten 4-5 Jahre. Jeder Arztbesuch wird mit Angabe des Datums, Namen des Arztes und Diagnoseschlüssel aufgeführt.

Was ist bei der Krankenkasse gespeichert?

Derzeit sind administrative Daten der Versicherten, zum Beispiel Name, Geburtsdatum und Anschrift sowie Angaben zur Krankenversicherung, wie die Krankenversichertennummer und der Versichertenstatus (Mitglied, Familienversicherter oder Rentner), gespeichert. Die eGK enthält ein Lichtbild.

Kann man auf der krankenkassenkarte sehen bei welchem Arzt man war?

Ministerium: Patienten entscheiden über Einblick

Ein Sprecher des Bundesgesundheitsministeriums betonte nun: "Der Patient kann entscheiden, welchem Arzt er Einblick in die elektronische Patientenakte gibt." Mit Einwilligung des Patienten habe der Arzt dann Einblick in alle Daten.

Krankenkasse Manipulation, Abrechungs-Skandal der Krankenkassen: Gefälschte Diagnosen

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Was erfährt die Krankenkasse vom Arzt?

Das Gesetz schreibt die Übermittlung folgender Daten vor: Erbrachte Leistung inklusive (verschlüsselter) Diagnose, Arztnummer, Versichertenstammdaten der elektronischen Gesundheitskarte.

Kann jeder Arzt meine Krankenakte sehen?

Dürfen Dritte meine Patientenakte einsehen? Egal, ob Ehepartner, Mutter, Sohn, Schwester, Freund oder gar Rechtsanwalt: Andere Personen haben kein Recht, Ihre Patientenakte einzusehen. Der Arzt darf ihnen den Einblick in die Akte nur gewähren, wenn Sie als Patient Ihre Einwilligung dazu geben.

Hat die Krankenkasse Einsicht in die Krankenakte?

Ab 2021 müssen die gesetzlichen Krankenkassen ihren Versicherten eine elektronische Patientenakte (ePA) zur Verfügung stellen. Als Patientin oder Patient haben Sie das Recht, Ihre Akte einzusehen und eine Kopie zu verlangen. Auch bei Behandlungsfehlern kann die Patientenakte eine Rolle spielen.

Hat die Krankenkasse eine Patientenakte?

Die gesetzlichen Krankenkassen stellen ihren Versicherten seit 1. Januar 2021 eine elektronische Patientenakte per App für Smartphone und Tablet zur Verfügung. Die elektronische Patientenakte für Privatversicherte soll voraussichtlich 2022 folgen. Die Nutzung der elektronischen Patientenakte ist freiwillig.

Wie lange werden Diagnosen aufbewahrt?

Dies betrifft unter anderem Diagnosen, Befunde, Therapien und Eingriffe. Diese Unterlagen müssen für einen bestimmten, gesetzlich festgelegten Zeitraum archiviert werden. Grundsätzlich gilt eine Aufbewahrungsfrist von zehn Jahren.

Kann Arzt Diagnose löschen?

Zwecklos dürfte es sein, den Arzt aufzufordern, die ursprüngliche Diagnose zu löschen. Das darf der Arzt gar nicht. Was er allerdings tun kann und was meist sinnvoll sein dürfte: Er kann in der Akte festhalten, dass sich die ursprüngliche Verdachtsdiagnose nicht erhärtet hat.

Welche Unterlagen von der Krankenkasse aufbewahren?

Lebenslange Aufbewahrung: Was Sie niemals wegwerfen sollten
  • Unterlagen zur Rentenberechnung sowie die dazu gehörenden Arbeitsverträge, Gehaltsabrechnungen und Sozialversicherungsunterlagen.
  • ärztliche Gutachten.
  • Ausbildungsurkunden.
  • Abschlusszeugnisse.
  • Geburts-, Heirats- und Sterbeurkunden, Taufscheine.

Hat der Arzt gegenüber der Krankenkasse Schweigepflicht?

Denn was viele nicht wissen: Ärzte unterliegen auch gegenüber den gesetzlichen Kassen grundsätzlich der Schweigepflicht. Das bedeutet, dass Ärzte Anfragen der Kassen nicht beantworten dürfen, da sie sich sonst eine Verletzung der Schweigepflicht vorwerfen lassen müssen, oder gegen das Datenschutzgesetz verstoßen.

Was darf die Krankenkasse wissen?

Wer krankgeschrieben ist, erhält von seiner Krankenkasse oft einen „Selbstauskunftsbogen“ mit medizinischen und persönlichen Fragen. Zulässig ist das meistens nicht. Deswegen sollten Betroffene ihre Daten keinesfalls gutgläubig der Kasse zur Verfügung stellen.

Wo kann ich meine Befunde einsehen?

Nachdem die Bürgerinnen und Bürger sich elektronisch mittels Handysignatur oder Bürgerkarte ausgewiesen haben, können sie im ELGA-Portal ihre ELGA-Gesundheitsdaten einsehen und managen, ihre ELGA-Teilnahme regeln, die Zugriffsrechte verwalten und im Protokoll nachprüfen, wer wann welche Informationen abgerufen hat.

Wie bekomme ich meine Befunde?

In der Regel händigt Ihnen der Arzt den sogenannten Arztbrief aus, in dem Sie Ihre Diagnose und Ihre Befunde noch einmal in Ruhe nachlesen können. Falls Sie keine genauen Informationen bekommen haben, sprechen Sie Ihren Arzt darauf an.

Wem darf die Krankenkasse Auskunft geben?

Nur wenn er vom Patienten gegenüber der Krankenkasse von der Schweigepflicht entbunden wird, darf er bestimmte Auskünfte übermitteln. Gibt man sein Einverständnis, kann das auch der komplette Inhalt der Patientenakte sein. "Je nachdem welche Erklärung man abgibt, kann die auch in ziemlich weitem Umfang gelten.

Welche Daten darf die Krankenkasse weitergeben?

Patientendaten dürfen nur unter engen Voraussetzungen erhoben, gespeichert, genutzt und verarbeitet werden. Es bedarf dabei regelmäßig der Zustimmung des Betroffenen oder einer gesetzlichen Bestimmung, die dies gestattet. Zulässig ist dies etwa, wenn die Daten für die Vorsorge, Diagnostik oder Behandlung vonnöten sind.

Hat die Polizei Zugriff auf meine Krankenakte?

Zur Klärung vorliegender Ermittlungsverfahren kommt es häufig vor, dass Staatsanwaltschaften oder Polizeibehörden ohne Einwilligung des Patienten Einsicht in dessen Krankenakte nehmen. Jedoch sollte bedacht werden, dass die ärztliche Schweigepflicht auch gegenüber Ermittlungsbehörden gilt.

Kann ich meine krankenkassenkarte selber auslesen?

Um Daten von einer Smart Card zu lesen, benötigt man zunächst ein Kartenlesegerät. Man benötigt jedoch kein spezielles Lesegerät für die Gesundheitskarte - eine kurze Suche im Internet nach einem „Chipkartenleser“ oder einem „Smart Card Reader“ liefert viele Ergebnisse.

Was kostet eine Kopie der Patientenakte?

Muss ich die Kopien bezahlen? Nach der Regelung im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) müssen Sie die Kopien bezahlen. Die Kosten pro Seite dürfen bei maximal 50 Cent für die ersten 50 Seiten und 15 Cent für jede weitere Seite liegen.

Wann schaltet die Krankenkasse den MDK ein?

Die Krankenkassen sind nicht nur berechtigt, sondern, wenn es nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist, gesetzlich sogar verpflichtet, gutachtliche Stellungnahmen des MDK einzuholen, um Zweifel an der Arbeitsunfähigkeit zu beseitigen (§ 275 Abs. 1 SGB V).

Kann die Krankenkasse beim Arzt anrufen?

„Die Krankenkasse darf anrufen, weil die Versicherten eine Pflicht zur Mitwirkung bei der Aufklärung eines Sachverhalts haben“, erläutert Kerstin Heidt, Juristin bei der Verbraucherzentrale Schleswig-Holstein. „Diese Mitwirkungspflicht darf aber nicht für ständige Anrufe missbraucht werden.

Was sagen wenn Krankenkasse anruft?

Rein rechtlich sind Versicherte nicht verpflichtet, am Telefon persönliche Informationen an ihre Krankenkasse herauszugeben. Es gibt zwar eine Mitwirkungspflicht, diese lässt sich aber auch schriftlich erfüllen. Ohnehin dürfen die Kassen viele Fragen nicht stellen. Dies ist die Aufgabe des MDK .

Wann kann die Krankenkasse Krankengeld verweigern?

Häufige Gründe, warum die Krankenkasse nicht zahlt

Sie erhalten kein Krankengeld bei lückenhaften Bescheinigungen der Arbeitsunfähigkeit, während der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber (6 Wochen), bei ermäßigtem Beitragssatz (14,0 %) oder für Familienversicherte sowie für mehr als 78 Wochen Krankheit.

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