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Hat der Betriebsrat Mitbestimmung bei Gehaltserhöhung?

Gefragt von: Marion Hammer-Busch  |  Letzte Aktualisierung: 4. September 2022
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Nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG hat der Betriebsrat bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung mitzubestimmen, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung, Anwendung und Änderung von Entlohnungsmethoden.

Sind Lohnerhöhungen Mitbestimmungspflichtig?

Das ist nach § 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG mitbestimmungspflichtig. Bei einer Gehaltsanpassung richtet sich die Vergütung der Arbeitnehmer des Betriebs nach dem mit dem Betriebsrat für die Umsetzung der Gehaltsanpassung vereinbarten Verteilungsschlüssel.

Hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht bei Gehalt?

Dem Betriebsrat steht bei der betrieblichen Lohngestaltung ein echtes Mitbestimmungsrecht zu. Der Betriebsrat kann bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung also gleichberechtigt mit dem Arbeitgeber entscheiden. Die gemeinsame Regelung erfolgt grds. durch den Abschluss einer Betriebsvereinbarung.

Kann der Betriebsrat eine Lohnerhöhung ablehnen?

Der BR-Vorsitzende kann aber allein nicht ablehnen. Hierzu bedarf es eines BR-Beschlusses, der in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung gefaßt werden muß. Im Falle des § 99 BetrVG bedarf es bei einer Ablehnung außerdem noch einer Begründung gem. § 99, Abs 2 BetrVG.

In welchen Fällen hat der Betriebsrat ein Mitbestimmungsrecht?

Der Betriebsrat hat ein Mitbestimmungsrecht bei Fragen der betrieblichen Lohngestaltung, insbesondere bei der Aufstellung von Entlohnungsgrundsätzen und der Einführung und Anwendung von neuen Entlohnungsmethoden sowie bei deren Änderung (§ 87 Abs. 1 Nr. 10 BetrVG).

Lohnerhöhung / Gehaltserhöhung als Betriebsrat

29 verwandte Fragen gefunden

Wann hat der Betriebsrat kein Mitbestimmungsrecht?

Mitbestimmungsrecht bei Eil- und Notfällen

Das Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats ist auch dann zu beachten, wenn der Arbeitgeber in Eilfällen – zum Beispiel Anordnung von Mehrarbeit im Falle von Maschinenausfällen – nur eine vorläufige Anordnung treffen will. Lediglich in Notfällen entfällt das Mitbestimmungsrecht.

Wo kann der Betriebsrat nicht mitbestimmen?

Mitbestimmung in personellen Angelegenheiten
  1. Kündigung. Streng genommen besteht überhaupt kein Mitbestimmungsrecht des Betriebsrats bei Kündigungen! ...
  2. Einstellung/ Versetzung/ Eingruppierung/ Umgruppierung. Der Betriebsrat ist vor jeder Einstellung, Versetzung, Eingruppierung und Umgruppierung anzuhören.

Hat man ein Recht auf Gehaltserhöhung?

Anders gefragt: Gibt es einen Anspruch auf Gehaltserhöhung? "Es gibt grundsätzlich keinen Rechtsanspruch auf eine Gehaltserhöhung", stellt Peter Meyer, Fachanwalt für Arbeitsrecht, klar. Aber: Es kann Ausnahmen geben. Gilt ein Tarifvertrag, erhalten Beschäftigte zum Beispiel die jeweiligen Tariflohnerhöhungen.

Was tun wenn man keine Gehaltserhöhung bekommt?

Was tun, wenn die Gehaltserhöhung abgelehnt wird?
  1. Erst einmal ruhig bleiben und Argumente überlegen. ...
  2. Vergleiche zu üblichen Gehältern einholen. ...
  3. Erfolge genau auflisten. ...
  4. Bezahlung für Leistung - nicht für wirtschaftliche Lage. ...
  5. Im Zweifelsfall hilft Suche nach neuem Job.

Wann hat man das Recht auf eine Gehaltserhöhung?

Wann sind Gehaltssteigerungen üblich? Im Arbeitsrecht gibt es keine festen Zeiten für Gehaltsverhandlungen. Dies kann in jedem Unternehmen anders geregelt sein. Ein Anspruch auf mindestens eine Gehaltssteigerung pro Jahr besteht daher nicht.

Was ist eine individuelle Gehaltserhöhung?

Die individuelle Gehaltserhöhung ist abhängig von der Lage des Ist-Gehaltes zum Referenzgehalt (MRP) der Gehaltsgruppe und der individuellen Gesamtperformance des Mitarbeiters. Mit Hilfe der Gehaltserhöhungsmatrix (Anlage: Progressionsmatrix) wird der individuelle Gehaltserhöhungsprozentsatz festgestellt.

Was ist eine kollektive Gehaltserhöhung?

Was sind Kollektivvertragserhöhungen? Unabhängig von Biennalsprüngen gibt es in der Regel jährliche Erhöhungen der Mindestkollektivvertragsgehälter (oder teilweise der Ist-Gehälter). Dies bedeutet, dass die Mindestgehälter jedes Dienstnehmers - unabhängig von der Berufsgruppe - erhöht werden.

Wie viel verdient man als Betriebsrat?

Als Betriebsrat/rätin können Sie ein Durchschnittsgehalt von 42.800 € erwarten. Die Gehaltsspanne als Betriebsrat/rätin liegt zwischen 36.600 € und 52.900 €.

Wie verlange ich eine Gehaltserhöhung?

Die zehn besten Tipps für dein Gehaltsgespräch
  1. Bleibe locker, auch wenn du nervös bist. ...
  2. Trenne die Sach- von der Beziehungsebene. ...
  3. Spreche nicht von einer Gehaltserhöhung. ...
  4. Ermittle deinen Marktwert. ...
  5. Setze dir ein Zielgehalt. ...
  6. Deine Geheimwaffe in der Verhandlung. ...
  7. Reagiere entspannt auf Wutausbrüche. ...
  8. Wähle die richtige Taktik.

Ist der Betriebsrat auch für AT Mitarbeiter zuständig?

Zuständigkeiten des Betriebsrats

Für die Arbeitnehmergruppe der AT-Angestellten ist das Betriebsverfassungsgesetz anzuwenden (BAG v. 28.9.1994 - 1 AZR 870/93). Deren kollektiven Interessen gegenüber dem Arbeitgeber werden daher uneingeschränkt vom Betriebsrat wahrgenommen.

Wer entscheidet über eine Gehaltserhöhung?

Du wünschst dir mehr Gehalt? Dann ist dein Ansprechpartner natürlich dein direkter Vorgesetzter. In der Regel führst du deine Gehaltsverhandlung mit diesem unter vier Augen. Ob dieser jedoch eigenständig über das „Go“ für deiner Gehaltserhöhung entscheiden darf, ist je nach Position und Unternehmen unterschiedlich.

Wie lange keine Gehaltserhöhung?

Alle ein bis zwei Jahre gilt eine Gehaltserhöhung als normal. Manche Arbeitnehmer erhalten diese automatisch, beispielsweise aufgrund eines gültigen Tarifvertrags. Andere müssen diese aktiv einfordern und haben somit mehr Verhandlungsspielraum, beispielsweise bezüglich der Höhe dieser Gehaltsanpassung.

Wie viel Gehaltserhöhung nach 5 Jahren?

Je nach individueller Situation haben sich in der Praxis 5 bis 10 Prozent mehr Gehalt als realistisch erwiesen, wenn die Rahmenbedingungen stimmen. Ihre Leistung spielt dabei eine weitaus größere Rolle als die reine Dauer der Betriebszugehörigkeit.

Kann man 20 mehr Gehalt fordern?

Wie viel mehr Gehalt kann ich bei einer Beförderung fordern? Sind Sie seit der letzten Gehaltsverhandlung befördert worden oder haben ein verantwortungsvolleres Aufgabenfeld zugewiesen bekommen, können Sie höher einsteigen. In diesem Fall ist durchaus eine Gehaltssteigerung von 10 bis 15% möglich.

Was kann der Betriebsrat entscheiden?

Der Betriebsrat hat die Aufgabe, „darüber zu wachen, dass die zugunsten der Arbeitnehmer geltenden Gesetze, Verordnungen, Unfallverhütungsvorschriften, Tarifverträge und Betriebsvereinbarungen durchgeführt werden“. So lautet ein Kernsatz des Betriebsverfassungsgesetzes (Paragraf 80 BetrVG).

Was darf der Betriebsrat und was nicht?

Für Sie zum Mitschreiben: Betriebsratsmitglieder dürfen nicht zum Arbeitskampf aufrufen. Betriebsratsmitglieder dürfen keine parteipolitische Werbung betreiben. Betriebsratsmitglieder dürfen den Arbeitgeber oder Dritte nicht beleidigen und nicht erpressen. Betriebsratsmitglieder dürfen sich nicht begünstigen lassen.

Was darf ich dem Betriebsrat erzählen?

Die Verschwiegenheitspflicht des Betriebsrats bezieht sich ausschließlich auf Betriebsgeheimnisse sowie persönliche Geheimnisse der Arbeitnehmer und personenbezogene Daten. Außerhalb der gesetzlichen Geheimhaltungspflicht kann der Arbeitgeber den Betriebsrat nicht zur Verschwiegenheit zwingen.

Bei welchen Themen muss der Betriebsrat informiert werden?

Der Betriebsrat ist darüber hinaus über die Errichtung und Ausstattung betrieblicher Einrichtungen zur Berufsbildung, über die Einführung betrieblicher Berufsbildungsmaßnahmen und die Teilnahme an außerbetrieblichen Berufsbildungsmaßnahmen zu unterrichten (§ 97 Abs. 1 BetrVG).

Welche Mitbestimmungsrechte gibt es?

Es wird unterschieden zwischen vier Formen der Mitbestimmung:
  • Mitbestimmung am Arbeitsplatz.
  • Betriebliche Mitbestimmung.
  • Unternehmensmitbestimmung.
  • Mitbestimmung in der Wirtschaft („Wirtschaftsdemokratie“)

Welche drei Rechte hat der Betriebsrat?

Die Beteiligungsrechte des Betriebsrats im Überblick:

Das Informationsrecht durch den Arbeitgeber. Das Recht des Betriebsrats auf Anhörung durch den Arbeitgeber. Das gemeinsame Beratungsrecht von Betriebsrat und Arbeitgeber. Das Zustimmungsrecht durch den Betriebsrat z.B. bei Kündigungen.