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Habe ich ein Recht auf Einsicht in meine Personalakte?

Gefragt von: Kirstin Mai  |  Letzte Aktualisierung: 10. September 2022
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Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, seine Personalakte einzusehen. Werden die Akten in Papierform geführt, ist dies für Personalverantwortliche mit Aufwand verbunden. Bei einer digitalen Personalakte rufen Mitarbeiter ihre Daten dagegen am Computer oder Smartphone auf.

Wer hat das Recht zur Einsicht in die Personalakte?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten vollständigen Personalakten Einsicht zu nehmen. Das Einsichtsrecht folgt im laufenden Arbeitsverhältnis aus § 83 Abs. 1 Satz 1 BetrVG, nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses aus einer nachwirkenden Fürsorgepflicht des Arbeitgebers gem. § 241 Abs.

Wann darf ich meine Personalakte einsehen?

Der Blick in das Betriebsverfassungsgesetz zeigt, dass gemäß § 83 BetrVG jeder Arbeitnehmer das Recht hat, die Personalakte - ohne Angaben von Gründen - jederzeit einsehen zu dürfen. Das Recht steht auch Mitarbeitern in Betrieben ohne Betriebsrat zu.

Wie beantrage ich Einsicht in meine Personalakte?

Um Einsicht in die Personalakte zu bekommen, reicht bereits ein formloser Antrag ohne jegliche Begründung aus. Der Arbeitgeber hat dann 30 Tage Zeit, alle erhobenen und gespeicherten Daten (auch über den Inhalt der Mitarbeiterakte hinaus) zu sammeln und dem Angestellten zur Verfügung zu stellen.

Was passiert mit der Personalakte nach Kündigung?

Der Arbeitnehmer hat auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses Anspruch auf Einsicht in seine vom ehemaligen Arbeitgeber weiter aufbewahrte Personalakte. Dies folgt aus der nachwirkenden arbeitgeberseitigen Schutz- und Rücksichtnahmepflicht gemäß § 241 Abs. 2 BGB iVm.

Personalakte einsehen - Das darf rein und das muss wieder raus! Dein Anspruch auf Einsicht

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Was passiert mit meiner Personalakte?

Aufbewahrungspflichten bei Personalakten

Als Grundregel gilt: Ein Arbeitgeber muss Personalakten so lange aufbewahren, wie ein ausgeschiedener Mitarbeiter arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen könnte. Maßgeblich ist hier die in § 195 BGB festgelegte regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren.

Wie lange darf eine Personalakte aufgehoben werden?

Allgemeine Personalunterlagen: Es gibt keine gesetzliche Aufbewahrungsfrist für allgemeine Personalunterlagen wie Arbeitsvertrag, Arbeitszeugnis, Zusatzvereinbarungen. Sie sind solange aufzubewahren, wie Ansprüche, z. B. die Ausstellung eines Arbeitszeugnisses, vom ehemaligen Arbeitnehmer geltend gemacht werden können.

Kann ich eine Kopie meiner Personalakte verlangen?

Personalakte darf kopiert werden

Ein Arbeitnehmer habe das Recht, bei einer Einsicht der Akten Abschriften zu machen oder Kopien zu verlangen. Das hat aber Grenzen: „Anspruch auf Fotokopien einer 200 Seiten starken Akte kann ein Angestellter wohl nur bei einem berechtigten Interesse durchsetzen”.

Was darf nicht in der Personalakte stehen?

Folgende Daten sollen dort nicht erfasst sein:
  • Posts aus den sozialen Medien.
  • Unterlagen des Betriebsarztes, die dem Arbeitgeber nicht zugänglich sind.
  • Überblick über Krankentage und Krankheitsgründe.
  • Vermerk über Kandidatur für den Betriebsrat.
  • Notizen über die Leistung des Arbeitnehmers.

Wann wird die Personalakte angefordert?

Wenn ein Arbeitgeber von Behörde X gehen möchte und sich bei Behörde Y bewirbt, wird ja, meistens beim Vorstellungsgespräch oder durch einen Fragebogen angegeben, die Personalakte angefordert.

Wann kann eine Abmahnung aus der Personalakte entfernt werden?

Zumindest bei leichten Pflichtverstößen wird eine Abmahnung im Normalfall nach zwei bis drei Jahren aus der Personalakte entfernt werden müssen, wenn dem Arbeitnehmer bis dahin nichts vorzuwerfen ist.

Was ist eine Personalnebenakte?

Personalakten werden in der Personalabteilung geführt (Grundakt). Werden, um einen reibungslosen Verwaltungsablauf zu gewährleisten, an den Fakultäten/Lehrstühlen Personalakten geführt, handelt es sich hierbei um Personalnebenakten.

Welche Daten eines Mitarbeiters werden in den Personalakten festgehalten?

Welche Unterlagen befinden sich in einer Personalakte? Häufig weist die Personalakte folgenden Inhalt auf: Bewerbungsunterlagen, Personalfragebögen, den Arbeitsvertrag, Urlaubsanträge, Abmahnungen sowie die Kündigung.

Wo ist meine Personalakte?

Jeder Arbeitnehmer hat das Recht, in die eigene Personalakte Einsicht zu erlangen. So ist es im Paragraf 83 des Betriebsverfassungsgesetzes (BetrVG) festgesetzt: (1) Der Arbeitnehmer hat das Recht, in die über ihn geführten Personalakten Einsicht zu nehmen. Er kann hierzu ein Mitglied des Betriebsrats hinzuziehen.

Was ist ein Eintrag in die Personalakte?

Sie enthält alle Daten und Unterlagen des Arbeitnehmers, die für das Arbeitsverhältnis relevant sind oder auch für eine Kündigung einmal wichtig werden können. So wird vor allem auch eine an den Arbeitnehmer ergangene Abmahnung als Eintrag in die Personalakte aufgenommen.

Was gehört in die Personalakte Arbeitsrecht?

In der Personalakte erfasst der Arbeitgeber alle Daten, die im Zusammenhang mit dem jeweiligen Arbeitsverhältnis stehen, z. B. Personaldaten, Arbeitsvertrag, Vertragsänderungen, sozialversicherungs- und steuerrechtliche Unterlagen, Entwicklung des Gehalts, Arbeitszeugnisse, aber auch Abmahnungen und die Kündigung.

Ist eine Personalakte Pflicht?

Zunächst einmal sei gesagt, dass keine Pflicht zur Führung einer Personalakte besteht. In aller Regel werden Unternehmen jedoch eine Akte über ihre Mitarbeiter anlegen, da es im beidseitigem Interesse liegt. Im Rahmen seiner Fürsorgepflicht hat der Arbeitgeber Personalakten sorgfältig aufzubewahren.

Wie wichtig ist die Personalakte?

Zweck von Personalakten ist es, möglichst lückenlos über die Person des Arbeitnehmers und seiner dienstlichen Laufbahn Aufschluss zu geben. Arbeitgeber haben weite Freiheiten zu entscheiden, was sie in die Personalakte aufnehmen, solange es mit dem Arbeitsverhältnis in Zusammenhang steht.

Wer darf meine Stellenbeschreibung sehen?

der Arbeitgeber. die Funktion des Stelleninhabers. die aktive und passive Vertretung des Stelleninhabers. der/die Vorgesetzte des Stelleninhabers.

Was muss bei Kündigung ausgehändigt werden?

Mitarbeiter scheidet aus: auszuhändigende Arbeitspapiere

Ausdruck der elektronischen Lohnsteuerbescheinigung (auf dem amtlichen Muster) Arbeitszeugnis, auf Verlangen ein qualifiziertes Zeugnis. Urlaubsbescheinigung über gewährten oder abgegoltenen Urlaub. Ausgefüllte Arbeitsbescheinigung nach § 312 SGB III.

Wie lange muss man als Arbeitgeber Personalakten aufbewahren?

Die Ausgangsbasis: Der Arbeitgeber muss Personalunterlagen so lange aufbewahren, wie ein:e ausgeschiedene:r Mitarbeiter:in arbeitsrechtliche Ansprüche geltend machen kann. In §195 BGB ist hierfür eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren festgesetzt.

Wie lange muss der Arbeitgeber Urlaubsanträge aufbewahren?

Für Urlaubsanträge gibt es keine gesetzlich festgelegten Aufbewahrungsfristen. Sie gehören zu den allgemeinen Personalunterlagen und können nach Ablauf eventueller Verfallklauseln, spätestens jedoch nach dem Ablauf der Verjährungsfristen beseitigt werden.

Was muss man 30 Jahre aufbewahren?

Folgende Unterlagen sollten rund 30 Jahre aufbewahrt werden: Urteile. Mahnbescheide.
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Hierzu gehören:
  • Ärztliche Gutachten.
  • Ausbildungsurkunden.
  • Abschlusszeugnisse.
  • Geburtsurkunden, Taufscheine, Heiratsurkunden, Kirchenaustrittsbescheinigungen.
  • Sterbeurkunden von Familienangehörigen.
  • Unterlagen zur Rentenberechnung inkl.

Wie muss eine Personalakte aussehen?

In die Personalakte darf nur, was in einem sachlichen Zusammenhang mit dem Arbeitsverhältnis steht. Dazu gehören neben den Bewerbungsunterlagen und dem Arbeitsvertrag auch Abmahnungen, alle den Mitarbeiter betreffenden Bescheinigungen, der mit ihm geführte Schriftverkehr, Nachweise über Fortbildungen und Zeugnisse.

Was ist eine Vorakte?

Gemäß § 106 Abs. 1 Satz 1 BBG ist über jede Beamtin und jeden Beamten nur eine Personalakte zu führen. Bei Versetzung einer Beamtin oder eines Beamten ist die Personalakte der früheren Behörde (Vorakte) von der aufnehmenden Behörde in der für den Geschäftsbereich des BMI vorgegebenen Struktur weiterzuführen.