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Habe 300 Euro nicht bekommen?

Gefragt von: Heinz-Georg Bartels-Klaus  |  Letzte Aktualisierung: 26. Januar 2026
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Wenn Sie die 300 Euro nicht bekommen haben, hängt das Vorgehen davon ab, um welche Leistung es sich handelt, aber oft ist eine Steuererklärung (für Arbeitnehmer) oder ein Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (für Rentner/Bezieher von Versorgungsbezügen) notwendig, da die Fristen für die ursprüngliche automatische Auszahlung abgelaufen sind. Für andere Leistungen wie einen eventuellen Mietzuschuss sollten Sie prüfen, ob die Voraussetzungen erfüllt sind und sich an die zuständige Stelle wenden, da auch hier oft Fristen gelten.

Was tun, wenn ich die 300 Euro Energiepauschale nicht bekommen habe?

Hast du die 300 Euro noch nicht bekommen, kannst du es ganz einfach mit der Abgabe der Steuererklärung 2022 nachholen. Anspruch auf die Pauschale hast du jetzt noch, wenn du zu diesen Personengruppen gehörst und bislang kein Geld erhalten hast: Arbeitnehmer. Minijobber.

Wann wird der Rentenzuschlag von 300 € ausgezahlt?

In Deutschland erhalten bald 1,1 Millionen Rentnerinnen und Rentner einen sogenannten Grundrentenzuschlag. Dieser bringt fast 300 Euro pro Monat mehr aufs Konto. Wer Anspruch darauf hat und wie die Auszahlung erfolgen wird, findet man hier auf Finanz.de. Jetzt neues Gehalt ab 2026 berechnen!

Wann werden die 300 € ausbezahlt?

Die 300 € vom Staat gab es als Energiepreispauschale (EPP) im Jahr 2022 für Erwerbstätige und Rentner, meist automatisch mit dem Gehalt/der Rente. Für diejenigen, die sie verpasst haben, kann sie noch mit der Steuererklärung 2022 nachgeholt werden. Aktuell gibt es Diskussionen und mögliche Auszahlungen im Rahmen des Klimagelds (ab 2025/2026) oder des Wohngeldes, aber spezifische Termine für neue 300 €-Zahlungen hängen von aktuellen politischen Entscheidungen ab. 

Wann gibt es den 300 € Zuschuss vom Staat?

Wohngeld: Termine für die Auszahlung 2026

Laut Wohngeldgesetz gilt: "Das Wohngeld ist monatlich im Voraus auf ein Konto eines Haushaltsmitgliedes ... zu zahlen". Das bedeutet, die Behörden überweisen das Wohngeld für Januar bereits Ende Dezember des Vorjahrs, das Geld für Februar bereits Ende Januar und so weiter.

300 EUR Energiepauschale nicht erhalten 🚫 Rentner müssen nun handeln

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Welcher Bürger bekommt 300 € Zuschuss?

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale vom Staat? Laut Koalition erhalten alle sozialversicherungspflichtige Erwerbstätigen die 300 Euro vom Staat. Somit ist die Energiepauschale für jeden vorgesehen, der einer einkommenssteuerpflichtigen Erwerbstätigkeit nachgeht, und in den Steuerklassen 1 bis 5 eingeordnet ist.

Wer bekommt den 300 € Bonus?

Den 300-Euro-Zuschuss (Energiepreispauschale) bekamen primär alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende, die 2022 in Deutschland wohnten und Einkünfte hatten, aber auch Pensionäre, Minijobber, Landwirte und Beamte. Es gibt auch andere 300€-Zuschüsse, wie den Corona-Kinderbonus (2020) oder Wohngeld-Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen, aber die Energiepauschale war die bekannteste. 

Wer hat Anspruch auf die Auszahlung von 300 €?

Den 300-Euro-Zuschuss (Energiepreispauschale) bekamen primär alle einkommensteuerpflichtigen Arbeitnehmer, Selbstständige, Rentner und Studierende, die 2022 in Deutschland wohnten und Einkünfte hatten, aber auch Pensionäre, Minijobber, Landwirte und Beamte. Es gibt auch andere 300€-Zuschüsse, wie den Corona-Kinderbonus (2020) oder Wohngeld-Zuschüsse für Familien mit geringem Einkommen, aber die Energiepauschale war die bekannteste. 

Wann überweist das Finanzamt, dass Guthaben?

Wie erreicht Ihr Guthaben Sie? Im Regelfall wird Ihnen ein zustehendes Guthaben, zum Beispiel nach Erhalt Ihres Steuerbescheides, umgehend auf Ihr Konto überwiesen, sodass Sie es spätestens circa 1-3 Werktage nach Erhalt Ihres Steuerbescheides zur Verfügung haben sollten.

Welche Rentner bekommen die 300 €?

Die 300 Euro Energiepreispauschale bekamen im Jahr 2022 alle Rentner, die im September 2022 eine gesetzliche Alters-, Erwerbsminderungs- oder Hinterbliebenenrente der Rentenversicherung bezogen, auch Witwen, Witwer und Waisen, was automatisch ausgezahlt wurde. Für 2024/2025 gibt es diese spezielle Pauschale nicht mehr; stattdessen gibt es andere Entlastungen, wie z.B. Wohngeld-Freibeträge für Rentner mit langen Grundrentenzeiten (mind. 33 Jahre). 

Welche Rentner bekommen einen extra Zuschlag?

Rentner mit langjähriger, aber unterdurchschnittlicher Erwerbsbiografie erhalten den Grundrentenzuschlag, wenn sie mindestens 33 Jahre gearbeitet (Grundrentenzeiten) und ein Einkommen unterhalb der Einkommensgrenzen hatten; seit Juli 2024 gibt es für rund 3 Millionen Rentner, deren Erwerbsminderungsrente zwischen 2001 und 2018 begann, auch einen speziellen Zuschlag zur Erwerbsminderungsrente. Die Deutsche Rentenversicherung prüft den Anspruch meist automatisch. 

Wann kommt der Rentenzuschlag aufs Konto?

Die Auszahlung des Rentenzuschlags erfolgte bis November 2025 getrennt von der regulären Rente (meist Mitte des Monats), wird aber ab Dezember 2025 dauerhaft in die monatliche Rentenzahlung integriert und automatisch mit dieser ausgezahlt, wodurch keine separate Überweisung mehr nötig ist. Der Zuschlag wird automatisch berechnet, und es ist kein Antrag nötig. Die Höhe hängt von den Grundrentenzeiten ab (mindestens 33 Jahre) und wird in der Rente berücksichtigt.
 

Wann gibt es die Sonderzahlung für Rentner?

Sonderzahlungen für Rentner gab es als Energiepreispauschale 2022 (300€, Dezember 2022) und es gibt derzeit einen Zuschlag für Erwerbsminderungsrenten (ab Juli 2024, getrennte Auszahlung bis November 2025). Ab Dezember 2025 werden diese EM-Zuschläge neu berechnet und teilweise zusammen mit der regulären Rente ausgezahlt, mit letzten separaten Zahlungen im November 2025. Es gibt also keine einheitliche "Sonderzahlung", sondern verschiedene Zahlungen zu unterschiedlichen Zeiten, meist im Dezember oder zur Monatsmitte. 

Wie lange dauert es, bis das Finanzamt Guthaben überweist?

Die Bearbeitungszeit hängt von verschiedenen Faktoren ab: Elektronische Einreichung (FinanzOnline): Meist schneller, oft innerhalb von zwei bis vier Wochen. Papierform: Kann länger dauern, in der Regel vier bis acht Wochen.

Welche Rentner haben Anspruch auf eine Nachzahlung?

Rentner, die eine Nachzahlung erhalten, sind hauptsächlich Frührentner (Erwerbsminderungsrentner), deren Rente zwischen 2001 und 2018 begann, weil ihnen ein gesetzlicher Zuschlag nachträglich gutgeschrieben wird; dieser wird ab Dezember 2025 neu berechnet und in die monatliche Rente integriert, was zu einer Nachzahlung von bis zu 17 Monaten (Juli 2024 bis November 2025) führen kann. Aber auch andere Rentner können Nachzahlungen bekommen, z.B. wegen nachgeholter Steuererstattungen durch absetzbare Kosten.
 

Warum überweist mein Finanzamt mein Geld nicht?

Falls du dein Geld nach mehreren Tagen immer noch nicht erhalten hast, überprüfe Folgendes: 👉 Stimmt deine IBAN? Auf dem Steuerbescheid findest du die Kontonummer, auf die das Finanzamt die Rückerstattung überweist. Falls dort ein Fehler oder Zahlendreher ist, kontaktiere sofort dein Finanzamt.

Wie lange ist es von Bescheid bis Auszahlung?

Im Durchschnitt erhalten Steuerpflichtige ihren Steuerbescheid etwa acht Wochen nachdem sie die Erklärung eingereicht haben. Die Überweisung der Steuerrückerstattung erfolgt in der Regel zeitgleich mit dem Versand des Steuerbescheids.

Wie lange kann es dauern, bis das Finanzamt überweist?

Wann erfolgt die Überweisung vom Finanzamt? Nach dem Versand des Steuerbescheids dauert es in der Regel nur wenige Tage, bis das Finanzamt die Überweisung auf dein Konto veranlasst. Meistens geht es schneller, als viele denken –– häufig innerhalb von 3 bis 5 Bankwerktagen, in Einzelfällen bis zu 7 Tagen.

Was ist mit den 300 Euro vom Staat?

Vor dem Hintergrund der anhaltenden Energiepreisentwicklung hat die Bundesregierung beschlossen, dass auch Rentnerinnen und Rentner entlastet werden und eine Energiepreispauschale in Höhe von 300 Euro erhalten.

Wann kommt die 300 € Auszahlung?

Die 300 € vom Staat gab es als Energiepreispauschale (EPP) im Jahr 2022 für Erwerbstätige und Rentner, meist automatisch mit dem Gehalt/der Rente. Für diejenigen, die sie verpasst haben, kann sie noch mit der Steuererklärung 2022 nachgeholt werden. Aktuell gibt es Diskussionen und mögliche Auszahlungen im Rahmen des Klimagelds (ab 2025/2026) oder des Wohngeldes, aber spezifische Termine für neue 300 €-Zahlungen hängen von aktuellen politischen Entscheidungen ab. 

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale nicht?

Nicht alle bekommen die 300 Euro Energiepauschale (EPP); ausgeschlossen sind hauptsächlich Personen, die 2022 keine Einkünfte als Arbeitnehmer, aus Land- und Forstwirtschaft, Gewerbebetrieb oder selbständiger Arbeit hatten, wie Empfänger von Arbeitslosengeld I (ALG I), viele Rentner (außer Erwerbsminderungsrentner) oder Studierende ohne Nebentätigkeit. Auch Grenzpendler mit Wohnsitz im Ausland, beschränkt Steuerpflichtige ohne inländischen Hauptwohnsitz und Arbeitnehmer mit nur geringfügiger Beschäftigung (ohne andere Einkünfte) waren oft ausgeschlossen, wenn sie die Voraussetzungen nicht erfüllten.
 

Wer bekommt den 300. Zuschuss?

Wer bekommt die 300 Euro Energiepauschale? Auf die einmalige Energiepauschale in Höhe von 300 Euro haben alle einkommensteuerpflichtigen Erwerbstätigen einen Anspruch, die den Steuerklassen 1 bis 5 zugeordnet sind. Die Pauschale ist dabei von der Einkommenssteuer abhängig.

Wer kriegt 300 Euro Bonus im September?

Das Finanzamt kürzt die Steuervorauszahlung für September um 300 Euro. Alle anderen Bürgerinnen und Bürger, die einer Beschäftigung nachgehen, können sich das Geld über die Einkommenssteuererklärung für das Jahr 2022 holen. Ihnen kommt der Zuschuss von 300 Euro dann erst im ersten Halbjahr 2023 oder noch später zugute.

Wo werden die 300 Euro Energiepauschale in der Steuererklärung eingetragen?

Und Sie erhalten den Betrag spätestens durch eine Einkommensteuererklärung vom Finanzamt. Das gilt besonders für alle mit Minijob. Hierfür müssen Sie lediglich den „Mantelbogen“ der Steuererklärung sowie die Zeilen 13 und 14 der Anlage „Sonstiges“ ausfüllen.

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