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Für wen gilt das Verpackungsgesetz nicht?

Gefragt von: Simona Röder  |  Letzte Aktualisierung: 7. April 2023
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Das Verpackungsgesetz gilt für alle, die gewerbsmäßig handeln und in Deutschland Verpackungen erstmalig in Verkehr bringen. Pflichten können sich nicht nur Online-, Marktplatz- und stationäre Händler ergeben, sondern beispielsweise auch für Produzenten, Importeure und Zwischenhändler.

Wer muss sich nicht bei Lucid registrieren?

Wer muss sich bei LUCID registrieren? Grundsätzlich muss sich jeder vorab bei der Zentralen Stelle registrieren, der erstmalig Verpackungen gewerbsmäßig in Verkehr bringt, die beim privaten Endverbraucher als Abfall anfallen. Seit dem 1. Juli gilt die Registrierungspflicht für Hersteller aller Verpackungen.

Für wen gilt das neue Verpackungsgesetz?

Für wen gelten die Regelungen? VerpackG gilt für alle, die mit Ware befüllte und beim Endverbraucher anfallende Verpackungen (inkl. Füllmaterial) in Verkehr bringen. Auch Online-Händler sind damit betroffen.

Wer entscheidet ob eine Verpackung unter das Verpackungsgesetz fällt?

Wer entscheidet, ob eine Verpackung unter das Verpackungsgesetz fällt? Neben den im Verpackungsgesetz explizit genannten Kriterien und Beispielen, stellt die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) weitergehende Definitionen und Kataloge zur Verfügung.

Wer muss sich registrieren lassen Verpackungsgesetz?

Jedes Unternehmen, das in Deutschland eine mit Ware befüllte Verpackung in Verkehr bringt bzw. importiert, ist dazu verpflichtet, sich im Verpackungsregister LUCID unter Angabe der Verpackungsarten zu registrieren.

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21 verwandte Fragen gefunden

Wer ist erstinverkehrbringer?

Erstinverkehrbringer ist derjenige, der erstmals in Deutschland eine mit Ware befüllte b2c- Verpackung gewerbsmäßig (ggf. auch unentgeltlich) an einen Dritten mit dem Ziel des Ver- triebs, des Verbrauchs oder der Verwendung abgibt.

Welche Verpackungen müssen lizenziert werden?

müssen Sie lizenzieren? Ob Kunststofffolie, Pappkarton oder Glasflasche: Alle Verpackungen, die typischerweise bei dem*der privaten Endverbraucher*in anfallen und damit als Verkaufsverpackungen gelten, müssen laut Verpackungsgesetz (VerpackG) lizenziert werden.

Wann brauche ich eine Verpackungslizenz?

Hier gibt es eine wesentliche Neuerung im Verpackungsgesetz, die ab Juli 2022 in Kraft tritt: Auch wenn ein Gastronom seine Serviceverpackungen über seinen Lieferanten lizenzieren lässt, muss er selbst bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister registriert sein.

Wann benötige ich eine Verpackungslizenz?

Wer verpackte Waren als „Erster“ an den Endverbraucher bringt, benötigt eine Verpackungslizenz. Das schreibt seit dem 01.01.2019 das neue Verpackungsgesetz vor. Es stellt sicher, dass Hersteller und Händler der finanziellen Verantwortung für die Sammlung und das Recycling ihrer Verpackungen nachkommen.

Wer kontrolliert Verpackungsgesetz?

Die Rechts- und Fachaufsicht. Der Gesetzgeber hat im Verpackungsgesetz eine Reihe von hoheitlichen Aufgaben auf die Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) übertragen. Sie führt das Verpackungsregister LUCID und entscheidet zum Beispiel darüber, welche Verpackungen systembeteiligungspflichtig sind.

Wer muss Verpackungen zurücknehmen?

Nach § 15 Abs. 1 VerpackG sind Hersteller (oder in der Lieferkette nachfolgende Ver- treiber) dazu verpflichtet, gebrauchte, restentleerte Verpackungen unentgeltlich wieder zurückzunehmen. Die Rücknahme kann am Ort der tatsächlichen Übergabe oder im Rahmen wiederkehrender Belieferungen geschehen.

Wer muss Verpackungssteuer zahlen?

Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Zahlen müssen sie die Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, -geschirr und -besteck, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Der Steuerbetrag beträgt: 0,50 Euro (netto) für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher.

Wer benötigt Lucid?

Die Registrierung

Ab dem 1. Juli 2022 gilt eine erweiterte Registrierungspflicht. Alle Hersteller/Erstinverkehrbringer, die mit Ware befüllte Verpackungen in Verkehr bringen, müssen sich mit Angaben zu den einzelnen Verpackungsarten und den jeweiligen Markennamen im Verpackungsregister LUCID registrieren.

Wen betrifft Lucid?

LUCID Verpackungsregister – wer ist betroffen? Das Verpackungsgesetz betrifft alle Produzenten und Händler, die Verpackungen in den Umlauf bringen; sie werden auch als „Erstinverkehrbringer“ bezeichnet werden.

Was passiert wenn man sich nicht bei Lucid registriert?

Was passiert, wenn Sie als Hersteller die LUCID Anmeldung nicht ordnungsgemäß vornehmen? In dem Fall dürfen Sie Ihre Verpackungen nicht in Umlauf bringen und werden mit Bußgeldern bedacht. Zudem kann es sein, dass der Hersteller und das Produkt öffentlich gemacht werden.

Was ist ein Letztvertreiber?

Der Letztvertreiber ist derjenige Vertreiber, der Verpackungen an den Endverbraucher abgibt.

Welche Verpackungen sind meldepflichtig?

Ab Juli 2022 sind nun auch Betriebe in der Pflicht, die folgende Verpackungen in Verkehr bringen:
  • Pfandpflichtige Einweggetränkeverpackungen.
  • Verkaufs- und Umverpackungen, die nach Gebrauch i.d.R. nicht bei privaten Endkonsumierenden zu Abfall werden.
  • Verkaufsverpackungen schadstoffhaltiger Füllgüter.
  • Transportverpackungen.

Ist ein Briefumschlag eine Verpackung?

Briefumschläge sind je nach Inhalt systembeteiligungspflichtige Verpackungen. Die Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) stuft Briefumschläge als systembeteiligungspflichtig ein. Entscheidend sei der Inhalt.

Was kostet das Verpackungsgesetz?

Die Registrierung, die Datenmeldungen und alle damit zusammenhängenden Tätigkeiten der Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR) sind für die Hersteller/Erstinverkehrbringer kostenfrei.

Ist der Grüne Punkt verpflichtend?

Gemäß der 5. Novelle der Verpackungsverordnung enfällt ab dem 01.01.2009 die Pflicht für Hersteller und Vertreiber in Deutschland, ihre Beteiligung an einem "Dualen System" durch eine Kennzeichnung der Verpackung (z.B. "Grüner Punkt") kenntlich zu machen.

Wann tritt das Verpackungsgesetz in Kraft?

Unabhängig von der Verpackung, die Hersteller erstmals gewerbsmäßig in Deutschland mit Ware befüllt in Verkehr bringen, gilt ab dem 1. Juli 2022 in Deutschland die Registrierungspflicht im Verpackungsregister LUCID für alle Hersteller von Verpackungen.

Was bedeutet der Grüne Punkt auf Pappe?

Der Grüne Punkt ist ein geschütztes Markenzeichen

Das schützt endliche Ressourcen, das Klima und die Umwelt. Ist der Grüne Punkt auf eine Verpackung gedruckt, so zeigt der Hersteller dieser Verpackung damit, dass er die Pflichten des Verpackungsgesetzes erfüllt.

Was sind nicht lizenzierungspflicht Verpackungen?

Ausnahmen: Verpackungen, die nicht lizenziert werden müssen

Jegliche pfandpflichtige Verpackungen fallen nicht unter die Lizenzierungspflicht bei den Dualen Systemen, da diese nicht für den Haushaltsmüll bestimmt sind. Dazu zählen insbesondere pfandpflichtige Einweg- oder Mehrwegfalschen bzw. -Dosen.

Welche Verpackungen sind nicht Systembeteiligungspflichtig?

Nicht systembeteiligungspflichtig sind demgegenüber Exportverpackungen, die nachweislich nicht in Deutschland anfallen, großgewerbliche Verpackungen (diejenigen, die in der Industrie anfallen – also bei nicht vergleichbaren Anfallstellen), Transportverpackungen, Mehrwegverpackungen, pfandpflichtige ...

Ist man verpflichtet Verpackungen aufzuheben?

Wenn auf ein Gerät Garantie besteht, dann den Karton oder die Verpackung doch besser aufbewahren - dazu rät Simone Bueb: "Grundsätzlich müssen Sie es nicht, haben Sie eine längere Rückgabefrist oder haben Sie eine Garantie, dann raten wir schon dazu, sie aufzuheben."