Zum Inhalt springen

Für welche Zwecke darf man urheberrechtlich geschützte Werke vervielfältigen?

Gefragt von: Josefine Funk-Voss  |  Letzte Aktualisierung: 23. September 2022
sternezahl: 4.4/5 (51 sternebewertungen)

Die Vervielfältigung, Verbreitung und das öffentliche Ausstellen von Teilen eines geschützten Werkes kann nach § 46 UrhG für Erziehungszwecke oder die Pflege der Religion zulässig sein. Der Urheber muss vor Zugriff auf sein Werk von den Absichten der Sammlung unterrichtet werden.

Wann darf urheberrechtlich geschütztes Material verwendet werden?

Gemeinfreie Werke sind laut Gesetz zum Beispiel solche, deren Schutzfrist abgelaufen ist. Nach § 64 des Urhebergesetzes werden Werke, deren Urheber vor mehr als 70 Jahren verstorben ist, gemeinfrei (mehr dazu). Ihre Schutzfrist ist also abgelaufen und Sie haben das Recht, sie zu verwenden.

Was ist eine urheberrechtliche Vervielfältigung?

Eine Vervielfältigung ist laut Urheberrecht also jede körperliche Festlegung eines Werkes, die es ermöglicht, dieses Werk durch die menschlichen Sinne wahrzunehmen. Dabei ist es irrelevant, in welcher Form dies geschieht und ob es sich dabei nur um ein zeitweise oder um ein unvergängliche Vervielfältigung handelt.

Wann darf ein geschütztes Werk ohne Genehmigung genutzt werden?

Zunächst darf jedermann ein geschütztes Werk oder einen geschützten Gegenstand nutzen, wenn er die Zustimmung des Urhebers oder eines anderen Rechtsinhabers hat, sei es aufgrund eines Vertrags oder eines anderen Übereinkommens, oder aufgrund einer Creative Commons- oder einer anderen „Open-Content“-Lizenz.

Was ist Zweck des urheberschutzes?

Der Urheberschutz ergibt sich gemäß deutschem Recht aus dem UrhG und schützt den Urheber in seiner persönlichen sowie vermögensrechtlichen Beziehung zu seinem Werk.

Urheberrecht - Zusammenfassung & einfach erklärt

43 verwandte Fragen gefunden

Welchen Zweck hat das Urheberrecht?

Das sogenannte Urheberrecht schützt das geistige Eigentum eines Urhebers. Darunter fällt beispielsweise das Urheberrecht für Musik, für Texte sowie für Bilder. Entscheidend hierbei ist, dass es sich bei dem Werk um etwas Neues handelt, das der Urheber selbst geschaffen hat.

Was wird mit dem Urheberrecht geschützt?

Das Urheberrecht schützt die eigentümlich geistige Schöpfung einer Person, die Werke der Literatur, der Musik, der Grafik, der Fotografie oder der Filmkunst erschafft.

Was ist urheberrechtlich erlaubt?

Es besteht bereits ab der Schaffung eines Werkes. Das Urheberrecht schützt sämtliche Werke wie Bilder, Videos und Musik, aber auch Texte, Software, Tänze, Bauwerke oder Skizzen. Dabei ist es unerheblich, ob es sich um ein digitales oder reales Werk handelt. Das Urheberrecht gilt auch im Internet.

Können urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden ohne das Urheberrecht zu verletzen?

Können urheberrechtlich geschützte Werke genutzt werden, ohne das Urheberrecht zu verletzen? Ja, in manchen Fällen ist es möglich, ein urheberrechtlich geschütztes Werk zu nutzen, ohne das Recht des Urheberrechtsinhabers zu verletzen. Genaueres hierzu erläutert das Prinzip der fairen Verwendung, "Fair Use".

Wie viele Kopien zum privaten Gebrauch darf ich anfertigen?

I ZR 111/76) dürfen höchstens bis zu sieben Kopien eines Werkes erstellt und genutzt werden. Der Verkauf oder die Verbreitung bzw. öffentliche Wiedergabe der Kopien außerhalb des Privatbereichs ist von der Privatkopieschranke nicht abgedeckt und damit unzulässig (§ 53 Absatz 6 UrhG).

Wann liegt Vervielfältigung vor?

Unter Vervielfältigung (umgangssprachlich: kopieren) versteht man die körperliche Festlegung eines Werkes, die geeignet ist, das Werk den menschlichen Sinnen auf irgendeine Art und Weise unmittelbar oder mittelbar wahrnehmbar zu machen. Das Werk muss während der Vervielfältigung körperlich fixiert werden.

Was sind Vervielfältigungen?

Eine Vervielfältigung ist auch die Übertragung des Werkes auf Vorrichtungen zur wiederholbaren Wiedergabe von Bild- und Tonfolgen (Bild- oder Tonträger), gleichviel, ob es sich um die Aufnahme einer Wiedergabe des Werkes auf einen Bild- oder Tonträger oder um die Übertragung des Werkes von einem Bild- oder Tonträger ...

Was fällt nicht unter das Urheberrecht?

Das Urheberrecht schützt nur sogenannte „persönliche geistige Schöpfungen“ der Literatur, Wissenschaft und Kunst (§ 2 UrhG). In aller Regel fallen Modeoutfits nicht darunter. Entscheidend ist, ob der Auswahl des Outfits Werkqualität zukommt. Dies wird für alltägliche Outfits regelmäßig zu verneinen sein.

Wie viel Prozent darf man kopieren?

Kopiert werden dürfen künftig nur bis zu 12 Prozent eines urheberrechtlich ge- schützten Werkes, höchstens jedoch 20 Seiten. Die Kopien dürfen die Bücher keinesfalls ersetzen. Zudem wurde ver- einbart, dass aus jedem Buch nur einmal pro Schuljahr und Klasse kopiert werden darf.

Wann darf urheberrechtlich geschütztes Material zu Unterrichtszwecken virtuell verwendet werden?

Zitatrecht: Innerhalb eines eigenen Werkes dürfen in begrenztem Ausmaß Elemente aus fremden Werken verwendet werden, wenn sie klar als solche ausgewiesen sind. Zu Unterrichtszwecken dürfen urheberrechtlich geschützte Werke eingesetzt und auch in Klassenstärke kopiert werden.

Was ist beim Urheberrecht verboten?

Das Urheberrecht verbietet die Nutzung eines urheberrechtlich geschützten Werkes ohne Erlaubnis des Urhebers. Dazu gehört: Anfertigen von Kopien. Bearbeitung.

Was ist urheberrechtlich geschütztes Material?

Durch das UrhG sind Werke der Wissenschaft, Kunst und Literatur geschützt. Durch dieses Gesetz ist geregelt, inwieweit die Nutzung von Materialien beschränkt oder erlaubt ist.

Was kann ein Werk alles sein?

Gesetzeslage in Deutschland
  • Sprachwerke, Computerprogramme.
  • Musikwerke.
  • Pantomimische Werke einschließlich Werke der Tanzkunst.
  • Werke der bildenden Künste einschließlich der Werke der Baukunst und der angewandten Kunst.
  • Lichtbildwerke.
  • Filmwerke.
  • Darstellungen wissenschaftlicher und technischer Art.

Was darf ich veröffentlichen?

Grundsätzlich ist so ziemlich alles, was im Internet veröffentlicht wird, urheberrechtlich geschützt. Die Schöpfer der Texte, Fotos, Videos und Audiodateien haben ein Recht darauf, namentlich genannt zu werden.

Wie schützt man sein Werk?

Zu den Schutzgegenständen zählen zunächst literarische Schöpfungen sowie Reden und Computerprogramme. Hinzu kommen Tanzchoreographien, Filme, Fotos sowie Kunstwerke und –entwürfe. Außerdem können wissenschaftliche oder technische Werke geschützt werden, zum Beispiel Zeichnungen, Karten oder Skizzen.

Wann ist ein Werk geschützt?

Sie sind urheberrechtlich geschützt, wenn es sich um individuelle Werke handelt, die das Ergebnis der eigenen geistigen Schöpfung ihres Urhebers sind (§ 69a Abs. 3 Satz 1 UrhG ). Diese Voraussetzung ist in der Regel bei Computerprogrammen erfüllt.

Welche Werke sind schützenswert?

Welche Werke sind urheberrechtlich geschützt

Schützenswert sind laut Urheberrechtsgesetz Schöpfungen, denen man die Attribute persönlich und geistig zusprechen kann. Bestimmend ist die Individualität und die Schöpfungshöhe, als quantitatives Merkmal.

Was ist das Verbreitungsrecht?

Das Verbreitungsrecht ist das Recht, das Original oder Vervielfältigungsstücke des Werkes der Öffentlichkeit anzubieten oder in Verkehr zu bringen. § 17 Abs. 1 UrhG enthält zwei Handlungsalternativen für das Verbreitungsrecht: das Anbieten und das In-Verkehr-bringen.

Was sind Verwertungshandlungen?

Die Nutzungsart betrifft die tatsächliche Verwendungsform. Als Quelle selbständiger Nutzungsarten dienen die Verwertungsrechte. Selbständige Nutzungsarten sind beispielsweise kopieren, verbreiten, senden, öffentliche Zugänglichmachung.

Was erlaubt und was verbietet die Privatkopieregelung?

Gemäß § 53 UrhG Abs. 1 wird das Zustimmungsrecht des Urhebers für Vervielfältigungen zum privaten Gebrauch durch eine gesetzliche Lizenz gedeckt. Die Privatkopie ist nur zulässig für den eigenen Gebrauch und für den Gebrauch im Familien und im Freundeskreis und durch natürliche Personen (also nicht durch Unternehmen).

Nächster Artikel
Ist der Pfifferling giftig?