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Für was haftet der Architekt?

Gefragt von: Axel Siebert  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Der Architekt kann als Planer grundsätzlich nur für die Mängel seines eigenen Werks haftbar gemacht werden. (Architektenhaftung). Bauwerksmängel sind in der Regel vom beauftragten Bauunternehmer zu verantworten.

Wann haftet der Architekt?

Weiter kann der Architekt auch ganz unabhängig vom Architektenvertrag haften, insb. wenn die Gesundheit oder das Eigentum des Bauherrn oder Dritter verletzt werden, sogenannte deliktische Haftung. Wird der Architekt in Anspruch genommen hat er u.U. einen Erstattungsanspruch gegen seine Haftpflichtversicherung.

Was schuldet der Architekt?

Ein Architekt schuldet nicht nur die Leistungen, die für die mangelfreie Errichtung des Bauwerks erforderlich sind, sondern i.d.R. auch darüber hinausgehende selbständige Teilerfolge; der Umfang der geschuldeten Leistungen sowie der Teilerfolge ist durch Auslegung des Vertrages zu ermitteln.

Wann haftet Architekt für Planungsfehler?

Gemäß dem Werkvertragsrecht des BGB ist der Architekt für seine Fehler fünf Jahre in der Haftung. Innerhalb dieses Zeitraums müssen festgestellte Mängel geltend gemacht werden. Bei Baumängeln ist der Bauherr übrigens nicht in der Pflicht, eine tiefergehende Analyse oder Ursachenforschung zu betreiben.

Welche Verantwortung hat ein Architekt?

Grundsätzlich schuldet der Architekt eine sachgerechte und gebrauchstaugliche Planung, eine ordnungsgemäße Vorbereitung und Mitwirkung bei der Vergabe. Im späteren Projektverlauf sind vor allem Überwachungspflichten des Bauwerk sowie die Pflicht zur Rechnungsprüfung relevant.

Überwachungspflichten von Architekten - Haftung

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Wie lange haftet ein Architekt für Baumängel?

Im Rahmen der Leistungsphase 9 nach § 34 HOAI sind Architekten u.a. verpflichtet, Mängel fachlich zu bewerten, die innerhalb der Verjährungsfristen für Mängelansprüche festgestellt werden, längstens bis zum Ablauf von fünf Jahren ab Abnahme der Bauleistungen.

Was sind die Pflichten eines Architekten?

Der Architekt begleitet ein Bauvorhaben von Anfang bis Ende, das heißt von den ersten Planungsüberlegungen bis hin zur Schlussabnahme durch die Baubehörden. Er erstellt die nötigen Zeichnungen und Unterlagen für den Bauantrag, zeichnet Ausführungspläne und Details für Anschlüsse oder Wandaufbauten.

Was ist ein Planungsfehler?

Ein Planungsfehler liegt danach allgemein dann vor, wenn die Planung des Architekten nicht mehr sachgerecht ist, weil sie die nach dem Vertrag oder der gewöhnlichen Verwendung vorausgesetzte Beschaffenheit oder die vertraglich vereinbarte Beschaffenheit nicht vorweisen kann.

Wer zahlt Planungsfehler?

Wenn bereits die fehlerhafte (Grundleitungs-)Planung zu einer mangelhaften Bauausführung führte, dann haben sich die Mängel schon im Bauwerk realisiert. Die Nachbesserung der Planung ändert daran nichts mehr. Deshalb muss der Architekt die Kosten der Mängelbeseitigung ohne Fristsetzung tragen.

Wer haftet für Baufehler?

Wer haftet für Pfusch am Bau? Generell haftet derjenige für den Pfusch am Bau, der den Baupfusch auch verursacht hat. So ist der entsprechende beauftragte Unternehmen bzw. Dienstleister für die Beseitigung des Baupfusches verantwortlich.

Kann man den Architekten wechseln?

Dabei gilt: Der Bauherr kann dem Architekten jederzeit kündigen - ohne Angabe von Gründen. An diesem Recht ist nicht zu rütteln, auch wenn noch ältere Vertragsmuster im Umlauf sind, in denen dieses Recht ausgeschlossen wird. In diesen Verträgen heißt es dann, der Bauherr könne nur "aus wichtigem Grund" kündigen.

Was schuldet der Bauherr?

Sind die Pläne mangelhaft und ergibt sich dadurch ein Mangel am Bauvorhaben, muss sich der Bauherr gegenüber dem bauüberwachenden Architekten den Planungsfehler als Mitverschulden gemäß § 254 Abs. 1 BGB anrechnen lassen.

Warum fällt der Architekt unter das werkvertragsrecht?

Der Architekt hat regelmäßig die Arbeitsschritte zu erbringen, die als planerische Vorgaben für die Unternehmer erforderlich sind, damit diese die Planung vertragsrechtlich umsetzen können und die es dem Bauherrn ermöglichen zu überprüfen, ob der Architekt den geschuldeten Erfolg vertragsgemäß bewirkt hat.

Was muss ein Architekt leisten?

Die Aufgaben eines Architekten zusammegefasst
  • Abwicklung der Planung vom Entwurf über Baugenehmigung und Detailplanung.
  • Aufklärung über baurechtliche Fragen.
  • Beratungstätigkeiten und Hinweispflicht zu wichtigen Umständen.
  • Abstimmung mit anderen Stakeholdern (z.B. dem Bauamt)
  • Bauüberwachung je nach Beauftragung.

Für was haftet der Bauherr?

Grundsätzlich trägt der Bauherr die Verantwortung für alles, was auf der Baustelle passiert. Ihn trifft zunächst die Verkehrssicherungspflicht im Hinblick auf sein Bauvorhaben, da er Veranlasser der Baumaßnahme ist und damit auch die Gefahrenquellen geschaffen hat, die damit einhergehen (vgl.

Wann haftet der Bauleiter?

Der Bauleiter ist verpflichtet, ein beauftragtes Bauwerk frei von Sach- und Rechtsmängeln zu übergeben. Gelingt das nicht, haftet er dafür, auch wenn er auf Anweisung des Auftraggebers gehandelt hat. Denn als Fachmann darf er den Auftrag nicht gedankenlos umsetzen.

Wo kann ich mich über einen Architekten beschweren?

Beschweren kannst dich bei der Architekten Kammer.

Welche Kostenermittlung schuldet der Architekt?

Der BGH hat mit Urteil vom 11.11.2004, Az.: VII ZR 128/03 entschieden, dass der Architekt dem Besteller eine zutreffende Beratung über die voraussichtlichen Baukosten schuldet.

Wie viel verdient man als Architektin?

Wenn Sie als Architekt/in arbeiten, verdienen Sie voraussichtlich mindestens 37.000 € und im besten Fall 53.500 €. Das Durchschnittsgehalt befindet sich bei 43.500 €. In den Städten Berlin, München, Hamburg gibt es aktuell viele offene Positionen für Architekt/in.

Wie gehen Architekten vor?

Der Architekt erstellt einen Zeitplan und führt ein Bautagebuch. Er koordiniert und kontrolliert alle bauausführenden Firmen und Handwerker auf der Baustelle. Außerdem sorgt er dafür, dass alle Arbeiten vollständig und nach den anerkannten Regeln der Technik ausgeführt und die Termine eingehalten werden.

Wann verjähren Planungsfehler?

Abb. 1 Die Haftung für Schäden durch einen Brand samt dessen Folgen aufgrund fehlerhafter Beratung verjährt praktisch nie.

Wie lange haftet ein Planer?

Werden Pläne erstellt, die nicht zur Herstellung eines Bauwerks dienen, hat der Planer 2 Jahre Zeit, um für Mängel seiner Leistung einzustehen. Haben die Plä- ne den Zweck sich in einem Bauwerk zu realisieren, sind es 5 Jahre. Diese Frist beginnt mit der Abnahme der Planerleistung.

Bis wann muss Architekt Rechnung stellen?

Der Honoraranspruch des Architekten verjährt seit dem 01.01.2002 grundsätzlich in drei Jahren (§ 195 BGB). Die Verjährungsfrist beginnt mit Schluss des Jahres zu laufen, in welchem der Honoraranspruch fällig geworden ist.

Ist der Architektenvertrag ein Dienstvertrag?

Rechtliche Grundlagen. Der Architektenvertrag ist frei verhandelbar, wobei es sich meist um einen Werkvertrag handelt. Lediglich bei der wirtschaftlichen und technischen Betreuung handelt es sich um einen Dienstvertrag. In Deutschland gelten die allgemeinen Vorschriften des BGB.

Ist eine Planungsleistung ein Werkvertrag?

Reine Planungsarbeiten fallen unter das Werkvertragsrecht, wenn also alleine die Planung (geistige Tätigkeit) geschuldet wird, z.B. wenn es um die Beauftragung einer planerischen Lösung eines konstruktiven Problems geht (geschuldet wird eine reine geistige Tätigkeit).

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