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Bis wann sind Kaminofen verboten?

Gefragt von: Edeltraut Baumann MBA.  |  Letzte Aktualisierung: 2. August 2026
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Es gibt kein generelles Kaminofen-Verbot ab 2025, aber eine wichtige Frist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) endete am 31. Dezember 2024. Betroffen sind Kaminöfen, die zwischen dem 01.01.1995 und dem 21.03.2010 installiert wurden und bestimmte Emissionsgrenzwerte (z.B. für Feinstaub und Kohlenmonoxid) nicht einhalten; diese müssen entweder stillgelegt, ersetzt oder mit einem Partikelfilter nachgerüstet werden. Neue Öfen, die die aktuellen Grenzwerte erfüllen, sind weiterhin erlaubt und können installiert werden.

Welche Kaminöfen dürfen 2025 noch betrieben werden?

Ab 2025 dürfen Kaminöfen, die zwischen 1995 und 2010 eingebaut wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 einhalten (max. 0,15 g/m³ Feinstaub, 4 g/m³ CO) oder nachgerüstet wurden; neue Öfen müssen diese Werte bereits erfüllen; ein generelles Verbot gibt es nicht, aber die Einhaltung der Grenzwerte ist entscheidend.
 

Ist ein Holzöfen ab 2025 nicht mehr zulässig?

Es gibt kein generelles Kaminofen-Verbot, aber eine wichtige Frist der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) endete am 31.12.2024 für Öfen, die zwischen 1995 und 2010 installiert wurden. Betroffene Geräte müssen bis Ende 2024 nachgerüstet (z.B. mit Feinstaubfilter), ersetzt oder stillgelegt werden, wenn sie die Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten. Moderne Öfen (nach März 2010) dürfen weiter betrieben werden, sofern sie die aktuellen Vorschriften erfüllen, die ab 2025 gelten.
 

Welche Kaminöfen sind 2025 in Deutschland verboten?

Das Kaminofen Verbot 2025 betrifft insbesondere ältere Kaminöfen, die die festgelegten Emissionsgrenzwerte nicht einhalten. Das können insbesondere Modelle sein, die vor 1995 hergestellt wurden. Der genaue Umfang des Verbots kann jedoch variieren, abhängig von der spezifischen Konstruktion und dem Alter des Ofens.

Welche Änderungen gibt es ab 2025 für Kaminöfen?

Denn 2025 läuft eine Schonfrist für alte Kaminöfen aus. Nach der Bundesimmissionsschutzverordnung müssen alle Öfen, die von 1995 bis einschließlich 2010 eingebaut wurden, zum Jahreswechsel stillgelegt werden. Für ältere Modelle war die Frist sogar schon 2020 ausgelaufen.

Kaminofen Verbot 2025 | So kannst du deinen Kamin trotzdem weiterhin nutzen!

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Welche Kaminöfen dürfen ab 2025 weiterbetrieben werden?

Gemäß dem 1. BImSchV dürfen Kamin- und Kachelöfen, die vor dem 22. März 2010 hergestellt und in Betrieb genommen wurden, nur weiterbetrieben werden, wenn sie die Grenzwerte von 0,15 Gramm Staub und 4,00 Gramm Kohlenmonoxid je Kubikmeter Abgas nicht überschreiten.

Wo kann ich sehen, ob mein Kaminöfen noch zulässig ist?

Um die Zulassung Ihres Kaminofens zu prüfen, nutzen Sie die Datenbank des HKI (Industrieverband Haus-, Heiz- und Küchentechnik) unter cert.hki-online, wo Sie Hersteller und Modell eingeben, um die Konformität mit der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) zu prüfen – wichtig für den Weiterbetrieb nach 2024. Das Typenschild Ihres Ofens mit Herstellername und Modellnummer ist dafür entscheidend, um die entsprechenden Informationen für die Abfrage zu finden und dem Schornsteinfeger vorzulegen. 

Wie lange darf ich noch mit Holzöfen heizen?

31.12.2024

Heizungen, die seit 1995 eingebaut wurden, sind hingegen erst 2024 betroffen. Handlungsbedarf besteht jedoch nicht grundsätzlich. Es gibt demnach keine generelle Austauschpflicht für Kaminöfen. Lässt sich nachweisen, dass der Kaminofen die Grenzwerte nicht überschreitet, kann er weiter betrieben werden.

Welche Kaminöfen müssen bis Ende 2024 ausgetauscht werden?

Kaminöfen, die vor dem 21. März 2010 eingebaut wurden und die aktuellen Grenzwerte für Staub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht einhalten, müssen bis Ende 2024 ausgetauscht oder nachgerüstet werden, basierend auf der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV), wobei ältere Geräte (Baujahr 1995-2010) jetzt dran sind, um die Grenzwerte der 2. Stufe zu erfüllen. Der Austausch oder die Nachrüstung (z.B. mit einem Partikelfilter) muss bis zum 31. Dezember 2024 abgeschlossen sein, sonst drohen Bußgelder und Betriebsverbote. Prüfen Sie das Baujahr auf dem Typenschild und die Grenzwerte in der HKI-Datenbank cert.hki-online.
 

Kann ein Schornsteinfeger einen Kamin stilllegen?

Wer einen Kamin stilllegen möchte, kann einen Schornsteinfeger beauftragen. Dieser nimmt die Arbeiten fachgerecht vor.

Welche Kaminöfen müssen bis Ende 2024 nachgerüstet werden?

Kaminöfen, die zwischen dem 1. Januar 1985 und dem 31. Dezember 1994 geprüft wurden und die festgelegten Grenzwerte nicht einhalten, mussten bereits bis zum 31. Dezember 2020 nachgerüstet, ausgetauscht oder außer Betrieb genommen werden - diese Frist ist also schon verstrichen.

Welche Öfen haben Bestandsschutz?

Öfen mit Bestandsschutz sind oft historische Geräte (vor 1950), handwerklich gesetzte Kachel- und Grundöfen, nicht-gewerbliche Küchenherde (< 15 kW), offene Kamine bei gelegentlicher Nutzung, sowie Öfen, die als einzige Heizquelle einer Wohnung dienen, da diese von den Austauschpflichten der BImSchV ausgenommen sind und weiterhin betrieben werden dürfen, solange sie die Emissionsgrenzwerte einhalten oder unter die Ausnahmen fallen. 

Wer muss den Kamin stilllegen?

Wer einen alten Kaminofen betreibt, muss diesen bis Ende 2024 austauschen, nachrüsten oder stilllegen. Denn alte Heizkamine und Kaminöfen stoßen zu viel Feinstaub und Kohlenmonoxide aus. Die genauen Kaminofen-Vorschriften für 2021 sind in der ersten Verordnung des Bundesimmissionsschutzgesetzes (1. BImSchV) festgelegt.

Ist mein Kaminöfen ab 2025 nicht mehr zugelassen?

Nein, es gibt kein generelles Kaminverbot, aber die Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV) hat die letzte Frist für ältere Holzöfen am 31.12.2024 beendet; betroffen sind Kamine, die zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden, wenn sie die Grenzwerte für Feinstaub (0,15 g/m³) und Kohlenmonoxid (4 g/m³) nicht einhalten. Solche Öfen müssen entweder nachgerüstet (Partikelfilter), ersetzt oder stillgelegt werden, es sei denn, sie genießen Bestandsschutz durch Nachweis, dass sie die Grenzwerte einhalten oder es sich um einen feststehenden Kachelofen handelt, der nur wenig Brennstoff verbraucht. 

Welche Förderungen gibt es 2025 für Kaminöfen?

Für 2025 gibt es weiterhin Förderung für Holzheizungen, speziell für wasserführende Pellet- oder Hackschnitzelöfen im Rahmen der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG), mit bis zu 70 % Zuschuss bei Heizungstausch durch Kombination mit anderen Heizsystemen (z. B. Wärmepumpe), wobei klassicsche Kaminöfen nur als Zusatzheizung förderfähig sind, nicht aber als Hauptheizung, und oft nur über Handwerker-Steuerbonus (20 % Lohnkosten) oder Energieberatung bezuschusst werden, während der Einbau in klimafreundlichen Neubauten durch KfW-Förderung nicht mehr pauschal ausgeschlossen ist, solange der Ofen als Zusatzheizung dient.
 

Haben Holzöfen Zukunft?

Wichtige Klarstellung: Es gibt kein generelles Kaminofen-Verbot. Auch nach 2025 dürfen viele Kaminöfen weiter betrieben werden. Betroffen sind nur bestimmte ältere Modelle, die die aktuellen Grenzwerte nicht erfüllen.

Welche Kaminöfen dürfen nach 2025 weiterbetrieben werden?

Liste Kaminofen-Zulassung vom HKI. Ab dem 01.01.2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den aktuellen Bestimmungen der 1. BImSchV Stufe 2 entsprechen.

Was passiert mit Kaminöfen, die vor 1995 geprüft wurden?

Das Wichtigste in Kürze. Alte Kamin- und Kachelöfen müssen laut 1. BImSchV saniert oder stillgelegt werden, wenn sie Grenzwerte für Feinstaub und Kohlenmonoxid nicht einhalten. Für Öfen vor 1985 endete die Frist 2017, für Modelle von 1985 bis 1994 endete sie 2020, und Geräte von 1995 bis einschließlich 21.

Welches Brennholz erzeugt am wenigsten Feinstaub?

Die sauberste Verbrennung erreicht man mit Birkenholz

Birkenholz ist ein weiches Holz und erzeugt ein schönes Feuer. Eine besondere Eigenschaft von Birkenholz ist, dass es sehr sauber verbrennt und die geringste Umweltbelastung verursacht. Birkenholz ist leicht anzuzünden, da die Rinde schnell Feuer fängt.

Welche Holzöfen dürfen ab 2025 noch betrieben werden?

Holzöfen dürfen weiter betrieben werden, wenn sie die strengen Grenzwerte der Bundes-Immissionsschutzverordnung (BImSchV Stufe 2) für Staub und Kohlenmonoxid einhalten; dies gilt für alle neuen Öfen und ältere, die nachgerüstet wurden, während Öfen, die zwischen 1995 und 2010 gebaut wurden und die Werte nicht erreichen, bis Ende 2024 stillgelegt oder umgerüstet werden mussten. Wichtig: Seit dem 1. Januar 2025 müssen alle Holzöfen (mit wenigen Ausnahmen) diese modernen Grenzwerte erfüllen, da die Übergangsfristen für ältere Geräte abgelaufen sind.
 

Ist das Heizen mit Holz bald vorbei?

Die letzte Frist zum Austausch, zur Nachrüstung oder zur Stilllegung alter Öfen endete jetzt zum 31. Dezember 2024. Seit dem 01. Januar 2025 müssen alle Kaminöfen, die mit Festbrennstoffen betrieben werden, den Bestimmungen der Bundesimmissionsschutzverordnung (BImSchV) Stufe 2 entsprechen.

Ist mein alter Kaminöfen noch zugelassen?

Das sogenannte „Kaminofenverbot“ tritt am 1. Januar 2025 vollständig in Kraft. Ab diesem Zeitpunkt sind Kaminöfen, die zwischen Januar 1995 und 21. März 2010 gebaut oder in Betrieb genommen wurden, nicht mehr zugelassen.

Welche Kaminöfen müssen nicht ausgetauscht werden?

Geräte vor 1950: Kaminöfen, die vor dem Jahr 1950 hergestellt wurden, sind von der Austauschpflicht ausgenommen. Handwerklich gesetzte offene Kamine und Grundöfen: Kamine, die nach handwerklicher Tradition gebaut wurden, und Grundöfen sind ebenfalls von der Austauschpflicht befreit.

Wer kontrolliert Kaminöfen?

Feuerstätten wie Öfen werden in der Regel vom Schornsteinfeger alle 3-4 Jahre kontrolliert.

Welcher Öfen muss raus?

Betroffen sind Holz- und Kaminöfen, welche zwischen dem ersten Januar 1995 und dem 21. März 2010 in Betrieb genommen wurden. Diese müssen bis Ende des Jahres 2024 ausgetauscht oder, falls dies möglich ist, nachgerüstet werden. Denn ab 2025 sind alle Öfen, welche die neuen Emissionswerte nicht einhalten, verboten.

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