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Bin ich verpflichtet eine Abmahnung zu unterschreiben?

Gefragt von: Meinhard Stoll B.Eng.  |  Letzte Aktualisierung: 23. August 2022
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Muss ein Angestellter eine Abmahnung unterschreiben? Nein, ein Arbeitnehmer ist nicht verpflichtet, eine Abmahnung zu unterschreiben – und sollte dies auch nicht tun. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob die Abmahnung berechtigt ist oder nicht.

Kann man eine Abmahnung ablehnen?

Ein Betroffener sollte sich stets darüber im Klaren sein, dass eine Kopie des Abmahnschreibens in der Personalakte landet. Möchte er dies verhindern und ist grundlegend nicht damit einverstanden, abgemahnt zu werden, kann er die Abmahnung nicht akzeptieren und stattdessen eine Gegendarstellung vorlegen.

Was passiert wenn man eine Abmahnung nicht unterschreibt?

Nicht erforderlich ist dabei die Unterschrift des Arbeitnehmers – die Abmahnung ist auch rechtswirksam, wenn er sie nicht eigenhändig unterschreibt. Eine unwirksame Abmahnung hat rechtlich keinen Bestand und muss aus der Personalakte entfernt werden.

Wie kann man sich gegen eine Abmahnung wehren?

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, stehen Ihnen verschiedenen Möglichkeiten zur Verfügung, sich dagegen zu wehren:
  1. Gegendarstellung bzw. Widerspruch.
  2. Einschaltung des Betriebsrats.
  3. Anspruch/Klage auf Rücknahme der Abmahnung bzw. Entfernung der Abmahnung aus der Personalakte.
  4. Nichts tun.

Soll man auf eine Abmahnung reagieren?

Auf eine Abmahnung müssen Sie nicht schnell reagieren. Wenn Sie gegen ihre Abmahnung vorgehen wollen, brauchen Sie nämlich keine Fristen einhalten. Überlegen Sie deshalb lieber in Ruhe zu Hause oder mit Ihrem Anwalt, was Sie tun können und wollen. Oft wird eine Abmahnung persönlich übergeben.

Unterschreiben oder nicht? 1 Grundregel im Arbeitsrecht!

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Wann ist eine Abmahnung nicht gültig?

Wenn die Abmahnung von einer Person unterschrieben oder ausgesprochen wird, die nicht unmittelbar weisungsbefugt ist, gilt die Abmahnung als unwirksam. Außerdem muss eine Abmahnung das exakte Fehlverhalten mit einer detaillierten Beschreibung der Situation beinhalten.

Wie viele Abmahnungen braucht es für eine Kündigung?

Fazit. Dass der Arbeitgeber vor einer Kündigung stets drei Mal abmahnen muss, ist ein Irrglaube. Bei schweren Verstößen kann schon eine Abmahnung ausreichen, um dem Arbeitnehmer zu kündigen. Der Arbeitnehmer wird durch die Abmahnung zunächst nur vor einer drohenden Kündigung gewarnt.

Was sind keine Abmahnungsgründe?

Wenn Sie etwas nicht beeinflussen können oder es einfach nicht Ihre Schuld ist, kann darin kein Abmahnungsgrund stecken. Ein unglückliches Missgeschick darf nicht abgemahnt werden. Hinzu kommt, dass Abmahnungsgründe sich auf ein konkretes Verhalten beziehen müssen.

Wie lange habe ich Zeit einer Abmahnung zu widersprechen?

Für den Widerspruch gegen die Abmahnung muss keine Frist eingehalten werden. So können Arbeitnehmer gemäß Arbeitsrecht auch noch Wochen später eine Gegendarstellung verfassen. Darüber hinaus ist ein Widerspruch immer möglich, auch wenn die Abmahnung im Vorfeld bereits unterschrieben wurde.

Welche Rechte hat der Arbeitnehmer bei einer Abmahnung?

Das abgemahnte Verhalten muss vom Arbeitgeber also genau beschrieben werden; der Arbeitnehmer muss explizit dazu aufgefordert werden, sein Verhalten in Zukunft zu ändern; und es muss für den Arbeitnehmer erkenntlich sein, dass ein wiederholtes Fehlverhalten eine Kündigung zur Folge haben kann.

Kann man mich zwingen etwas zu unterschreiben?

Sollten Sie mit Formulierungen oder Vertragsinhalten unzufrieden sein, können Sie selbstverständlich die Unterschrift verweigern. Falls Sie zu einer Unterschrift gezwungen worden sind, können Sie Ihren Aufhebungsvertrag unter Umständen widerrufen.

Bin ich verpflichtet etwas zu unterschreiben?

Der Gesetzgeber schreibt keine bestimmte Form für die Verpflichtungserklärung vor. Sie kann auch mündlich erfolgen. Es ist auch nicht erforderlich, dass Mitarbeiter dieser Erklärung „zustimmen“. Es handelt sich nicht um einen zweiseitigen Vertrag, den ein Mitarbeiter ablehnen kann.

Wie schlimm ist eine Abmahnung?

Die Abmahnung bzw. das abgemahnte Verhalten muss vom Arbeitgeber als unmissverständlicher Vertragsverstoß gerügt werden. Der Arbeitgeber muss deutlich machen, dass ein Wiederholungsfall zur Kündigung führen kann.

Was muss vor einer Abmahnung passieren?

Ein Abmahnschreiben darf nicht pauschal formuliert sein. Es muss das Fehlverhalten eines Mitarbeiters konkret benennen. Der Arbeitgeber muss außerdem genau darlegen, gegen welche Vorschrift der Betroffene verstoßen hat. Allgemeine Hinweise, etwa auf Verschwiegenheitspflichten, reichen nicht.

Was habe ich bei einer Abmahnung zu beachten?

Der Arbeitgeber muss dem Arbeitnehmer in der Abmahnung unmissverständlich und konkret wissen lassen, durch welches Verhalten er sich nach Ansicht des Arbeitgebers nicht vertragsgemäß verhalten haben soll und welches Verhalten als Verletzung der Pflichten aus dem Arbeitsvertrag bewertet wird.

Was folgt nach Abmahnung?

In den meisten Fällen folgt auf die Abmahnung eine Kündigung, wenn das abgemahnte Verhalten wiederholt wird. In der Regel folgt eine Kündigung meist nach einem wiederholten Pflichtverstoß und somit in der Regel bereits nach einer einmaligen Abmahnung.

Kann man nach 2 Abmahnungen fristlos kündigen?

Eine Abmahnung ist also grundsätzlich nötig, um dem Arbeitnehmer wegen seines Verhaltens zu kündigen. Aber Achtung: Es ist ein weit verbreiteter Mythos, dass der Arbeitnehmer erst nach drei Abmahnungen gekündigt werden kann! Der Arbeitgeber ist nicht dazu verpflichtet, eine feste Anzahl an Abmahnungen auszusprechen.

Wie reagiere ich auf eine Abmahnung vom Arbeitgeber?

  1. Vermeiden Sie eine spontane Rechtfertigung im Gespräch. ...
  2. Geben Sie keine übereilte schriftliche Stellungnahme ab. ...
  3. Bestätigen Sie nicht auf der Abmahnung, dass die Vorwürfe berechtigt sind. ...
  4. Finden Sie heraus, was an den Vorwürfen dran ist. ...
  5. Überlegen Sie sich, ob Sie sich „gesichtswahrend“ entschuldigen sollten.

Wie lange ist eine schriftliche Abmahnung gültig?

Grundsätzlich gibt es für eine solche Abmahnung keine Verjährung: Das heißt, sie bleibt bestehen und verliert nicht - wie manchmal zu Unrecht angenommen - nach zwei Jahren ihre Gültigkeit. Somit existiert auch kein "Ablauf-oder Verfallsdatum", nach dem eine Abmahnung entfernt werden müsste.

Wie unterschreibe ich als Angestellte?

Die Unterschrift muss durch den Zusatz „i. A. “ (im Auftrag) gekennzeichnet werden. Diese Unterschrifts-Vollmacht sollte, muss aber nicht schriftlich erteilt werden.

Was wenn man die Kündigung nicht unterschreibt?

Vergisst der Arbeitgeber die Unterschrift unter der Kündigung, ist die Schriftform nicht eingehalten. Die Kündigung ist dann unwirksam. Theoretisch ist in diesen Fällen nicht einmal nötig, eine Kündigungsschutzklage zu erheben. Arbeitnehmer würden ohne Klage allerdings oft ein großes Risiko eingehen.

Welche Dokumente müssen unterschrieben werden?

In der deutschen Rechtsprechung ist die Unterschrift in Paragraph 126 des Bürgerlichen Gesetzbuchs (BGB) geregelt. Demnach ist die Unterschrift die Grundlage für alle Rechtsgeschäfte, für die per Gesetz die Schriftform erforderlich ist. Das können z.B. Kaufverträge oder Kreditverträge sein.

Was passiert wenn man eine Dienstanweisung nicht unterschreibt?

Der Arbeitnehmer muss der Dienstanweisung Folge leisten. Tut er dies nicht, verletzt er seine vertragliche Arbeitspflicht und muss mit einer Abmahnung rechnen, bei Wiederholung auch mit einer ordentlichen Kündigung- bzw. bei schwerwiegender Pflichtverletzung sogar mit einer fristlosen Kündigung.

Wie unterschreibe ich?

Die Unterschrift gilt als eindeutige Willensbekundung des Unterzeichnenden. Deshalb muss aus dem Schriftzug hervorgehen, von wem er stammt. Der Bundesgerichtshof hat detailliert festgelegt, wie eine gültige Unterschrift aussieht: Sie muss den vollen Familiennamen enthalten, der Vorname alleine reicht nicht aus.

Wann ist ein Bescheid ohne Unterschrift gültig?

Fazit: Ist ein Bußgeldbescheid ohne Unterschrift gültig? Auch wenn ein maschinell erstellter Bußgeldbescheid nicht unterschrieben wurde, ist er gültig, solange eindeutig erkennbar ist, von welcher Behörde das Verfahren durchgeführt und der Bescheid ausgestellt wurde.

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