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Bin ich krankenversichert wenn ich einen Minijob habe?

Gefragt von: Annika Wulf-Stark  |  Letzte Aktualisierung: 15. Juni 2026
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In einem Minijob sind Sie nicht über den Minijob selbst krankenversichert, sondern müssen anderweitig abgesichert sein, z.B. durch eine Familienversicherung, eine Hauptbeschäftigung oder eine freiwillige Versicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, aber daraus entsteht kein eigener Versicherungsschutz für Sie und keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei kurzfristigen Minijobs besteht ebenfalls keine Absicherung.

Bin ich bei einem 520 € Job krankenversichert?

Bei einem 520-Euro-Minijob sind Sie nicht direkt über den Job krankenversichert, da keine eigenen Beiträge gezahlt werden; der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, die Ihnen aber keinen vollen Schutz bieten, weshalb Sie anderweitig krankenversichert sein müssen (z.B. familienversichert, über Hauptjob, studentisch, freiwillig) – nur wenn Sie nicht anderweitig abgesichert sind, zahlt der Arbeitgeber einen vollen Pauschalbeitrag, der Sie in die gesetzliche Krankenversicherung einbringt und Ihnen Anspruch auf Krankengeld sichert. Ohne andere Absicherung müssen Sie sich selbst kümmern oder der Arbeitgeber zahlt mehr. 

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Minijob?

Bei einem Minijob zahlt der Arbeitgeber einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung (13 % für Gewerbe, 5 % für Privathaushalte), aber der Minijobber selbst zahlt keine eigenen Beiträge, sofern er gesetzlich oder familienversichert ist; ist der Minijobber privat versichert, entfällt die Pauschale des Arbeitgebers komplett und er muss sich selbst absichern. Der Pauschalbeitrag begründet keinen eigenen Krankenversicherungsschutz, sondern dient der Absicherung der bestehenden Mitgliedschaft. 

Wird die Krankenkasse über einen Minijob informiert?

Ja, Ihre Krankenkasse erfährt von Ihrem Minijob, aber die Meldung läuft nicht direkt über Sie oder Ihre Kasse, sondern über die Minijob-Zentrale, die die Daten an die Rentenversicherung weiterleitet; bei Bedarf kann der Arbeitgeber über das eAU-Verfahren (elektronische Krankschreibung) auch auf Krankheitsdaten zugreifen, was zeigt, dass die Datenflüsse bekannt sind, auch wenn Sie selbst oft keine Beiträge zahlen und keine Leistungen beziehen. 

Welche Nachteile hat ein Minijob?

Nachteile eines Minijobs sind vor allem fehlender Anspruch auf Arbeitslosengeld, geringe Rentenansprüche, eingeschränkter Sozialversicherungsschutz (keine eigene Krankenversicherung) und oft begrenzte Aufstiegschancen, was ihn zur „Niedriglohnfalle“ machen kann, insbesondere für Frauen. Zudem sind die Verdiensmöglichkeiten stark gedeckelt, und es gibt selten Perspektiven für berufliche Weiterentwicklung.
 

Minijob: Bin ich bei einem 520-Euro-Job krankenversichert?

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Wer zahlt, wenn ein Minijobber krank wird?

Bei Krankheit zahlt der Arbeitgeber eines Minijobbers den Lohn für bis zu sechs Wochen weiter, wie bei regulären Angestellten auch; nach vier Wochen Beschäftigung besteht der Anspruch. Arbeitgeber können sich die Kosten für diese Lohnfortzahlung (Umlageverfahren U1) zu 80 % von der Knappschaft-Bahn-See erstatten lassen, was die Finanzierung absichert und die Zahlung für den Arbeitgeber planbar macht. Nach den sechs Wochen gibt es kein Krankengeld von der Krankenkasse, da Minijobber keine Beiträge dafür zahlen.
 

Was bringt ein Jahr Minijob für die Rente?

Die Beschäftigungszeit aus einem versicherungspflichtigen Minijob wird sowohl bei der Wartezeit für Altersrenten, wie auch bei den Erwerbsminderungsrenten mit angerechnet. Bei einem Monatsverdienst von 603 Euro steigt die monatliche Rente nach einem Jahr im Minijob derzeit um etwa 5 Euro.

Bin ich bei geringfügiger Beschäftigung krankenversichert?

Nein, bei einem Minijob (geringfügige Beschäftigung) sind Sie nicht automatisch krankenversichert, da Sie in diesem Job versicherungsfrei sind und keine eigenen Beiträge zahlen; Sie müssen sich daher anderweitig krankenversichern, z.B. über eine Familienversicherung, studentische KV, Hauptbeschäftigung oder freiwillig. Der Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, aber daraus entsteht kein eigener Anspruch für Sie. 

Wie viele Stunden muss ich arbeiten, damit ich krankenversichert bin?

Sie sind krankenversichert, sobald Ihr regelmäßiges monatliches Einkommen 603 € (Stand 2026) übersteigt, nicht primär durch eine Mindeststundenzahl, sondern durch den Verdienst. Arbeiten Sie weniger als 20 Stunden pro Woche, aber verdienen Sie mehr als 603 €, sind Sie sozialversicherungspflichtig; arbeiten Sie über 20 Stunden, sind Sie meist ohnehin pflichtversichert, unabhängig vom genauen Verdienst, sofern es kein Minijob ist (unter 603 €). 

Wird der Minijob dem Finanzamt gemeldet?

Minijobs müssen mit Angaben zur Steuer gemeldet werden. Bereits ab Januar 2022 sind Arbeitgeber verpflichtet, in den Meldungen zur Sozialversicherung auch Angaben zur Steuer machen. Der Minijob-Zentrale müssen diese Angaben für jeden 450-Euro-Minijob gemeldet werden.

Ist ein Minijobber ohne Krankenversicherung krankenversichert?

Ein Minijob (bis 603 €/Monat) führt nicht zu einer eigenen Krankenversicherung, sondern Sie bleiben dort versichert, wo Sie bereits gemeldet sind (z.B. Familienversicherung, Hauptjob, freiwillige Versicherung) – Sie sind immer anderweitig krankenversichert, weil der Arbeitgeber nur einen Pauschalbeitrag zahlt, der nicht zu Ihrem vollen Schutz führt, aber Sie sind nicht "ohne Versicherung". Sie zahlen nur einen kleinen Eigenanteil zur Rentenversicherung und können sich auf Antrag befreien lassen, um den Minijob sozialversicherungsfrei zu machen, wobei Sie aber weiterhin anderweitig abgesichert sein müssen. 

Ist man bei der AOK krankenversichert, wenn man einen Minijob hat?

Nein, mit einem Minijob allein sind Sie nicht automatisch bei der AOK oder einer anderen Krankenkasse versichert, da Minijobber in der Krankenversicherung versicherungsfrei sind. Sie benötigen eine bestehende Krankenversicherung (z. B. durch einen Hauptjob, Rente, Familienversicherung). Der Arbeitgeber führt für den Minijob-Verdienst keine eigenen Krankenversicherungsbeiträge ab, Sie zahlen also keine Beiträge aus dem Minijob. 

Wie ist man krankenversichert, wenn man nicht arbeitet?

Wenn Sie nicht arbeiten, müssen Sie in Deutschland grundsätzlich krankenversichert bleiben, was entweder durch den Bezug von Arbeitslosengeld (ALG I), durch Bürgergeld (ALG II) geschieht (wobei Beiträge gezahlt werden), durch freiwillige gesetzliche Versicherung (mit Mindestbeitrag), durch eine private Krankenversicherung oder über die Familienversicherung eines Angehörigen (unter Bedingungen) erfolgen kann; die passende Option hängt von Ihrer Einkommenssituation und Ihrem Status ab.
 

Ist man trotz Minijob krankenversichert?

In einem Minijob sind Sie nicht über den Minijob selbst krankenversichert, sondern müssen anderweitig abgesichert sein, z.B. durch eine Familienversicherung, eine Hauptbeschäftigung oder eine freiwillige Versicherung. Ihr Arbeitgeber zahlt zwar einen Pauschalbeitrag zur Krankenversicherung, aber daraus entsteht kein eigener Versicherungsschutz für Sie und keinen Anspruch auf Krankengeld. Bei kurzfristigen Minijobs besteht ebenfalls keine Absicherung. 

Wer bezahlt meine Krankenkasse bei einem Minijob?

Wer zahlt die Krankenversicherung bei einem Minijob? Bei einem regulären Minijob müssen die Kosten für die Krankenversicherung in vollem Umfang von den Beschäftigten getragen werden. Der Arbeitgeber zahlt für gesetzlich Versicherte Pauschalbeiträge zur Krankenversicherung, behält aber keinen Arbeitnehmeranteil ein.

Wie viel Krankenversicherung muss ich zahlen, wenn ich einen Minijob habe?

Minijob und Midijob – wo ist der Unterschied? Geringfügig Beschäftigte müssen keinen Beitrag zur Krankenversicherung zahlen. Zur Rentenversicherung besteht eine Beitragspflicht, von der sich geringfügig Beschäftigte befreien lassen können. Bei dem sogenannten Minijob beträgt das monatliche Einkommen bis 603 Euro.

Ist man bei 520 € Job krankenversichert?

Bei einem 520-Euro-Minijob sind Sie nicht direkt über den Job krankenversichert, da keine eigenen Beiträge gezahlt werden; der Arbeitgeber zahlt Pauschalbeiträge, die Ihnen aber keinen vollen Schutz bieten, weshalb Sie anderweitig krankenversichert sein müssen (z.B. familienversichert, über Hauptjob, studentisch, freiwillig) – nur wenn Sie nicht anderweitig abgesichert sind, zahlt der Arbeitgeber einen vollen Pauschalbeitrag, der Sie in die gesetzliche Krankenversicherung einbringt und Ihnen Anspruch auf Krankengeld sichert. Ohne andere Absicherung müssen Sie sich selbst kümmern oder der Arbeitgeber zahlt mehr. 

Wie viel muss ich verdienen, damit ich krankenversichert bin?

Man ist in Deutschland grundsätzlich ab dem ersten Euro Einkommen krankenversicherungspflichtig, aber die Art der Versicherung hängt vom Einkommen ab: Liegt es unter der Geringfügigkeitsgrenze (ca. 603 €/Monat), ist eine Familien- oder Minijob-Versicherung möglich, liegt es zwischen der Geringfügigkeitsgrenze und der Jahresarbeitsentgeltgrenze (JAEG) (77.400 €/Jahr oder 6.450 €/Monat für 2026), ist man in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) pflichtversichert, und darüber darf man in die Private Krankenversicherung (PKV) wechseln. 

Ist man mit 10 Stunden versichert?

Ja. Auch wenn Sie mehr als zehn Stunden arbeiten und damit gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen, bleiben Sie versichert.

Wird eine geringfügige Beschäftigung der Krankenkasse gemeldet?

Schnellzugriff. Auch wenn Sie selbst als Arbeitnehmer versichert sind und zusätzlich einen Minijob aufnehmen, müssen Sie dies nicht separat bei uns melden. Es gibt jedoch eine Ausnahme: Wenn Sie freiwillig, nicht als Arbeitnehmer, versichert sind, müssen Sie die Einnahmen aus Ihrem Minijob mitteilen.

Wie viele Stunden muss man arbeiten, um krankenversichert zu sein?

Um krankenversichert zu sein, kommt es weniger auf die genaue Stundenzahl als auf das monatliche Einkommen an: Ab einem Verdienst über der Geringfügigkeitsgrenze (für 2026 ca. 603 Euro) sind Arbeitnehmer grundsätzlich in der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert, unabhängig davon, ob sie 10, 15 oder mehr Stunden arbeiten, solange der Job nicht als Minijob gilt. Bei Minijobs (bis 538 €/Monat) ist man befreit, kann sich aber befreien lassen oder Beiträge zahlen, während bei Einkommen darüber (Midijob) Beiträge fällig werden und eine Pflichtversicherung besteht, wenn man nicht privat versichert ist. 

Wird man beim Minijob bezahlt, wenn man krank ist?

Ja, auch Minijobber haben Anspruch auf Lohnfortzahlung im Krankheitsfall durch den Arbeitgeber für bis zu sechs Wochen, wenn sie unverschuldet krank sind. Der Anspruch besteht aber erst nach vierwöchiger ununterbrochener Beschäftigung, und nach den sechs Wochen gibt es in der Regel kein Krankengeld von der Krankenkasse, da keine vollen Beiträge gezahlt wurden. Der Arbeitgeber zahlt den Lohn so weiter, als hätte der Minijobber gearbeitet, und muss die verpassten Stunden nicht nacharbeiten.
 

Sollte man bei einem Minijob in die Rentenkasse einzahlen?

Ja, grundsätzlich lohnt sich die Rentenversicherung bei einem Minijob, da sie Rentenpunkte und wichtige Absicherungen (Erwerbsminderung, Reha) bringt, auch wenn der Eigenanteil (3,6 %) gering ist. Viele lassen sich befreien, um Geld zu sparen, verzichten dadurch aber auf die Anrechnung von Wartezeiten für die Altersrente und auf Rentenleistungen. Eine Befreiung ist möglich, aber oft nachteilig, besonders wenn Sie keine anderen Rentenansprüche haben; eine Beratung ist ratsam. 

Wie viel kann man verdienen, bevor es sich auf die Rente auswirkt?

Wie hoch darf mein Einkommen sein, damit ich noch die Altersrente erhalte? Alleinstehende können bis zu 2.575,40 $ alle zwei Wochen verdienen und erhalten trotzdem eine Teilrente. Paare dürfen zusammen bis zu 3.934,00 $ verdienen. Für Rentner mit Übergangsrente und Personen, die aus gesundheitlichen Gründen getrennt leben, gelten möglicherweise höhere Einkommensgrenzen.

Welche Nachteile hat die Befreiung von der Rentenversicherungspflicht bei einem Minijob?

Nachteile der Befreiung:

  • Die Beschäftigungszeit zählt nicht mehr als vollwertige Versicherungszeit und somit nur noch anteilig zur Mindestversicherungszeit der gesetzlichen Rentenversicherung. ...
  • Möglicher Verfall der Ansprüche auf Reha-Maßnahmen, teilweise oder vollständige Erwerbsminderungsrente.