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Bin ich als Selbstständiger freiwillig versichert?

Gefragt von: Herr Prof. Dr. Josef Kaufmann B.A.  |  Letzte Aktualisierung: 31. Oktober 2026
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Ja, als Selbstständiger sind Sie grundsätzlich krankenversicherungspflichtig und können wählen, ob Sie sich freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) versichern oder eine private Krankenversicherung (PKV) abschließen. Die freiwillige GKV ist oft möglich, wenn Sie vorher gesetzlich versichert waren; andernfalls bleibt oft nur die PKV. Die Beiträge in der GKV richten sich nach Ihren Gesamteinkünften, wobei Mindest- und Höchstbeiträge gelten.

Ist man als Selbstständiger freiwillig gesetzlich versichert?

Selbstständige können sich sowohl privat krankenversichern, oder aber freiwillig gesetzlich versichert bleiben. Ob sich Gründer lieber freiwillig gesetzlich oder privat versichern sollten, hängt von der persönlichen und beruflichen Situation ab.

Wird man automatisch freiwillig krankenversichert?

Als Arbeitnehmerin oder Arbeitnehmer sind Sie freiwillig versichert, wenn Sie ein Jahr lang regelmäßig mehr als 6.450 Euro pro Monat verdienen. Dieser Betrag ist die monatliche Versicherungspflichtgrenze für 2026 .

Ist man als Selbstständiger gesetzlich krankenversichert?

Voraussetzung für eine freiwillige Mitgliedschaft in der GKV ist grundsätzlich, dass man entweder in den letzten fünf Jahren mindestens 24 Monate oder mindestens ein Jahr direkt vor der Selbstständigkeit gesetzlich versichert war. Die Höhe des Beitrags für Selbstständige bemisst sich prozentual an Ihren Einkünften.

Wie hoch ist der Beitrag zur freiwilligen Krankenversicherung für Selbstständige?

Die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung in der GKV hängen vom Einkommen ab, berechnet auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 % zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, ca. 17-18 % gesamt) und der Mindestbemessungsgrenze (ca. 1.318 € für 2026). Es gibt einen Mindestbeitrag (ca. 230-250 €/Monat) und einen Höchstbeitrag (ca. 950-1.000 €/Monat), zuzüglich Pflegeversicherung. Der Beitragssatz variiert leicht je nach Krankenkasse und ob Anspruch auf Krankengeld besteht. 

Freiwillig krankenversichert (GKV): Welche Einkünfte zählen?!

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Welche Nachteile hat die freiwillige gesetzliche Krankenversicherung?

Nachteile der freiwilligen gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) sind höhere Beiträge bei hohem Einkommen, da diese nach dem Einkommen berechnet werden, sowie die Pflicht, sämtliche Einnahmen (auch aus Vermietung/Kapital) zu versteuern und bei geringem Einkommen Mindestbeiträge zu zahlen. Weitere Nachteile sind mögliche Leistungskürzungen durch die Kasse, Zuzahlungen und die fehlende kostenlose Familienversicherung (bei GKV-versichertem Partner). 

Wie muss ich mich versichern, wenn ich selbständig bin?

Was ist eine Pflichtversicherung für Selbstständige?

  1. Kranken- und Pflegeversicherung. Eine Kranken- und Pflegeversicherung müssen alle Selbstständigen abschließen. ...
  2. Rentenversicherung. ...
  3. Unfallversicherung. ...
  4. Berufshaftpflichtversicherung. ...
  5. Vermögensschadenhaftpflichtversicherung.

Was ist der Unterschied zwischen freiwillig krankenversichert und gesetzlich krankenversichert?

Anders als Pflichtversicherte zahlen Selbstständige Beiträge aus allen Einkünften, also auch aus Mieten und Kapitalerträgen. Freiwillig versicherte Rentner zahlen ebenfalls Beiträge auf ihr gesamtes Einkommen. Die gesetzliche Rente übernimmt jedoch zur Hälfte die Deutsche Rentenversicherung.

Woher weiß ich, ob ich gesetzlich oder freiwillig versichert bin?

Arbeitnehmer sind krankenkasse pflichtversichert, wenn ihr monatliches Einkommen über 556 Euro liegt. Das Einkommen darf aber nicht die Jahresarbeitsentgeltgrenze überschreiten. Die Jahresarbeitsentgeltgrenze beträgt 2025 genau 73.800 Euro. Wer weniger verdient, ist automatisch gesetzlich versichert.

Ist die freiwillige Krankenversicherung teurer als die gesetzliche?

Ja, freiwillig gesetzlich Versicherten kann es teurer werden als Pflichtversicherten, insbesondere bei höheren Einkommen oder bestimmten Einkunftsarten, da sie Beiträge auf das gesamte Einkommen zahlen (oft bis zur Beitragsbemessungsgrenze) und bei Selbstständigen die gesamte Last tragen, während Pflichtversicherte oft nur bis zur Hälfte zahlen, die andere Hälfte der Arbeitgeber übernimmt. Die Beiträge berechnen sich aus dem allgemeinen Satz (14,6 %), dem Zusatzbeitrag der Kasse und der Pflegeversicherung, wobei die Beitragsbemessungsgrenze (2026: ca. 69.750 € p.a.) die Höchstgrenze darstellt. 

Wo ist man versichert, wenn man selbstständig ist?

Alle gewerblich selbständigen Unternehmer sind nach dem Allgemeinen Sozialversicherungsgesetz (ASVG) in der Unfallversicherung pflichtversichert. Dafür ist ein fixer Monatsbeitrag zu zahlen. Es gibt die Möglichkeit einer Höherversicherung.

Was zahle ich, wenn ich freiwillig krankenversichert bin?

Die Kosten der freiwilligen Krankenversicherung in der GKV hängen vom Einkommen ab, berechnet auf Basis des allgemeinen Beitragssatzes (14,6 % zzgl. kassenindividueller Zusatzbeitrag, ca. 17-18 % gesamt) und der Mindestbemessungsgrenze (ca. 1.318 € für 2026). Es gibt einen Mindestbeitrag (ca. 230-250 €/Monat) und einen Höchstbeitrag (ca. 950-1.000 €/Monat), zuzüglich Pflegeversicherung. Der Beitragssatz variiert leicht je nach Krankenkasse und ob Anspruch auf Krankengeld besteht. 

Wie hoch ist der Krankenkassenbeitrag für Selbstständige bei der AOK?

Der allgemeine Beitragssatz der Krankenversicherung beträgt 14,6 Prozent des monatlichen Einkommens. Der ermäßigte Beitragssatz liegt bei 14,0 Prozent. Hinzu kommt in beiden Fällen der kassenindividuelle Zusatzbeitrag Ihrer AOK. Jetzt mehr über den Zusatzbeitrag Ihrer AOK vor Ort erfahren.

Ist man als Selbstständiger freiwillig versichert?

Beitragspflichtiges Einkommen

Hauptberuflich Selbstständige haben in der gesetzlichen Krankenversicherung den Status freiwillig versichert, sie müssen deshalb auf jegliche Art von Einkommen Beiträge zahlen, das für den laufenden Lebensunterhalt zur Verfügung steht.

Wie viel muss ich als Selbständiger verdienen, um 3000 € netto zu haben?

Um 3.000 € netto pro Monat zu verdienen, müssen Selbstständige je nach Kosten und Steuern mit einem monatlichen Umsatz von ca. 4.500 € bis über 7.000 € rechnen, wobei eine Faustregel oft 6.000 € Umsatz nahelegt, um Kosten, Steuern und Sozialversicherungen abzudecken. Die genaue Zahl hängt stark von Ihren persönlichen Ausgaben (Fixkosten, Altersvorsorge), dem Steuersatz und der Branche ab, daher ist eine individuelle Kalkulation mit einem Steuerberater ratsam, um eine genaue Zahl zu ermitteln. 

Kann ich als Selbstständiger in der gesetzlichen Krankenkasse versichert bleiben?

Selbstständige sind krankenversicherungspflichtig und haben in der Regel die Wahl, sich bei einer privaten Krankenversicherung gegen Krankheit zu versichern oder weiterhin bei der gesetzlichen Krankenversicherung versichert zu bleiben.

Was ändert sich, wenn ich freiwillig versichert bin?

Sind Sie freiwillig versichert und angestellt, übernimmt der Arbeitgeber die Hälfte der Krankenversicherungsbeitrage und die Hälfte des Zusatzbeitrages. Freiwillig versicherte Selbstständige oder Freiberufler:innen sind Selbstzahler. Das heißt, Sie zahlen die Versicherungsbeiträge selbst an die Krankenkasse.

Was kostet eine freiwillige gesetzliche Krankenversicherung im Monat?

Sie zahlen monatlich mindestens 220,03 Euro und höchstens 970,11 Euro. Ihr monatlicher Beitrag liegt bei mindestens 227,94 Euro und höchstens 1.004,99 Euro. Für ausländische gesetzliche Renten beträgt der Beitragssatz nur 7,3 Prozent plus dem halben Zusatzbeitragssatz der TK von 1,345 Prozent.

Wann fällt man in die freiwillige Krankenversicherung?

Freiwillige Versicherung ohne vorherige gesetzliche Versicherung. Arbeitnehmer, die erstmals in Deutschland eine Beschäftigung aufnehmen und sofort ein regelmäßiges monatliches Arbeitsentgelt von mehr als 6.450 Euro (2026) verdienen.

Welche monatlichen Kosten als Selbständiger?

Darunter fallen etwa die Miete für Ihre Geschäftsräume, Strom, Heizung, Versicherungen (Gewerbeversicherungen unter anderem), Steuern, Ausgaben für Marketing, Instandhaltungskosten, Firmenwagen, Ausgaben für Buchführung oder Honorare für Steuerberater sowie für Telefonie und Internet.

Wie hoch ist mein Beitrag zur Krankenkasse, wenn ich selbstständig bin?

Der Krankenkassenbeitrag für Selbstständige in der GKV (gesetzliche Krankenversicherung) wird nach dem Einkommen berechnet (Gewinn), mit Mindest- und Höchstgrenzen (Beitragsbemessungsgrenze), inklusive Zusatzbeitrag der Kasse und Pflegeversicherung, wobei der Satz je nach Anspruch auf Krankengeld variiert und aktuell (2026) um die 17-19 % des Einkommens (mit Krankengeld) bzw. etwas weniger (ohne Krankengeld) liegt, wobei der genaue Betrag vom individuellen Zusatzbeitrag abhängt. Beiträge werden vorläufig gezahlt und nach Steuerbescheid korrigiert.
 

Wie hoch ist der Mindestbeitrag zur Krankenkasse für Selbstständige ab 2025?

Wenn du selbstständig bist und Kinder hast, liegt dein maximaler Beitrag zur gesetzlichen Krankenversicherung im Jahr 2025 bei 1.138,34 Euro pro Monat – vorausgesetzt, du hast Anspruch auf Krankengeld. Der Betrag setzt sich aus 939,89 Euro für die Krankenversicherung und 198,45 Euro für die Pflegeversicherung zusammen.

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