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Wann liegt ein Inhaltsirrtum vor?

Gefragt von: Oswald Reich  |  Letzte Aktualisierung: 22. September 2022
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Ein Inhaltsirrtum liegt vor, wenn der Erklärende bei Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war. Der Erklärende erklärt zwar, was er erklären will, aber er liegt im Irrtum über die rechtliche Bedeutung seiner Erklärung.

Was versteht man unter Inhaltsirrtum?

Bei einem Erklärungsirrtum benutzt der Erklärende ein nicht gewolltes Erklärungszeichen. Er verspricht, verschreibt oder vergreift sich. Beim Inhaltsirrtum irrt er dagegen über die Bedeutung des an sich gewollten Erklärungszeichens.

Was ist ein Inhaltsirrtum Beispiel?

Gemäß § 2078 Abs. 1 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, soweit der Erblasser über den Inhalt seiner Erklärung im Irrtum war (Inhaltsirrtum). Beispiel: Erblasser E bestimmt in seinem Testament, dass seine „gesetzlichen Erben sein Vermögen zu gleichen Teilen erhalten".

Ist ein Erklärungsirrtum anfechtbar?

Der Erklärungsirrtum berechtigt zur Anfechtung, wodurch das angefochtene Rechtsgeschäft gemäß § 142 BGB von Anfang an nichtig wird (Ausnahme: Einige Dauerschuldverhältnisse wie Arbeits- oder Gesellschaftsverträge werden erst mit dem Zeitpunkt der Anfechtung nichtig).

In welchen Fällen kann wegen Irrtums angefochten werden?

Darüber hinaus kann eine Willenserklärung auch wegen falscher Übermittlung angefochten werden. Eine falsche Übermittlung ist gegeben, wenn die Erklärung durch eine zur Übermittlung verwendete Person oder Einrichtung unrichtig übermittelt worden ist.

Zivilrecht # 11 Anfechtung Inhaltsirrtum

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Wann kann man nicht anfechten?

Die Anfechtung ist ausgeschlossen, wenn der Anfechtende das Rechtsgeschäft im Nachhinein bestätigt gemäß § 144 I BGB oder wenn der Anfechtungsgegner sich bereit erklärt, die Willenserklärung mit dem gewollten Inhalt gelten zu lassen gemäß § 242 BGB.

Was ist kein Anfechtungsgrund?

Auch ein Schweigen ist als rechtliches Nullum grundsätzlich nicht anfechtbar, es sei denn, ihm kommt ausnahmsweise die Bedeutung einer Willenserklärung zu. Letztlich ist eine Anfechtung immer auch dann ausgeschlossen, wenn das anfechtbare Rechtsgeschäft vom Anfechtungsberechtigten bestätigt wird, § 144 I BGB.

Welches sind die nichtigkeitsgründe?

Folgende Gründe kommen für eine Nichtigkeit von Rechtsgeschäften in Betracht:
  • Fehler bei der Willenserklärung gemäß §§ 116 ff. ...
  • Formmangel gemäß § 125 BGB.
  • Mangelnde Geschäftsfähigkeit gemäß § 105 BGB.
  • Scheingeschäft gemäß § 117 BGB.
  • Scherzgeschäft gemäß § 118 BGB.

Wie lange kann man etwas anfechten?

Die Frist zur Anfechtung läuft, sobald der Anfechtungsgrund bekannt ist. Das Recht auf Anfechtung verjährt nach 10 Jahren: Eine Vertragsanfechtung ist dann nicht mehr möglich.

Welche Gründe gibt es für Anfechtung?

Es gibt vier Gründe für die Anfechtbarkeit von Rechtsgeschäften:
  • Anfechtung wegen Irrtum (§ 119 BGB) ...
  • Anfechtung wegen falscher Übermittlung (§ 120 BGB) ...
  • Anfechtung wegen arglistiger Täuschung (§ 123 BGB) ...
  • Anfechtung wegen Drohung (§ 123 BGB)

Welcher Irrtum wird in 119 Abs 1 Alt 1 BGB geregelt?

Unter dem Inhaltsirrtum versteht man den Irrtum über den Inhalt einer Erklärung. Dieser ist im § 119 Absatz 1, 1. Alternative festgehalten. In diesem Fall weiß der Erklärende, was er sagt, irrt sich jedoch über die Bedeutung des Gesagten.

Welche Art von Irrtum gibt es?

Es gibt im Zivilrecht drei anerkannte Irrtümer:
  • Inhaltsirrtum, § 119 Absatz 1, 1. Alternative BGB. ...
  • Erklärungsirrtum, § 119 Absatz 1, 2. Alternative BGB. ...
  • Eigenschaftsirrtum, § 119 Absatz 2 BGB. ...
  • Irrtum über Tatumstände, § 16 StGB. ...
  • Verbotsirrtum, § 17 StGB. ...
  • Irrtum über den Kausalverlauf.

Was ist ein Motivirrtum BGB?

Nach § 2078 Abs. 2 BGB kann eine letztwillige Verfügung angefochten werden, wenn der Erblasser durch die irrige Annahme eines Umstandes oder die irrige Erwartung des Eintritts oder Nichteintritts eines Umstandes zu der Verfügung bestimmt wurde.

Welche Arten der Anfechtung gibt es?

III. Anfechtungsgründe (Irrtumsarten)
  1. Erklärungsirrtum (§ 119 Abs. Alt.) ( Rn. ...
  2. Inhaltsirrtum (§ 119 Abs. Alt.) ( Rn. 4-6)
  3. Übermittlungsfehler (§ 120) (Rn. ...
  4. Eigenschaftsirrtum (§ 119 Abs. 2) (Rn. ...
  5. Einzelprobleme (Rn. 10-14) a) Anfechtung der Computererklärung (Rn. b) Fehlerhafte Preisangaben im Online-Shop (Rn.

Wann ist eine Drohung rechtswidrig?

Eine Drohung ist das Inaussichtstellen eines zukünftigen Übels, auf dessen Eintritt der Drohende Einfluß zu haben vorgibt. Widerrechtlich ist die Drohung, wenn das angedrohte Übel, der erstrebte Erfolg oder das Verhältnis aus beidem rechtswidrig ist.

Wann vertrauensschaden?

Vertrauensschaden ist der Schaden, der einer Vertragspartei dadurch entsteht, dass sie (fälschlich) auf die Rechtswirksamkeit eines ungültigen Rechtsgeschäfts oder einer ungültigen Erklärung vertraut.

Wann muss eine Anfechtung erfolgen?

Die Anfechtung einer nach § 119 oder nach § 120 BGB anfechtbaren Willenserklärung muss unverzüglich, also ohne schuldhaftes Zögern, erfolgen (§ 121 BGB). Dies gilt also für die Anfechtung wegen der Anfechtungsgründe Erklärungsirrtum, Inhaltsirrtum, Übermittlungsirrtum oder Irrtum über verkehrswesentliche Eigenschaften.

Was ist der Unterschied zwischen unwirksam und nichtig?

Soll Nichtigkeit eintreten, verwendet das Gesetz in der Regel den Terminus „nichtig“, jedoch werden zur Bezeichnung von Nichtigkeitsgründen auch die Termini „unwirksam“ und „kann nicht“ gebraucht.

Wann ist etwas unwirksam?

Ein Rechtsgeschäft gilt als unwirksam, wenn es zwar gegen zwingende gesetzliche Vorschriften verstößt, aber eine Heilung noch möglich ist und es dadurch noch gültig werden kann.

Wie lange kann etwas schwebend unwirksam sein?

Der Vertragspartner des Minderjährigen kann außerdem den gesetzlichen Vertreter zur Erklärung der Genehmigung auffordern. Die Genehmigung kann dann nur innerhalb von 2 Wochen seit Empfang der Aufforderung erklärt werden. Geschieht dies nicht, gilt sie als verweigert, so dass der Vertrag endgültig unwirksam wird.

Wie muss eine Anfechtung erklärt werden?

Die Anfechtung muss nicht ausdrücklich erklärtwerden. Das Wort Anfechtung muss nicht zwingend verwendet werden. Erforderlich ist vielmehr eine Äußerung oder ein konkludentes Verhalten, welches unzweideutig erkennen lässt, dass das Rechtsgeschäft wegen des Willensmangels rückwirkend beseitigt werden soll.

Welche Anfechtungsgründe nennt das BGB?

Die Anfechtungsgründe sind abschließend in den §§ 119 ff. BGB geregelt. Anfechtungsgründe sind der Inhaltsirrtum, der Erklärungsirrtum, der Eigenschaftsirrtum, der Übermittlungsirrtum und die Anfechtung wegen arglistiger Täuschung oder wegen widerrechtlicher Drohung.

Welche Willenserklärungen sind anfechtbar?

(1) Wer bei der Abgabe einer Willenserklärung über deren Inhalt im Irrtum war oder eine Erklärung dieses Inhalts überhaupt nicht abgeben wollte, kann die Erklärung anfechten, wenn anzunehmen ist, dass er sie bei Kenntnis der Sachlage und bei verständiger Würdigung des Falles nicht abgegeben haben würde.

Warum ist ein Motivirrtum nicht anfechtbar?

Der Motivirrtum als solcher berechtigt hingegen grundsätzlich nicht zur Anfechtung, da der – durch Auslegung ermittelte – Inhalt der Erklärung dem Willen des Erklärenden ja entspricht. Der Geschäftswille ist vom Motivirrtum nicht direkt betroffen.

Was ist ein Unbeachtlicher Motivirrtum?

Ein Motivirrtum ist ein in der Regel unbeachtlicher Irrtum im Rahmen des eigenen Beweggrundes zur Abgabe einer Willenserklärung.